web analytics
Foto: Werschinski / Wikimedia (CC BY-SA 3.0)

Obwohl das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, vorsieht, dass unter anderem „Benachteiligungen aus Gründen der Weltanschauung“ zu beseitigen sind, und dazu auch Rechtsansprüche gewährt, gab der Berliner Senat aktuell nicht der Klage eines Diskriminierten, sondern dessen Diskriminierern, in diesem Falle der Berliner Waldorfschule, recht. Diese hatte abgelehnt, dass ein Kind eines AfD-Politikers vom Waldorf-Kindergarten in die Schule aufsteigt. Nach Einschätzung der Senatsschulverwaltung ist das Vorgehen der Schule „nicht zu beanstanden“.

In der Begründung des Berliner Senats heißt es, dass das AGG nur „eingeschränkt anwendbar“ sei, nämlich „bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft“. Damit offenbart der Senat, worum es dem Staat beim Antidiskriminierungsgesetz in Wahrheit geht: nicht um den Schutz vor Diskriminierung an sich, sondern nur um den Schutz jener Invasoren, die Deutschland seit wenigen Jahrzehnten bevölkern, auf Kosten der autochthonen Einwohner leben und Gefahr laufen, von den Deutschen nicht begrüßt zu werden.

Die Waldorfschule hatte die Ablehnung des Kindes damit begründet, keine Möglichkeit zu sehen, das Kind, das zuvor jahrelang den zugehörigen Waldorf-Kindergarten besuchte, mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit in die weiterführende Schule aufzunehmen. Im Herbst war für Berlins Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) diese Entscheidung noch „sehr kritisch“. Nun ist man in Berlin einen Schritt weiter: Diskriminierung von Rechten ist erlaubt, die Entscheidung der Waldorfschule „in Ordnung“.

Der Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski sprach von „Ausgrenzung und Sippenhaft“. Die Auslegung widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und zeige das schwierige Verhältnis von Teilen des Senats zum Grundgesetz. Das Grundgesetz Art. 3.(3) und das Antidiskriminierungsgesetz scheinen aus Sicht des Berliners Senats nicht einmal für Kinder zu gelten, wenn deren Eltern einer missliebigen Partei angehören.

Weiterlesen: https://www.unzensuriert.de/content/0029320-Berliner-Senat-Diskriminierung-von-Kindern-aus-rechten-Familien-ist-Ordnung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert