Bissiger vorbe­strafter Asyl­be­trüger verge­wal­tigt und beraubt Prosti­tu­ierte und beläs­tigt 13-Jährige

Soltan Ali B. (31) versteckt sein Gesicht unter einer schwarzen Wollmütze und Atemschutzmaske im Gericht. | Bildquelle. BILD

Wie unsere Leser wissen, bringen wir in der Regel keine Berichte über „Einzel­fälle“ straf­fällig gewor­dener „Schutz­su­chender“. Denn krimi­nelle Elemente gibt es ja bekannt­lich genug auf der Welt, und es verwun­dert nicht, dass solche Leute natür­lich dort hinwollen, wo sie ihre Poten­tiale optimal entfalten können. Und da bietet sich Deutsch­land beson­ders an. Gegen­stand unserer Bericht­erstat­tung über solche Berei­cherer ist ausschließ­lich immer der Umstand, dass letzt­end­lich die Behörden bzw. eine über­ge­ord­nete Agenda hier mitschuldig sind, dass es bedau­erns­werte Opfer illegal einge­reister und nicht abge­scho­bener Verbre­cher zuhauf gibt und geben wird.
Heute wollen wir ein Para­de­bei­spiel dieses  Rechts­bru­ches aufzeigen. Einmal, ist es der Umstand, dass hier, unter Miss­ach­tung der Schengen- und Dublin-Verord­nungen ein Asyl­be­trüger herum­laufen darf. Und zum zweiten ist es schon mehr als verwun­der­lich, dass so eine Figur, selbst nach mehr­fa­cher Straf­fäl­lig­keit, nicht umge­hend außer Landes geschafft wird.

Wenden wir uns nun dem Fall eines „Flücht­lings“ zu, der es in sich hat:

Donnerstag (09.03.2023) stand der Asyl­be­werber Soltan Ali B. (31) wegen diverser Straf­taten vor dem Dresdner Landgericht.

  • Der „Schutz­su­chende“ war bereits wegen Angriffs auf Poli­zisten und Drogen­be­sitzes vorbestraft.
  • Der Mann war bereits 2016 nach Deutsch­land gekommen und bean­tragte Asyl. Davor war er schon in der Ungarn, der Schweiz und Schweden. Dort habe er aber unter einem anderen Namen Asyl bean­tragt, wie er vor Gericht zugab. Sehr unwahr­schein­lich, dass das die Behörden nicht mitbe­kamen. Oder besser nicht mitbe­kommen wollen bzw. dürfen.
  • Im März 2022 hatte er Streit im Asyl­heim in Rade­beul. Er prügelte auf einen Mitbe­wohner ein, biss ihn in die Hand und drohte laut Anklage: „Ich kann auch ein Messer nehmen.“ Gut möglich, dass diese „Rück­sicht­nahme“ auch als Milde­rungs­grund betrachtet wird. Denn wer will nicht lieber gebissen als abge­sto­chen werden?
  • Im August 2022 hatte der Afghane an der Halte­stelle Albert­platz eine 13-Jährige beläs­tigt. Laut Anklage versucht er das Mädchen – welches auf einer Bank saß – zu küssen, betatschte sie am Ober­schenkel. „Er hielt sie fest umklam­mert, das Mädchen weinte. Er versuchte sie zu etwas zu über­reden“, sagt Augen­zeugin Gabriele H. (63). Beherzt greift die Ange­stellte ein, spricht das Kind an: „Kann ich Dir helfen?“. Das Mädchen flieht in die Arme der Frau, berichtet BILD.
  • Im Oktober 2022 wollte B. kurz nach Mitter­nacht Sex in einem Wohnungs­bor­dell in Dresden-Löbtau. Als ihm die Prosti­tu­ierte Sandra S. erklärte: „Wir haben schon Feier­abend!“, stößt er sie in die Wohnung, nimmt ihr das Handy weg. Laut Anklage zwingt er sie zum Oralsex, bis die Frau keine Luft mehr bekommt und würgen muss. In weiterer Folge verge­wal­tigt er sie auf ihrem Bett. Anschlie­ßend forderte er 600 Euro für die Rück­gabe des Handys, das er ihr zuvor abge­nommen hat. Nachdem er das Geld nicht bekam, floh er mit dem Smart­phone, so die genannte  Zeitung weiter.

Als der Berei­cherer geschnappt wurde, legte er über seinen Anwalt ein Geständnis ab, will sich aber an die Details aller­dings nicht erin­nern und erklärte vor Gericht:

„Ich trinke Alkohol, nehme Drogen und war in der Psych­ia­trie. Ich war selbst über­rascht, als ich erfahren habe, was ich gemacht haben soll. Ich schäme mich.“

Man kann getrost davon ausgehen, dass dieser Herr uns weitere Jahre erhalten bleiben wird.


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16 Kommentare

    • Die greift doch schon stark durch: Nicht mitbe­kommen wie derzeit der Verfä­se­rungs­schutz lupen­rein gesäu­bert wird?

