Ehema­liger Prager Imam wegen Terro­ris­mus­fi­nan­zie­rung zu 14½ Jahren Gefängnis verurteilt

Samer Shehadeh · Foto: ČTK

Der Ange­klagte schloss mit der Staats­an­walt­schaft eine Verein­ba­rung über Schuld und Strafe

Der ehema­lige Prager Imam Samer Shehadeh wird wegen Beihilfe zum Terror­an­schlag und Finan­zie­rung des Terro­rismus 14,5 Jahre ins Gefängnis gehen. Am Dienstag schloss der Ange­klagte mit der Staats­an­walt­schaft eine Verein­ba­rung über Schuld und Strafe, die anschlie­ßend vom Prager Stadt­ge­richt bestä­tigt wurde. Shehadeh wurde bereits im vergan­genen Jahr wegen ähnli­cher Delikte zu einer zehn­jäh­rigen Haft­strafe verur­teilt, so dass dieses Urteil seine Haft­strafe um 4,5 Jahre verlän­gern wird.

Der sieben­und­drei­ßig­jäh­rige Shehadeh gestand die Tat. Er sagte, er bereue die Tat nicht, weil er sie für richtig halte.

„Ich bin kein Terro­rist“, sagte er. Er fügte hinzu, dass er nur versucht habe, gegen das verbre­che­ri­sche Regime in Syrien zu kämpfen, das seiner Meinung nach einen Völker­mord in dem Land begeht. Dem Mann drohen bis zu 20 Jahre Gefängnis wegen mögli­cher Hilfe bei dem Terroranschlag.

Ähnlich wie im vergan­genen Jahr weigerte sich der ehema­lige Imam, bei der Verur­tei­lung aufzu­stehen. Er begrün­dete dies damit, dass er das tsche­chi­sche Recht nicht respek­tiere. Der Mann hatte zuvor vor Gericht erklärt, tsche­chi­sche Rechts­ent­schei­dungen seien für ihn nicht rele­vant, weil sie sich nicht an die isla­mi­sche Scharia hielten. Die Vorsit­zende des Senats, Zuzana Zápal­ková, verhängte deswegen eine Geld­strafe von 5.000 CZK (193 €) gegen Shehadeh.

Die Rich­terin erklärte, dass der Senat die Verein­ba­rung über Schuld und Strafe zwischen Shehadeh und der Staats­an­walt­schaft aner­kannt habe, weil die Strafe ange­messen und im Rahmen des mögli­chen Straf­maßes sei. Keine der beiden Parteien habe gegen das Urteil Beru­fung einge­legt, sie könnten dies nur tun, wenn das Gericht entgegen der Verein­ba­rung entscheiden würde. Nach dem Treffen sagte der Staats­an­walt zu Repor­tern, dass er eine härtere Strafe vorge­schlagen hätte, wenn Shehadeh nicht geständig gewesen wäre.

Laut der Ankla­ge­schrift flog Shehadeh 2015 in die Türkei, wo er sich mit Vertre­tern der Terror­or­ga­ni­sa­tion Al-Nusra, später bekannt als Jabhat Fatah al-Sham (Front zur Erobe­rung Syriens), traf. Er übergab ihnen das Geld, das er in der musli­mi­schen Gemeinde in der Tsche­chi­schen Repu­blik und der Slowakei gesam­melt hatte, um verwun­dete Kämpfer zu behandeln.

Gleich­zeitig, so Staats­an­walt Marek Bodlák, habe er mit ihnen verein­bart, dass er neue Kämpfer für die Orga­ni­sa­tion rekru­tieren und weiterhin Samm­lungen orga­ni­sieren werde. Shehadeh wollte auch selbst an den Kämpfen in Syrien teil­nehmen, doch aufgrund von Sehpro­blemen stimmte er schließ­lich zu, dass er den Kämp­fern in Tsche­chien nütz­li­cher wäre.

In der Ankla­ge­schrift gegen den ehema­ligen Prager Imam wird ihm außerdem vorge­worfen, einen in der Slowakei lebenden Suda­nesen unter­stützt zu haben, indem er ihm half, sich der Al-Nusra-Orga­ni­sa­tion anzu­schließen. Er versorgte ihn mit Geld für Ausrüs­tung und mit den nötigen Kontakten und Infor­ma­tionen für die Reise. Der Mann kam im Mai 2016 nach Syrien und ließ sich zum Komman­deur einer Einheit von Front­kämp­fern ausbilden, die auch Selbst­mord­at­ten­tate verübten und für die Einfüh­rung der isla­mi­schen Scharia kämpften. Im April 2017 wurde er laut Bodlák im Kampf getötet.

