Frank­reich: Abschie­bung von ille­galen Einwan­de­rern findet kaum statt

Bildquelle: Breizh-info

Von Paul Tormenen
 

Im Oktober 2017, kurz nach der Ermor­dung von zwei jungen Frauen durch einen irre­gu­lären Ausländer am Bahnhof Saint-Charles in Marseille, setzte sich der Präsi­dent der Repu­blik das Ziel, „dieje­nigen, die keine Aufent­halts­ge­neh­mi­gung haben, kompro­misslos abzuschieben“.

Vier Jahre später ist die Bilanz in diesem Bereich nicht nur bekla­gens­wert, sondern sie wird immer schlechter. Die fran­zö­si­schen Behörden weisen nur einen kleinen Teil der ille­galen Einwan­derer aus, die zum Verlassen des Landes aufge­for­dert werden. In Europa gehört Frank­reich zu den Ländern, die in dieser Hinsicht am wenigsten effektiv sind. Die jüngste Ankün­di­gung der Regie­rung, die Zahl der Visa für Maghreb-Länder, die sich weigern, ihre ille­galen Staats­an­ge­hö­rigen zurück­zu­nehmen, zu redu­zieren, erscheint in diesem Zusam­men­hang sehr spät und zaghaft.

Ille­gale Einwan­de­rung auf dem Vormarsch

Seit Anfang 2021 hat die ille­gale Einwan­de­rung in Europa stark zuge­nommen. Zwischen Januar und Juli 2021 wurden von Frontex 85.700 ille­gale Grenz­über­tritte in der Euro­päi­schen Union fest­ge­stellt, was einem Anstieg von 66 % gegen­über dem glei­chen Zeit­raum im Jahr 2020 entspricht. Gleich­zeitig steigt die Zahl der Asyl­an­träge wieder an und parallel dazu die Zahl der abge­lehnten Asyl­be­werber, die sich in einer irre­gu­lären Situa­tion befinden. Sind die euro­päi­schen Länder, insbe­son­dere Frank­reich, in der Lage, dies zu bewäl­tigen? Nach der Lektüre eines kürz­lich erschie­nenen Berichts des Euro­päi­schen Rech­nungs­hofs über die Zusam­men­ar­beit mit Dritt­län­dern im Bereich der Rück­über­nahme kann man dies zu Recht bezwei­feln. Wenn es Druck­mittel gibt, um die Herkunfts­länder ille­galer Einwan­derer zur Rück­nahme ihrer Staats­an­ge­hö­rigen zu zwingen, nutzen die fran­zö­si­schen Behörden sie nur zögerlich.

Frank­reich, eine offene Bar für ille­gale Einwanderer

In der Euro­päi­schen Union wurde im Jahr 2020 396.000 Dritt­staats­an­ge­hö­rigen (außer­halb der EU), die sich in einer irre­gu­lären Situa­tion befinden, eine Auswei­sungs­ent­schei­dung mitge­teilt. Nur 18 % davon wurden tatsäch­lich durchgesetzt.

In Frank­reich ist die Voll­stre­ckungs­quote von Rück­füh­rungs­ent­schei­dungen mit 6,4 % beson­ders niedrig. Im Jahr 2020 wurden von den 108.000 ange­kün­digten Entschei­dungen nur 6.930 voll­streckt. Gerade der Grund­satz des legalen Aufent­halts im Hoheits­ge­biet wird in unserem Land mit Füßen getreten, das sich in diesem wie in anderen Berei­chen als beson­ders aufnah­me­be­reit für ille­gale Einwan­derer zeigt.

Die Maghreb-Staaten weigern sich, ihre Staats­an­ge­hö­rigen zurückzunehmen

Während ille­gale Einwan­derer aus Alge­rien und Marokko am häufigsten aufge­for­dert werden, die Euro­päi­sche Union zu verlassen, sträuben sich die Maghreb-Staaten beson­ders gegen die Rück­nahme ihrer Staatsangehörigen.

In der Euro­päi­schen Union liegt die tatsäch­liche Rück­kehr­quote der ausrei­se­pflich­tigen Alge­rier bei 4,8 %. Dieses schlechte Ergebnis ist in Frank­reich noch schlimmer. Obwohl Frank­reich ein hohes Maß an ille­galer Einwan­de­rung aus Alge­rien zu verzeichnen hat, liegt die Quote dort bei nur 0,2 %. Die Wirk­sam­keit der Verpflich­tungen zum Verlassen des fran­zö­si­schen Hoheits­ge­biets (Obli­ga­tions de Quitter le Terri­toire Fran­çais, OQTF) ist bei Marok­ka­nern (2,4 %) und Tune­siern (4 %) kaum höher. Die Haupt­ur­sache für diesen Miss­erfolg ist die sehr geringe Zahl der von den alge­ri­schen, tune­si­schen und marok­ka­ni­schen Behörden ausge­stellten Konsularpässe.

