Alfred de Zayas: Sabo­tage an Nord-Stream ist Bruch des Weltfriedens

UN-Sicher­heitsrat wird der Welt nicht gerecht

 
Von ALFRED DE ZAYAS | Nach der von Seymour Hersh [1] durch­ge­führten gründ­li­chen, schlüs­sigen und glaub­wür­digen Unter­su­chung der Sabo­tage an den Nord-Stream Pipe­lines würde jedes ordent­liche Gericht eines Rechts­staates eine Unter­su­chung des terro­ris­ti­schen Bomben­an­schlags veran­lassen. In den Verei­nigten Staaten würde jedes Geschwo­re­nen­ge­richt befinden, dass die bereits öffent­lich zugäng­li­chen Beweise ausreichten, um Verdäch­tige des Verbre­chens anzu­klagen und ein formelles Straf­ver­fahren einzu­leiten, erst recht, zumal keine glaub­wür­digen Beweise zum Gegen­teil vorliegen.

Die von Seymour Hersh durch­ge­führten Ermitt­lungen bilden eine solide Grund­lage, um die Einrich­tung einer unab­hän­gigen inter­na­tio­nalen Unter­su­chung zu recht­fer­tigen.  Eine solche Unter­su­chung würde die Zustim­mung jener Länder erfor­dern, deren terri­to­riale Souve­rä­nität das Gebiet umfasst, in dem die Explo­sionen erfolgten, nämlich Schweden und Dänemark.

Schwe­dens Verpflich­tungen gegen­über der Welt

Schweden hat bereits eine Unter­su­chung durch­ge­führt und hätte die Ergeb­nisse frei­willig mit den Vereinten Nationen und allen inter­es­sierten Parteien teilen müssen.  Schwe­dens Schweigen spricht Bände, denn wenn die schwe­di­sche Unter­su­chung die Verant­wor­tung Russ­lands oder Weiß­russ­lands ergäben, hätte Schweden dies zwei­fellos veröf­fent­licht.  Schwe­dens Schweigen kann nur als Verschleie­rung inter­pre­tiert werden, wegen der befürch­teten Konse­quenzen, welche die Verlet­zung der schwe­di­schen und däni­schen Souve­rä­nität durch die USA offen­ge­legt hätte, nämlich einen Frie­dens­bruch samt kolos­saler Verlet­zung des Völker- und Kriegs­rechts. Eine solche Enthül­lung hätte die NATO auf gleiche Weise sprengen können, wie die USA die Pipe­lines sprengten.

Wenn Schweden weiterhin blockt und sich weigert, Deutsch­land, Russ­land und der Welt die Ergeb­nisse ihrer Unter­su­chung mitzu­teilen, muss die inter­na­tio­nale Gemein­schaft dies gemäß Artikel 19 des Inter­na­tio­nalen Pakts über bürger­liche und poli­ti­sche Rechte einfor­dern: Dieser schreibt vor, dass alle Menschen das Recht auf Zugang zu Infor­ma­tionen und auf Wahr­heit hätten bzw. das Recht auf Infor­ma­tionen aller Art zuzu­greifen und an diesen teil­zu­haben, insbe­son­dere wenn die zurück­ge­hal­tenen Infor­ma­tionen krimi­nelle Hand­lungen wie Terro­rismus beträfen.

Es lag in der Verant­wor­tung des Sicher­heits­rates, alle im Besitz Schwe­dens befind­li­chen Infor­ma­tionen einzu­for­dern. Falls die Infor­ma­tionen nicht schlüssig wären, hätte der Sicher­heitsrat motu proprio [aus eigenem Antrieb] eine inter­na­tio­nale Unter­su­chungs­kom­mis­sion (COI – Inter­na­tional Commis­sion of Inquiry) einsetzen müssen, da ein solcher terro­ris­ti­scher Angriff auf eine zivile Infra­struktur einen Bruch des Welt­frie­dens und der inter­na­tio­nalen Sicher­heit im Sinne von Artikel 39 der UN-Charta darstellt. Die Welt hat ein Recht zu erfahren, was genau passiert ist.

