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Soltan Ali B. (31) versteckt sein Gesicht unter einer schwarzen Wollmütze und Atemschutzmaske im Gericht. | Bildquelle. BILD

Wie unsere Leser wissen, bringen wir in der Regel keine Berichte über „Einzelfälle“ straffällig gewordener „Schutzsuchender“. Denn kriminelle Elemente gibt es ja bekanntlich genug auf der Welt, und es verwundert nicht, dass solche Leute natürlich dort hinwollen, wo sie ihre Potentiale optimal entfalten können. Und da bietet sich Deutschland besonders an. Gegenstand unserer Berichterstattung über solche Bereicherer ist ausschließlich immer der Umstand, dass letztendlich die Behörden bzw. eine übergeordnete Agenda hier mitschuldig sind, dass es bedauernswerte Opfer illegal eingereister und nicht abgeschobener Verbrecher zuhauf gibt und geben wird.
Heute wollen wir ein Paradebeispiel dieses  Rechtsbruches aufzeigen. Einmal, ist es der Umstand, dass hier, unter Missachtung der Schengen- und Dublin-Verordnungen ein Asylbetrüger herumlaufen darf. Und zum zweiten ist es schon mehr als verwunderlich, dass so eine Figur, selbst nach mehrfacher Straffälligkeit, nicht umgehend außer Landes geschafft wird.

Wenden wir uns nun dem Fall eines „Flüchtlings“ zu, der es in sich hat:

Donnerstag (09.03.2023) stand der Asylbewerber Soltan Ali B. (31) wegen diverser Straftaten vor dem Dresdner Landgericht.

  • Der „Schutzsuchende“ war bereits wegen Angriffs auf Polizisten und Drogenbesitzes vorbestraft.
  • Der Mann war bereits 2016 nach Deutschland gekommen und beantragte Asyl. Davor war er schon in der Ungarn, der Schweiz und Schweden. Dort habe er aber unter einem anderen Namen Asyl beantragt, wie er vor Gericht zugab. Sehr unwahrscheinlich, dass das die Behörden nicht mitbekamen. Oder besser nicht mitbekommen wollen bzw. dürfen.
  • Im März 2022 hatte er Streit im Asylheim in Radebeul. Er prügelte auf einen Mitbewohner ein, biss ihn in die Hand und drohte laut Anklage: „Ich kann auch ein Messer nehmen.“ Gut möglich, dass diese „Rücksichtnahme“ auch als Milderungsgrund betrachtet wird. Denn wer will nicht lieber gebissen als abgestochen werden?
  • Im August 2022 hatte der Afghane an der Haltestelle Albertplatz eine 13-Jährige belästigt. Laut Anklage versucht er das Mädchen – welches auf einer Bank saß – zu küssen, betatschte sie am Oberschenkel. „Er hielt sie fest umklammert, das Mädchen weinte. Er versuchte sie zu etwas zu überreden“, sagt Augenzeugin Gabriele H. (63). Beherzt greift die Angestellte ein, spricht das Kind an: „Kann ich Dir helfen?“. Das Mädchen flieht in die Arme der Frau, berichtet BILD.
  • Im Oktober 2022 wollte B. kurz nach Mitternacht Sex in einem Wohnungsbordell in Dresden-Löbtau. Als ihm die Prostituierte Sandra S. erklärte: „Wir haben schon Feierabend!“, stößt er sie in die Wohnung, nimmt ihr das Handy weg. Laut Anklage zwingt er sie zum Oralsex, bis die Frau keine Luft mehr bekommt und würgen muss. In weiterer Folge vergewaltigt er sie auf ihrem Bett. Anschließend forderte er 600 Euro für die Rückgabe des Handys, das er ihr zuvor abgenommen hat. Nachdem er das Geld nicht bekam, floh er mit dem Smartphone, so die genannte  Zeitung weiter.

Als der Bereicherer geschnappt wurde, legte er über seinen Anwalt ein Geständnis ab, will sich aber an die Details allerdings nicht erinnern und erklärte vor Gericht:

„Ich trinke Alkohol, nehme Drogen und war in der Psychiatrie. Ich war selbst überrascht, als ich erfahren habe, was ich gemacht haben soll. Ich schäme mich.“

Man kann getrost davon ausgehen, dass dieser Herr uns weitere Jahre erhalten bleiben wird.


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16 Gedanken zu „Bissiger vorbestrafter Asylbetrüger vergewaltigt und beraubt Prostituierte und belästigt 13-Jährige“
  1. Asylant: „Ich trinke Alkohol, nehme Drogen und war in der Psychiatrie.”
    Richter in Gedanken: “Kaum zu fassen, der ist ja schon vor der Bewährungs-Strafe resozialisiert. Wie schön, dass ich ihm helfen kann, sich hier ein Leben im Sozialstaat aufzubauen!”

  2. Den Zustand, in dem sich diese Gesellschaft befindet, nennt man kollektive kognitive Dissonanz im Kontext mit dem Stillstand der Rechtspflege (Siehe sogen. Bundesrechtsbereinigungsgesetze!).
    Sapere aude vs. morbus ignorantia.

    Klaus Hermann Konrad Baumgart
    naumburg/saale

  3. Wie man durch alternative Medien erfahren konnte, machen die Taliban kurzen Prozess mit solchen “Existenzen”. Dieser Typ haette in Afghanistan schon seine Rauschgiftsucht nicht ueberlebt. Da aber die BRD ideologisch und nicht rechtstaatlich verwaltet wird, hat sich die Oberste Verwaltung aufgemacht und diese Kriminellen in die BRD genommen. UM DEN DEUTSCHEN UND IHREM RECHTSSTAATLICHEN EMPFINDEN ZU SCHADEN. Denn wer als die von Abartigen gepraegten Parteien und Medienvertretern, die z.T. aus diesen Laendern kommen und den Deutschen zeigen wollen was eine Harke ist kommt auf die Idee solchen Abschaum auch noch ein Luxusleben zu bieten? Wenn sich z.B der gebuertige Afghane Walid Nakschbandi, Geschäftsführer der zur Holtzbrinck Publishing Group gehörenden AVE Gesellschaft für Fernsehproduktion weniger um die Erhaltung des Schuldkultes gegen die Deutschen durch Anne Frank-Verfilmungen und Spruechen wie, Zitat: “„Ihr werdet nicht verhindern, daß ein türkischer Richter über Euch urteilt, ein pakistanischer Arzt Euch heilt, ein Tamile Eure Gesetze mit verabschiedet … wir werden … die Gesellschaft internationalisieren – für Euch. Ihr seid bei diesem leidvollen Prozeß lediglich Zaungäste, lästige Gaffer.“ „Wir werden Euch nichts verzeihen. Gar nichts!“ hervortun wuerde und statt dessen in seiner Heimat fuer z.B.Frauenrechte kaempfen wuerde und in der BRD, seiner Wahlheimat, um die konsequente Abschiebung, dann koennte man erkennen, dass die “Guten” aus diesen Laendern gekommen waeren. Aber so und das betone ich ausdruecklich, laesst der gesellschaftliche Aussenseiter der viel zu viel Macht hat, den afghanischen Abschaum in der BRD ungeschoren. Solche Leute, die einen wie die anderen, betrachten die BRD als Spielwiese und die Deutschen als Sklaven die zu machen haben was sie wollen. Man sollte es weitersagen und weitersagen bis solche Leute bis aufs Hemd ausgezogen sind was sich dann hoffentlich in den Wahlergebnissen und den Chefetagen auswirkt. Raus mit dem Pack!

  4. Schaut doch mal wie vorbildlich dieser Goldjunge sich um solidarischen Infektionsschutz kümmert!
    Dazu noch eindeutig psychisch krank – Freispruch und Daueralimentierung bis in alle Ewigkeit ist ihm damit schon so gut wie sicher.

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  5. “„Ich trinke Alkohol, nehme Drogen und war in der Psychiatrie.”

    Perfekt, hier ist ihre Einbürgerungsurkunde. Willkommen als “Deutscher” in “Deutschland” im Namen der SPD / Grünen*. Da geht zur Bundestagswahl.

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  6. Ein willkommener Beauftragter von Merkel, die von völkerfeindlichen kriegswilligen US-Kreisen beauftragt war. Wird es den Opfern und Angehörigen gelingen, Merkel zur Rechenschaft zu ziehen?

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  7. Früher gab es vor jeder Stadt einen Galgenberg. Da wußten die Gauner gleich woran sie sind. Heute gibt es Teddy Winker, das wissen die Gauner gleich …..

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      1. Leider erwischt es nicht diejenigen, die dafür verantwortlich sind, sondern meist Menschen, die sich nicht aussuchen können, wo sie wohnen, wann sie zur Arbeit gehen müssen, die sich kein Dauer-Taxi leisten können, auch keinen Chauffeur haben, deren Steuern aber sehr wohl für das Wohlbefinden dieser kriminellen Importierten mißbraucht werden.

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