Shehadeh wurde bereits im Mai letzten Jahres für wegen dieser Vorwürfe verur­teilt. Das Gericht schickte ihn für zehn Jahre ins Gefängnis. Samers Bruder Omar wurde zu elf Jahren Gefängnis verur­teilt, Samers Schwä­gerin Fátima Hudková soll sechs Jahre hinter Gittern verbringen. Aller­dings war das Paar flüchtig und das Gericht entschied in ihrer Abwe­sen­heit. Laut Bodlák hat die Staats­an­walt­schaft immer noch keine Infor­ma­tionen über das Ehepaar.

Der ehema­lige Imam war vor Jahren für die tsche­chi­schen Geheim­dienste von Inter­esse, als er Muslime dazu auffor­derte, keine Anti-Terror-Gottes­dienste gemeinsam mit Christen zu besu­chen. Er verließ die Tsche­chi­sche Repu­blik im Jahr 2017, wurde dann aber beschul­digt, Mitglied einer terro­ris­ti­schen Gruppe geworden zu sein. Die Polizei nahm ihn in Jorda­nien fest. Im November 2018 wurde er nach Tsche­chien ausge­lie­fert und befindet sich seither in Haft.

Quelle: Aktualne.cz / Remix News


5 Kommentare

  1. Diese Schacherei zwischen Staats­an­walt und Beschul­digtem ist mir nicht geheuer. Hat man nicht genü­gend Beweise oder wieso soll der Ange­klagte „die Tat zugeben“. Auch in D gibt es solche Mauschelei.

  2. Ich benutze „aber­gläubig“, die heute gebräuch­li­chere Form „aber­gläu­bisch“, ist mir „Wurst“!

    Natür­lich muss es „aber­gläu­bige MuslimE“ heißen! Und meine Finger haben sich eben­falls verselb­stän­digt, als ich „… lacht, ist mehr als lacht, ist sogar…“ schrieb.

    Allah möge mir das verzeihen…

  3. „„Ich bin kein Terro­rist“, sagte er. Er fügte hinzu, dass er nur versucht habe, gegen das verbre­che­ri­sche Regime in Syrien zu kämpfen, das seiner Meinung nach einen Völker­mord in dem Land begeht.“

    Dazu sollte man zunächst die syri­schen Bürger selbst befragen, was sie von Dr. al Assad halten. Das Ergebnis wäre für sehr viele extrem uner­freu­lich. Über 95 % bekennen sich nämlich zum „Diktator“, denn Dr. al Assad ist ausge­spro­chen beliebt im Volk! Aber das nur am Rande.

    Das aber­gläu­bige Muslim nur die Scharia aner­kennen und erst recht nicht die Gesetze christ­li­cher Staaten, sollte ja bekannt sein. „ALLAH­dings“ frage ich mich, woher der Imam denn die 5.000 CZK nehmen will, denn diese Para­siten haben ja nun mal die Eigen­schaft, dass sie vom „Wirts­volk“ eben „bewirtet“ werden. Im Endef­fekt würde das also bedeuten, dass sich das tsche­chi­sche Volk den Betrag von 5.000 CZK selbst bezahlen wird. Dass man im isla­mi­schen Aber­glauben über die „Dummen Christen“ lacht, ist mehr als lacht, ist sogar irgendwie verständlich!

    Auch sehr lustig, ist das System der Bemes­sung von Strafmaßen! 

    Bereits zu 10 Jahren für eine Tat verur­teilt – wobei sich die Tatzu­mes­sung an der schwere der Tat orien­tiert hat – gibt es einen weiteren Prozess, in dessen Verlauf er wiederum zu 14,5 Jahren verur­teil wird.

    Würde man jetzt logisch denken, dann sollte diese Gestalt also 24,5 Jahre „brummen“, aber nein, es gibt nur eine Verlän­ge­rung, um die Diffe­renz. Irgend­eine der beiden Taten wird also nicht oder nur wenig bemessen. Das macht „Sinn“.

    Man darf also vermut­lich davon ausgehen, dass es bei einer weiteren Verur­tei­lung zu einer Gesamt­strafe von 20 Jahren kommen würde? 

    Kennt das tsche­chi­sche Justiz­system dann auch noch ähnliche „Täter­boni“, wie in „Bunt­sch­land“, dann könnte der Imam bereits in 13 Jahren wieder straf­fällig werden! 

    Strafe geht anders! Insbe­son­dere für Muslime, die – bedingt durch die Scharia – ganz andere, dras­ti­sche Strafen gewohnt sind!

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