Experten und Hersteller warnen: FFP2-Masken schützen NICHT vor Viren!

Obwohl man von Seiten der Politik derzeit alles daran setzt, den Bürger für dumm zu verkaufen und ihm eine Wirk­sam­keit des Tragens von soge­nannten FFP2-Schutz­masken gegen die Über­tra­gung des Coro­na­virus einzu­reden, wider­spre­chen dem namhafte Experten und auch Hersteller. Eine Pflicht des Tragens von FFP2-Maksen, wie sie in Bayern und bald auch ganz Öster­reich gilt, halten sie in vielen Fällen sogar für gefähr­lich und absolut kontra­pro­duktiv. Ganz abge­sehen davon, dass sogar das Robert-Koch-Institut vor der Gefahr für die Gesund­heit warnt, die von dieser Art von Masken ausgeht – wir berich­teten.

Experten üben Kritik: Masken nicht für Laien gedacht, Viren-Schutz nicht gegeben

So schrieb der Experte für Kran­ken­haus­hy­giene und Infek­ti­ons­me­dizin David Weiss­flog ausführ­lich auf Twitter, warum es aus fach­li­cher Sicht keine Begrün­dung für eine FFP2-Masken-Pflicht gibt. Es sei nämlich wissen­schaft­lich höchst umstritten, dass die FFP2-Masken die Abgabe von virus­hal­tigen Tröpf­chen zu einem hohen Grad verhindern.

Weder gebe es dazu gesi­cherte klinisch/epidemiologischen Studien, noch andere wissen­schaft­liche Belege. Die wenigen expe­ri­men­tellen Studien kommen jeden­falls zu unter­schied­li­chen Ergeb­nissen. Der bessere Fremd­schutz ist in jedem Fall umstritten und (bisher) nicht nachweisbar. 

Der bessere Eigen­schutz von FFP2-Masken, im Vergleich zu einem herkömm­li­chen Mund-Nasen-Schutz, darf eben­falls bezwei­felt werden. Diverse Studien zeigen, dass es keinen Unter­schied macht, ob ein MNS oder eine FFP2-Maske getragen wird. „So wird auch inter­na­tional empfohlen, bei der Versor­gung von C19-Pati­enten oder Verdachts­fällen einen MNS zu tragen (bei nicht aero­sol­gen­erie­renden Tätig­keiten) und dieser als ausrei­chend ange­sehen“, so Weiss­flog, der abschlie­ßend schreibt: 

„Zusam­men­fas­send kann fest­ge­stellt werden, dass ein größerer Fremd­schutz­ef­fekt durch FFP2-Masken nicht nach­ge­wiesen ist, ein größer Eigen­schutz­ef­fekt durch FFP2-Masken im Vergleich zu einem med. MNS ist ebenso nicht nach­ge­wiesen.“

Ähnlich sehen dies Johannes Knob­loch, Leiter des Bereichs Kran­ken­haus­hy­giene am Univer­si­täts­kli­nikum Hamburg-Eppen­dorf, und Walter Popp, Vize­prä­si­dent der Deut­schen Gesell­schaft für Kran­ken­haus­hy­giene. Die FFP2-Masken bergen das Risiko der falschen Hantie­rung und Montage im Gesicht. Sie seien nicht für Laien gedacht, sondern für geschultes Personal in spezi­ellen Berufen. Das rich­tige Tragen solcher Masken bedarf zudem regel­mä­ßiger Schulungen.

Lungen­ärzte und Apotheker-Zeitung eben­falls gegen FFP2-Masken

Wie unzensuriert.at berichtet, äußern sich auch die deut­sche Apotheker-Zeitung sowie die Lungen­ärzte im Netz kritisch gegen­über den FFP2-Masken.

Die deut­sche Apotheker-Zeitung schreibt:

Das Influ­en­za­virus ist hoch­in­fek­tiös, nur zwei Viren werden benö­tigt, um eine Infek­tion auszu­lösen. Vor diesem Hinter­grund bietet bei Vorliegen einer Gefähr­dung eine FFP3-Atem­schutz­maske den best­mög­li­chen Schutz.

Die “Lungen­ärzte im Netz” weisen eben­falls auf ihrer Home­page auf die Untaug­lich­keit einer FFP-Maske im Alltag hin:

Im Zuge der Sars-Epidemie 2002/2003 haben einige Studien für soge­nannte Filter­par­ti­kel­masken (FFP3-Masken) einen schüt­zenden Effekt nahe­legen wollen. Das waren aber keine normalen Masken, wie man sie in Asien auf der Straße sieht oder bei uns im OP, sondern spezi­elle Fein­par­ti­kel­masken, die für den Alltag kaum prak­ti­kabel sind, weil man damit nicht lange herum­laufen kann. „Natür­lich schützt eine FFP3-Maske besser, aber auch einfache Mund­schutz­mo­delle können Viren abfangen, voraus­ge­setzt dass sie dicht schließen“, ergänzt Prof. Dieter Köhler, ehema­liger Ärzt­li­cher Direktor der Lungen­klinik Kloster Graf­schaft in Schmallenberg.

Hersteller warnen in Beipack­zet­teln. „Schützt nicht vor Viren“

Und: nahezu alle euro­päi­schen Hersteller von FFP-Schutz­maksen warnen in ihren Beipack­zet­teln davor, dass FFP1 und FFP2-Masken NICHT vor Viren schützen. Dies tun ledig­lich FFP3-Masken, die wiederum aufgrund der Gefahr gesund­heit­li­cher Schäden nur für sehr kurze Zeit getragen werden dürfen.

So unter anderem die Unternehmen

 

  • Wero (hier die Bedienungsanleitung):

  • KSR Healt­care:

  • Firma unbe­kannt:

Experte wider­pricht Jour­na­listen und Fakten­fin­dern ohne medi­zi­ni­sche Kenntnis

Aufgrund der massiven Kritik, sahen sich wieder einmal soge­nannte „Fakten­finder“ bemü­ßigt, ihre „Wahr­heit“ unter dem Volk zu verbreiten. So schreibt man im BR24 „Fakten­fuchs“, dass die Behaup­tungen der Beipack­zettel ledig­lich eine „Haftungs­ab­si­che­rung“ der Hersteller seien, da die FFP2-Masken bei der Herstel­lung nicht auf Viren geprüft werden – dafür jedoch angeb­lich auf Test­ae­ro­sole, die wesent­lich kleiner sind als die Coronaviren:

Dem wider­spricht wiederum Prof. Dr. Markus Veit vehe­ment, zumal die Größe der Aero­sole nicht durch ein zufällig enthal­tenes Virus bestimmt wird, sondern durch die Art des “Erzeuger-Mecha­nismus” (Mensch, Spray­dose, etc.):

Eben­falls inte­res­annt: Laut Norm DIN EN 149 schützen FFP2-Masken „nicht gegen Partikel radio­ak­tiver Stoffe und luft­ge­tra­gene biolo­gi­sche Arbeits­stoffe der Risi­ko­gruppe 3 & Enzyme“. Sars-CoV-2-Viren fallen aber genau in die Kate­gorie der Risi­ko­gruppe 3!


10 Kommentare

  1. „Ach Gott du kriegst die Tür nicht zu.“ Das war mein erster Gedanke.
    Gleich darauf kam die Frage auf, wer die Hinter­gründe nicht verstehen will, der tut mir leid.
    Ich bezweifle nicht dass Covid-19 etwas „gefähr­li­cher als eine „normale“ Grippe ist, aber das nur weil man sich gegen Grippe impfen lassen kann und gegen Corona noch nicht.
    Wobei das Impfen mit den neuen Impf­stoffen so eine Sache ist, weil selbst Experten nicht wissen wie sich dieser mit Genen ange­rei­cherter Stoff auf den Menschen auswirkt, ja sogar davor warnen. Alle bishe­rigen Impf­stoffe waren soge­nannte Tot bzw. Lebend­stoffe. Dieses neue Mittel ist mit Genen ange­rei­chert von denen wie gesagt auch Experten nicht mit Sicher­heit sagen können welchen Einfluss diese Gene auf den Menschen ausüben.
    Zum Thema Masken nur Eins. Bis Mitte 2020 waren FFP2 & FFP3 Masken ledig­lich für Stäube bis zu einer Größe von 6 µ bzw. 3µ zugelassen.
    Diese sollten eigent­lich Stäube auch Asbest­stäube abhalten, was sie bisher nicht konnten, weil Asbest­stäube eine Größe von 1 µ haben und selbst Glas-Stein Dämm­wolle unter 3 µ klein sind.
    Darum sterben jetzt immer mehr Menschen die in den sieb­ziger-acht­ziger Jahren diese Masken bei der Arbeit mit diesen Stoffen getragen haben an Lungen­krebs (Asbes­tose).
    Jetzt seit kurzem sind auf den Zulas­sungen dieser Masken auch Aero­sole ange­geben, was vorher unter der glei­chen Zulas­sungs­nummer nicht im Zeugnis stand. Ein Schelm der böses dabei denkt. Diese Masken sind nicht für Aero­sole geeignet und schlicht und einfach Staub­masken und nichts anderes. Wenn diese Staub­masken nach 2–3 Stunden durch schwitzen oder eigen Atem durch­feuchtet sind kann man sie entsorgen.

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    • Infor­miere dich wie gut die Impfung gegen Grippe wirkt…besonders bei alten Leuten wirkt eine Impfung nicht weil der Körper bestimmte Stoffe nicht mehr produ­zieren kann bzw. zu wenig.

      In Italien wird übri­gens wie wild geimpft…

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  2. Das Bundes­mi­nis­te­rium der Justiz und für Verbrau­cher­schutz gibt bekannt: 

    VStGB (VÖLKERSTRAFGESETZBUCH) § 6 Völkermord

    (1) Wer in der Absicht, eine natio­nale, rassis­ti­sche, reli­giöse oder ethni­sche Gruppe als solche ganz oder teil­weise zu zerstören,

    1. Ein Mitglied der Gruppe tötet,
    2. einem Mitglied der Gruppe schwere körper­liche oder seeli­sche Schäden, insbe­son­dere der in § 225 des StGB bezeich­neten Art zufügt,
    3. eine Gruppe unter Lebens­be­din­gungen stellt, die geeignet sind, ihre körper­liche Zerstö­rung ganz oder teil­weise herbei zu führen,
    4. Maßre­geln verhängt, die Geburten inner­halb der Gruppe verhin­dern sollen,
    5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

    wird mit lebens­langer Frei­heits­strafe bestraft. (2) in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Frei­heits­strafe nicht unter fünf Jahren

    Zu (1) Nr. 2 – Die Bundes­re­gie­rung und die Minis­ter­prä­si­denten der Bundes­länder haben das deut­sche Volk unter Vorspie­ge­lung falscher Tatsa­chen dazu gezwungen, sich mit dem Coro­na­virus zu infi­zieren, indem sie der Bevöl­ke­rung wider besseren Wissens vorgau­kelten, dass die auf ihre Anord­nung zu tragenden Masken die Träger vor einem Viren­be­fall schützen. Wenn dieser Betrug nicht statt­ge­funden hätte, wäre kein Ange­hö­riger der Bevöl­ke­rung am Coro­na­virus verstorben.

    Zu (1) Nr. 2 Durch die Isolie­rung von Perso­nen­gruppen wurden insbe­son­dere den Senioren, die in Pfle­ge­heimen unter­ge­bracht sind und deren Fami­li­en­mit­glie­dern schwere seeli­sche Schäden zugefügt. 

    Zu (1) Nr. 3 Der Gesund­heits­mi­nister Spahn hat grundlos 908.000 bereits geplante Opera­tionen lang­fristig verschoben, in der Warte­zeit auf ihre OP sind diverse Bürge­rinnen und Bürger, die auf Anord­nung von Herrn Spahn nicht operiert wurden, verstorben.
    Die vorge­nannten Kreise geben inzwi­schen zwar zu, dass die von ihnen als Schutz­masken empfoh­lenen „Viren­schleu­dern“, die fast ein Jahr lang auf Anord­nung getragen wurden, nicht vor einem Viren­be­fall schützen, zwingen aber die Bevöl­ke­rung zum zweiten mal dazu, schutz­un­fä­hige „FFP2“ Masken zu tragen, die bei nicht kern­ge­sunden Personen zu schweren, gesund­heit­li­chen Schäden bis hin zum Tod führen können. 

    Zu (1) Nr. 4 Diverse namhafte Wissen­schafler warnen davor, Schwan­gere mit dem „Covid-19“ Impf­stoff zu impfen, weil durch die Neben­wir­kungen die Föten geschä­digt werden können, gleich­zeitig warnen sie davor, dass Männer durch die Neben­wir­kungen zeugungs­un­fähig werden können, der Impf­zwang sorgt dafür, dass sich bereits viele Paare entschlossen haben, auf eine Fami­li­en­er­wei­te­rung zu verzichten. Über die Neben­wir­kung des Impf­stoffes bei Senioren muss nicht mehr disku­tiert werden, weil inzwi­schen diverse Senioren unmit­telbar nach einer Impfung verstorben sind.

    Jetzt fehlen dem deut­schen Volk nur noch ein paar mutige Juristen, von denen die Bundes­kanz­lerin, der Gesund­heits­mi­nister und die Minis­ter­prä­si­denten der Bundes­länder wegen Völker­mord verklagt werden.

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  3. Sie schützen zwar nicht gegen Viren, aber sie sind eine neue Möglich­keit die Menschen zu demü­tigen und zu knechten, zudem eine erneute Geld­quelle für die Sklavenhalter.
    Wenn das keine Gründe sind !!!

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  4. Die Verfü­gung, dass die Bevöl­ke­rung FFP2 Masken tragen muss ist für einen Groß­teil der Menschen die staat­liche Verord­nung, sich zum Wohle des Volkes umzu­bringen und alle Personen, die den Befehl zum Suizid nicht nach­kommen, werden mit einem Bußgeld abgestraft.
    Obwohl Bundes­be­hörden, Arbeits­schutz­me­di­ziner und Hersteller der Masken die Bundes­re­gie­rung und auch die Minis­ter­prä­si­denten der Bundes­länder darüber infor­miert haben, dass FFP2 Masken nur von kern­ge­sunden Personen nach einer ärzt­li­chen Unter­su­chung kurz­zeitig getragen werden dürfen, zwingen Frau Merkel und Herr Söder einen Groß­teil der Bürger-(innen) zum Selbst­mord und diese Auffor­de­rung zum Massen­suizid ist meines Erach­tens eine schwere Straftat.

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  5. Ich kann nur an die Menschen appel­lieren, diesen Maul­korb nicht zu tragen.
    Demnächst kommt noch das Rede­verbot in öffent­li­chen Verkehrs­mit­teln, leider kein Scherz, sondern die Zuspit­zung unserer Verknech­tung, die wir drin­gend unter­binden müssen.

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