Deutsch­land: Warum der Frie­dens­ver­trag ausblieb

Helmut Kohl & Michail Gorbatschow · Foto: Bundesregierung/Jüttner

Vom 9. November 1989 zum 3. Oktober 1990: Nachdem die Mauer gefallen war, begannen zügig Verhand­lungen mit den Sieger­mächten über die Ausge­stal­tung der deut­schen Einheit. Gorbat­schow war koope­rativ – aber an einem Punkt musste er ein für Moskau gefähr­li­ches Leck abdichten, das Stalin verur­sacht hatte. 

Von Michael Wolski

Für die Sowjet­union gab es bei einer Wieder­ver­ei­ni­gung Deutsch­lands ein Problem. Sie hatte 1939 mit dem Deut­schen Reich zwei Verträge geschlossen, die bei Wieder­her­stel­lung des Völker­rechts­sub­jekts Deutsch­land wieder Rechts­gül­tig­keit erlangen würden: den Nicht­an­griffs­pakt vom 23. August 1939 (Hitler-Stalin-Pakt) und den Deutsch-Sowje­ti­schen Grenz- und Freund­schafts­ver­trag vom 28. September 1939.

Eine Spezi­al­ein­heit der Roten Armee erbeu­tete 1945 die Doku­mente in Berlin.

Nachdem die Deut­schen am 1. September 1939 Polen angriffen, besetzten und die mit den Sowjets verein­barte Demar­ka­ti­ons­linie erreicht hatten, rekla­mierte die Sowjet­union jene Gebiete Polens und Litauens für sich, die sie nach der Nieder­lage im Krieg gegen Polen 1919–21 hatte abtreten müssen. Damals waren auch litaui­sche Gebiete an Polen gefallen, Stich­wort Curzon-Linie.

Spreng­satz Königsberg

Beide Verträge hatten geheime Zusatz­pro­to­kolle, die – so glaubten die Sowjets – nur ihnen bekannt waren. Denn 1945 hatte eine Spezi­al­ein­heit der Roten Armee alle wich­tigen Doku­mente in Berlin erbeutet, darunter auch die deut­schen Origi­nale des Nicht­an­griffs­paktes und des Freund­schafts- und Beistands­ver­trages nebst den Geheimprotokollen.

Was man in Moskau nicht wusste: Ein ameri­ka­ni­scher Agent hatte schon 1939 im Auswär­tigen Amt in Berlin die Verträge und Geheim­pro­to­kolle mit seiner Leica foto­gra­fiert, seither lagerten die Filme im Archiv des State Depart­ment. Inter­na­tional bekannt waren jedoch ledig­lich die Verträge, aber nicht die Zusatzprotokolle.

Beson­ders brisant: Unter den Geheim­pro­to­kollen war auch die «Beschrei­bung des Verlaufs der Staats­grenze der UdSSR und der Staats- und Inter­es­sen­grenze Deutsch­lands». Wollte also die Sowjet­union das von ihr im April 1946 annek­tierte und in ihr Staats­ge­biet einbe­zo­gene Königs­berg (Kali­nin­grad) in Ostpreußen – im Gegen­satz zu den Beschlüssen der Alli­ierten im Pots­damer Abkommen – dauer­haft behalten, musste sie 1990:

  • 1. mit den West­al­li­ierten, die 1946 gegen die Einbe­zie­hung Königs­bergs in das sowje­ti­sche Staats­ge­biet durch Stalin protes­tiert hatten, eine einver­nehm­liche Lösung finden,
  • 2. beide Verträge und das Proto­koll zur «Beschrei­bung des Verlaufs der Staats­grenze der UdSSR und der Staats- und Inter­es­sen­grenze Deutsch­lands» für ungültig erklären, um mögliche spätere terri­to­riale Forde­rungen des wieder­ver­ei­nigten Deutsch­lands zu Königs­berg auszuschließen,
  • 3. den Abschluss eines Frie­dens­ver­trages mit Deutsch­land vermeiden, denn dieser würde nach dem Pots­damer Abkommen eine Entschei­dung erfor­der­lich machen, was mit dem zeit­weilig und treu­hän­de­risch verwal­teten Königs­berg geschehen solle.
In der ursprüng­li­chen Fassung des Abkom­mens war Litauen als deut­sches Einfluss­ge­biet vorge­sehen. Grafik: COMPACT

Das Problem Moskaus unter dem seit 1985 im Amt befind­li­chen Gene­ral­se­kretär Michail Gorbat­schow war, dass bis Ende 1988 die Exis­tenz von geheimen Zusatz­pro­to­kollen oder karto­gra­fierten Grenz­zie­hungen zu den (bekannten) Verträgen von allen bishe­rigen Regie­rungen der Sowjet­union geleugnet worden war.

Man hatte in Moskau angeb­lich über 40 Jahre in den Archiven gesucht, nichts gefunden und die West­mächte immer böswil­liger Unter­stel­lungen bezich­tigt, wenn sie auf dieses Thema zu spre­chen kamen. Die von den Ameri­ka­nern erwähnten Kopien der Geheim­pro­to­kolle seien eine Fälschung, um die Frie­dens­po­litik der UdSSR zu verleumden.

Gorbat­schow bestä­tigte gegen­über Kanzler Helmut Kohl die Exis­tenz der sowje­tisch-deut­schen Geheim­pro­to­kolle von 1939 erst im Juni 1989 anläss­lich seines Besuchs in Bonn. Aber auch er leug­nete noch den Besitz der sowje­ti­schen Origi­nale der geheimen Proto­kolle. Aller­dings musste er sie nach seinem Sturz Ende 1991 an den neuen starken Mann Boris Jelzin aushän­digen, der sie dann 1992 veröffentlichte.

Das Tabu von Nürnberg

Um zu verstehen, wie brisant für die Sowjet­union dieses Thema seit Kriegs­ende und beson­ders 1990 war, werfen wir einen Blick zurück ins Jahr 1946.

Nürn­berger Prozess, 25. März 1946: Der Vertei­diger von Rudolf Heß wollte die Eides­statt­liche Versi­che­rung des Leiters der Rechts­ab­tei­lung des Auswär­tigen Amtes zur Exis­tenz der Geheim­pro­to­kolle des Hitler-Stalin-Pakts von 1939 vorlegen und diese Proto­kolle auch bekannt­ma­chen – zur Entlas­tung seines Mandanten. Der sowje­ti­sche Ankläger Roman Andre­je­witsch Rudenko veran­lasste, dass beide Anträge vom Gericht zurück­ge­wiesen wurden.

Nürn­berger Tribunal: Acht der 24 Haupt­an­ge­klagten in Nürn­berg: Göring, Heß, von Ribben­trop, Keitel (vordere Reihe von links), Dönitz, Raeder, von Schi­rach und Sauckel (dahinter). Foto: United States Govern­ment, CC0, Wiki­media Commons

Lew Besy­m­enski, ein bekannter sowje­ti­scher Histo­riker, beschrieb in einem Bericht die Gründe, warum diese Rück­wei­sung 1946 geschehen konnte. Im Artikel «Niemand kann uns über­führen» (Der Spiegel, 14.1.1991) wird er über den Ablauf des Macht­kampfes zitiert, der bis 1989 in der KPdSU um die Aner­ken­nung der Exis­tenz der Geheim­pro­to­kolle tobte:

«Gemäß der Archiv­do­ku­men­ta­tion stellte sich den Anklä­gern schon bei der Prozess­vor­be­rei­tung die heikle Frage: Was geschieht, wenn die Ange­klagten die für alle vier Alli­ierten uner­wünschten Fragen ins Spiel bringen?»

Auf Initia­tive der USA und Englands, von der Sowjet­union und Frank­reich später unter­stützt, wurde am 9. November 1945 beschlossen, dass «poli­ti­sche Ausfälle» der Nürn­berger Ange­klagten gegen die Sieger­mächte nicht zuge­lassen werden dürften. Stalin bestimmte daraufhin neun Komplexe, zu denen keine Fragen seitens der Vertei­diger in Nürn­berg geneh­migt werden sollten:

  • 1. «Das Verhältnis der UdSSR zum Versailler Vertrag.
  • 2. Der sowje­tisch-deut­sche Nicht­an­griffs­pakt von 1939 und alle Fragen, die irgend­eine Bezie­hung dazu haben.
  • 3. Molo­tows Besuch in Berlin, Ribben­trops Besuche in Moskau.
  • 4. Fragen, die mit dem gesell­schafts­po­li­ti­schen System der UdSSR zusammenhängen.
  • 5. Die balti­schen Sowjetrepubliken.
  • 6. Die sowje­tisch-deut­sche Verein­ba­rung über den Austausch der deut­schen Bevöl­ke­rung Lett­lands, Litauens und Estlands mit Deutschland.
  • 7. Die Außen­po­litik der Sowjet­union und, en détail, die Themen der Meer­engen und angeb­li­cher terri­to­rialer Ansprüche der UdSSR.
  • 8. Die Balkanfrage.
  • 9. Sowje­tisch-polni­sche Bezie­hungen (die Probleme West­ukraine und Westbelorussland).»

Die Ameri­kaner, im Besitz von Kopien der geheimen Proto­kolle, begriffen offen­sicht­lich aber erst zu diesem Zeit­punkt, im Winter 1945, welche Spreng­kraft darin steckte – weil Moskau Fragen dazu verboten hatte. Aber da waren die Verträge in Jalta und Potsdam schon unter­schrieben worden…

Stalin hatte die West­mächte über den Tisch gezogen. Im Kalten Krieg dann die Retour­kut­sche: Washington und London erin­nerten die Sowjet­union bei passenden Gele­gen­heiten immer mal wieder daran, dass es die Geheim­pro­to­kolle gab und man sie genau kannte.

Die Feind­staa­ten­klau­seln sind bis heute Bestand­teil der UN-Charta.

1990 kamen die Probleme und Wider­sprüche, die zwischen den Sieger­mächten 1945 notdürftig kaschiert worden waren, wieder auf die Tages­ord­nung. Die in der «Mittei­lung über die Drei­mäch­te­kon­fe­renz von Berlin» im Amts­blatt des Kontroll­rats genannten Beschlüsse der Pots­damer Konfe­renz waren völker­recht­lich kein bindender Vertrag.

Das von der UdSSR eroberte deut­sche Gebiet (Königs­berg) stand nur unter ihrer zeit­wei­ligen und treu­hän­de­ri­schen Verwal­tung, und zwar vorbe­halt­lich bis zu dem Zeit­punkt, wenn es im Zuge eines Frie­dens­ver­trages zu einer endgül­tigen Bestim­mung der terri­to­rialen Fragen kommen würde.

In der «Mittei­lung über die Drei­mäch­te­kon­fe­renz von Berlin» heißt es wörtlich:

VI. Stadt Königs­berg und das anlie­gende Gebiet: Die Konfe­renz prüfte einen Vorschlag der Sowjet­re­gie­rung, dass vorbe­halt­lich der endgül­tigen Bestim­mung der terri­to­rialen Fragen bei der Frie­dens­re­ge­lung derje­nige Abschnitt der West­grenze der Union der Sozia­lis­ti­schen Sowjet­re­pu­bliken, der an die Ostsee grenzt, von einem Punkt an der östli­chen Küste der Danziger Bucht in östli­cher Rich­tung nörd­lich von Brauns­berg-Goldap und von da zu dem Schnitt­punkt der Grenzen Litauens, der Polni­schen Repu­blik und Ostpreu­ßens verlaufen soll. Die Konfe­renz hat grund­sätz­lich dem Vorschlag der Sowjet­re­gie­rung hinsicht­lich der endgül­tigen Über­gabe der Stadt Königs­berg und des anlie­genden Gebietes an die Sowjet­union gemäß der obigen Beschrei­bung zuge­stimmt, wobei der genaue Grenz­ver­lauf einer sach­ver­stän­digen Prüfung vorbe­halten bleibt. Der Präsi­dent der USA und der briti­sche Premier­mi­nister haben erklärt, dass sie den Vorschlag der Konfe­renz bei der bevor­ste­henden Frie­dens­re­ge­lung unter­stützen werden.

Die Geheim­nisse von Jalta

Die Beschlüsse von Potsdam waren also nur ein Deal der Alli­ierten, Deut­sche waren ohne­dies nicht daran betei­ligt. Die zeit­weise Verwal­tung von Königs­berg war eine Entschei­dung der Alli­ierten unter­ein­ander. Dem entgegen standen die beiden Abkommen zwischen Deutsch­land und der Sowjet­union aus dem Jahr 1939, die immer noch geltendes Recht waren.

«Die Forde­rung nach einem Frie­dens­ver­trag konnte also defi­nitiv nicht mehr erhoben werden…» Hans-Diet­rich Genscher

Außerdem war die Ausle­gung der im Schloss Ceci­li­enhof gefassten Beschlüsse selbst unter den Sieger­mächten umstritten: So wider­spra­chen die Ameri­kaner und Briten der am 7. April 1946 erfolgten Einglie­de­rung Königs­bergs in das sowje­ti­sche Hoheits­ge­biet kurze Zeit später, da die Anne­xion im Wider­spruch zum Pots­damer Abkommen stünde.

Auch die vorher­ge­henden Verein­ba­rungen der Alli­ierten im Krim-Städt­chen Jalta vom Februar 1945 geben zum Knack­punkt Ostpreußen nichts her, was inso­fern rele­vant ist, da es in der Mittei­lung über die Drei­mäch­te­kon­fe­renz von Berlin in Teil III Deutsch­land hieß: «Das Ziel dieser Über­ein­kunft bildet die Durch­füh­rung der Krim-Dekla­ra­tion über Deutschland.»

Dort finden sich Rege­lungen zu Polen und den sowje­ti­schen Terri­to­rien im Fernen Osten (etwa Kurilen, Sachalin), aber keine Aussagen zu Königs­berg. Auch die Fragen zu China sind nicht im offi­zi­ellen Proto­koll­text von Jalta enthalten, während die beab­sich­tigte Teilung Koreas am 17. Brei­ten­grad öffent­lich verkündet wurde. Offen­sicht­lich wurden auf der Krim mehrere geheime Zusatz­pro­to­kolle beschlossen, die bis heute nicht veröf­fent­licht worden sind.

In Jalta wurden auch der Entwurf der UN-Charta und der Beginn der Verhand­lungen zur Grün­dung der Vereinten Nationen auf den 25. April 1945 festgelegt.

Die Feind­staa­ten­klau­seln – die sich gegen Deutsch­land, Japan und andere Achsen­mächte rich­teten – sind bis heute Bestand­teil der UN-Charta und ermög­li­chen es UN-Mitglied­staaten, ohne Beschluss des Sicher­heits­rats in diesen Ländern zu inter­ve­nieren, falls von diesen eine – nicht näher defi­nierte – Kriegs­ge­fahr ausgehe.

Wie brisant die geheimen Doku­mente von Jalta auch noch 35 Jahre später für die Sowjet­union waren, zeigt eine Drohung des dama­ligen US-Sicher­heits­be­ra­ters Zbigniew Brze­zinski im Jahre 1980. Als die Krise in Polen Erin­ne­rungen an den sowje­ti­schen Einmarsch in der Tsche­cho­slo­wakei 1968 weckte, erklärte er, im Falle einer sowje­ti­schen Inter­ven­tion sollten die USA «an die öffent­liche Aufkün­di­gung der Abkommen von Jalta denken».

Zwei plus vier gleich fünf

In den geheimen Krim-Proto­kollen waren vermut­lich die Bedin­gungen zur Dauer der Verwal­tung des von der Sowjet­union eroberten deut­schen Gebiets defi­niert oder bereits ein Junktim im Falle der endgül­tigen Über­gabe in Aussicht gestellt. Aber im veröf­fent­lichten Teil der dama­ligen Verein­ba­rungen finden sich keine Aussagen zur Treu­hän­der­schaft über Territorien.

Auch auf der Pots­damer Konfe­renz wurden nur allge­meine Rege­lungen (siehe oben) beschlossen und im Passus XI. fest­ge­halten: «Die Konfe­renz prüfte einen Vorschlag der Sowjet­re­gie­rung hinsicht­lich einer Treu­hän­der­schaft über Terri­to­rien, wie sie in dem Beschluss der Krim-Konfe­renz und in der Charta der Vereinten Nationen defi­niert sind.» Auch 1990, bei den Zwei-plus-Vier-Verhand­lungen zur deut­schen Einheit, waren die Beschlüsse der Pots­damer Konfe­renz, mit Ausnahme der Grenz­zie­hung Deutschland–Polen, kein öffent­li­ches Thema – man hatte sich offenbar schon vorher hinter den Kulissen geeinigt.

Bei der Wieder­ver­ei­ni­gung blieben fast alle Fest­le­gungen der Pots­damer Konfe­renz unberücksichtigt.

Der dama­lige deut­sche Außen­mi­nister Hans-Diet­rich Genscher schrieb dazu in seinen Erin­ne­rungen: «Die mir nicht unwill­kom­mene Debatte nutzte ich dazu, das still­schwei­gende Einver­ständnis der Vier , es werde keinen Frie­dens­ver­trag und keine frie­dens­ver­trags­ähn­liche Rege­lung mehr geben, offen­kundig zu machen.

Die Bundes­re­gie­rung schließt sich der Erklä­rung der vier Mächte an und stellt dazu fest, dass die in der Erklä­rung der vier Mächte erwähnten Ereig­nisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich dass ein Frie­dens­ver­trag oder eine frie­dens­ver­trags­ähn­liche Rege­lung nicht beab­sich­tigt sind.»

Für das Proto­koll erklärte der fran­zö­si­sche Außen­mi­nister, der den Vorsitz führte: «Ich stelle Konsens fest.» Genscher kommentiert:

«Damit war einver­nehm­lich nieder­ge­legt, dass weder das Pots­damer Abkommen noch die Pariser Verträge der alten Bundes­re­pu­blik mit den drei West­mächten in Zukunft als Grund­lage für die Forde­rung nach einem Frie­dens­ver­trag dienen konnten. Die Forde­rung nach einem Frie­dens­ver­trag konnte also defi­nitiv nicht mehr erhoben werden – damit war uns auch die Sorge vor unüber­seh­baren Repa­ra­ti­ons­for­de­rungen von den Schul­tern genommen.»

Die einzige bei den Zwei-plus-Vier-Verhand­lungen über­nom­mene Fest­le­gung der Pots­damer Konfe­renz war die Aner­ken­nung der deutsch-polni­schen Grenze, wie sie schon 1945 fixiert worden war, also der Oder-Neiße-Linie. Der am 12. September 1990 abge­schlos­sene und 1991 rati­fi­zierte «Vertrag über die abschlie­ßende Rege­lung in Bezug auf Deutsch­land» bezog sich dann auch folge­richtig in der Präambel nur allge­mein auf die Rechte der vier Mächte, ohne explizit die alli­ierten Beschlüsse von Jalta oder Potsdam und die darin benannten, bis zur Frie­dens­re­ge­lung noch offenen terri­to­rialen Fragen zu erwähnen.

Moskau berei­nigte parallel die aus dem Jahr 1939 resul­tie­renden völker­recht­li­chen Unwäg­bar­keiten: Um auszu­schließen, dass das wieder­ver­ei­nigte Deutsch­land als Rechts­nach­folger des Deut­schen Reiches später einmal terri­to­riale Ansprüche auf Königs­berg erhebt, mussten der Nicht­an­griffs­pakt und der Grenz- und Freund­schafts­ver­trag mit ihren geheimen Proto­kollen, etwa die «Beschrei­bung des Verlaufs der Staats­grenze der UdSSR und der Staats- und Inter­es­sen­grenze Deutsch­lands», für nichtig von Anfang an erklärt werden. Diese Aufgabe erfüllte der Volks­de­pu­tier­ten­kon­gress – seit 1988 höchstes gesetz­ge­bendes Organ der UdSSR –, der am 24. Dezember 1989, keine sieben Wochen nach dem Berliner Mauer­fall, zusammentrat.

Eine vertane Chance

Damit war das Königs­berg-Problem vom Tisch, jeden­falls für die betei­ligten Staaten und Regie­rungen. Doch zumin­dest bestimmte Kreise in Moskau müssen das anders gesehen haben. Bezeich­nend ist das vom Spiegel  im Mai 2010 kolpor­tierte Angebot eines sowje­ti­schen Gene­rals an den Leiter der poli­ti­schen Abtei­lung der deut­schen Botschaft in Moskau vom Juli 1990, auch das Gebiet um Königs­berg und Umge­bung mit in die noch laufenden Verhand­lungen zur deut­schen Einheit einzubeziehen.

Dieses Angebot muss im Zusam­men­hang mit der – wenige Wochen vorher – erklärten Unab­hän­gig­keit der balti­schen Staaten gestanden haben, wodurch die Sowjet­union keinen Land­zu­gang mehr zu Kali­nin­grad hatte, die Stadt also eine Exklave der russi­schen Sowjet­re­pu­blik und damit für Moskau ein stän­diges Zuschuss­ob­jekt werden würde. Die Antwort des Bonner Beamten: «Bei der Verei­ni­gung gehe es um die Bundes­re­pu­blik Deutsch­land, die DDR und das ganze Berlin.»

Wenn die Sowjet­union «Probleme mit der Entwick­lung des nörd­li­chen Ostpreu­ßens habe, so sei das ihre Sache». Im Klar­text: Die Bundes­re­gie­rung zeigte Moskau die kalte Schulter.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei COMPACT ONLINE, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION


18 Kommentare

  1. LEBE BESTAENDIG UND KEIN UNGLUECK EWIG
    04.10.2021
    o. 3821 n. St.

    Wenn Personen nicht Willens sind in Deutsch­land zu inves­tieren ( Sicherheit ),
    gehen diese nach Afghanistan,Mali,Somalia usw.
    Was haben diese Kame­raden dort bewirkt außer „Kosten“!
    Jede deut­sche Frau könnte Kinder haben sozial versorgt sein für diesen unfug , nun holen die Sozio­logen unter Vorbe­halt Migranten herein damit diese unsere Steuern und selbst an diesen BLÖDSINN Verdienen!
    eine ameri­ka­ni­sie­rende Show ein!
    Deut­scher Steu­er­zahler wach auf!
    Wo ist unsere Wehrhoheit.
    Wozu bezahlen wir die dafür zustän­dige UNO !

    Mit artgläu­bigen Schützengruß
    Jens Peter Riesner
    Mt.d.R.
    Pro Gloria Et Patria
    Bran­den­burg Preußen

  2. Bildet sich hier Jemand wirk­lich ein, dass ein Frei­dens­ver­trag irgend­etwas Posi­tives für Deutsch­land gebracht hätte? Wer hätte denn die deut­schen Inter­essen vertreten? Etwa die Bundesregierung?
    Das Speku­lieren mit irgend­wel­chen Verträgen bringt garnichts, wenn nicht die Macht und der Willen dahinter steht das Eigene zu behalten.

  3. LEBE BESTAENDIG UND KEIN UNGUECK EWIG
    Tag der Deut­schen Einheit 03.010.Gilbhard Okt. 2021
    o. 3821 n.St.
    Moin moin Kameraden,
    diese Volks­ver­dreher sind seit 1918 oft gezwun­gener maßen nicht im Stande das Deut­sche recht­mä­ßige Reich zumin­dest in den Grenzen von 1918 herzustellen!
    Ob die neuen Gene­ra­tionen mit ihren Euro­pa­wahn wissend sind ist fraglich!
    Unter­schrifts­be­rech­tigt ist niemand dieser Abgeordneten!
    Versailles ist ungültig und erzwungen Völkerrechtwidrig!
    Die oben aufge­führten Verein­ba­rungen inter­es­sant aber nur Geschicht­lich, da alle nicht recht­lich hand­lungs­fähig sind.
    Die spiel u. spaß Gesell­schaft Eu beweißt dies! 

    Mit artgläu­bigen Schützengruß
    Jens Peter Riesner
    Mt.d.R.
    Pro Gloria Et Patria
    Bran­den­burg Preußen

  4. Wir erin­nern uns mal ganz kurz an den Ersten Welt­krieg und dessen Ende. Da warf man Deutsch­land „Geheim­di­plo­matie vor, welche zum Krieg geführt habe“. So was würden die Guten ja nicht machen. Siehe geheime Zusätze zu Jalta, Potsdam und 2+4 (die es ja nie nimmer nicht gibt, so die offi­zi­elle BRD und die offi­zi­elle Geschichtslüge).

    Weiterhin erin­nern wir hier daran, daß man gegen Deut­sche 1945 ff. vorging, sie verur­teilte und rich­tete, auch hinrich­tete, weil ja „inter­na­tio­nale Verträge gebro­chen wurden“. So z.B. mit Polen, obwohl Polen diese lange vorher nichtig gemacht hatte, mit seinem Verhalten gegen­über der deut­schen Minder­heit (aber das inter­es­siert ja keinen). Nun sind da die 2 genannten Verträge mit der UdSSR, Rechts­nach­folger Rußland und die inter­es­sieren weiterhin nicht …

    Und dann noch die Klei­nig­keit des schwersten Völker­mordes der Welt­ge­schichte. Ausge­führt durch Sowjets, Polen, Tsche­chen, Ungarn, Rumänen, Jugo­slawen, Amis, Engländer, Fran­zosen an den (echten) Ostdeut­schen 1945–1948. Inter­es­siert auch keine Sau. 

    Füge dann die BRD-Verbre­cher hinzu, die, begin­nend mit Adenauer (Stalins Briefe bezüg­lich Verei­ni­gung Gesamt-Deutsch­lands von 1952), über Kohl und Genscher, bis Merkel, das GG brechen wie es ihnen beliebt, indem dieses miese Spiel mitge­macht und die (echte) Einheit hinter­trieben wird, ja aktiv verhindert.

    17
  5. Man sollte, ganz ohne Gehäs­sig­keiten, aber auch Fakten ins Gesicht schauen. Die Sowjet­union, jetzt Rußland, hält bis heute das Gebiet Königs­berg besetzt. So wie die Türkei bis heute die Region Adria­nopel besetzt hält, und Italien Südtirol. Völker­recht ist nicht anwendbar, denn wer sollte es anwenden.

    13
    • Das moderne Völker„recht“ wurde 1919 ff. von den Siegern des 1. Welt­krieges ausge­kotzt (Frank­reich / England – USA weigerten sich mitzu­ma­chen). Es diente allein der Verewi­gung von deren Beute (an Land) und deren Macht­stel­lung über die besiegten Mittelmächte.

      Nach dem 2. Welt­krieg haben die glei­chen Täter es noch mehr verbogen, aber diesmal waren Sowjets + Amis die trei­benden Kräfte. 

      Ein in der offi­zi­ellen BRD verfemter Autor nannte das „die Verwil­de­rung des (inter­na­tio­nalen / Völker-)Rechts. Er schrieb über Nürn­berg und das MIT. „Das Recht in Sieger­hand“ z.B. Sehr lesens­wert, wenn man an „netten, „kleinen“ Details“ fest­ma­chen will, was für ein Betrug das war. Die Liste mit den Punkten Stalins, die nicht ange­spro­chen werden durften von der Vertei­di­gung, sind ja nur ein lauer Furz zu dem, was sonst noch alles gemacht wurde von den „ehren­werten“ Siegern (allen 4).

      15
  6. Die BRD hat keinen Frie­dens­ver­trag, weil sie keinen Krieg veran­staltet hat und inso­fern auch keinen Frieden schliessen muss. Sie ist ledig­lich ein Besat­zungs­kon­strukt zur Verwal­tung besetzten Gebietes und seit 1990 ohne räum­li­chen Geltungs­be­reich – Strei­chung des Art. 23.
    „Deutsch­land ist ein besetztes Land und wird es auch bleiben“ hat Barack Obama in Bitburg vor seinen Soldaten gesagt und wird es wohl wissen. Nur der Kriegs­gegner = das Deut­sche Reich kann einen Frie­dens­ver­trag unterzeichnen.

    21
    • Gemäß offi­zi­eller Darstel­lung und Urteilen des obersten poli­ti­schen Gerichts der BRD „Karls­ruhe“, ist die BRD mit dem Deut­schen Reich iden­tisch. Betrachten Sie die Argu­men­ta­tion einfach unter diesem Gesichts­punkt, im Rahmen der offi­zi­ellen Lügen.

      11
      • Dann hätte es einen Frie­dens­ver­trag und zwar in den Grenzen vom 31.12.1937 – so wie im Pots­damer Abkommen zwin­gend festgeschrieben.

      • Dann hätte es einen Frie­dens­ver­trag in den Grenzen vom 31.12.1937, so wie im Pots­damer Abkommen ZWINGEND fest­ge­schrieben. Das und nichts anderes ist der Grund wieso es keinen Frie­dens­ver­trag gibt. Nochmal: Frie­dens­ver­trag = Resti­tu­tion der Ostge­biete – zwingend.

        10
      • Ja die BRD war immer nur mein von den Alli­ierten einge­setzter Verwalter des Deut­schen Reiches welches auch drittes Reich genannt wird.
        Unser recht­mä­ßiger Staat ist aber das Deut­sche Reich welches 1971 als ewiger Bund gegründet wurde.
        Dieser war in den Krieg 39–45 aber nicht invol­viert ergo gibt es dazu auch keine Forde­rungen die von den 46 Feind­staaten gestellt werden könnten.
        Die BRD war noch nie ein Staat
        wie Bego Berf schon richtig schrieb.
        Und da auch der Krieg 14/18 nie beendet wurde kann nur unser Kaiser bzw sein durch die agna­ti­sche Linie bestimmter Nach­folger sprich Georg Fried­rich Prinz von Preußen als poten­zi­eller Kaiser den Krieg beenden und Frie­dens­ge­spräche führen.
        Unsere Zukunft liegt in der Vergangenheit,es lebe Preußen,es lebe unser König und Kaiser.

  7. Diese 4 Alli­ierten sind die Banditen auf dem Schulhof, die andere über­fallen, ausrauben und herum­schubsen. Wann legt man diesen Mafiosis endlich das Hand­werk? Kann man denen über­haupt mit Verträgen beikommen? Wie man sieht, sind denen Verein­ba­rungen herz­lich egal.

    15
  8. Danke! Das Thema passet zum „Tag der Deut­schen Einheit“! 

    Aber auch hier, wird wie beim „Nürn­berger Prozess“ über die Köpfe der Deut­schen hinweg narrativiert! 

    Rußland hatte der BRD die Rück­gabe des besetzten Ostpreußen ange­boten und Polen wollte sich auf die Grenzen von 1937 zurück­ziehen. Aber Genscher, der Stasi­spitzel, hat das gekonnt verhindert.

    Inzwi­schen wächst im Hinter­grund wirt­schaft­lich zusammen, was zusammen gehört. BRD-Betriebe verla­gern ihren Schwer­punkt nach Hinter­pom­mern, Ostbran­den­burg und Schle­sien! Und in Warschau freut man sich darüber, daß Polens Wirt­schaft gedeiht, und die BRD-Wirt­schaft verwelkt!

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    • „Rußland hatte der BRD die Rück­gabe des besetzten Ostpreußen ange­boten und Polen wollte sich auf die Grenzen von 1937 zurück­ziehen.“ Ersteres habe ich auch so in Publi­ka­tionen gefunden. Für zwei­teres habe ich über­wie­gend Gegen­tei­liges gehört. Darf ich Sie um Quellen bitten die diese These stützen?

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