Corona-Aufar­bei­tung in USA: Kein Organ für Corona-Unge­impfte? Michigan-Univer­sität rudert zurück

 

Von ALICE GIORDANO | Der bundes­weite Corona-Notstand in den USA ist gleich vorbei, das heißt aber nicht zwangs­läufig, dass alle Maßnahmen fallen. Für Trans­plan­ta­ti­ons­pa­ti­enten ist vieler­orts die Corona-Impfung Pflicht.

Diesen Donnerstag läuft der natio­nale Corona-Notstand in den USA aus und mit ihm fällt die Impf­pflicht für private und öffent­liche Unter­nehmen und den Gesund­heits­sektor. Wer denkt, dass die Masken- und Impf­pflicht somit in ganz Amerika fällt, täuscht sich. Wie das künftig in den einzelnen Bundes­staaten gehand­habt wird, entscheiden diese selbst. Auch können private Unter­nehmen nach wie vor eine Masken­pflicht oder den Nach­weis einer Impfung einfordern.

Dennoch verzeich­neten Corona-Impf­pflicht­gegner in den USA einen großen Sieg für Trans­plan­ta­ti­ons­pa­ti­enten. Eines der größten Trans­plan­ta­ti­ons­zen­tren der Verei­nigten Staaten, die Michigan-Univer­sität, hatte eine Corona-Impfung zur Voraus­set­zung für eine Organ­trans­plan­ta­tion gemacht. Letzten Donnerstag, 4. Mai, hob sie jedoch kurz­fristig diese Rege­lung auf – kurz bevor ein Gerichts­ver­fahren gegen sie einge­leitet wurde.

David Peters von der konser­va­tiven Rechts­ver­tre­tungs­or­ga­ni­sa­tion Pacific Justice Insti­tute reichte die Klage im Auftrag mehrerer Pati­enten ein. Sie hatten sich gewei­gert, sich vor der Organ­trans­plan­ta­tion impfen zu lassen, woraufhin sie das Kran­ken­haus als für eine Trans­plan­ta­tion unge­eignet einstufte. Peters feierte die Rück­nahme der Entschei­dung der Michigan-Univer­sität mit den Worten „Wir gewinnen!“.

Die Michigan-Univer­sität infor­mierte das Gericht schrift­lich über die Ände­rungen ihrer Richt­li­nien. Demnach hätten „neue Infor­ma­tionen“ das Zentrum zu der „frei­wil­ligen Entschei­dung“ bewogen, die Corona-Impf­pflicht aufzu­heben. Eine Corona-Impfung sei nicht mehr für die Aufnahme auf die Warte­liste für poten­zi­elle erwach­sene Empfänger von soliden Organ­trans­plan­taten notwendig, schrieb sie.

Fall in Maine

Die Entschei­dung des Kran­ken­hauses fiel auf denselben Tag, an dem ein anderer Fall im Bundes­staat Maine verhan­delt wurde. Eine Bundes­rich­terin rügte die stell­ver­tre­tende Gene­ral­staats­an­wältin in Maine dafür, eine Klage von Beschäf­tigten des Gesund­heits­we­sens abweisen zu wollen. Die Betrof­fenen hatten ihren Arbeits­platz verloren, weil sie eine Corona-Impfung verwei­gerten und forderten nun Entschädigung.

„Sie haben offen­sicht­lich den Präze­denz­fall des Obersten Gerichts­hofs der USA nicht gelesen, sonst hätten Sie Ihren Antrag auf Klage­ab­wei­sung nicht gestellt“, sagte Bundes­rich­terin Sandra Lynch zu der Gene­ral­staats­an­wältin Patwardhan während der münd­li­chen Verhand­lung des Falles vor dem Bezirks­be­ru­fungs­ge­richt in Boston. Matt Staver, Gründer von der Rechts­ver­tre­tungs­or­ga­ni­sa­tion Liberty Counsel, vertrat die Beschäf­tigten aus dem Gesund­heits­sektor in dem Fall.

Gouver­neurin Janet Trafton Mills aus Maine hat zudem allen Arbeit­ge­bern im Gesund­heits­wesen, die die COVID-Impfung nicht für alle Beschäf­tigten vorschreiben, gedroht, die Zulas­sung zu entziehen. Der länd­liche Bundes­staat in Neueng­land ist einer von sechs Staaten, die reli­giöse Ausnahmen von der Corona-Impf­pflicht verboten haben. Die anderen sind New York, Kali­for­nien, Connec­ticut, West Virginia und Mississippi.

Letzten Monat entschied ein Bundes­richter im Bundes­staat Missis­sippi, dass das Verbot reli­giöser Ausnahmen von Impfungen – einschließ­lich der in der Schule vorge­schrie­benen Impfungen – verfas­sungs­widrig sei. Er ordnete die Wieder­ein­füh­rung von reli­giösen Ausnahmen an, in der Hoff­nung, dass dies zu einem natio­nalen Präze­denz­fall führe.

Das Urteil lehnt sich an einer Entschei­dung des Obersten Gerichts­hofs an. Dieser hat erklärt, dass es diskri­mi­nie­rend ist, wenn Staaten andere Ausnah­me­re­ge­lungen von der Impfung zulassen, während sie reli­giöse Ausnahmen ablehnten.

