web analytics

Pressemitteilung von AUF1 vom 30. März 2023

&nbsp,

Bereits seit dem Sendestart von AUF1 am 31. Mai 2021 bekämpfen die Systemmedien das „Alternative und unabhängige Fernsehen“. In den folgenden Monaten konnten aber weder deren bösartige Diffamierungen noch substanzlose Abwertungen verhindern, dass hunderttausende Zuseher AUF1 als alternative Informationsquelle nutzten. Und wie so oft, wenn Beschimpfungen und Ausgrenzung nicht fruchten, greift die Gegner der Meinungsfreiheit dann zu juristischen Mitteln, um doch noch ans Ziel zu gelangen. Diesen Versuch unternahm die ARD schließlich mit einem Widerspruch gegen die Markenregistrierung „AUF1“, indem sie am 18. Oktober 2022 einen Widerspruchsschriftsatz gegen AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet beim Österreichischen Patentamt in Wien einbrachte. Ihr Ansinnen ist die Löschung der Marke „AUF1“, weil diese angeblich der Marke des Senders „Das Erste“ zum Verwechseln ähnlich sehe.

Die daraufhin von AUF1 beauftragten sechs Rechtsanwaltskanzleien prüften die Erfolgsaussichten des rechtlichen Begehrens der ARD ausführlich. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass der eingebrachte Widerspruch weder zulässig noch begründet, also sowohl formal- als auch materialrechtlich fehlerhaft sei.

So liege einerseits Verfristung infolge unwirksamer Zustellung vor, da die Person Stefan Magnet rechtlich der falsche Ansprechpartner sei. Denn der Widerspruch muss an den Markeninhaber gerichtet sein. Und dieser ist der „Verein für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“, deren Obmann Stefan Magnet ist. Die Zustellung erfolgte jedoch an diesen als Privatperson und nicht als Obmann. Schon allein aus diesem Grunde, so die Rechtsanwälte von AUF1, liege ein wesentlicher, unheilbarer Verfahrensfehler vor, der schon allein deswegen zur Zurückweisung des Widerspruchs zu führen habe; und zwar ohne weitere Prüfung der materiellen Widerspruchsgründe.

Es liegt aber nach Ansicht der Rechtsanwälte ein weiterer schwerer formeller Fehler vor. Die „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ – kurz ARD – besitzt keine aktive Widerspruchslegitimation, hat also keine Parteifähigkeit. Denn die ARD ist nicht Inhaber der angegriffenen Marke, sondern lediglich ein nichtrechtsfähiger Zusammenschluss der neun öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Die als widersprechende Parteien nur formal angeführten neun Mitglieder der ARD haben jedoch kein eigenes Vorbringen in der Sache selbst erstattet.

Diese beiden schweren formalrechtlichen Fehler müssen die Einstellung des Verfahrens wegen Nichtigkeit zur Folge haben.

Ungeachtet dessen prüften die Rechtsanwälte von AUF1 auch die materielle Seite, also die Behauptung einer Verwechslungsgefahr beider Logos. Eine ausführliche Begutachtung der beiden Marken unter Berücksichtigung etwa der verschiedenen Designmerkmale, der verwendeten Schriftarten, der grafischen Bearbeitung der Logos und deren Farben, um nur die wesentlichen Untersuchungsmethoden anzuführen, brachte ein eindeutiges Ergebnis: Es kann  keine Verwechslungsgefahr festgestellt werden. Denn die wahrnehmungsrelevanten Gestaltungsdetails sind im direkten Vergleich unter bekannten Kriterien der Typografie, Geometrie, Buchstabenfolge, Aussprache und Semantik unähnlich.

Auch eine allfällige absichtlich geschaffene Ähnlichkeit des AUF1-Zeichens zum ARD-Zeichen kann ausgeschlossen werden, weil eine solche einerseits die dargelegten Unterscheidungskriterien nicht zulassen und andererseits AUF1 sich ja gerade als Gegenmodell zur ARD sieht, so dass die behauptete Rufausbeutung der ARD nicht stattfinden kann.

Eine umfassende Darstellung des Rechtsstreits zwischen ARD und AUF1 von der Pressekonferenz sehen Sie heute, 30. März um 18 Uhr in den Nachrichten AUF1.


