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Während in Österreich die Impfplicht sich als Flop entpuppte und gerade „ausgesetzt“ wird, drängt in Deutschland die Pharmalobby samt den von ihnen gesteuerten Politikern auf
rasche Einführung einer derartigen Zwangsmaßnahme. Doch auch hier wächst der Widerstand und immer mehr seriöse und verantwortungsvolle Persönlichkeiten melden sich zu Wort.

Zuletzt waren es 81 Hochschullehrern und Wissenschaftlern – darunter Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker – die ein Dokument von 70 Seiten ausgearbeitet haben, in dem erklärt wird, warum eine Covid-Impfpflicht gegen die Verfassung verstößt: Sie sei „nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig“. Die Arbeit wurde allen Bundestagsabgeordneten zugestellt:

“Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig”

  1. März 2022

Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
3.) Ist diese Maßnahme erforderlich?
4.) Ist diese Maßnahme angemessen?

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.

Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.

Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:
a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht;
b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:
a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
c) Menschen mit Impfung* sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].

(*Die Bezeichnung „ungeimpft/geimpft“ ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw. ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.)

Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].

Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80% [Anlage 4];
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].

Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

Die Autorengruppe

Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Thomas Aigner
Prof. Dr. Ralf Alleweldt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Prof. Kerstin Behnke
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann
Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)
Prof. Dr. Klaus Buchenau
Dr. Matthias Burchardt
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner
Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn
Prof. Dr. Ole Döring
Prof. Dr. Gerald Dyker
Dr. Alexander Erdmann
Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)
Dr. Claas Falldorf
Dr. Matthias Fechner
Dr. med. Johann Frahm
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Prof. Dr. Frank Göttmann
Prof. Dr. Ulrike Guérot
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht
Prof. Dr. Saskia Hekker
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
Prof. Dr. Detlef Hiller
Prof. Dr. Oliver Hirsch
Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann
Dr. Agnes Imhof
Dr. René Kegelmann
Prof. Dr. theol. Martin Kirschner
Dr. Sandra Kostner
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Dr. Norbert Lamm
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia
Dr. Christian Lehmann
Dr. h. c. theol. Christian Lehnert
Prof. Dr. Normann Lorenz
Prof. Dr. Stephan Luckhaus
PD Dr. Stefan Luft
Prof. Dr. Jörg Matysik
Dr. Christian Mézes
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler
Prof. Dr. Ralph Neuhäuser
Dagmar L. Neuhäuser
Dr. med. Sven Gerhard Nevermann
Dr. Henning Nörenberg
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Christian Pietsch
Dr. med. Steffen Rabe
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Günter Reiner
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Markus Riedenauer
Prof. Dr. Günter Roth
Prof. Dr. Andreas Schnepf
Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel
Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte
Dr. Jens Schwachtje
Prof. Dr. Harald Schwaetzer
Prof. Dr. Henrieke Stahl
Prof. Dr. Anke Steppuhn
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Dr. med. Henrik Ullrich
Prof. Dr. Tobias Unruh
Dr. med. Hans-Jürgen Vogel
Dr. habil. Ulrich Vosgerau
Dr. Christine Wehrstedt
Dr. Jan Christoph Wehrstedt
Prof. Dr. Christin Werner
Prof. Dr. Martin Winkler (CH)
Dr. med. Jens Wurster (CH)
Prof. Dr. Christina Zenk

Anlagen

Anlage 1: Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen

Anlage 2: Jenseits der Impfung: wirksame Interventionen gegen COVID-19

Anlage 3: Intensivbetten (ICU) Belegung, Kapazität und Auslastung in Deutschland

Anlage 4: Erfasste und unerfasste Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe

Anlage 5: Die erhöhte Sterblichkeit im Jahr 2021


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Von Redaktion

20 Gedanken zu „Experten-Gruppe zerlegt Impfpflicht: 81 Hochschullehrer und Wissenschaftler mit schriftlichem Appell an Bundestagsabgeordnete“
  1. Nach längerer Betrachtung kam ich zu dem Schluß, die Spritzbrühe sei nicht für Corona, sondern Corona für die Spritzbrühe entwickelt worden.

  2. Die Fakten sind bekannt: Die Spritze schützt nicht, die Spritze schützt vor einem weiter geben nicht, die Spritze bewahrt auch nicht vor einem Krankenhausaufenthalt, die Spritze kann sehr sehr schwere Nebenwirkungen hervorrufen, nachgelagerte Schäden sind noch gar nicht bekannt. Die Grippe gab es nicht mehr, fragliche Abrechnungsmethoden bei Krankenhäusern, bei Impfzentren, Goldgräberstimmung bei Impfärzten, Testzentren, Maskenherstellern, Apotheken. Eine horrende Staatsverschuldung, eine gespaltene Bevölkerung und Müllberge durch Teststreifen, Spritzen, Verpackung etc…….und darauf nun eine Impfplicht….ist ein “Dafür” nicht dann fahrlässig??…Wenn dadurch dann jemand stirbt, weil es jemand bestimmt mit dem Wissen dieser Fakten…was ist das dann….Wenn ich ohne Bremsen ein KfZ bewege und ein Mensch kommt zu Tode….was ist das dann….Wir, nein ich hoffe, dass einmal eine Aufarbeitung geschieht und die Folge nicht ein “DuDuDu” ist, sondern eine echte Strafe, so wie es der Souverän auch erfährt, wenn er sich nicht an Gesetz und Ordnung hält…..