 

Nur drei der 10+5 Mitglie­der­staaten des UN-Sicher­heits­rates wünschen UN-Unter­su­chungs­kom­mis­sion bzw. UN-Inquiry-Commis­sion zur NS Sabotage
Quelle: UN - Hier

Liste mit 10 + 5 Länder­ver­halten zur Abstim­mung SC/15243: Siehe Anhang

UN-Sicher­heitsrat wird in Sache NS I&II der Welt nicht gerecht

Am 27. März 2023 gelang es den Verei­nigten Staaten im Sicher­heitsrat, eine Reso­lu­tion zur Einrich­tung einer solchen COI blockieren zu lassen. Alle Länder, die nicht für die Reso­lu­tion stimmten, haben das in sie gesetzte Vertrauen miss­braucht und in ihren Aufgaben gegen­über der Welt als Mitglieder des Sicher­heits­rats versagt.

Nun ist es an der Gene­ral­ver­samm­lung, Schweden aufzu­for­dern, alle verfüg­baren Beweise heraus­zu­rü­cken. Gege­be­nen­falls könnte der schwe­di­sche Oberste Gerichtshof die schwe­di­sche Regie­rung anweisen, Beweise vorzu­legen und sich nicht hinter falschen Argu­menten „natio­naler Sicher­heit“ zu verste­cken.  Der schwe­di­sche Oberste Gerichtshof hätte zugleich dafür Sorge zu tragen, dass keines der Beweis­mittel zerstört oder mani­pu­liert würde.

Staats­ter­ro­rismus gegen Nord-Stream | Quelle: Swedish Coast Guard – Screenshot

Joe Bidens Drohungen lieferten den schla­genden Beweis

Es war sicher­lich leicht­sinnig von Joe Biden die Drohung auszu­spre­chen, dass es im Falle des russi­schen Einmar­sches in die Ukraine keine Nord-Stream mehr geben würde. Dies wurde von Beamten des Außen­mi­nis­te­riums wieder­holt. Außerdem hatten die USA bereits alles in ihrer Macht stehende getan, um die Fertig­stel­lung der Nord-Stream II zu verhin­dern, wie die ille­galen einsei­tigen Zwangs­maß­nahmen zeigten, die gegen Unter­nehmen aus aller Welt verhängt wurden, um Unter­nehmen wie z.B. das nieder­län­disch-schwei­ze­ri­sche Unter­nehmen Allseas oder eine Schweizer Versi­che­rungs­ge­sell­schaft mit kolos­sale Strafen einzu­schüch­tern. Solche Maßnahmen sind illegal und stellen eine Einmi­schung in innere Ange­le­gen­heiten von Staaten sowie ille­gale extra­ter­ri­to­riale Anwen­dung von US-Gesetzen dar, doch von der Welt irgendwie hinge­nommen werden. Dennoch tragt das zum wach­senden juris­ti­schen Dossier gegen die USA bei. Unge­achtet der ille­galen einsei­tigen Zwangs­maß­nahmen (unila­teral coer­cive measures – UMC)  wurde Nord-Stream II fertig­ge­stellt und war ab 2021 einsatz­be­reit. Zugleich wurde von den USA massiver Druck auf Deutsch­land ausgeübt, die Inbe­trieb­nahme nicht freizugeben.

Die Unschulds­ver­mu­tung

Jemand in den USA berief sich fälsch­li­cher­weise auf den Grund­satz „in dubio pro reo - im Zweifel für den Ange­klagten“.  Dieser Grund­satz gilt nur für Personen, nicht aber für Regie­rungen, die in der Regel den größten Teil aller Beweis­mittel besitzen und kontrol­lieren. Kein Land darf erwarten, dass es vom Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, frei­ge­spro­chen würde, nachdem es einfach nur blockte. Das römi­sche Sprich­wort „Wenn du es getan hast, leugne es – si fecisti, nega“ kann die Umstände, die eindeutig auf ein bestimmtes Land hinweisen, nicht auslö­schen. Die erste Frage, die sich stellt, lautet, wer von der frag­li­chen Tat profi­tiert: Wer profi­tiert von der Spren­gung der Nord-Stream I&II Pipe­lines? Schon Cicero stellte in seinem Plädoyer pro Milone (T. A. Milo ange­klagt wegen Mordes an P. C. Pulcher) die entschei­dende Frage „Cui bono? – Wem zum Vorteil?“. In der Tat muss sich jedes Gericht mit dieser Frage ausein­an­der­setzen und eine zufrie­den­stel­lende Antwort abgeben. Es gibt viele Länder, die Verbre­chen begehen, doch Unschul­dige spielen. Beispiels­weise schweigt Israel zwar über seine Terror­an­schläge gegen Syrien und der Iran schweigt, über seine gezielten Atten­tate. Aber jeder weiß, wer es tat.

Die Beweis­last

Indi­zi­en­be­weise werden von allen natio­nalen und inter­na­tio­nalen Gerichten heran­ge­zogen, insbe­son­dere dann, wenn das „corpus delicti – Beweis­ge­gen­stand“ nicht voll­ständig zugäng­lich ist, z. B. im Fall das Beweise von den Tätern vernichtet wurden oder Regie­rungen die Infor­ma­tionen absicht­lich mani­pu­lierten und digi­tale Aufzeich­nungen löschten. Der UN-Menschen­rechts­aus­schuss hat reich­lich Erfah­rung in der Beur­tei­lung von Fällen, in denen Regie­rungen blocken.

Bereits 1982 kehrte der Ausschuss in der Rechts­sache Bleier gegen Uruguay[2] die Beweis­last um. In diesem Fall bestritt die urugu­ay­ische Mili­tär­junta, über den Verbleib von Eduardo Bleier etwas gewusst zu haben. Bleier war zuvor von der urugu­ay­ischen Polizei verhaftet und in einem Gefängnis in Monte­video fest­ge­halten worden war, wohin ihm seine Frau Klei­dung und Essen brachte. Eines Tages „verschwand“ Bleier. In einer Note vom 14. August 1981 an den Menschen­rechts­aus­schuss behaup­tete die urugu­ay­ische Regie­rung, dass: „Das Komitee zeigt nicht nur Unkenntnis der recht­li­chen Regeln bezüg­lich der Schuld­ver­mu­tung, sondern auch einen Mangel an Ethik bei der Ausfüh­rung der ihm anver­trauten Aufgaben, da es vorschnell zu der schwer­wie­genden Schluss­fol­ge­rung gelangte, dass die urugu­ay­ischen Behörden Eduardo Bleier zum Tode verur­teilt hätten.“ Der Ausschuss antwor­tete: „Gemäß seinem Mandat nach Artikel 5 Absatz 1 des Fakul­ta­tiv­pro­to­kolls hat der Ausschuss die Mittei­lung im Lichte der Infor­ma­tionen geprüft, die ihm von den Verfas­sern der Mittei­lung und von dem betref­fenden Vertrags­staat zur Verfü­gung gestellt wurden. In diesem Zusam­men­hang hat sich der Ausschuss strikt an den Grund­satz audiatur et altera pars  [man muss auch die Gegen­seite anhören] gehalten und dem Vertrags­staat jede Gele­gen­heit gegeben, Infor­ma­tionen vorzu­legen, um die von den Beschwer­de­füh­rern vorge­legten Beweise zu wider­legen.“  Dies ist die stän­dige Recht­spre­chung des Menschen­rechts­aus­schusses seit 1982. Die Beweis­last kehrt sich um, wenn der Staat die Infor­ma­tionen besitzt, jedoch blockt.

Ratio­nale Gründe, die Verant­wor­tung zu leugnen

Die US-Geheim­dienste wissen genau, was passiert ist, wer die Befehle gegeben hat und wer den Terror­an­schlag durch­ge­führt hat. Natür­lich wollen die USA nicht zugeben, dass sie einen schweren Verstoß gegen das Völker­recht begingen, der einen Bruch des Welt­frie­dens und der inter­na­tio­nalen Sicher­heit im Sinne von Artikel 39 der UN-Charta darstellt. Die USA ziehen sich hinter Schweigen und Geheim­hal­tung zurück. In der Tat erleich­tert Geheim­hal­tung Verbre­chen, wie auch Vernei­nung. Die USA und ihre Propa­gan­da­ma­schine haben jahr­zehn­te­lang den Mythos beför­dert, dass die USA eine „Demo­kratie“ und ein „Rechts­staat“ wäre. Dennoch hatten die USA das ameri­ka­ni­sche Volk belogen, wie bei der Inva­sion Kubas 1961, dem Viet­nam­krieg, den Kriegen in Jugo­sla­wien, Afgha­ni­stan, Irak, Libyen und Syrien. Obwohl sich die USA als Seri­en­lügner erwies, tun die System-Medien alles, um ein posi­tives Image der Verei­nigten Staaten als „Führer der freien Welt“, als „außer­ge­wöhn­li­ches oder unver­zicht­bares Land“, wie die verstor­bene Außen­mi­nis­terin Made­leine Albright ihre Wahl­heimat zu nennen pflegte, zu vermitteln.

Verpflich­tungen aus der UN-Charta

Die USA verfügen über keine recht­liche Begrün­dung, die Zusam­men­ar­beit zu inter­na­tio­nalen Unter­su­chungen zu verwei­gern. Die USA sind nach der UN-Charta verpflichtet, am Aufbau einer gerechten Welt­ord­nung mitzu­wirken. Bereits in der Präambel der UN-Charta werden die Verei­nigten Staaten verpflichtet, „Bedin­gungen zu schaffen, unter denen Gerech­tig­keit und Achtung vor den Verpflich­tungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völker­rechts gewahrt werden können“. Zu den Verträgen[3], die die Verei­nigten Staaten unter­stützen und einhalten müssen, gehört das Über­ein­kommen zur Bekämp­fung wider­recht­li­cher Hand­lungen gegen die Sicher­heit der Seeschiff­fahrt [Rom 1988], das die Vertrags­par­teien verpflichtet, mutmaß­liche Straf­täter, die wider­recht­liche Hand­lungen gegen Schiffe begangen hatten, wie etwa das Anbringen von Bomben an Bord von Schiffen, entweder auszu­lie­fern oder straf­recht­lich verfolgen zu lassen. Dieses Proto­koll wurde durch jenes zur Bekämp­fung wider­recht­li­cher Hand­lungen gegen die Sicher­heit fester Platt­formen ergänzt, das seine Maßnahmen auf Platt­formen zur Öl- und Gasför­de­rung ausdehnt. Das letzt­ge­nannte Proto­koll kann per analo­giamper Analo­gie­schluss ange­wendet werden.  Vor allem aber ist an das Inter­na­tio­nale Über­ein­kommen zur Bekämp­fung terro­ris­ti­scher Bomben­an­schläge, New York 1997, zu erin­nern, das jeden Staat dazu verpflichtet, daran invol­vierte Personen zu verfolgen oder auszuliefern.

Die USA sind nicht das einzige Land, das in terro­ris­ti­sche Akti­vi­täten verwi­ckelt ist. Israel hat dies jahr­zehn­te­lang völlig unge­straft getan. Frank­reich versuchte es im Fall der Rainbow Warrior[4], als das Green­peace-Schiff Rainbow Warrior am 10. Juli 1985 von fran­zö­si­schen Tauchern in Staats­diensten versenkt wurde. Zwar wurden einige Personen straf­recht­lich verfolgt, doch niemand in hohen Ämtern wurde jemals behel­ligt bzw. Frank­reichs posi­tives inter­na­tio­nales Image wurde nur unmerk­lich angekratzt.

Mecha­nismen für den Umgang mit dem Nord-Stream-Fall

Der UN-Sicher­heitsrat als wich­tigstes inter­na­tio­nales Organ, das sich mit inter­na­tio­nalem Frieden und Sicher­heit befasst, ist verpflichtet, Terro­rismus zu verur­teilen, wie es unmit­telbar nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York City und Washington D.C. getan wurde, als der Sicher­heitsrat die Reso­lu­tion 1368 (2001) verab­schie­dete, die den Terror­an­schlag auf die Verei­nigten Staaten aufs Schärfste verur­teilte und alle Staaten dring­lich zur Zusam­men­ar­beit auffor­derte, um alle Täter vor Gericht zu bringen.

