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Dass es im toleranten und weltoffenen Deutschland Tugend ist, Moral, bzw. das was Linke unter Moral verstehen, über das Gesetz zu stellen, ist hinlänglich bekannt. Dass ein Mediziner einer Politikerin jetzt auch den Behandlungsvertrag kündigt ist nicht nur menschlich verwerflich, sondern stellt darüber hinaus einen krassen Rechtsbruch dar.

So geschehen im Fall der AfD-Bundestagskandidatin Andrea Zürcher. Die 37jähige Politikerin wurde vor zwei Wochen von den AfD-Mitgliedern aus den Landkreisen Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald (Baden-Württemberg) zur Wahlkreiskandidatin für die Bundestagswahl nominiert.

Der Arzt möge sich den Artikel 3 des Grundgesetzes zu Gemüte führen, wo es in Absatz 3 heißt:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Auch mit dem  ärztlichen Gelöbnis scheint der Mediziner auf Kriegsfuß zu stehen. Hier ein Auszug daraus:

„… Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung, soziale Stellung oder jegliche andere Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.… Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.“

Die betroffenen Politikerin nimmt hierzu auf ihrer Facebook Seite wie folgt Stellung:

“Bedingt meiner Kandidatur für den Deutschen Bundestag, als Direktkandidatin des Wahlkreises 288 für die Alternative für Deutschland, verweigert mir mein Hausarzt zukünftige medizinische Behandlungen, durch Aufkündigung des Behandlungsvertrages.

Wegen eines akuten – allerdings nicht schlimmen – medizinischen Problems, suchte ich heute meinen Hausarzt, in seiner in Stühlingen geführten Gemeinschaftspraxis im Zentrum auf.

Im Anschluss an die Behandlung, eröffnete er mir, dass er sich im Zuge meiner Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland und als Direktkandidatin des Wahlkreises 288, gezwungen sieht den Behandlungsvertrag mit mir aufzulösen und zukünftig maximal noch im Zusammenhang eines medizinischen Notfalls, keinesfalls allerdings als behandelnder Arzt zur Verfügung steht.

Durch diese für mich schockierende Nachricht, wurde mir nochmals – nicht erstmalig – vor Augen geführt, welche Repressalien gegen aktive Mitglieder einer demokratisch gewählten Partei ergriffen werden, um eine unbegründete Ausgrenzung aus der sich tolerant und pluralistisch schimpfenden Gesellschaft anzutreiben.

Der Eid des Hippokrates gilt als erstes verfasste Arztgelöbnis, seine Befolgung wird auch heute noch von jedem Mediziner verlangt. Scheinbar hält sich nicht jeder Arzt an die Grundsätze dieses Eides, wenn medizinische Diagnose erst nach Diagnose der Gesinnung erfolgen kann. Da wird man selbst immer – fälschlich – als rückständig beschrieben und gerät dann einen Arzt, der noch rückständiger als die Mediziner zu Zeiten des Krieges waren und eigene wie feindliche Soldaten versorgten.

Wenn sich diese Art der Begutachtung durchsetzt steht ein düsterer Blick in die Zukunft bevor und man fragt sich unweigerlich, was kommt als nächstes? Einige Verhaltensmuster erinnern einen zwangsläufig leider an die Jahre ab 1933.

Der Fall aus dem Landkreis Waldshut-Tiengen zeigt deutlich, wer es tatsächlich mit der Toleranz nicht so ernst nimmt. Es bleibt zu hoffen, dass die Standesorganisation der Ärzte sich eindeutig gegen solche Entwicklungen positioniert. Selbstverständlich werde ich Beschwerde an die Ärztekammer einreichen und Strafanzeige wegen Diskriminierung erstatten.”

Von Redaktion

13 Gedanken zu „Arzt pfeift auf Eid und Grundgesetz – kündigt AfD-Politikerin Behandlungsvertrag“
  1. Interessant wäre zu wissen, ob die Patientin privat versichert ist oder gesetzlich. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass hier Unterschiede zu beachten sind, da in letzterem Fall ein vertragsverhältnis über die Kassenärztliche Vereinigung besteht und kein direktes.

  2. Bitte im Artikel die Falschinformation berichtigen : der hippokratische Eid ist heutzutage für Ärzte und Mediziner nicht gesetzlich verpflichtend, da er alt und nicht mehr zeitgemäß ist.

  3. Den Großteil der Ärzte erlebe ich selbstherrlich, dumm-arrogant, fachlich gefährlich inkompetent und an der Gesundheit des Patienten sehr uninteressiert, so dass mich dieser Vorfall nicht wundert. Ich wünsche Frau Zürcher, dass sie beim nächsten Arzt an eine dieser seltenen Ausnahmen gerät, die nicht das verkörpern, was sie erlebte und ich gerade beschrieb.
    Es wäre schön, wenn man noch erfahren könnte, wie die Sache weitergegangen ist mit der Anzeige und der Beschwerde bei der Ärztekammer.

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  4. Bin selbst Arzt und auch AfD-Mitglied und finde das Verhalten dieses Arztes schon ziemlich kurios und lächerlich. Aber mit wichtigtuerischen Gutmenschen müssen wir wohl leben. Warum ich schreibe: Ich würde mich freuen, wenn ich nie mehr den Hinweis auf den Eid des Hippokrates lesen müßte. Denn diese Formel ist kein Eid im juristischen Sinne, sondern Teil der medizinischen Folklore. Würde jemand den ganzen Text diese “Eides” lesen, müßte er sich an den Kopf fassen.

  5. Wenn das durchgeht, dann dürfte man auch die medizinische Hilfe verweigern,
    wenn jemand Mitglied einer anderen Volkszugehörigkeit ist!!!
    Zum Beispiel nicht Europäer.
    (Das lässt hoffen) schmunzel

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