[Transkript]
Missbräuchliches Tragen der ÖBH [Österreichisches Bundesheer] Uniform durch Asylwerber:
Lageinformation
An Verteiler
Sachverhalt:
Ein MilStrfTrp [Militärstreife-Trupp] wollte einen vermeintlichen Soldaten am Bahnhof [Wien-]MEIDLING kontrollieren. Die Person war im KAz.03 [Kampfanzug] mit Thermojacke, Feldschuhen leicht und schwarzem Barett gekleidet und trug den Dienstgrad Korporal, das Hoheitsabzeichen und das (]. Die Person konnte keine Fragen (weder Deutsch noch Englisch) beantworten, der Amtshandlung nicht folgen und keinen Ausweis vorweisen. Nach mehreren Minuten stellte sich heraus, dass es sich um einen syrischen Asylwerber (Kurde) handelte. Ein Grund für das Tragen einer vollständigen Uniform des ÖBH [österreichischen Bundesheeres] und die Herkunft der Ausrüstung konnte nicht eruiert werden. Über die Herkunft der Uniform konnte er keine nennenswerten Angaben machen. Die Uniform wurde ihm in weiterer Folge abgenommen.
Bewertung:
Die Beschaffung von Uniformen des ÖBH [Österreichischen Bundesheeres] oder Teilen derselben stellt in Österreich grundsätzlich kein Problem dar, da sie auch im zivilen Handel für den privaten Gebrauch angekauft werden können. Nur dem Hoheitsabzeichen wird ein schutzwürdiger Zustand zuerkannt.
Das Tragen von Uniformen durch unberechtigte Personen in Verbindung mit einem Zutrittsbegehren zu mil[itärischen] Liegenschaften kann bei Nichteinhaltung der Kontrollregelungen von Wachen und Diensten vom Tag zum Erfolg führen.
[Ende des Transkripts]
Diese „Lageinformation“ bedarf wohl keines zusätzlichen Kommentars; es wurde nicht einmal die ansonsten übliche Schutzbehauptung aufgestellt, dass es sich um die Tat eines einzelnen „Verwirrten“ gehandelt haben könnte…
Mehr über das „echte“ Jägerbataillon 26 hier: http://www.bundesheer.at/sk/lask/brigaden/jgbrig6/baon/jgb26.shtml