Es ist nicht unty­pisch für die Vereinten Nationen und insbe­son­dere den Sicher­heitsrat, dass die Reso­lu­tion zu Nord-Stream abge­lehnt wurde. Auch hier wird mit zwei­erlei Maß gemessen. Das Schweigen der UNO zur terro­ris­ti­schen Sabo­tage von Nord-Stream ist ebenso ohren­be­täu­bend wie ihr Schweigen zu den 40 US-Bio-Laboren in der Ukraine. Auch hier haben wir es mit massivem Druck der USA und der NATO auf den Sicher­heitsrat zu tun bzw. mit einer Tradi­tion, die in erster Linie den Inter­essen des Westens, doch nicht den Inter­essen der Mensch­heit insge­samt dient.

Das bedeutet nicht, dass es keine unab­hän­gige inter­na­tio­nale Unter­su­chung unter der Schirm­herr­schaft der Vereinten Nationen geben wird: Unter­su­chungs­kom­mis­sionen & Aufklä­rungs­aus­schüsse könnten unter verschie­denen UN-Orga­ni­sa­tionen einge­richtet werden.

Es liegt nun an der Gene­ral­ver­samm­lung, dies zu tun. Es muss möglich sein, in der Gene­ral­ver­samm­lung eine Mehr­heit dafür zu finden. Darüber hinaus sollte die Gene­ral­ver­samm­lung über eine bloße Verur­tei­lung der Nord-Stream-Sabo­tage hinaus­gehen. Sie soll eine Reso­lu­tion gemäß Artikel 96 der UN-Charta verab­schieden und vom Inter­na­tio­nalen Gerichtshof ein Gutachten zu den recht­li­chen Folgen der Spren­gung der Pipe­lines, insbe­son­dere zu den zivil- und straf­recht­li­chen Folgen, anfor­dern. Da der inter­na­tio­nale Terro­rismus in den Zustän­dig­keits­be­reich des Wiener UN-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung[5] fällt, muss dessen Abtei­lung für Terro­ris­mus­prä­ven­tion mit der Ange­le­gen­heit befasst werden, umso schnell wie möglich eigene Unter­su­chungen einzuleiten.

Eine weitere UN-Agentur mit Kompe­tenz ist das Umwelt­pro­gramm der Vereinten Nationen[6] mit Sitz in Nairobi. Das UNEP-Euro­pa­büro sollte die nega­tiven ökolo­gi­schen Auswir­kungen der Explo­sionen auf die Fischerei in der Ostsee[7] untersuchen.

Ich würde darüber vorschlagen, eine zwischen­staat­liche Beschwerde gemäß Artikel 41 des Inter­na­tio­nalen Pakts über bürger­liche und poli­ti­sche Rechte einzu­rei­chen. Alle Länder, die KEINE Erklä­rung zur Einschrän­kung der Zustän­dig­keit des Ausschusses nach Artikel 41 abge­geben haben, könnten eine solche Beschwerde gegen die USA einrei­chen (die nie einen Vorbe­halt zur Anwen­dung von Artikel 41 einge­legt hatten, weil sie der Meinung waren, dass kein Staat es „wagen“ würde, dieses Verfahren einzu­leiten). Ich sehe Fragen auftau­chen, die sich aus den Arti­keln 1, 2, 6, 19 und 26 darin ergäben.

Unter dem Gesichts­punkt der Menschen­rechte sollte der UN-Menschen­rechtsrat eine Reso­lu­tion verab­schieden, in der er die Sabo­tage der Nord-Stream-Pipe­line verur­teilt. Er könnte eine Unter­su­chungs­mis­sion einrichten, um die nega­tiven Auswir­kungen auf die Menschen­rechte in der Region und welt­weit zu unter­su­chen: Denn, ein Angriff auf die Ener­gie­ver­sor­gung hat weit­rei­chende Folgen, insbe­son­dere für die Wahr­neh­mung wirt­schaft­li­cher und sozialer Rechte und für das Errei­chen von Zielen nach­hal­tiger Entwicklungen.

