Start Aktueller Beitrag Flug­hafen Köln: Mann fährt PKW absicht­lich in Menschen

Flug­hafen Köln: Mann fährt PKW absicht­lich in Menschen

Am Frei­tag­morgen ereig­nete sich am Flug­hafen Köln/Bonn im Park­haus P2 eine Amok­fahrt mit PKW gegen andere Personen und Autos. Wie üblich rela­ti­vi­siert die poli­zei­liche Meldung eines „mutmaß­lich psychisch kranken Mannes“ die fast schon alltäg­liche Schreckenstat.

Bei der Tat sollen mehrere Menschen verletzt worden sein. Wie schwer die Verlet­zungen sind, ist noch unklar. Die Polizei ist vor Ort.

Außerdem habe der Amok­fahrer Wider­stand geleistet, als die Polizei ihn über­wäl­tigte. Dabei wurden auch zwei Beamte wurden verletzt.

Vorsorg­lich wurde der Fahrer in ein Kran­ken­haus gebracht, damit ein Arzt über seinen psychi­schen Zustand entscheidet.

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16 Kommentare

  1. Der arme geistig Verwirrte hat nur den Befehl von Allah ausge­führt und kommt jetzt zum Bauch­pin­seln ins Sana­to­rium, das wir zahlen müssen…

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  2. Ich empfehle allen Verletzten bzw. den Ange­hö­rigen der Opfer, direkt nach dem nun übli­chen Attest Täter ist Psycho, Anzeige zu erstatten und ein Gegen­gut­achten erstellen zu lassen.
    Der Staat möchte hier nur (wie immer), nen „Einzel­fall“ haben und sich vor Scha­dens­er­satz drücken.

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    • Logisch richtig. Aber: Gutachten werden gericht­lich nur ernst genommen, wenn der Gutachter staat­lich verei­digt und vom Gericht bestimmt worden ist. Die Gerichte wiederum sind wie der ganze Staats­ap­parat oft grün verseucht. Grün­staat = Verbre­cher­staat = Vergewaltigerstaat.

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      • Dahin, wo Landes­ver­räter norma­ler­weise kommen würden, wenn die Justiz funk­tio­nieren würde, in den Knast.

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      • Unter den Rich­tern soll sich die Ange­wohn­heit breit gemacht haben, zu Lasten des Beklagten ( also übli­cher­weise im Hand­werk) eine massive Scha­dens­fest­stel­lung durch den Gutachter mit einem Vergleich zu regeln, bei dem der Beklagte dann kostenlos gear­beitet hat. Soweit mir bekannt, wird der Gutachter nach dem Volumen seiner Fest­stel­lungen bezahlt. Angeb­lich teilen sich die Zwei dann den Erlös des Gutach­ters. Im vorlie­genden Fall wird der Gutachter wohl fest­stellen, das es keine Entschä­di­gung für die Opfer geben kann.

  3. Nun – wir können nur mutmaßen, aber neben den Mässern wurden in der Vergan­gen­heit auch Autos von einer gewissen Klientel als W.ffe gegen Ongläu­bige einge­setzt – sinniere ich mal so vor mich hin.

    Meiner Ansicht nach.

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    • Frei­tags sind die Mösläms in unserem Städt­chen immer in der Möschäää. 😉

      Meiner Beob­ach­tung und Ansicht nach.

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  4. Jeder der krimi­nelle Hand­lungen vornimmt hat einen psychi­schen Schaden.
    Warum muß das immer im Kran­ken­haus „über­prüft“ werden ?
    Die Ärzte haben genug damit zu tun, die Opfer zu versorgen.

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    • Als wenn sich jemand um die Öpfer kümmern würde – die armen püschisch kranken Täte­rInnen müssen doch mit allen Mitteln geschützt und thera­piert werden. 😉

      Meiner Ansicht nach.

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