Alfred de Zayas: „China­feind­lich­keit ist Marken­zei­chen gewisser UN Agenturen!“

Mängel im „Bewer­tungs­be­richt“ des UN Hohen Kommis­sars für Menschen­rechte zu China

 

Von ALFRED DE ZAYAS | Am 31. August 2022, dem letzten Tag von Michelle Bache­lets vier­jäh­riger Amts­zeit als UN-Hoch­kom­mis­sarin für Menschen­rechte, veröf­fent­lichte das Büro ein 46-seitiges Doku­ment, das meines Erach­tens als propa­gan­dis­tisch, vorein­ge­nommen und metho­disch fehler­haft verworfen werden sollte. Dieses Doku­ment, das nicht vom Menschen­rechtsrat in Auftrag gegeben wurde, doch nur auf Druck Washing­tons und Brüs­sels auf das OHCHR zustande kam, trägt den ober­fläch­lich neutralen Titel „Bewer­tung der Menschen­rechts­lage in der Auto­nomen Region Xinjiang Uigur“ [1] .

Bereits im Juni 2022, zu Beginn der 50. Sitzung des Menschen­rechts­rates, bedau­erte Chinas Botschafter Chen Xu die zuneh­mende „Poli­ti­sie­rung“ des Rates und erin­nerte die Mitglieder daran, dass „Desin­for­ma­tion weit verbreitet ist, was dem ursprüng­li­chen Zweck des Menschen­rechts­rates ernst­haft zuwiderläuft.“

Hoch­kom­mis­sarin Bachelet tat gut daran, noch vor Veröf­fent­li­chung der Xinjiang-„Bewertung“ nach Chile zurück­ge­kehrt zu sein, bevor die ungus­tiösen und unpro­duk­tiven Debatten im Zuge der bevor­ste­henden 51. Sitzung des Rates vom 12. September bis 7. Oktober 2022 losgingen. Die chine­si­sche Mission hat besagte „Bewer­tung“ bereits als unpro­fes­sio­nell und unver­einbar mit der ursprüng­li­chen Erklä­rung zum Abschluss der Mission, die Michelle Bachelet nach ihrer erfolg­rei­chen Mission in China und Xinjiang im Mai 2022 abge­geben hatte, zurück­ge­wiesen [2]. Auch ich folge einer solchen Beur­tei­lung und halte sie für ausge­wogen, detail­liert und konstruktiv [3]. Leider gelang es Bachelet nach ihrem gut vorbe­rei­teten Besuch mit ihrer Erklä­rung nicht, die Kritiker aus Washington und Brüssel, welche die Situa­tion in Xinjiang syste­ma­tisch falsch darstellen und für ihren geopo­li­ti­schen Hybrid­krieg gegen China miss­brau­chen, verstummen zu lassen. Bache­lets beson­nene Erklä­rung hingegen, wurde mit Anfein­dungen, Medi­en­mob­bing und Rück­tritts­for­de­rungen beantwortet.

„Bewer­tung“ aufgrund Schuld­ver­mu­tung & Desin­for­ma­tionen

Die Haupt­pro­bleme mit der „Bewer­tung“ ergeben sich aus der Methodik und Quellen. Wie die Stän­dige Vertre­tung Chinas in Genf fest­stellte, basiert die so genannte Bewer­tung „auf einer Schuld­ver­mu­tung und verwendet als Haupt­quellen Desin­for­ma­tionen und Lügen, die von china­feind­li­chen Kräften fabri­ziert wurden. Die „Bewer­tung“ igno­riert vorsätz­lich maßgeb­liche Infor­ma­tionen und objek­tive Mate­ria­lien, die von der chine­si­schen Regie­rung zur Verfü­gung gestellt wurden. Sie verzerrt die Gesetze und die Politik Chinas auf bösar­tige Weise und verun­glimpft den Kampf gegen Terro­rismus und Extre­mismus in Xinjiang. Sie verschließt die Augen vor den enormen Errun­gen­schaften im Bereich der Menschen­rechte, die Menschen aller ethni­schen Gruppen in Xinjiang gemeinsam erreicht haben.“ [4]