Spezial-Verfahren des Menschen­rechts­rats verfügen über verschie­dene Möglich­keiten, die Spren­gungen weiter zu unter­su­chen. Drei Bericht­erstatter – der Bericht­erstatter über Terro­rismus, der Bericht­erstatter über das Recht auf Wahr­heit, Gerech­tig­keit und Wieder­gut­ma­chung und der Bericht­erstatter über Meinungs­frei­heit und freie Meinungs­äu­ße­rung - sind ganz sicher dafür zuständig und hier gefordert.

Es gibt auch Verstöße gegen das Seerechts­über­ein­kommen der Vereinten Nationen.  Und selbst nachdem die USA das UN-Seerechts­über­ein­kommen nie rati­fi­zierten, hindert nichts das UNCLOS-Sekre­ta­riat, eine Arbeits­gruppe einzu­richten, die die Auswir­kungen der Sabo­tage von Unter­was­ser­pipe­lines untersucht.

Whist­le­b­lo­wers oder Informanten

Was wir heute am meisten brau­chen, sind Whist­le­b­lower in den Verei­nigten Staaten, Norwegen, Schweden und Deutsch­land. Personen die wissen, wer es getan hat. Wir brau­chen mehr Menschen­rechts­ver­tei­diger wie Julian Assange oder Edward Snowden, die uns zeigten, welch unge­heu­er­liche Verbre­chen in unserem Namen begangen wurden. Wenn wir uns „Demo­kraten“ nennen wollen, müssen wir zual­ler­erst das Recht auf Wissen und das Recht auf Wahr­heit vertei­digen. Wir müssen Trans­pa­renz und Rechen­schafts­pflicht einfor­dern und Verheim­li­chung als oberstes Indiz natio­naler und inter­na­tio­naler Krimi­na­lität verur­teilen. Die Glaub­wür­dig­keit der Vereinten Nationen – und ganz allge­mein des inter­na­tio­nalen Rechts – steht auf dem Spiel!

Quel­len­an­gaben

[1] seymourhersh.substack.com/p/how-america-took-out-the-nord-stream
[2]http://www.worldcourts.com/hrc/eng/decisions/1982.0″3.29_Bleier_Lewenhoff_v_Uruguay.htm.
Siehe Jakob Moller/Alfred de Zayas, United Nations Human Rights Committee Caselaw, N. P. Engel 2009, S. 148 ff.
[3] www.ohchr.org/en/press-releases/2009/10/united-nations-treaties-against-international-terrorism
[4] www.greenpeace.org/international/explore/ships/rainbow-warrior/
[5] www.unodc.org/unodc/en/terrorism/
[6] www.unep.org/
[7] www.unep.org/regions/europe

Alfred de Zayas ist Professor für Recht an der Genfer Hoch­schule für Diplo­matie und war von 2012 bis 18 unab­hän­giger UN-Experte für inter­na­tio­nale Ordnung.

Er ist der Autor von zehn Büchern, darunter „Buil­ding a Just World Order“ (Clarity Press, 2021).

 

Über­set­zung aus dem Engli­schen: Unser-Mitteleuropa

Nach­trag der Redak­tion: Appendix mit Details der Abstim­mung der UN Reso­lu­tion zur Einset­zung einer COI – Inter­na­tional Commis­sion of Inquiry – zur Sabo­tage an der Nord-Stream-Pipe­line:

Abstim­mung zum UN-Reso­lu­tions-Entwurf für eine Unter­su­chungs-Kommis­sion zur NS-Sabo­tage am 27. März 2023 und Einset­zung einer COI.

Der Antrag wurde abge­lehnt: Hier

Für UN-Reso­lu­ti­ons­ent­wurf zur Einset­zung einer UN-Inquiry-Commis­sion:

China, Brasi­lien, Russi­sche Föderation

Staaten mit Stimm­ent­hal­tung, die den UN-Antrag zu Fall brachten:

Frank­reich, UK, USA, Alba­nien, Ecuador, Gabon, Ghana, Japan, Malta, Mozam­bique, Schweiz & Vereinte Arabi­sche Emirate


