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Norbert Baron van Handel

Ein Gastkommentar von Dr. Norbert van Handel (Steinerkirchen/Traun) *)

Die Ministerpräsidenten von Ungarn, Viktor Orbán und Polen, Mateusz Morawiecki, haben sich gegen die Verabschiedung des 2 Billionen Euro Budgets der EU, inklusive der 750 Milliarden Euro Sonderzahlungen für Corona Schäden ausgesprochen, weil die Auszahlung mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip verbunden war.

Vorher hatten beide sogar diesen Auszahlungen, obwohl sie in vielen Fällen gegen ihre Überzeugung sprach, in einem Kompromiss zugestimmt.

Nun fallen die Öffentlichkeit und die Mainstream-Medien über Orbán und Morawiecki her, weil sie die EU erpressen würden.

Was für eine Verkehrung der Dinge!

Seit wann können zwei völlig verschiedene Sachverhalte junktimiert werden?

Wer erpresst wird, ist in Wirklichkeit Polen und Ungarn.

Worum geht es:

In Ungarn gibt es Bedenken zur Medienfreiheit, in Polen zur Unabhängigkeit der Justiz.

Über beides kann man streiten, aber es hat ganz sicherlich nichts mit dem Budget der EU zu tun! Ein veritabler Skandal, mit dem die EU versucht zwei kleine und wahrscheinlich die einzig sicheren Länder in der EU, zu strafen. Wobei die Rechtsstaatlichkeit wohl nur vorgeschoben wird, in Wirklichkeit revanchieren sich Frau Merkel und Genossen dafür, dass beide Länder keine Immigranten aufnehmen. Beide Länder sind die einzigen, in denen man sich frei bewegen kann, ohne fürchten zu müssen, ein Messer in den Rücken zu bekommen oder bei einem Marktbesuch niedergefahren oder erschossen zu werden.

Worum geht es aber bei der Rechtsstaatlichkeit?

Artikel 2 des Lissabonner Vertrags legt unter anderem fest: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sieht die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören…. vor“.

Artikel 7, Absatz 1 des EU-Vertrages normiert folgendes: „Auf begründeten Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Kommission kann der Rat mit der Mehrheit von vier Fünftel seiner Mitglieder, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte durch einen Mitgliedsstaat besteht….“.

Es wird also, falls der Verdacht der Verletzung besteht, ein eigenes Verfahren eingeleitet, das letztendlich vor dem Europäischen Gerichtshof bekämpft werden kann. Dieses eigene Verfahren mit etwas ganz anderem, nämlich dem EU-Budget, zu kombinieren, ist ein materieller Rechtsbruch sondergleichen.

Dies insbesondere, wenn man sich erinnert, in wie vielen Fällen die EU ihre eigenen Regeln verletzt hat: Schengen gibt es nicht mehr, die Immigranten-Frage ist ungelöst, eine europäische Verteidigung gibt es nicht, Corona – ein einziges Chaos, der freie Warentransport, gerade bei Schutzgütern im Rahmen der Corona-Krise, funktioniert nicht, an die so genannten Sanktionen der meisten EU Länder, als Österreich 2000 eine schwarz-blaue Regierung hatte, darf erinnert werden u.s.w. – genügt das vielleicht nicht?

Wobei geht es aber bei der Rechtsstaatlichkeit? In Ungarn um die Frage der Medienfreiheit und in Polen um die Unabhängigkeit der Justiz.

Soviel bekannt ist, können in Ungarn auch alle oppositionellen Medien ihre Meinung veröffentlichen, wenn auch einige Medien in einer Holding, die der Regierung nahe steht, zusammengefasst oder geschlossen wurden. Inwieweit dies die Medienfreiheit tatsächlich beeinflusst, muss das Verfahren klären.

In Polen wiederum geht es um die Nominierung von Richtern, die solche, die u.a. aus der kommunistischen Ära stammen, ersetzen sollen.

In vielen Staaten der EU werden Medien mit Millionen Euro an Inseraten überschwemmt, die garantieren, dass die Regierungslinie auch medial befolgt wird. Vielleicht ein rechtlicher Unterschied, sicherlich aber nicht ein sachlicher, da in beiden Fällen die Medienfreiheit zumindest materiell beeinflusst und die Regierungspropaganda gefördert wird.

Bei der Ernennung von Höchstrichtern ist festzustellen, dass, zumindest in Österreich, auch diese politisch ernannt werden. Mit welcher Schnelligkeit etwa eine grüne Richterin in den österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgenommen wurde, spottet jeder Beschreibung.

Und nun zur Demokratie: ein hoher EU-Funktionär verwies darauf, dass die Demokratie den hohen Prinzipien der altgriechischen Demokratie entsprechen sollte.

Demetrios von Phaleron

Kennt man die Geschichte ein wenig, so kann man hier nur hohnlachen: im vierten Jahrhundert vor Christus gab es unter Demetrios von Phaleron eine statistische Erhebung: aus dieser geht hervor, dass dort 21.000 Bürger und 400.000 Sklaven lebten!

Etwas weniger als 5 Prozent der Bürger entschieden also über insgesamt 421.000 Menschen!

Auf heute umgelegt heißt dies, dass eine sehr kleine Gruppe über alle entscheidet. Wir sind die Sklaven und die Funktionäre regieren und so sieht Europa auch aus!

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M7 – ein Mitteleuropa der Sieben

Politisch ist es jetzt dringend notwendig, dass die Visegrád-Staaten, Österreich, Slowenien und Kroatien – ein Mitteleuropa der Sieben (M7) – sich innerhalb der EU zusammenfinden, um zu vermeiden, dass Deutschland, Frankreich und ihre Mitläufer gnadenlos die kleinen christlichen Länder überrollen und ihre Identität zerstören.

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*) Webseite des Gastautors: http://norbert.vanhandel.at/

 

Ein Gedanke zu „Dr. Norbert van Handel: <br>Der Sündenfall der EU“

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