Natür­lich wurde der Bericht nicht von Michelle Bachelet persön­lich verfasst, weil sie bestimmt nicht ihren Worten wider­spro­chen hätte, wie sie bereits in Guang­zhou und vor der 50. Sitzung des Menschen­rechts­rates im Juni 2022 gesagt hatte. Doch OHCHR-Berichte werden immer von OHCHR-Mitar­bei­tern und/oder Bera­tern verfasst, die nicht immer unpar­tei­isch und frei von Vorur­teilen sind und nicht immer alle Seiten des Gesche­hens ausge­wogen wider­spie­geln. Sie können durchaus persön­liche Tendenzen ausweisen, indem sie auch gegen die Grund­regel „audiatur et altera pars“ – alle Seiten anzu­hören – verstoßen.

Inak­zep­ta­bler Druck durch das UN Büro

Als lang­jäh­riger Mitar­beiter des OHCHR, ehema­liger Sekretär des Menschen­rechts­aus­schusses und Leiter der Peti­ti­ons­ab­tei­lung (Regis­trar) habe ich in Jahr­zehnten hinge­bungs­vollen Dienstes für das Büro sowohl Gutes als auch Schlechtes sehen und erleben müssen. Als unab­hän­giger UN-Experte für inter­na­tio­nale Ordnung (2012–18) war ich persön­lich inak­zep­ta­blem Druck des Büros ausge­setzt, mit dem Versuch mich in eine gewünschte „Matrix“ zu zwingen, wodurch meine Rechte und Pflichten verletzt wurden, unab­hän­giger Forschung nach­zu­gehen und zu meinen eigenen Schluss­fol­ge­rungen zu gelangen, doch nicht zu jenen, die mir von OHCHR-Mitar­bei­tern oder bestimmten mili­tanten NGOs nahe­ge­legt worden waren.

Bevor ich die erste UN-Mission nach 21 Jahren in Vene­zuela antrat, las ich alle einschlä­gigen Berichte von OHCHR, Amnesty Inter­na­tional und Human Rights Watch. Als ich diese Berichte vor Ort über­prüfte und nachdem ich Profes­soren, Kirchen­ver­treter, Oppo­si­tio­nelle, Minister und Staats­an­wälte der Regie­rung sowie Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tionen aller Seiten des Spek­trums mit gezielten Fragen konfron­tiert hatte, ergab sich ein grund­le­gend anderes Bild, dass sich radikal von den OHCHR-„Berichten“ unter­schied, welche Ideo­logen verfasst hatten, die nicht in Vene­zuela gewesen und auch nicht der Methode der Fakten­er­he­bung gefolgt waren, wie ich es tat. Schlimmer noch, ich musste fest­stellen, dass das OHCHR in seinen Berichten entschei­dende Infor­ma­tionen unter­drückt hatte, die zuvor von unab­hän­gigen vene­zo­la­ni­schen Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tionen wie Fundalatin, der Grupo Sures oder dem Red Nacional de Derechos Humanos zur Verfü­gung gestellt worden waren. Vor, während und nach meiner Mission in Vene­zuela erlebte ich gegen­über meinem Mandat eine ausge­prägte Feind­se­lig­keit des OHCHR, die dahin resul­tierte, dass mir keine ange­mes­sene logis­ti­sche und inhalt­liche Unter­stüt­zung gewährt wurde und jede Bereit­schaft fehlte, meine Ehre oder meinen Ruf zu vertei­digen, wenn immer ich vor, während oder nach besagter Mission Einschüch­te­rungen, Mobbing und Verleum­dungen ausge­setzt worden war. [5]

Infor­ma­ti­ons­krieg und anhal­tende Sinophobie

Es mag sein, dass die west­li­chen Mächte einen kurz­fris­tigen Sieg über China erringen und das OHCHR davon über­zeugen konnten, eine „Bewer­tung“ abzu­geben, die dem anhal­tenden Infor­ma­ti­ons­krieg und der Sino­phobie Vorschub leistet und zum Marken­zei­chen bestimmter UN-Orga­ni­sa­tionen geworden ist. Die Andeu­tung, dass in Xinjiang „Verbre­chen gegen die Mensch­lich­keit“ oder gar „Völker­mord“ begangen worden sein könnten, ist eine unver­ant­wort­liche Über­trei­bung, Hetze und verstößt gegen Artikel 20 des Inter­na­tio­nalen Pakts über bürger­liche und poli­ti­sche Rechte, der Kriegs­pro­pa­ganda und Aufsta­che­lung zu Rassen­hass und Gewalt verbietet.

