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Symbolbild div. Versicherungslogos. Nicht alle gezeigten Versicherungen bieten alle Versicherungssparten an..

Wie gegenüber unserer Redaktion bereits zu Beginn des Jahres durch einen Rechtsschutzexperten einer namhaften österreichischen Versicherung bestätigt wurde, lehnen sämtliche Versicherungsunternehmen jegliche Deckung im Zusammenhang mit Corona ab.

Dabei erging eine Direktive auf direktem Weg durch die Vorgesetzten an ihre Mitarbeiter, jegliche Deckungsanfragen betreffend Corona von vorne herein unter anderem mit dem Argument von „Vorsatzdelikten“ abzulehnen.

Unter derartige Delikte fällt alles, das „ein Zuwiderhandeln“ gegen eine gültig existierende Rechtsvorschrift betrifft. In diesen Fällen wird mit Corona-Verordnungen der Regierung argumentiert.

Erst kürzlich schlug unser Artikel über die verweigerte Ausbezahlung einer Lebensversicherung an einen am Corona-Impfstoff verstorbenen Franzosen hohe Wellen – samt Updates zu ähnlichen Fällen aus Deutschland.

Allianz lehnt Deckung ab

Wie auch die APA berichtet, hatte die Allianz Versicherung die Deckung eines im Letzten Jahr im Zusammenhang mit der Causa „Ischgl“ infizierten und zu Schaden gekommenen Versicherungsnehmers die Deckung abgelehnt.

Der Vater eines Versicherungsnehmers war im März 2020 in Ischgl Skifahren, hat sich mit Covid-19 infiziert und ist nach Wochen im Krankenhaus und auf der Intensivstation verstorben.

Der Sohn und die Mutter klagen die Republik Österreich aus der Amtshaftung auf Schadenersatz. Die Rechtsschutzversicherung Allianz lehnt jedoch die Deckung des Kostenrisikos ab.

Keine Deckung bei Katastrophen und keine Deckung bei Schäden aus behördlichen Anordnungen aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen begründen seitens der Allianz die Ablehnung.

Ähnlich gelagert ist dies bei Klauseln der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, die aufgrund einer Verbandsklage vor dem Handelsgericht Wien für gesetzwidrig erklärt wurden, wobei das Urteil hierzu nicht rechtskräftig ist.

Millionen-Einsparungen für Versicherer

Wie wir bereits in einem Artikel über die Verweigerung der Auszahlung einer Lebensversicherung (nach einem Impftod) in Frankreich berichten mussten, zieht dieses „Phänomen“ nun europaweite Kreise.

Dazu erklärt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), “Die Rechtsschutzversicherer ersparen sich Millionen damit, dass sie den Versicherungsnehmern in Zeiten der Pandemie für alle Fälle, die irgendwie mit dieser zu tun haben, die Hilfe versagen.

Das betrifft nicht nur die Opfer von Ischgl 2020, sondern auch jene, deren Flüge bezahlt und dann abgesagt wurden.

In tausenden Fällen verweigerten die Airlines die Deckung von Klagen auf Rückzahlung der Preise. Ähnliches auch bei Pauschalreisen, Konzertabsagen, Absagen von Sportveranstaltungen und in vielen weiteren Bereichen“.

Die Angehörigen des nach der Infektion in Ischgl Verstorbenen werden nun vom VSV in einer Deckungsklage gegen die Allianz Versicherung unterstützt.

Alternative Prozessfinanzierer

Als Alternative zu den Bekannten Rechtsschutzversicherungen können hierbei auch sogenannte Prozessfinanzierer gesehen werden.

Als Versicherungsnehmer besteht, vor allem in Zeiten wie diesen, das Risiko, jahrelang Prämien einzubezahlen, um am Ende des Tages erkennen zu müssen, dass sich die Versicherung aus ihren Pflichten „herauslawiert“.

Ein Prozessfinanzierer übernimmt das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren, als Gegenleistung für in der Regel 30 Prozent des erstrittenen Wertes.

