Die SPD und ihre Ampel-Koalition legalisieren mit der Abschaffung des §219a StBG die Werbung für industriellen Kinder-Mord und sämtliche linke Politiker bejubeln diesen Schritt als „längst überfällig.
Abtreibung als „Gesundheitsversorgung“
Die perfide Argumentation lieferte der FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann, der die Aufhebung des Paragrafen 219a angekündigte. Buschmann erklärte: „Wir wollen damit einen unhaltbaren Rechtszustand beenden.“ Der Entwurf soll innerhalb der Bundesregierung bald abgestimmt werden. Die Ampel-Parteien hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass „Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen“. Zusätzlich wurde im Koalitionsvertrag vereinbart: „Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“
SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz bezeichnet es jedenfalls als „längst überfällig“. Somit macht Deutschland den Weg frei für grausamen Massenmord an wehrlosen und ungeborenen Kindern. Ärzte dürfen demnach in Kürze öffentlich für Abtreibungen werben. Die konservative Autorin und Aktivistin Birgit Kelle brachte die Perfidität dieses Vorhabens auf den Punkt:
Ja wow. Bald darf man endlich die professionelle Tötung eines ungeborenen Kindes neben Joghurt-Werbung in der S‑Bahn bewerben. Ein Meilenstein der Menschheitsgeschichte. #Abtreibung #Werbeverbot #219a t.co/Q0ZqV9lpFg
— Birgit Kelle (@Birgit_Kelle) January 17, 2022
John R. Alcorn von Pro-Life USA meinte einmal bezeichnend zum Thema Abtreibungen:
„Nachdem eine Frau schwanger geworden ist kann sie nicht wählen, ob sie Mutter werden möchte. Sie ist es bereits. Alles, was ihr bleibt ist die Entscheidung, ob sie ihr Baby tot oder lebendig zur Welt bringen will.“
Auch dieser Link dazu höchst interessant und aufschlussreich:
steemit.com/deutsch/@derwaechter/putin-der-westen-wird-von-satanischen-paedophilen-kontrolliert
Bitte verbreiten, weitersagen – betrifft m. E. nicht das Thema dieses Artikels.
Wo soll das noch hin führen?
Wenn ein Mädchen oder Frau von einen Grünlinken Eingeschleppten vergewaltigt und Schwanger wird keine Diskussion. Auch wenn Ärzte dazu raten wegen Gesundheitsrisiken. Doch was Grüne und Genossen da Vorhaben ist eine neue Form von Euthanasie, denn es geht ja noch weiter, sie fordern Abtreibung bis kurz vor der Entbindung. Hätte es dies schon früher gegeben so manche ungeliebte Ricarda wäre uns erspart geblieben. Der Hammer noch dazu, daß die Totschläger in Weiß noch Werbung dafür machen dürfen. Liegt dann Sonnabend neben Werbung von Lidl, Edeka usw eine Werbekatolog in Hochglanz wir treiben ab, kostenlos auf Kosten der Steuerzahler und so können Sie noch was für die Rettung des Weltklimas und gegen die Erderwämung tun. Denn Kinder produzieren schädliches Co2. Die abgetrieben Föten und Kinder erfüllen auch noch einen guten Zweck und werden von Biotech für Gentherapien verwendet oder in der Schönheitsfarm. Grüne, Genossen und auch die FDP, menschenverachtenden bis geht nicht mehr. Nicht umsonst ist die FDP Farbe gelb wie Pipi. Wer jetzt noch Mitglied in den Parteien ist, hat jeden Respekt verspielt.
Bei Erwähnung der FDP. In ihrem Wahprogramm 2021 ist das ganze Reportaire der Fortpflanzungs-und Abtreibungsindustrie.
Wenn man diese Forderungen gegenüber stellt, sieht man zunächst Widersprüche. Beim genaueren Hinsehen sieht man Money, Money, Money. Die Pipi FDP. Sie haben es gut beschrieben.
„Die wichtigsten Entscheidungen sind oft die persönlichsten. Wen wir lieben, wie wir lieben, wie wir leben, wie wir Kinder erziehen und aufziehen – darin müssen alle frei sein. Für uns ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft und verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen. Wir Freie Demokraten wollen eine moderne Familienpolitik für Deutschland, in der jede Familie ihre Entscheidungen selbst treffen kann. Wir setzen uns für ein modernes Sorge‑, Adoptions‑, Reproduktions- und Abtreibungsrecht ein.“
www.fdp.de/forderung/eizellspende-legalisieren
Also es gibt nur noch Extreme. – Der § 218 holte damals Schwangerschaftsabbrüche verzweifelter Mütter in Not aus der Illegalität. – Es gab eine Beratung, die darauf ausgerichtet war, Wege für die Mutter zu finden, das Kind trotz ihrer Not zu behalten. – Diese Beratung war Pflicht. – Es konnten Mütter bis zum Ende des 3. Monats abtreiben aus schwerwiegenden sozialen Gründen, wenn durch die Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet war und wenn erkennbar das Kind mit schweren bis schwersten Behinderungen zur Welt käme.
Ich halte es auch für eine Zumutung und Unmenschlichkeit z. B. einer durch Vergewaltigung schwanger gewordenen Frau zuzumuten, das Kind ihres Vergewaltigers bekommen zu müssen – das ist m. E. auch für die spätere Mutter-Kind-Beziehung äußerst belastend wenn womöglich das Kind auch noch seinem Vergewaltigererzeuger ähnlich sehen und sein würde. Auch für das Kind, das irgendwann vielleicht nach seinem Vater fragen oder gar forschen würde, könnte es traumatisch sein zu erfahren, dass es durch Vergewaltigung seiner Mutter gezeugt wurde.
Wenn ich so in die Welt gucke, kleine verstoßene elternlos Straßenkinder auf riesigen Müllhalden nach etwas Essbarem oder Verkaufbarem wühlen sehe, verdreckt, irgendwo auf der Straße schlafen müssend, vielleicht Vergewaltigern dort ausgesetzt, dann denke ich, dass es für diese Kinder vermutlich wirklich besser gewesen wäre, nicht geboren worden zu sein. – Und solche armen Kinder gibt es auch viel hierzuland, auch wenn es hier vielleicht nicht so sichtbar ist.
Was hier allerdings beschlossen wird wie z. B. das Abtreibungsrecht bis quasi direkt vor der Geburt wie es wohl schon beschlossen ist seit geraumer Zeit, das hat mit diesem damaligen Notparagraphen 218, der nur in äußersten Notfällen griff, nix mehr zu tun.
Und mal wieder wird für bunten Wunschwahn das Kind mit dem Bade ausgeschüttet:
Laut §219a gilt das Werbeverbot nur „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“, nicht aber für sachliche medizinische Information und Aufklärung.
Zudem gilt es nicht „wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen […] auf Informationen einer insoweit zuständigen Bundes- oder Landesbehörde, einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz oder einer Ärztekammer über einen Schwangerschaftsabbruch hinweisen.“
Es hätte also genug Möglichkeiten gegeben im Rahmen des bestehenden Gesetzes umfassend über Ablauf, Alternativen und Risiken aufzuklären und die den betroffenen bereitgestellten Informationen zu verbessern.
Aber sinnvolle Verbesserungen die ein Großteil der Gesellschaft akzeptieren kann sind nicht im Sinne der totalitären Weltverbesserer – die gehen um ihre Ziele durchzusetzen auch über (Kinder-)leichen.
Da zeigt sich wieder wie „nachhaltig“ die Beteiligten denken: Ziel ist es nicht einen einst mühsam erreichten Kompromiß nachhaltig für die nächsten Jahrzehnte auszugestalten und dezent angepasst fortzuführen sondern maximal nachhaltigen Schaden anzurichten.