  3. Heute hat mir ein zweifach Gepiekster gesagt, dass er sich keine weitere Pieksung geben lassen würde. – Die erste hätte er noch recht gut weggesteckt, aber seit der 2. Pieksung hätte er eine Erkältung und Grippe nach der anderen und würde sich garnicht wohlfühlen.

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    1. Ergänzung: DA kann man dann gleich einhaken und ein paar Fakten präsentieren und auf alternative Infoseiten hinweisen und auf bestimmte Videos, was ich denn auch tat und er hörte sich das auch alles an.

  4. Immer so lustig, wenn Idioten, die an das System glauben, zu den Tätern rennen, mit ihren Fakten und meinen die Mafiosi würden sich dafür interessieren. Wie oft hat das schon geklappt? Null oder NULL male? Muß man aber nicht mitbekommen haben, als systemgläubiger Idiot.

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  5. die covid plaerre ist wie die energie und die zinsmaerkte
    im deutungshoch der eu besetzer.
    solange wir in mitteleuropa solche flaschenpolitiker an die gefuellten fresstroegge waehlen wird sich dass sicher nicht aendern…

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  6. Die kommen aus der Nummer nicht mehr raus.
    Meine größte Sorge ist eigentlich nur noch die, dass die auch noch straffrei davon kommen, weil die roten und schwarzen Kuttennutten eben auch noch von denen bezahlt werden.

    Wenn dieser Fall eintreten sollte hoffe ich darauf, dass man sie dem – bis dahin hoffentlich noch mehr aufgewachten Volk – zum Fraß vorwirft, das gemerkt hat, welch abgrundtief bösartiges Spiel mit ihnen gespielt worden ist.

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  7. @TS
    “„Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker“ – also bis auf eine Gruppe alles Fachfremde. Und die „Mediziner“ sind überwiegend auch keine Wirrologen, also ebenfalls irrelevant.” Mitnichten! Es handelt sich dabei um sogenannte Jedermannrechte, die grundgesetzlich verankert sind und nicht eingehalten werden, das kann auch von “fachfremden” kritisiert oder/und in Frage gestellt werden.
    “Und Grundrechte? Da lachen unsere Volkstreter doch nur!” Die lachen bald nicht mehr, da u.a. gegen den Nürnberger-Kodex verstoßen worden ist und der sieht Tod durch Erhängen vor.

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    1. Dann träumen sie mal schön weiter:
      Wo kein rechter Richter da kein gerechter Prozess. Das “D” in BRD steht für den “Doppeldenk” mti dem hierzulande gewertet, entschieden und gerichtet wird.

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  8. Ich halte die Impfpflicht Debatte für ganz großes Kino, allerdings traue ich unseren Mandatsträgern alles zu. Ansonsten nur Spalten, statt versöhnen.

    Solange es Wahlergebnisse wie im Ahrtal gibt, muß man sich nach den Jahren der Flußbegradigungen
    sich nur fragen:
    Wie Bestelllt, so geliefert. Aber warum müssen es andere ausbaden?

    Quelle Beruft sich auf den Bundeswahlleiter:
    https://www.volksfreund.de/themen/bundestagswahl2021/ergebnisse/bundestagswahl-2021-so-hat-bad-neuenahr-ahr-gewaehlt_aid-62101735

    Und… Ahrtal wird wieder… drei mal darf geraten werden

    https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/

    1. Danke für das letzte Fundstück! Da fragt man sich doch ob das Hochwasser am Ende nicht eine mahnende kleine Sintflut war, mit welcher der Himmel die vom rechten Weg abgekommenen tilgen wollte.
      Zur Besinnung wird die große Masse der Pharisäer aber sicher nicht kommen, lieber betet sie weiter ihre buntgoldenen Kälber an und steinigt weiter diejenigen die zur Umkehr mahnen.

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  9. “Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker” – also bis auf eine Gruppe alles Fachfremde. Und die “Mediziner” sind überwiegend auch keine Wirrologen, also ebenfalls irrelevant. Sagen zumindest diejenigen die dem Tierarzt folgen.

    Und Grundrechte? Da lachen unsere Volkstreter doch nur!

    Dennoch, es braucht mehr solche Verlautbarungen. Allerdings nicht nur in irgendwelchen Nischenmedien und Privatseiten sondern vor allem auch in der Öffentlichkeit: Schaufenster, Laden-/Geschäftstür, Aufenthaltsräume, Massenmedien, Prime-Time-TV,…

    Und Boykott allen die weiterhin der Pharmarilla zuarbeiten: Bei Spritzmittelreklame an der Ladentür gleich umkehren, sog. “Künstler” die Propaganda machen links liegen lassen, anderen vor bekannten Pillenschieber-Medizinern abraten,…

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