Drama­ti­scher Anstieg der EU-Agen­turen gefährdet unsere Eigenstaatlichkeit!

Joachim Kuhs MdEP (AfD):
 

Drama­ti­scher Anstieg der EU-Agen­turen gefährdet unsere Eigenstaatlichkeit!

Seit Bestehen der Euro­päi­schen Union ist die Anzahl ihrer Agentur nahezu explo­diert: Mitt­ler­weile greifen 43 EU-Agen­turen, Hand in Hand mit der Euro­päi­schen Kommis­sion, in immer mehr Bereiche unseres Lebens ein. Joachim Kuhs, haus­halts­po­li­ti­scher Spre­cher der AfD-Dele­ga­tion im EU-Parla­ment, äußert sich zu diesen Entwick­lungen wie folgt:

„Jähr­lich gibt die EU 14,9 Milli­arden Euro für Exeku­tiv­agen­turen aus, 3,7 Milli­arden Euro für dezen­trale Agen­turen und 8,1 Milli­arden Euro werden von den Kredit­in­sti­tuten in den einheit­li­chen Abwick­lungs­aus­schuss und den einheit­li­chen Abwick­lungs­fonds eingezahlt.

Es erüb­rigt sich zu betonen, dass nur ein winziger Teil der euro­päi­schen Agen­turen wirk­lich sinn­voll ist, wie etwa die EURATOM-Versor­gungs­agentur, Europol, die Euro­päi­sche Banken­auf­sichts­be­hörde, die Euro­päi­sche Agentur für das Globale Satel­li­ten­na­vi­ga­ti­ons­system und die Grenz­schutz­agentur Frontex.

Leider erwei­tert die Euro­päi­sche Union die Liste neuer Agen­turen ständig. Im Rahmen des aktu­ellen MFR 2021–2027 plant die Euro­päi­sche Kommis­sion die Bildung mindes­tens einer weiteren Agentur, nämlich der Euro­päi­schen Exeku­tiv­agentur für Gesund­heit und digi­tale Kommu­ni­ka­tion. Der Anstieg der euro­päi­schen supra­na­tio­nalen Struk­turen löst immer wieder die alte Debatte über das Gleich­ge­wicht zwischen Subsi­dia­rität, Verhält­nis­mä­ßig­keit und natio­nalen Zustän­dig­keiten der Mitglied­staaten aus.

Die gegen­wär­tigen Tendenzen laufen offen­kundig auf eine Eigen­staat­lich­keit der EU, eine Aushöh­lung des Subsi­dia­ri­täts­prin­zips und eine Auflö­sung der Natio­nal­staaten hinaus. Und wer bezahlt das alles? Vorrangig die Deutschen.‘‘


2 Kommentare

  1. „Jeder Deut­sche hat die Frei­heit, Gesetzen zu gehor­chen, denen er niemals zuge­stimmt hat; er darf die Erha­ben­heit des Grund­ge­setzes bewun­dern, dessen Geltung er nie legi­ti­miert hat; er ist frei, Poli­ti­kern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen mit seinen Steu­er­gel­dern, über deren Verwen­dung er niemals befragt wurde. Insge­samt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufs­op­ti­misten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervor­ge­gangen.“ (Hans Herbert von Arnim, Professor für öffent­li­ches Recht und Verwal­tungs­lehre in Speyer)

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