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Die französische Anwaltskammer ACE-Avocats hat beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen konkrete EU-Sanktion eingereicht.

Demnach wird der Sachverhalt eingeklagt, wonach europäische Anwälte nicht mehr für russische Unternehmen tätig sein dürfen. Das Verbot verstoße gegen europäische Richtlinien, hieß es von Seiten ACE-Advocats.

Klage gegen „Bestandteile“ des 8. Sanktionspaketes

Seit Oktober des vergangenen Jahres dürfen europäische Anwälte aufgrund des achten Sanktionspakets nicht mehr für russische Unternehmen tätig werden.

Wie TASS am 28. Februar auf Telegram berichtete, hätten französische Anwälte das EU-Verbot der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für Unternehmen aus Russland nun angefochten.

Der Meldung zu Folge hat der Europäische Gerichtshof eine offizielle Klageschrift veröffentlicht, die von der französischen Anwaltskammer ACE-Avocats gegen die EU eingereicht wurde.

Mit der Klage planten die französischen Anwälte zu überprüfen, ob das Verbot der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für russische Unternehmen rechtswidrig sei. Im Oktober war das Verbot von Rechtsdienstleistungen für russische Unternehmen als Teil des achten Sanktionspakets verhängt worden.

In der Klage heißt es, dass das Verbot „gegen eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, sowie gegen europäische Richtlinien verstoßen würde, die das Recht von Rechtsanwälten anerkennen würde, Rechtsdienstleistungen ohne spezifische Einschränkungen erbringen zu dürfen”.

„Die französischen Anwälte vertreten zudem die Auffassung, dass diese Beschlüsse des Europäischen Rates „gegen Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstoßen würde.”


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Von ELA

5 Gedanken zu „Frankreich – Anwaltskammer klagt gegen Russland-Sanktionen“
  1. Ich finde , dass die Untersagunng des Rechtsbeistand nicht mit den europäischen Werten zu vereinbaren sind. Sieht man gut dass Brüssel zur totalitärer Macht strebt. Der Michel schläft.

  2. Erst wird das Eigentum gestohlen, nun auch noch der rechtliche Beistand verwehrt: Willkür wie sie in schlimmsten Diktaturen wütet.
    Und wer meint daß das angemessen sei weil es die richtigen trifft sollte bedenken: Wurde die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet gelten auch sonst keine roten Linien mehr – es ist dann nur noch eine Frage der Zeit wann es einen, direkt oder indirekt, selbst betrifft.
    Wehret den Anfängen!

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    1. So haben es die Amis schon im Ersten Weltkrieg gemacht: Die US-Tochter des deutschen Arzneiunternehmens Merck wurde 1917 enteignet und bis heute nicht zurückgegeben. Später gelang der Mondflug nur durch Verpflanzung deutscher Ingenieure wie Wernher von Braun. Tausende Patente wurden nach 1945 aus Deutschland gestohlen. Die USA sind eine Räuberbande.

      Hoffentlich werden wir Europäer bald aus der US-Knechtschaft mit Hilfe der Russischen Föderation befreit. Freilich müssen sich die Europäer auch selber befreien. Gegen Ami-Drecksgedudel im Supermarkt oder im Gasthaus kann man sich vielleicht durch Protest bei der Leitung am ehesten verwehren.

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