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Einer der „Fluchtgründe“ von Kriminellen ist wohl auch der, dass Verbrecher hier ihre Potentiale besser entfalten können und dass im Falle einer Festnahme neben Kuschelurteilen höchstens der Aufenthalt in vergleichsweise komfortablen Gefängnissen droht. Oder man flüchtet vor Strafen in den jeweiligen Heimatländern. So laufen hier jede Menge Leute herum, die angeben, zuhause drohe ihnen Todesstrafe, da sie jemanden umgebracht hätten. Auch ein Vergewaltiger gab als Fluchtgrund an, er fürchte sich vor der Blutrache der Verwandten des Opfers. Dass diese Angaben nicht überprüft werden, versteht sich hier von selbst. Ebenso die Tatsache, dass solche Leute natürlich hier frei herumlaufen dürfen.

Ein am Mittwoch (30.12.2020) veröffentlichten Beschluss  Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18) stellt wohl einen weiteren Turboschub in Sachen Kriminelle anzulocken dar. Es müsse nämlich grundsätzlich sichergestellt sein, dass es keine „allgemeinen Mängel“ in den Gefängnissen des jeweiligen Landes gäbe.

Deutsche Behörden müssen Größen von Zellen in Rumänien (!) prüfen

Dieser für Leute, die noch geradeaus denken können, nicht mehr nachvollziehbare Akt von Verbrecherfreundlichkeit beweist auch, wieweit die EU nationales Recht aushebeln kann. Die Karlsruher Richter beriefen sich nämlich bei ihrem Urteil dabei auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte Mitte Oktober vergangenen Jahres klargestellt, dass Justizbehörden vor der Auslieferung in ein anderes Land die dortigen Haftbedingungen, wie zu kleine Zellen, penibel prüfen müssen. Dies hätten die Vorinstanzen in den nun vorliegenden beiden Fällen versäumt, berichtet karlsruhe-insider.de.

Dass ein solcher Irrsinn innerhalb der „Wertegemeinschaft“ EU anzuwenden ist, wo praktisch ein EU Land die Gefängnisse eines anderen überprüfen muss, um Kriminelle heimschicken zu dürfen, haben sich wohl Juristen ausgetüftelt, um eine weitere Hürde aufzubauen, Verbrecher loszuwerden. Im konkreten Fall handelt es sich um einen von Rumänien gesuchten Iraker und um einen Rumänen der wegen eines Mordversuches eine mehrjährige Haftstrafe abzusitzen hätte. Da ist die „Schutzsuche“ in Deutschland wohl wesentlich angenehmer.

Von Redaktion

9 Gedanken zu „Gefängnisse zu „unmenschlich“: Straftäter dürfen nicht nach Rumänien ausgeliefert werden“
  1. Das sind die Erfolge von Anwälten, die auch Asylanten vor der Abschiebung bewahren,
    alle bezahlt mit Erfolgshonorar von der Soros Fundation in Berlin!

  2. Solche Figuren, wie im hervorragenden Artikel geschildert, die als Fluchtgrund angeben, in ihrem Shithole-land bereits getötet zu haben und dann trotzdem hier herumlaufen dürfen, ist ein in Österreich aktuell gefasster Verbrecher. Diese Bestie kam als „unbegleiteter Jugendlicher“ nach Österreich und durfte hier frei herumlaufen.

    Und das schreibt gerade eine Zeitung aus Österreich (krone.at):
    „Der mutmaßliche Mörder der 16-jährigen Michelle F. aus dem oberösterreichischen Steyr ist gefasst. Saber A. (17) stellte sich am Dienstagnachmittag der Polizei in Wien. Indes mischt sich zur Trauer über den Tod des jungen Mädchens auch Unverständnis über die Behörden: Denn der im Frühjahr 2016 mit Schleppern nach Österreich gekommene Jugendliche aus Afghanistan konnte trotz abgelehnten Asylbescheids nicht abgeschoben werden. Er soll schon in seiner Heimat getötet haben.“

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    1. Justizbeamte und Verfassungsrichter werden von den regierenden
      beeinflusst die ja Vorstellungen haben “schariatische Elemente in das Grundgesetz aufzunehmen”.

    2. Warum kann man bei diesem Blog ein versehentlich angeklicktes Minuszeichen nicht löschen???? Können Sie das nicht einrichten?)
      Generell gilt in unseren Ländern: Die angeblichen Menschenrechte haben immer Vorrang. Das gilt auch für ausländische Mörder u. Vergewaltiger. Deren Schutz ist offensichtlich wichtiger als die einheimische Bevölkerung – wie man an obigem Beispiel sehen kann!)

  3. Straftätern muss es gut gehen, die müssen vor Unmenschlichkeit geschützt werden. Lieber lässt man sie auf unschuldige Menschen los, als sie einer Gefahr auszusetzen. In Deutschland ist das jedenfalls so.

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  4. Strafen kommen für ausländische Verbrecher in dieser BRD nicht in Betracht! Diese müssen gehätschelt und protegiert werden, um weiterhin die Deutschen zu verdrängen und auszulöschen! Stimmt`s liebe etablierte Parteien und deren Wähler? (-;

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