Peters ist jedoch der Ansicht, dass das Urteil des Obersten Gerichts­hofs nur ein Teil des Grundes ist, warum Kran­ken­häuser vermehrt die Corona-Impf­pflicht frei­willig aufheben. Peters, der über einen Doktor­titel in medi­zi­ni­scher Sozio­logie und einen Master in Medizin verfügt, sagte, dass die Kran­ken­häuser allmäh­lich einsehen würden, dass die Impf­stoffe „wenn zwar nicht schäd­lich, doch nutzlos“ sind.

Tonnen­weise Klagen in Planung

Er hat mehrere andere Klagen gegen Trans­plan­ta­ti­ons­zen­tren in den Verei­nigten Staaten einge­reicht, die Pati­enten einen Platz auf der Warte­liste verwei­gern, weil sie nicht gegen COVID geimpft sind. Einige von ihnen benö­tigen eine lebens­ret­tende Herz­trans­plan­ta­tion. Peters sagte, er plane „tonnen­weise“ weitere Klagen im ganzen Land.

Liberty Counsel hat sich mit Anwälten in anderen Bundes­staaten – darunter Florida – zusam­men­getan, um ähnliche Klagen im Namen von Pati­enten und Beschäf­tigten im Gesund­heits­wesen einzureichen.

Die Anwältin Jenna Vasquez aus Florida vertritt Auszu­bil­dende und Studenten im Bereich der Kran­ken­pflege in einem Verfahren gegen die jewei­ligen Ausbil­dungs­stätten. Ohne Corona-Impfung seien sie nicht berech­tigt, ein Prak­tikum zu absol­vieren. „Und dennoch wird uns gesagt, wir befänden uns in einem Pfle­ge­not­stand“, sagte Vasquez gegen­über der Epoch Times.

In Maine hat eine andere Orga­ni­sa­tion namens Health Choice Maine eine sepa­rate Klage im Namen von Rettungs­sa­ni­tä­tern einge­reicht, die wegen einer fehlenden Corona-Impfung entlassen wurden. Die Bundes­re­gie­rung in Maine hält an der Impf­pflicht für Rettungs­sa­ni­täter fest, obwohl es in dem Bundes­staat mit dem größten Anteil älterer Bürger in den Verei­nigten Staaten einen Mangel an Tech­ni­kern und Fahrern gibt.

Gegen eines der größten Kran­ken­häuser Amerikas läuft eben­falls ein Gerichts­ver­fahren, weil es reli­giöse Ausnahmen von der Corona-Impfung verwei­gert. Die münd­liche Verhand­lung ist für Mitt­woch, 10. Mai, gegen das Mass General Brigham (MGB) Kran­ken­haus in Boston, Massa­chu­setts, angesetzt.

In der Klage stellen 159 Arbeit­nehmer die Frage, warum das Kran­ken­haus die Anträge von 230 Ange­stellten auf reli­giöse Ausnahmen ablehnte. Das MGB gab als Grund „Härte­fall“ an, erklärte aber nicht, was damit gemeint war, wie aus der Klage hervor­geht. Das Kran­ken­haus hat ein Urteil im Schnell­ver­fahren bean­tragt und das Gericht gebeten, die Klage abzuweisen.

Der in Massa­chu­setts ansäs­sige Anwalt Ryan McLane von McLane & McLane – einer mit Liberty Counsel verbun­denen Anwalts­kanzlei – vertritt die 159 Beschäf­tigten des Gesund­heits­we­sens in diesem Fall.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: Local and Private COVID Vaccine Mandates at Health Care Faci­li­ties Being Reversed, Struck Down Across US (deut­sche Bear­bei­tung nh)


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6 Kommentare

  1. In Ratingen sind bei einer Explo­sion in einer Wohnung fünf Einsatz­kräfte von Polizei und Feuer­wehr lebens­ge­fähr­lich verletzt worden. Später wurde eine Leiche in der Wohnung gefunden. Am späten Abend wurde ein zweites Todes­opfer gefunden, nun geben die Ermittler neue Details zum Fall preis.

    Bei mutmaß­li­chem Täter handelt es sich um einen Corona-Leugner
    www.focus.de/panorama/welt/explosion-in-wohnung-in-ratingen-verdaechtiger-plante-offenbar-angriff-auf-einsatzkraefte_id_193500980.html

    Die Presse versucht mal wieder die Coron­kri­tiker zu diskre­di­tieren und zu dämonisieren!

  2. Möchten Sie das Organ eines mRNA-Behandelten? 

    Übri­gens gibt es in Öster­reich bereits Vereine, die für gene­tisch Unver­än­derte (=Unge­spritzte) Blut­banken mit Spen­der­blut von Expe­ri­ment-Absti­nenz­lern vorbereiten.

  3. Ja, tonnen­weise anhän­giger Klagen, aber die große Aufar­bei­tung wird es nicht geben.
    Die sind zwar geis­tes­ge­stört, aber scheixxen sich nicht selbst in die Buchs.

  4. Die ganze Klima- und Keim­lings­re­li­gion kommt aus den uSA. Prof. Dr. Bakhdi steht am 23.5. wegen Anti­se­mi­tismus vor Gericht. Warum wohl?

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