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  1. Asylant: „Ich trinke Alkohol, nehme Drogen und war in der Psychiatrie.“
    Richter in Gedanken: „Kaum zu fassen, der ist ja schon vor der Bewäh­rungs-Strafe reso­zia­li­siert. Wie schön, dass ich ihm helfen kann, sich hier ein Leben im Sozi­al­staat aufzubauen!“

  2. Den Zustand, in dem sich diese Gesell­schaft befindet, nennt man kollek­tive kogni­tive Disso­nanz im Kontext mit dem Still­stand der Rechts­pflege (Siehe sogen. Bundesrechtsbereinigungsgesetze!).
    Sapere aude vs. morbus ignorantia.

    Klaus Hermann Konrad Baumgart
    naumburg/saale

  3. Wie man durch alter­na­tive Medien erfahren konnte, machen die Taliban kurzen Prozess mit solchen „Exis­tenzen“. Dieser Typ haette in Afgha­ni­stan schon seine Rausch­gift­sucht nicht ueber­lebt. Da aber die BRD ideo­lo­gisch und nicht recht­staat­lich verwaltet wird, hat sich die Oberste Verwal­tung aufge­macht und diese Krimi­nellen in die BRD genommen. UM DEN DEUTSCHEN UND IHREM RECHTSSTAATLICHEN EMPFINDEN ZU SCHADEN. Denn wer als die von Abar­tigen gepraegten Parteien und Medi­en­ver­tre­tern, die z.T. aus diesen Laen­dern kommen und den Deut­schen zeigen wollen was eine Harke ist kommt auf die Idee solchen Abschaum auch noch ein Luxus­leben zu bieten? Wenn sich z.B der gebuer­tige Afghane Walid Nakschbandi, Geschäfts­führer der zur Holtz­brinck Publi­shing Group gehö­renden AVE Gesell­schaft für Fern­seh­pro­duk­tion weniger um die Erhal­tung des Schuld­kultes gegen die Deut­schen durch Anne Frank-Verfil­mungen und Sprue­chen wie, Zitat: „„Ihr werdet nicht verhin­dern, daß ein türki­scher Richter über Euch urteilt, ein paki­sta­ni­scher Arzt Euch heilt, ein Tamile Eure Gesetze mit verab­schiedet … wir werden … die Gesell­schaft inter­na­tio­na­li­sieren – für Euch. Ihr seid bei diesem leid­vollen Prozeß ledig­lich Zaun­gäste, lästige Gaffer.“ „Wir werden Euch nichts verzeihen. Gar nichts!“ hervortun wuerde und statt dessen in seiner Heimat fuer z.B.Frauenrechte kaempfen wuerde und in der BRD, seiner Wahl­heimat, um die konse­quente Abschie­bung, dann koennte man erkennen, dass die „Guten“ aus diesen Laen­dern gekommen waeren. Aber so und das betone ich ausdrueck­lich, laesst der gesell­schaft­liche Aussen­seiter der viel zu viel Macht hat, den afgha­ni­schen Abschaum in der BRD unge­schoren. Solche Leute, die einen wie die anderen, betrachten die BRD als Spiel­wiese und die Deut­schen als Sklaven die zu machen haben was sie wollen. Man sollte es weiter­sagen und weiter­sagen bis solche Leute bis aufs Hemd ausge­zogen sind was sich dann hoffent­lich in den Wahl­er­geb­nissen und den Chef­etagen auswirkt. Raus mit dem Pack!

  4. Schaut doch mal wie vorbild­lich dieser Gold­junge sich um soli­da­ri­schen Infek­ti­ons­schutz kümmert!
    Dazu noch eindeutig psychisch krank – Frei­spruch und Dauer­ali­men­tie­rung bis in alle Ewig­keit ist ihm damit schon so gut wie sicher.

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  5. „„Ich trinke Alkohol, nehme Drogen und war in der Psychiatrie.“

    Perfekt, hier ist ihre Einbür­ge­rungs­ur­kunde. Will­kommen als „Deut­scher“ in „Deutsch­land“ im Namen der SPD / Grünen*. Da geht zur Bundestagswahl.

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  6. Ein will­kom­mener Beauf­tragter von Merkel, die von völker­feind­li­chen kriegs­wil­ligen US-Kreisen beauf­tragt war. Wird es den Opfern und Ange­hö­rigen gelingen, Merkel zur Rechen­schaft zu ziehen?

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  7. Früher gab es vor jeder Stadt einen Galgen­berg. Da wußten die Gauner gleich woran sie sind. Heute gibt es Teddy Winker, das wissen die Gauner gleich .….

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      • Leider erwischt es nicht dieje­nigen, die dafür verant­wort­lich sind, sondern meist Menschen, die sich nicht aussu­chen können, wo sie wohnen, wann sie zur Arbeit gehen müssen, die sich kein Dauer-Taxi leisten können, auch keinen Chauf­feur haben, deren Steuern aber sehr wohl für das Wohl­be­finden dieser krimi­nellen Impor­tierten mißbraucht werden.

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