Die Mission der Hohen Kommis­sarin Bachelet im Mai 2022 in China führte zur Einrich­tung einer Arbeits­gruppe, die den weiteren Dialog und die Zusam­men­ar­beit zwischen OHCHR und chine­si­schen Behörden erleich­tern sollte. Dies ähnelt meinem konstruk­tiven Vorschlag aus dem Jahr 2018, wonach das OHCHR in Vene­zuela für eine „Präsenz“ sorgen sollte, um profes­sio­nelle und eben nicht propa­gan­dis­ti­sche Bewer­tungen und Über­wa­chungen durch­zu­führen. Ziel in China und in Vene­zuela sollte es sein, Opfern von Menschen­rechts­ver­let­zungen im Geiste inter­na­tio­naler Zusam­men­ar­beit und Soli­da­rität konkrete Hilfe ange­deihen zu lassen.

Vor diesem Hinter­grund stellt sich die Frage, ob und inwie­weit das Amt des Hohen Kommis­sars für Menschen­rechte und der Menschen­rechtsrat im Dienste west­li­cher Inter­essen tätig sind, inwie­weit die Menschen­rechts­an­liegen der übrigen Mensch­heit berück­sich­tigt werden und inwie­weit der Hohe Kommissar im Rahmen seines Mandats handelt, das in der Reso­lu­tion 48/141 der Gene­ral­ver­samm­lung vom 20. Dezember 1993 [6] fest­ge­legt ist.

Der Zwecke des Amts des Hohen Kommissars

Das Amt des Hohen Kommis­sars für Menschen­rechte wurde nicht zum Zweck geschaffen, um „Namen zu beschä­digen oder zu beschämen“, Span­nungen zwischen Ländern zu schüren oder Desin­for­ma­tionen über Menschen­rechts­ver­let­zungen zu verbreiten. Der Haupt­zweck des Hohen Kommis­sars besteht darin, die inter­na­tio­nale Zusam­men­ar­beit im Bereich der Menschen­rechte zu fördern, alle Menschen­rechts­ak­ti­vi­täten der Orga­ni­sa­tionen der Vereinten Nationen zu koor­di­nieren, die Vertrau­ens­bil­dung zu verbes­sern und die Menschen­rechte in einer Atmo­sphäre gegen­sei­tigen Respekts, recht­lich veran­kert, einklagbar und durch­setzbar zu machen, gemäß den Zielen und Grund­sätzen der UN-Charta.

Es ist wichtig, an die Satzung des Amtes des Hohen Kommis­sars zu erin­nern, die folgen­der­maßen lautet:

  1. a) im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen, der Allge­meinen Erklä­rung der Menschen­rechte und anderer inter­na­tio­naler Menschen­rechts­über­ein­künfte und des Völker­rechts tätig zu sein, einschließ­lich der Verpflich­tungen, inner­halb dieses Rahmens die Souve­rä­nität, die terri­to­riale Unver­sehrt­heit und die inner­staat­liche Recht­spre­chung der Staaten zu achten und die allge­meine Achtung und Einhal­tung aller Menschen­rechte zu fördern, in der Erkenntnis, dass die Förde­rung und der Schutz aller Menschen­rechte im Rahmen der Ziele und Grund­sätze der Charta ein legi­times Anliegen der inter­na­tio­nalen Gemein­schaft ist;