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20 Kommentare

  1. Das zeigt uns unter welchem verbre­che­ri­schen Regime wir uns mit Amerika befinden und unsere Regie­rung dienert und dienert und springt noch auf den Zug der Vernich­tung anderer Länder auf. Bärbock und Co. sind so gedrillt für ihre eigenen Vorteile dass sie Scheu­klappen haben und nicht denken sondern nur das ausführen was USA ihnen diktiert.
    Eine Schande solche Poli­tiker zu haben, sie reihen sich genau in die Verbre­cher­ge­sell­schaft mit ein durch ihre Betei­li­gung. Hoffent­lich werden sie dafür so bestraft, dass es ihnen dreckig geht und sie dann ihre Schand­taten selbst büßen müssen. Verach­tung für diese Mesch­poke, sonst nichts.

    • Möchte noch hinzu fügen – ich bin mir sicher dass unsere Regie­rung schon vorher wusste dass die Pipe­line zerstört werden und das passt doch in die wirre Vorstel­lung aller Grünen wie sie uns ihren Willen aufzwingen und ihre idio­ti­schen Vorstel­lungen durch­setzen können.
      Aller­dings glaube ich dass sie sich da verrechnet haben, denn immer mehr Bürger stellen sich dagegen und nach Corona sind nicht mehr viele bereit sich dieser Diktatur zu beugen. Richtig so, ich gehöre dazu und lasse mir nichts mehr von diesen Verrückten die so furchtbar dämlich sind sagen und vorschreiben.
      Bei der ganzen Sender Debatte sieht man ja auch schon den Wider­stand der Bevöl­ke­rung und sogar die ARD hat ihren Schwach­sinn mit Vater und Mutter zurück genommen. Erfolg, Erfolg, prima. Wacht auf und stellt sich gegen diese verlo­gene und idio­ti­sche Sippschaft!

  2. „Der Unsi­cher­heitsrat als wich­tigstes Organ, das sich mit inter­na­tio­nalem Frieden und Sicher­heit befasst ist verpflichtet, Terro­rismus zu verur­teilen wie es unmit­telbar nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York City und Washington getan wurde“.
    WIE LÄCHERLICH!!!!! Gelogen wird dazu bis heute!
    Demnach hätten die US Ameri­kaner und die Nato keine Kriege für Israel im Irak, Syrien, Libyen und Afgha­ni­stan führen müssen, sondern hätten den WAHREN VERURSACHER nämlich ISRAEL platt gemacht.
    Schon beim israe­li­schen Anschlag auf das US ameri­ka­ni­sche Aufklä­rungs­schiff USS Liberty 1967 hätte dies geschehen müssen ( dabei wurde 34 US Marines ermordet und 170 zum Teil SCHWERST VERLETZT ). Nichts derglei­chen geschah. Das Verbre­chen wurde von der längst von ZIONISTEN unter­wan­derten US Regie­rung vertuscht und unter den Teppich gekehrt).
    In den USA regiert die JÜDISCHE MAFIA, (POLITIK, Banken, 96% der Medien, Phar­ma­mafia und und und.……
    Ja in den USA regieren Teile eines kleinen Völk­chens, das in den USA gerade mal 2% ausmacht und welt­weit im 0, % Bereich liegt.
    In den USA wedelt der Schwanz mit dem Hund.
    Das muß und das wird sich ändern, weil die Mensch­heit dieses Verbre­cher­kar­tell satt hat und keine Kriege mehr für diese Mafia führen will.

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  3. Seit der Explo­sion der „MAINE“ im Hafen von Havanna bis zur Gegen­wart praktizieren
    die USA einen perfiden Staats­ter­ro­rismus; die US-Admi­nis­tra­tion ist ein klassisches
    Verbrechersyndikat!
    Sapere aude vs. morbus ignorantia.
    Klaus Hermann Konrad Baumgart
    Naumburg/Saale

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  4. Da braucht man sich doch nichts erwarten! Die USA domi­nieren und erpressen nun einmal alles was ihren poli­ti­schen Vorstel­lungen unpas­send werden könnte!

    9.11.? – sind da Tatsa­chen, eine ev. ameri­ka­ni­sche Betei­li­gung oder zumin­dest Mitwissen ans Licht gekommen?
    Pipe­lin­spren­gung? Ein Terror­an­schlag unter zumin­dest Mitwissen des Staats­ober­hauptes? Da soll was rauskommen? 