Bitte unterstützen Sie unseren Kampf für Freiheit und Bürgerrechte.
Für jede Spende (PayPal oder Banküberweisung) ab € 10.- erhalten Sie als Dankeschön auf Wunsch ein Dutzend Aufkleber „CORONA-DIKTATUR? NEIN DANKE“ portofrei und gratis! Details hier.


11 Gedanken zu „AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet: „Auch der ARD-Angriff wird scheitern!““
  1. “Ihr Ansinnen ist die Löschung der Marke „AUF1“, weil diese angeblich der Marke des Senders „Das Erste“ zum Verwechseln ähnlich sehe.”

    Das Ansinnen ist so peinlich, dass man gar nicht weiß, was man dazu noch sagen soll.

    Ich bin für einen Rechtsstreit der ARD gegen ORF 1 wegen tatsächlicher inhaltlicher absoluter Verwechslungsgefahr, wobei noch zu klären sein wird, wer von wem kopiert.

  2. Kompromißlos, angstfrei und konsequent müssen wir alle die GEZ -Terrorlügenfalschbehauptungsschreiben ungeöffnet zurücksenden, Empfänger unbekannt verzogen, Konto gelöscht, mangels Heizmöglichkeiten keine Eigenschaften als Wohnungsinnehaber etc.

  3. Es erstaunt mich immer aufs neue, wie festgezurrt die Machtstrukturen in dieser brD sind. Das Machtzentrum gibt die globale Ideologie vor, an die sich alle halten, und sei sie noch so verschroben. Und alles andere, was in diesem Reigen der Verrückten ausschert, wird gemeinschaftlich bekämpft, wobei Geld, Politik, Justiz zusammanarbeiten. Ein Irrenhaus. Die DDR war dagegen ein Ponyhof.

    1. #KW
      das ist kein Irrenhaus, das ist ein Haus voller Verbrecher die sich anmaßen über alle Menschen bestimmen zu wollen und notfalls eben mit Brachialgewalt,
      Eben Diktatur, hat unsere “Heilige Kanzlerin” gut eingeführt und nun wird es von Versagern und Dummköpfen noch perfektioniert.

      4
      1
  4. Scheinbar brauchen die Öffentlich-Rechtlichen Indoktrinationsmedien ganz dringend ihre angedrohte Gebührenerhöhung von rund 7 Teuros, aber nicht um neben einem ideologiefreien Programm eine ungeframte Berichtserstattung zu leisten, sondern um die Wahrheit zu bekämpfen und um sich neben Vorzügen jeglicher Art weiterhin völlig unverhältnismäßig überhöhte Intendantenbezüge, satte Pensionen und Dienstwägen mit Massagesitze leisten zu können.

    12
    1
  5. Eine Ähnlichkeit der beiden Logos sehr ich aber doch. Drei serifenlose Großbuchstaben links, eine fette “1” in einem nicht ganz geschlossenem Kreis rechts daneben und blau-weiß als Logo-Farben. Mir fiel das schon auf, als ich AUF1 zum ersten Mal sah.
    Stefan Magnet ist Werbefachmann, der müsste das wissen. Ich bin auch der Ansicht, die Ähnlichkeit war gewollt, schließlich wollte man die “Etablierten Medien” ja herausfordern. Und die ARD mit ihrer Tagesschau ist das Flaggschiff der Leitmedien. Herausforderung gelungen, jetzt müsst ihr nur noch gewinnen. Viel Glück!

    5
    7
  6. So richtig sicher kann man trotzdem nicht sein.
    Hier in dieser BRD werden ruckzuck von sogenannten “Verfassungsrichtern” die Regeln für solche geändert, welche Recht haben- und welche dann Recht bekommen! (-;

    25
    1
    1. Das würde denen nicht sehe fallen, die haben ja alle Möglichkeiten im Gegensatz zum Normalbürger. Selbst die Richter machen ja offensichtlich genau das was die ihnen vorgeben, denn sonst hätten sie schon einige male einschreiten und Strafen verhängen müssen, aber nichts geschieht, nur gegen die Bürger wird vorgegangen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert