Dr. Gerhard Papke: Ungarns Veto gegen den EU-Haushalt

Dr. Gerhard Papke · Foto: Ailura / Wikipedia, CC BY-SA 3.0

Wir erlauben uns, Ihnen aus aktu­ellem Anlass die poin­tierte Stel­lung­nahme des Präsi­denten der Deutsch-Unga­ri­schen Gesell­schaft in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land e.V., Dr. Gerhard Papke (vormals Vize­prä­si­dent des NRW-Land­tags, FDP), zur Kenntnis zu bringen:

Ungarns Veto gegen den EU-Haushalt

Wenn wir heute einen Blick in die deutsch­spra­chigen Medien werfen, werden wir leider wieder einmal mit einer Welle der Empö­rung über die unga­ri­sche Politik konfron­tiert. Der Grund: Ungarn hat, gemeinsam mit Polen, sein Veto gegen die Verab­schie­dung des EU-Haus­halts und des Corona-Hilfs­pa­kets einge­legt. Vertreter der poli­ti­schen Linken feuern aus allen Rohren. Wir sollten uns als Freunde Ungarns davon nicht beirren lassen und auf die Sach­lage verweisen. Dazu darf ich Ihnen in der gebo­tenen Kürze drei Hinweise geben:

1. Die Entschei­dung Ungarns kommt über­haupt nicht über­ra­schend. Die unga­ri­sche Regie­rung hatte in den letzten Wochen perma­nent darauf hinge­wiesen, dass sie einer einsei­tigen Verän­de­rung der Verein­ba­rungen der euro­päi­schen Staats- und Regie­rungs­chefs zu Haus­halt und Hilfs­paket vom Juli 2020 nicht zustimmen werde.

Vertreter des Euro­pa­par­la­ments haben sich in den letzten Tagen öffent­lich dafür gefeiert, in Gesprä­chen mit der deut­schen Rats­prä­si­dent­schaft einen verschärften „Rechts­staats­me­cha­nismus“ als eigene Bedin­gung für die Verab­schie­dung des Haus­halts durch­ge­setzt zu haben. Sie haben dabei auch kein Geheimnis daraus gemacht, dass dieses neue Instru­ment genutzt werden solle, um Ungarn und Polen unter Druck zu setzen und auf Linie zu bringen. Dass beide Länder sich dagegen zur Wehr setzen, war zu erwarten.

2. Man muss immer wieder darauf hinweisen, dass der Vertrag über die Euro­päi­sche Union keine einheit­liche, verbind­liche Defi­ni­tion von „Rechts­staat­lich­keit“ kennt. Schon ange­sichts der unter­schied­li­chen Rechts­tra­di­tionen in Europa wäre das ein unmög­li­ches Unter­fangen. Das leider bald aus der EU ausschei­dende Groß­bri­tan­nien, immerhin das Mutter­land des Parla­men­ta­rismus, verfügt bekannt­lich noch nicht einmal über eine geschrie­bene Verfassung.

Bei einem mögli­chen Verstoß gegen die Grund­werte der EU kann ein Verfahren nach Art. 7 des Euro­päi­schen Vertrages einge­leitet werden. Ansonsten stehen unter­schied­liche Rechts­wege offen, um zu prüfen, ob ein Mitglieds­land der EU im Einzel­fall gegen Gemein­schafts­recht verstößt.

3. Leider ist zu befürchten, dass ein weit­ge­hender „Rechts­staats­me­cha­nismus“ genutzt würde, um aus Brüssel gegen eine eigen­stän­dige Politik in den Natio­nal­staaten der EU vorzu­gehen, selbst wenn diese Politik demo­kra­tisch eindeutig durch die jewei­ligen Völker legi­ti­miert ist.

Gera­dezu beispiel­haft ist ein heutiger Kommentar im SPIEGEL zum Thema Massen­zu­wan­de­rung: „Auch droht die EU sich lächer­lich zu machen, zeigte sie jetzt keine harte Reak­tion. Seit Jahren wird Polen und Ungarn damit gedroht, dass sie für ihre Verwei­ge­rungs­hal­tung bei der Aufnahme von Flücht­lingen …die Rech­nung beim nächsten EU-Mehr­jah­res­haus­halt bekommen. Der liegt nun auf dem Tisch.“

Soll ein Land wie Ungarn, das sich der unge­steu­erten Massen­zu­wan­de­rung nach Europa nach­drück­lich wider­setzt hat, dafür also künftig mit dem Entzug von Finanz­mit­teln bestraft werden?

Wir alle sind über­zeugte Euro­päer. Aber wollen wir eine Euro­päi­sche Union, in der in Brüssel „Rech­nungen“ für unter­schied­liche Über­zeu­gungen der euro­päi­schen Völker geschrieben werden? Ich fürchte, dass man auf diese Weise den Zusam­men­halt in der EU nicht stärken, sondern weiter gefähr­lich schwä­chen würde. Das kann niemand wollen.

Dr. Gerhard Papke
Land­tags­vi­ze­prä­si­dent NRW a.D.
Präsi­dent der Deutsch-Unga­ri­schen Gesell­schaft in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land e.V.

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