In der Euro­päi­schen Union ist die Rate der Voll­stre­ckung von Auswei­sungs­be­scheiden bei ille­galen Auslän­dern auch bei Staats­an­ge­hö­rigen von Côte d’Ivoire (2,0 %), Mali (2,1 %), Guinea (2,5 %) und Senegal (3,2 %) sehr niedrig.

Empfeh­lungen des Euro­päi­schen Rechnungshofs

Um die Voll­stre­ckung von Entschei­dungen zur Rück­füh­rung ille­galer Einwan­derer zu verbes­sern, hat der Euro­päi­sche Rech­nungshof in einem kürz­lich veröf­fent­lichten Bericht mehrere Empfeh­lungen ausge­spro­chen. Eine davon ist die „Stär­kung der Anreize für Dritt­länder zur Zusam­men­ar­beit bei der Rückübernahme“.

Das Problem ist nicht neu. Seit mehreren Monaten droht die Euro­päi­sche Kommis­sion, die Zahl der Visa für Staats­an­ge­hö­rige afri­ka­ni­scher Länder, die sich weigern, abge­lehnte Asyl­be­werber zurück­zu­nehmen, dras­tisch zu redu­zieren. Aber nicht nur diese Bedro­hung lässt viele afri­ka­ni­sche Staats- und Regie­rungs­chefs unbe­ein­druckt. Einige von ihnen weigern sich einfach, ihre Staats­an­ge­hö­rigen zurück­zu­nehmen und folgen damit dem Beispiel des gambi­schen Präsi­denten, der befürchtet, dass diese erzwun­gene Rück­kehr „soziale Unruhen“ auslösen wird.

Nach Angaben eines auf inter­na­tio­nales Recht spezia­li­sierten Anwalts soll es auch bei den Regie­rungen von Sierra Leone, Guinea und Eritrea zu ähnli­chen Blockaden gekommen sein.

Ankün­di­gung der Verrin­ge­rung der Zahl der für Staats­an­ge­hö­rige der Maghreb-Länder ausge­stellten Visa

In diesem Zusam­men­hang hat die fran­zö­si­sche Regie­rung am 27. September ange­kün­digt, die Zahl der Visa für alge­ri­sche und marok­ka­ni­sche Staats­an­ge­hö­rige um zwei und für Tune­sier, die nach Frank­reich einreisen wollen, um 30 % zu redu­zieren. Die alge­ri­sche und die marok­ka­ni­sche Regie­rung haben schnell reagiert und diese Entschei­dung ange­fochten. Kurio­ser­weise wurde der fran­zö­si­sche Botschafter in Alge­rien am 29. September von den alge­ri­schen Behörden sogar vorgeladen.

Wird die fran­zö­si­sche Regie­rung ihrer Ankün­di­gung Taten folgen lassen? Vor knapp einem Jahr drohte der fran­zö­si­sche Staats­se­kretär für euro­päi­sche Ange­le­gen­heiten damit, die Visa­er­tei­lung zu nutzen, um Druck auf Länder auszu­üben, die sich weigern, ihre Staats­an­ge­hö­rigen, die sich in einer irre­gu­lären Situa­tion befinden, zurück­zu­nehmen. Diese Ankün­di­gung blieb ohne Wirkung.

Seit 2012 ist die Quote der voll­streckten Ausrei­se­ver­pflich­tungen aus dem fran­zö­si­schen Hoheits­ge­biet rück­läufig: Sie ist von 22,3 % in jenem Jahr auf 7,8 % im Jahr 2020 gesunken (erzwun­gene Rück­kehr und frei­wil­lige Ausreise). Diese Verschlech­te­rung hat sich während der fünf­jäh­rigen Amts­zeit von Emma­nuel Macron noch verstärkt. Die Politik der fran­zö­si­schen Regie­rung, die die frei­wil­lige Ausreise auf Kosten der erzwun­genen Ausreise begüns­tigt, ist ein völliger Fehl­schlag. Diese kost­spie­lige Politik, die insbe­son­dere zu einer Erhö­hung der zweck­ge­bun­denen Prämie geführt hat, hat keines­wegs verhin­dert, dass die Zahl der effek­tiven Abschie­bungen ille­galer Einwan­derer aus dem fran­zö­si­schen Hoheits­ge­biet weiter zurückgeht.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei BREIZH-INFO, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION


1 Kommentar

  1. Frank­reich: Abschie­bung von ille­galen Einwan­de­rern findet kaum statt.…Bitte besser die Augen auf weil in Ganz Europa findet kaum eine Abschie­bung von Ille­galen und noch weniger von Krimi­nellen Ille­galen zumeist Moslems ‚selbst nach Verbü­ßung der Haft­strafe statt …Die einzige Ausnahme in EUROPA die ich erkennen kann sind die 4 Visegrad Staaten die waren wieder mal klüger und haben sich dieses Isla­mi­sche Inva­soren Theater gleich gar nicht angetan .…Aber es ist wie es ist ich habe kein Mitleid mehr .Weil wie Gewählt so wird auch geliefert .

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