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Von Grégor Puppinck

Der Bericht des European Centre for Law & Justice (ECLJ) ging um die Welt und enthüllte den Einfluss einiger großer privater Stiftungen auf die europäischen Institutionen, insbesondere auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die ersten positiven Auswirkungen seiner Veröffentlichung zeigen sich nun im Europarat selbst.

Am 20. April 2021 wählte die Parlamentarische Versammlung des Europarats den neuen belgischen Richter am EGMR. Unter den drei von der belgischen Regierung vorgeschlagenen Kandidaten war, wie so oft, ein Anwalt, der für George Soros’ Open Society tätig ist. Aber zum ersten Mal seit langer Zeit gelang es der Open Society trotz ihrer beträchtlichen finanziellen und politischen Macht nicht, ihren Kandidaten durchzubringen. Letztlich wurde Frédéric Krenc, ein belgischer Anwalt, der weniger politisch jedoch kompetenter war, mit 148 Stimmen gewählt, während 81 Stimmen auf den Open Society-Kandidaren und 29 auf Sylvie Saroléa entfirelen. Dies ist ein Sieg für die Unabhängigkeit des Gerichtshofs und eine Erfolg für den ECLJ-Bericht über NGOs und die Richter des EGMR.

Diese Niederlage der Open Society erfolgte zu einem Zeitpunkt, in der die Botschafter der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates gerade einen offiziellen Text angenommen haben, der den Wahrheitsgehalt des ECLJ-Berichts über NGOs und Richter des EGMR anerkennt und ihre Entscheidung ankündigt, die Effektivität des derzeitigen Systems der Auswahl und Wahl der Richter des Gerichtshofs bis Ende 2024 neu zu bewerten. Auch dies ist eine wichtige Folgemaßnahme des Berichts.

Im vergangenen Jahr haben die Botschafter, die die 47 Mitgliedsstaaten des Europarats vertreten, drei peinliche schriftliche Anfragen von Abgeordneten zum “systemischen Problem der Interessenkonflikte zwischen NGOs und Richtern des Gerichtshofs” (hier) und zur “Wiederherstellung der Integrität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte” (hier) erhalten.

Die Regierungen des Europarats waren nach der Veröffentlichung des ECLJ-Berichts über NGOs und die Richter des EGMR aufgeschreckt worden, in dem enthüllt wurde, dass mindestens 22 der letzten 100 EGMR-Richter ehemalige Mitarbeiter von sieben NGOs sind und dass sie bei zahlreichen Gelegenheiten über Fälle geurteilt haben, die von ihren eigenen NGOs unterstützt wurden, also in einer eklatanten Situation von Interessenkonflikten. Unter diesen NGOs sticht die Open Society von George Soros hervor, weil zwölf ihrer Mitarbeiter Richter in Straßburg geworden sind und weil sie die anderen sechs fraglichen NGOs zum Teil in sehr großem Umfang finanziert. Die massive Präsenz von Richtern aus demselben NGO-Netzwerk zeigt den Einfluss großer Stiftungen und privater NGOs auf das europäische Menschenrechtsschutzsystem und stellt dessen Unparteilichkeit in Frage.

Die Enthüllungen in diesem Bericht sind äußerst schwerwiegend; sie gingen um die Welt, wurden aber vom EGMR mit Schweigen bedacht, während die Europäische Kommission und einige Regierungen sich weigerten, darauf inhaltlich zu reagieren, und sogar bis hin zur Leugnung der Beweise gingen. Die wichtigste Unterstützung für den Bericht kam vom russischen Außenminister Lawrow (siehe hier die Reaktionen auf den Bericht).

Es war zu befürchten, dass die 47 Botschafter, die zusammen das oberste Gremium des Europarats bilden, von dem der Europäische Gerichtshof abhängt, das Thema ebenfalls begraben würden, indem sie sich auf die Unfähigkeit beriefen, eine gemeinsame Antwort zu finden. Überraschenderweise war dies nicht der Fall: Sie reichten eine Antwort ein, allerdings erst sechs Monate später (lesen Sie die Antwort).

Auf den ersten Blick wirkt diese Antwort glatt und konventionell, aber wenn man zwischen den Zeilen liest, wie es sich für ein diplomatisches Dokument gehört, werden die Untertöne deutlich. Hier sind sie offensichtlich: Zu keinem Zeitpunkt widersprechen die Botschafter der Realität der im ECLJ-Bericht aufgedeckten und von den Abgeordneten in Erinnerung gerufenen Tatsachen oder versuchen sie auch nur, diese zu minimieren. Dies ist ein wesentliches Eingeständnis, das die Europäische Kommission selbst nicht zugestanden hatte. Der Europarat gibt somit die vom ECLJ aufgedeckten Tatsachen zu.

Die Antwort besteht dann aus einer Erinnerung an die Notwendigkeit, “weiterhin den höchsten Standard an Qualifikation, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter des Gerichtshofs zu garantieren”, und einer Erklärung der zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen. Die Botschafter wiesen auch darauf hin, dass sie “bis Ende 2024 im Lichte weiterer Erfahrungen die Wirksamkeit des derzeitigen Systems für die Auswahl und Wahl der Richter des Gerichtshofs neu bewerten werden.” Mit der Angabe dieser Frist signalisieren die Botschafter, dass es eine baldige Gelegenheit gibt, die Auswahl der Richter zu überprüfen und damit zu beginnen, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen.

Der ECLJ wird diese Überprüfung des Mechanismus zur Richterauswahl genau verfolgen und sicherstellen, dass seine Empfehlungen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wurden den Botschaftern am 8. April zwei neue schriftliche Fragen aus dem Bericht des ECLJ vorgelegt. In der ersten Frage geht es um die praktische Unmöglichkeit, die Ablehnung eines Richters des Europäischen Gerichtshofs zu beantragen, da die Identität der Richter erst nach der Veröffentlichung des Urteils offengelegt wird, was gegen die Regeln verstößt, die der EGMR selber den nationalen Gerichten auferlegt. Die andere schriftliche Anfrage betrifft die Unmöglichkeit, eine Revision bestimmter Urteile des Gerichtshofs zu beantragen.

Quelle: ECLJ

Petition: Beendigung von Interessenkonflikten beim EGMR
Lesen Sie den vollständigen Text der Petition


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