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Ausländische Kriminelle wehren sich immer öfter gegen Festnahmen und sind nur unter massiver Gewaltanwendung zu bändigen. (Symbolbild) Foto: Bild: Berlin Refugee Strike/Wikimedia (CC BY-SA 3.0)

MÜNCHEN – Der, trotz abgelehntem Asylantrag, ständig am Hauptbahnhof besoffen herumhängende Afrikaner und im Zuge einer Kontrolle zwei Polizeibeamten mitten ins Gesicht spuckte, befindet sich nach der Festnahme bereits sogleich wieder auf freiem Fuß.

Daran erkennt man einmal mehr, dass  Schutz und Sicherheit von Passanten und Polizeibeamten auch in Krisenzeiten wie jetzt, dem Wohlbefinden krimineller Migranten untergeordnet wird.

Hier die Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion München vom 08. April dazu im Wortlaut:

Die Bundespolizei wurde gegen 07.45 Uhr zur Toilettenanlage im Untergeschoss des Hauptbahnhofes gerufen. Ein 26-jähriger Togoer wollte sich wiederholt Zutritt in die WC-Anlage verschaffen ohne zu bezahlen. Er erklärte – zunächst noch ruhig – er wusste nicht, dass er die Drehkreuze erst durchqueren darf, wenn er bezahlt hat. Mit zunehmender Dauer wurde der Togoer jedoch aggressiver. Als er sich nicht ausweisen konnte und zur Dienstelle mitgenommen werden sollte, verweigerte er dies.

Dabei unterschritt er provokant den Mindestabstand zu den Polizeibeamten. Als er von den Beamten an den Oberarmen mitgenommen wurde, riss er sich auf einer Rolltreppe aus dem Untergeschoß zum Querbahnsteig aus dem Griff und spuckte den eingesetzten Polizeibeamten ins Gesicht. Danach versuchte der 26-Jährige sich mit Kniestößen gegen den Oberkörper der Beamten den Maßnahmen zu widersetzen. Daraufhin wurde er unter starker Kraftaufwendung zu Boden gebracht und mit weiteren Einsatzkräften zur Dienststelle verbracht. Auch dort war der Togoer sehr aufbrausend und beleidigend. Verletzt wurden bei dem Vorfall weder die eingesetzten Beamten noch der 26-Jährige.

Der Westafrikaner gehört zum Personenkreis, der sich regel- und gewohnheitsmäßig am Münchener Hauptbahnhof aufhält, um dort übermäßig Alkohol zu konsumieren. Er reiste 2017 mit einem Schutzgesuch nach Deutschland ein. Nach Ablehnung seines Asylantrages erhielt er eine Ausreiseaufforderung, die am 30.12.2019 abgelaufen war. Polizeilich auffällig wurde er überwiegend mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das Aufenthaltsgesetz.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wegen Widerstands und Tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung, Beleidigung und Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz wurde der Wohnsitzlose nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt.

Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion München

 

Von Redaktion

3 Gedanken zu „Afrikaner spuckt zwei Polizeibeamten ins Gesicht – gleich wieder frei“
  1. Natürlich hat ein Kulturschaffender aus Togo Rechte! Trägt er nicht zur Buntwertung des untergehenden Landes bei? Welch Verlust, würde er enttäuscht unser Land verlassen!

  2. Bitte Aufwachen,die Vorfälle werden täglich mehr.Euch ist sicher bewusst wem wir das zu verdanken haben.Leute öffnet Augen und Ohren,es ist noch nicht zu spät.Nächstes Jahr (2021) ist Wahl und bis dahin nicht wieder alles vergessen.Augen und Ohren auf !!!

  3. Wie so hat so ein Gesindel alle Rechte kann tun und machen was er will Drogenhandel und vieles mehr
    Wenn ich das mache bin ich sofort im Häfen
    Wer von unseren Politiker ändert was
    Darum kommt die ganze Brut zu uns die brauchen nix Hakeln bekommen alles in den Arsch geschoben das alles vorne raus kommt und brauchen Polizei und Gesetz nicht befolgen
    Leute wacht auf so darf es nicht gehen
    Ungarn macht es richtig

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