(b) sich von der Erkenntnis leiten lassen, dass alle Menschen­rechte – bürger­liche, kultu­relle, wirt­schaft­liche, poli­ti­sche und soziale – univer­sell, unteilbar, vonein­ander abhängig und mitein­ander verknüpft sind und dass es, auch wenn die Bedeu­tung natio­naler und regio­naler Beson­der­heiten und verschie­dener histo­ri­scher, kultu­reller und reli­giöser Hinter­gründe berück­sich­tigt werden muss, die Pflicht der Staaten ist, unab­hängig von ihren poli­ti­schen, wirt­schaft­li­chen und kultu­rellen Systemen alle Menschen­rechte und Grund­frei­heiten zu fördern und zu schützen;

© aner­kennen, wie wichtig es ist, eine ausge­wo­gene und nach­hal­tige Entwick­lung für alle Menschen zu fördern und die Verwirk­li­chung des Rechts auf Entwick­lung zu gewähr­leisten, wie es in der Erklä­rung über das Recht auf Entwick­lung fest­ge­legt ist“ [7].

Die Verant­wort­lich­keiten des Hohen Kommissars

Gemäß der Reso­lu­tion sind Verant­wort­lich­keiten des Hohen Kommis­sars festgelegt:

(a) die tatsäch­liche Wahr­neh­mung aller bürger­li­chen, kultu­rellen, wirt­schaft­li­chen, poli­ti­schen und sozialen Rechte durch alle zu fördern und zu schützen;

(b) die ihm/ihr von den zustän­digen Organen des Systems der Vereinten Nationen im Bereich der Menschen­rechte über­tra­genen Aufgaben auszu­führen und Empfeh­lungen an diese Organe zu richten, um die Förde­rung und den Schutz aller Menschen­rechte zu verbessern;

© die Verwirk­li­chung des Rechts auf Entwick­lung zu fördern und zu schützen und zu diesem Zweck die Unter­stüt­zung durch die zustän­digen Organe des Systems der Vereinten Nationen zu verstärken;

  1. d) auf Ersu­chen des betref­fenden Staates und gege­be­nen­falls der regio­nalen Menschen­rechts­or­ga­ni­sa­tionen über das Menschen­rechts­zen­trum des Sekre­ta­riats und andere geeig­nete Einrich­tungen Bera­tungs­dienste sowie tech­ni­sche und finan­zi­elle Hilfe zu leisten, um Maßnahmen und Programme im Bereich der Menschen­rechte zu unterstützen;

(f) eine aktive Rolle bei der Besei­ti­gung der gegen­wär­tigen Hinder­nisse und der Bewäl­ti­gung der Heraus­for­de­rungen zu spielen, die der vollen Verwirk­li­chung aller Menschen­rechte entge­gen­stehen, und zu verhin­dern, dass Menschen­rechts­ver­let­zungen in der ganzen Welt fort­ge­setzt werden, wie dies in der Wiener Erklä­rung und dem Akti­ons­pro­gramm zum Ausdruck kommt;

(g) einen Dialog mit allen Regie­rungen bei der Umset­zung seines/ihres Mandats zu führen, um die Achtung aller Menschen­rechte sicherzustellen;

(h) die inter­na­tio­nale Zusam­men­ar­beit zur Förde­rung und zum Schutz aller Menschen­rechte zu verstärken;

(i) die Akti­vi­täten zur Förde­rung und zum Schutz der Menschen­rechte im gesamten System der Vereinten Nationen zu koordinieren“.

Menschen­rechte als Waffe sind inakzeptabel

Nirgendwo in der Reso­lu­tion wird vorge­schlagen, dass der Hohe Kommissar seine/ihre Auto­rität nutzen sollte, um ein bestimmtes „Modell“ der Demo­kratie durch­zu­setzen, um „Namen zu beschä­digen und zu beschämen“, zu tole­rieren die Menschen­rechte zur Waffe werden zu lassen, um geopo­li­ti­sche Agenden voran­zu­treiben oder um Sank­tionen, Embargos oder Finanz­blo­ckaden zu befür­worten. Im Gegen­teil, die Funk­tion des Hohen Kommis­sars muss konstruktiv und nicht konfron­tativ sein – sie muss Brücken bauen, den Dialog erleich­tern, Maßnahmen zur Verhin­de­rung von Menschen­rechts­ver­let­zungen erar­beiten und die Ursa­chen von Menschen­rechts­ver­let­zungen unter­su­chen. Dementspre­chend muss der Hohe Kommissar die Menschen­rechte durch Bera­tung und tech­ni­sche Hilfe fördern und sich aktiv für eine „Kultur des Frie­dens“ dank Menschen­rechten einsetzen, wie es in den Programmen der UNESCO für eine Kultur des Frie­dens vorge­sehen ist [8].

