Arzt pfeift auf Eid und Grund­ge­setz – kündigt AfD-Poli­ti­kerin Behandlungsvertrag

Dass es im tole­ranten und welt­of­fenen Deutsch­land Tugend ist, Moral, bzw. das was Linke unter Moral verstehen, über das Gesetz zu stellen, ist hinläng­lich bekannt. Dass ein Medi­ziner einer Poli­ti­kerin jetzt auch den Behand­lungs­ver­trag kündigt ist nicht nur mensch­lich verwerf­lich, sondern stellt darüber hinaus einen krassen Rechts­bruch dar.

So geschehen im Fall der AfD-Bundes­tags­kan­di­datin Andrea Zürcher. Die 37jähige Poli­ti­kerin wurde vor zwei Wochen von den AfD-Mitglie­dern aus den Land­kreisen Waldshut und Breisgau-Hoch­schwarz­wald (Baden-Würt­tem­berg) zur Wahl­kreis­kan­di­datin für die Bundes­tags­wahl nominiert.

Der Arzt möge sich den Artikel 3 des Grund­ge­setzes zu Gemüte führen, wo es in Absatz 3 heißt:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstam­mung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glau­bens, seiner reli­giösen oder poli­ti­schen Anschau­ungen benach­tei­ligt oder bevor­zugt werden.“

Auch mit dem  ärzt­li­chen Gelöbnis scheint der Medi­ziner auf Kriegsfuß zu stehen. Hier ein Auszug daraus:

„… Ich werde nicht zulassen, dass Erwä­gungen von Alter, Krank­heit oder Behin­de­rung, Glaube, ethni­sche Herkunft, Geschlecht, Staats­an­ge­hö­rig­keit, poli­ti­sche Zuge­hö­rig­keit, Rasse, sexu­elle Orien­tie­rung, soziale Stel­lung oder jegliche andere Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Pati­entin oder meinen Pati­enten treten.… Ich gelobe dies feier­lich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.“

Die betrof­fenen Poli­ti­kerin nimmt hierzu auf ihrer Face­book Seite wie folgt Stellung:

„Bedingt meiner Kandi­datur für den Deut­schen Bundestag, als Direkt­kan­di­datin des Wahl­kreises 288 für die Alter­na­tive für Deutsch­land, verwei­gert mir mein Haus­arzt zukünf­tige medi­zi­ni­sche Behand­lungen, durch Aufkün­di­gung des Behandlungsvertrages.

Wegen eines akuten – aller­dings nicht schlimmen – medi­zi­ni­schen Problems, suchte ich heute meinen Haus­arzt, in seiner in Stüh­lingen geführten Gemein­schafts­praxis im Zentrum auf.

Im Anschluss an die Behand­lung, eröff­nete er mir, dass er sich im Zuge meiner Mitglied­schaft in der Alter­na­tive für Deutsch­land und als Direkt­kan­di­datin des Wahl­kreises 288, gezwungen sieht den Behand­lungs­ver­trag mit mir aufzu­lösen und zukünftig maximal noch im Zusam­men­hang eines medi­zi­ni­schen Notfalls, keines­falls aller­dings als behan­delnder Arzt zur Verfü­gung steht.

Durch diese für mich scho­ckie­rende Nach­richt, wurde mir noch­mals – nicht erst­malig – vor Augen geführt, welche Repres­sa­lien gegen aktive Mitglieder einer demo­kra­tisch gewählten Partei ergriffen werden, um eine unbe­grün­dete Ausgren­zung aus der sich tole­rant und plura­lis­tisch schimp­fenden Gesell­schaft anzutreiben.

Der Eid des Hippo­krates gilt als erstes verfasste Arzt­ge­löbnis, seine Befol­gung wird auch heute noch von jedem Medi­ziner verlangt. Scheinbar hält sich nicht jeder Arzt an die Grund­sätze dieses Eides, wenn medi­zi­ni­sche Diagnose erst nach Diagnose der Gesin­nung erfolgen kann. Da wird man selbst immer – fälsch­lich – als rück­ständig beschrieben und gerät dann einen Arzt, der noch rück­stän­diger als die Medi­ziner zu Zeiten des Krieges waren und eigene wie feind­liche Soldaten versorgten.

Wenn sich diese Art der Begut­ach­tung durch­setzt steht ein düsterer Blick in die Zukunft bevor und man fragt sich unwei­ger­lich, was kommt als nächstes? Einige Verhal­tens­muster erin­nern einen zwangs­läufig leider an die Jahre ab 1933.

Der Fall aus dem Land­kreis Waldshut-Tiengen zeigt deut­lich, wer es tatsäch­lich mit der Tole­ranz nicht so ernst nimmt. Es bleibt zu hoffen, dass die Stan­des­or­ga­ni­sa­tion der Ärzte sich eindeutig gegen solche Entwick­lungen posi­tio­niert. Selbst­ver­ständ­lich werde ich Beschwerde an die Ärzte­kammer einrei­chen und Straf­an­zeige wegen Diskri­mi­nie­rung erstatten.“

13 Kommentare

  1. Inter­es­sant wäre zu wissen, ob die Pati­entin privat versi­chert ist oder gesetz­lich. Aus eigener Erfah­rung weiß ich, dass hier Unter­schiede zu beachten sind, da in letz­terem Fall ein vertrags­ver­hältnis über die Kassen­ärzt­liche Verei­ni­gung besteht und kein direktes.

  2. Bitte im Artikel die Falsch­in­for­ma­tion berich­tigen : der hippo­kra­ti­sche Eid ist heut­zu­tage für Ärzte und Medi­ziner nicht gesetz­lich verpflich­tend, da er alt und nicht mehr zeit­gemäß ist.

  3. Den Groß­teil der Ärzte erlebe ich selbst­herr­lich, dumm-arro­gant, fach­lich gefähr­lich inkom­pe­tent und an der Gesund­heit des Pati­enten sehr unin­ter­es­siert, so dass mich dieser Vorfall nicht wundert. Ich wünsche Frau Zürcher, dass sie beim nächsten Arzt an eine dieser seltenen Ausnahmen gerät, die nicht das verkör­pern, was sie erlebte und ich gerade beschrieb.
    Es wäre schön, wenn man noch erfahren könnte, wie die Sache weiter­ge­gangen ist mit der Anzeige und der Beschwerde bei der Ärztekammer.

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  4. Bin selbst Arzt und auch AfD-Mitglied und finde das Verhalten dieses Arztes schon ziem­lich kurios und lächer­lich. Aber mit wich­tig­tue­ri­schen Gutmen­schen müssen wir wohl leben. Warum ich schreibe: Ich würde mich freuen, wenn ich nie mehr den Hinweis auf den Eid des Hippo­krates lesen müßte. Denn diese Formel ist kein Eid im juris­ti­schen Sinne, sondern Teil der medi­zi­ni­schen Folk­lore. Würde jemand den ganzen Text diese „Eides“ lesen, müßte er sich an den Kopf fassen.

  5. Wenn das durch­geht, dann dürfte man auch die medi­zi­ni­sche Hilfe verweigern,
    wenn jemand Mitglied einer anderen Volks­zu­ge­hö­rig­keit ist!!!
    Zum Beispiel nicht Europäer.
    (Das lässt hoffen) schmunzel

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