    Niemals!

    • Stie­fen­hofer, der Schweizer Flug­ka­pitän hat es in seinem Buch “ Lügen­mäuler muss man stopfen“ genau beschrieben. All die Versuche die anschlie­ßend durch­ge­führt wurden belegen, dass kein einziges auf der Welt befind­li­ches Flug­zeug die Tower hätte so beschä­digen können und dass Spreng­sätze im Inneren gefunden wurden. Ein Ameri­kaner, der selbst eine ganze Etage zusammen mit seinen Söhnen darin hatte versi­cherte Monate vorher die beiden Türme mit 450 Mio. Dollar und die Versi­che­rung akzep­tierte, da lt. Bauplänen und allen vorlie­genden Unter­lagen eine derar­tige Zerstö­rung nicht möglich gewesen wäre. Und wen wundert’s, an diesem Tag war weder er noch seine Söhne, genau so wie eine Etage darunter jüdi­sche Geschäfts­leute anwe­send, was äußerst unge­wöhn­lich war, da alle stets jeden Tag da waren.
      So konnte man den Irak dafür verant­wort­lich machen und später ein Bauern­opfer hinrichten.
      Amerika und seinen „Fürsten“ traue ich alles zu. Sie waren schon seit Jahr­hun­derten verlogen und verbre­che­risch unter­wegs auf allen Gebieten.

  5. Ich sage es zum wieder­holten Male: Die UNO, die WHO, die NATO und der IWF sind Verbre­cher­or­ga­ni­sa­tionen zum Schutz der USA und des Geld­adels. Nord­stream muss aufge­klärt werden. Daher bin ich dafür, den Beitritt Schwe­dens zur NATO seitens der unga­ri­schen und türki­schen Regie­rung so lange zu verhin­dern, bis die Schweden ihre Ergeb­nisse der Nord­stream-Unter­su­chung veröffentlichen.

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    • Das nordi­sche Wohl­fühl­so­zia­lis­ten­land ist doch schon lange stramm auf trans­at­lan­ti­scher Linie, siehe Assange. Was dann bei der Nord­stream-Unter­su­chung als offi­zi­elles Ergebnis raus­kommt kann man sich daher schon vorab denken.

  6. Der Welt­frieden wurde von den glei­chen Verur­sa­chen in den letzten Jahr­zehnten schon viel­fach gebrochen.
    Neu ist nur daß es diesmal Neusch­land direkt getroffen hat, und nicht nur irgend­welche mehr oder weniger exoti­schen Länder sonstwo.

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    • Incl. der beiden WK und von 1945 an 20 Kriegen betei­ligt, ist immer der Ami der Kriegs­treiber. Das ist der gefähr­lichste Staat für den Weltfrieden.
      Die soge­nannten inter­na­tio­nalen Orga­ni­sa­tionen sind vom Ami diktierte devote Vasallen und das int. steht nur da um alle an den Finan­zie­rungen zu betei­ligen! Und da korrupte Poli­tiker nur ihrem Geld­beutel zugetan sind, wird sich nichts ändern!

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  7. Gibt es keine Möglich­keit über eine Bürger­ver­ei­ni­gung, ein Bürger­ko­mitee o. ä. mit entspre­chend hoher Unter­stüt­zungs­zahl im und für Namen der Bürger betrof­fener Staaten tätig zu werden? UN, WEF, WHO etc. sind nur mehr korrupte, krimi­nelle Insti­tu­tionen, die Mensch in dieser Konstel­la­tion absolut nicht braucht. Neutrale Neugrün­dung wäre zwin­gend erforderlich.

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  8. Die USA sind es nicht Wert ange­schaut zu werden ! Es ist eine Verbre­cher Nation!
    Das Volk kann nichts dafür sie werden Miss­braucht. Und wir werden von diesen Corupten Jenkies unter­drückt und ausgenutzt.

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    • Ein Land , was seine Urbe­völ­ke­rung fast ausge­rottet hat, hat auch keine Skrupel die Welt in Schutt und Asche zu verwandeln!

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