Es liegt im Inter­esse der gesamten Mensch­heit, dass der Hohe Kommissar und der Menschen­rechtsrat streng unpar­tei­isch und profes­sio­nell arbeiten und nicht dem Druck der „Geber“ nach­geben oder sich Erpres­sung beugen, wie es von zahl­rei­chen Ländern regel­mäßig prak­ti­ziert wird.

Natür­lich wissen wir in der realen Welt, dass die Vereinten Nationen, der Sicher­heitsrat, die Gene­ral­ver­samm­lung und das Economic and Social Council (ECOSOC) alle poli­tisch sind. In welchem „Niemands­land“ könnten das OHCHR und der Menschen­rechtsrat völlig „unpo­li­tisch“ sein? Und doch, wenn das OHCHR und der Menschen­rechtsrat Auto­rität und Glaub­wür­dig­keit haben sollen, müssen sie sich nach einem ethi­schen Kodex verhalten, einem Kodex der Unvor­ein­ge­nom­men­heit, mit der einzigen Verpflich­tung, die Menschen­rechte und die Entwick­lung für alle Mitglieder der Mensch­heits­fa­milie voranzubringen.

Bald wird ein neuer Hoher Kommissar für Menschen­rechte ernannt werden. Für die Zukunft des OHCHR und des Menschen­rechts­rats ist es von entschei­dender Bedeu­tung, dass ein echter Experte dafür ernannt wird, der das in der Reso­lu­tion 48/141 der Gene­ral­ver­samm­lung fest­ge­legte Mandat strikt einhält. Es wäre sehr schade für die Menschen­rechte und Welt, wenn der neue Hoch­kom­missar den Inter­essen bestimmter Länder dienen würde und die Gleich­heit der Würde aller Menschen und den legi­timen Anspruch aller Opfer von Menschen­rechts­ver­let­zungen auf Soli­da­rität und Reso­zia­li­sie­rung vergessen würde.

Zum Autor: Alfred de Zayas ist Rechts­pro­fessor an der Geneva School of Diplo­macy und diente von 2012 bis 2018 als unab­hän­giger UN-Experte für inter­na­tio­nale Ordnung. Er ist Autor von zehn Büchern, darunter „ Buil­ding a Just World Order “, Clarity Press, 2021. 

Über­set­zung von Unser Mittel­eu­ropa aus dem Engli­schen Original: Hier

Quellen

[1] www.ohchr.org/en/documents/country-reports/ohchr-assessment-human-rights-concerns-xinjiang-uyghur-autonomous-region

[2] www.ohchr.org/sites/default/files/documents/countries/2022–08-31/ANNEX_A.pdf

[3] www.ohchr.org/en/statements/2022/05/statement-un-high-commissioner-human-rights-michelle-bachelet-after-official

[4] geneva.china-mission.gov.cn/eng/ryrbt/202209/t20220901_10758786.htm

[5] undocs.org/Home/Mobile?FinalSymbol=A%2FHRC%2F39%2F47%2FAdd.1&Language=E&DeviceType=Desktop&LangRequested=False

[6] undocs.org/Home/Mobile?FinalSymbol=A%2FRES%2F48%2F141&Language=E&DeviceType=Desktop&LangRequested=False

[7] www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/declaration-right-development

[8] en.unesco.org/themes/building-peace-programmes


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2 Kommentare

  1. What can you expect from a woman who has been living like a refugee in the DDr? Though she was twice presi­dent of Chile, she’s corrupt and rotten to the bone!

    • „Was kann man von einer Frau erwarten, die wie ein Flücht­ling in der DDr gelebt hat? Obwohl sie zweimal Präsi­dentin von Chile war, ist sie korrupt und verdorben bis auf die Knochen!“

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