Hierbei gibt es nun, wie könnte es auch anders sein, den Versuch der Versicherungsunternehmen, das Geschäft der Prozessfinanzierer durch abstruse Regelungen abzudrehen. Dies entwickelte sich im Zuge der Umsetzung von Richtlinien zu Verbands-(Sammel)-Klagen, erklärte hierzu Kolba.

Der VSV wird hierbei am Ball bleiben und dagegen „Sturm laufen“, sowie über die Verhandlungen berichten, so Kolba.

Betreffend der Verfahren zu Ischgl 2020 findet man ausführliche Informationen unter www.verbraucherschutzverein.eu


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Von ELA

9 Gedanken zu „Auch in Österreich: Versicherungen verweigern Deckung in Corona-Fällen“
  1. Lieber Redakteur !
    Ich bin von Beruf selbständiger Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Ich möchte zum oben angeführten Bild folgendes mitteilen:
    Einige der oben angeführten Versicherungen (Die Continentale, Dialog, ERGO, Europa, Europäische Reisevers., FWU, Gothaer, Janitos, Nürnberger, R+V, WWK) bieten gar keine Rechtsschutzversicherung an. Damit werden diese Versicherer zu Unrecht für etwas beschuldigt, daß sie gar nicht tun können.
    Bitte daher diese Versicherer aus dem Bild löschen oder einen entsprechenden Hinweis machen. Danke.
    Mit Segenswünschen
    Wingolf R. Farnleitner

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    1. Es geht nicht nur um RS-Vers., sondern auch um Leben, Unfall, Kranken, Betriebsunterbrechung, etc. – aber das Bild habe ich jetzt noch als “Symbolbild” gekennzeichnet, damit das auch klar ist daß nicht alle Vers. deren Logos dort gezeigt werden alle Sparten anbieten.

  2. Prozessfinanzierer !!
    Ein Mann schuldet mir Geld und will nicht zurückzahlen. Ich gehe zur Russenmafia und für 1/3 der Schuldsumme brechen sie dem Schuldner solange die Knochen, bis er zahlt.
    Dasselbe Prinzip.
    Bei einer Rechtsschutzversicherung muß man sich die Klauseln VORHER anschauen !!
    Entweder von einem ungebundenen Versicherungsmakler oder einem Versicherungsberater.
    Derm Versicherungsvertreter der jeweiligen Gesellschaft ist die Schadenablehnung egal. Er haftet nämlich nicht für seine “Beratung”.

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  3. Zielführender ist es hier, einen Haftungsschaden, festgemacht am Kollateral, geltend zu machen. Man könnte hier mit 20% von 500 Mrd (durchschnittliches Kollateral in Mitteleuropa), also 100 Mrd einsteigen und den Gesundheitsminister, das Krankenhaus, die WHO mit reinnehmen. Wenn man weiß, wie man sowas im Kommerz macht.

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  4. In Ihrem Artikel geht es recht durcheinander zu.
    – Erst der Fall des französischen Lebensversicherers, der keinen Covid-Impfschaden bezahlen will. (Das war das Thema.)
    – Dann die Ablehnung, die “Deckung” zu übernehmen bei einem an Covid-19 Verstorbenen. Was genau war denn die “Deckung”? Gegen was war er versichert?
    – Dann die Ablehnung von Rechtschutzversicherungen, die Gerichtskosten zu übernehmen, wenn die irgendwie durch die Covid-“Pandemie” Geschädigten Regressansprüche stellen wollen (z.B. bei ausgefallenen Flügen).

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es ist wenig hilfreich, solch ein Durcheinander zu präsentieren, nur weil überall mal das Wort “Covid” vorkommt.

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  5. Obrigkeitsregime, Banken, Großkonzerne, Freimaurerlogen, Kirchen und eben auch Versicherungen bilden jenen Pool, der nach unten tritt, aussaugt und Terror im wahrsten Sinne des Wortes ausübt.

    Die Front verläuft immer und überall auf dieser Erdenscheibe zwischen unten und oben.
    Würde dieses Prinzip mal unten kapiert werden, müssten die oben für ihren Lebensunterhalt unten selbst sorgen.

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  6. komisch, im “Dieselskandal, bei angeblich ungültigen Klauseln bei Baufinanzierung etc. musss RS-Deckung gewährt werden?
    verkehrte Welt

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