Gesund­heits­da­ten­schutz ade – auto­ma­ti­sche digi­tale Pati­en­ten­akte für „Jeder­mann“

Das Unter­nehmen Gematik hat die auto­ma­ti­sche Instal­la­tion einer digi­talen Pati­en­ten­akte für jeden gesetz­lich Versi­cherten in Deutsch­land beschlossen. Bis dato musste die Akte aktiv bean­tragt werden.

Künftig soll gelten, dass nur von den Bürgern, die der E‑Akte aktiv wider­spre­chen, keine Gesund­heits­daten gesam­melt werden können.

Booster für medi­zi­ni­sche Digi­ta­li­sie­rung Deutschlands

Gematik, eine „Natio­nale Agentur für Digi­tale Medizin“, hat es sich gemäß Selbst­aus­kunft zum Ziel gemacht, den Prozess der medi­zi­ni­schen Digi­ta­li­sie­rung in Deutsch­land entschlossen voran­zu­treiben. Laut Gematik handelt es sich um den „nächsten Quan­ten­sprung in der Entwick­lung der Medizin“.

„Die Erfas­sung, Verar­bei­tung und Nutzung medi­zi­ni­scher Daten beflü­gelt die Forschung, revo­lu­tio­niert Thera­pien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben“, erläu­tert man seitens Gematik.

Das Unter­nehmen, das vom Gesund­heits­mi­nis­te­rium mit der Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens beauf­tragt wurde, wird von Markus Leyck Dieken geleitet.

Wie der Website der Gematik zu entnehmen ist, hat sich Dieken „als Manager in der Phar­ma­branche bei verschie­denen Unter­nehmen einen Namen gemacht“. Unter anderem habe er als Medical Director Europe Central die däni­sche Phar­ma­firma Novo Nordisk „zum Markt­führer für Diabe­tes­the­rapie geführt“ und für das kali­for­ni­sche Biotech-Unter­nehmen Inter­Mune die „erste Europa-Nieder­las­sung einge­richtet“. Als Vorsit­zender der Geschäfts­füh­rung habe er die Teva-Ratio­pharm-Gruppe „erfolg­reich zur digi­talen Inno­va­tion geführt“.

Regie­rungs­auf­trag erfüllt

Gematik wurde von der Bundes­re­gie­rung mit der Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens beauf­tragt. Am 7. November beschloss die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung des Unter­neh­mens, für alle gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cherten in Deutsch­land auto­ma­tisch eine elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akte (ePA) einrichten zu lassen, wie auch die Berliner Zeitung berichtet.

Bisher gelte für die Einrich­tung einer ePA noch das soge­nannte Opt-in-Verfahren. Dabei würden nur von jenen Pati­enten Daten in einer digi­talen Sammel­akte ange­legt, die sich aktiv um die Instal­la­tion der Akte bemühen würden. Dies scheint nun für die Ampel und ihren „über­eif­rigen“ Gesund­heits­mi­nister nicht genug zu sein.

Bei dem nun von der Bundes­re­gie­rung und der Gematik neu beschlos­senen Opt-out-Verfahren werde zukünftig auto­ma­tisch für jeden Pati­enten eine ePA erstellt werden, außer man würde Wider­spruch dagegen einlegen.

Die Gematik teilte dies­be­züg­lich mit, „wer das nicht möchte, kann aktiv widersprechen.“

Nach Infor­ma­tionen des Ärzte­blatts ist das Schei­tern des frei­wil­ligen Anmel­dens der Grund für den Kurs­wechsel. Beim bishe­rigen Opt-in-Konzept hätten sich weniger als ein Prozent der 73 Millionen gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cherten in Deutsch­land für eine ePA entschieden.

Aus der Gematik-Beschluss­vor­lage gehe auch hervor, an welchen Stellen des Opt-out-Verfah­rens die Versi­cherten wider­spre­chen könnten, erläu­terte das Handels­blatt betref­fend des Verfah­rens. Dabei solle es vier Entschei­dungs­stufen geben, bei denen man jeweils Wider­spruch erheben kann.

Gesund­heits­daten ohne „Daten-Schutz“ abrufbar

Sofern Versi­cherte nicht vorher wider­spre­chen, werde in der ersten Stufe auto­ma­tisch eine ePA für jeden Pati­enten ange­legt und bereit­ge­stellt. In der zweiten Stufe könne der behan­delte Arzt die E‑Akte mit Pati­en­ten­daten füllen, sofern kein Wider­spruch vorliegt. In der dritten Stufe könnten die Daten durch andere Ärzte einge­sehen werden, und in der vierten Stufe könnten die Gesund­heits­daten in anonymer Form zu „Forschungs­zwe­cken gespendet“ werden.

Die Digi­tal­akte sei von den Ampel­par­teien im Koali­ti­ons­ver­fahren verein­bart worden und gehöre zum Kern der Digi­ta­l­agenda von Gesund­heits­mi­nister Karl Lauter­bach.

Die Daten brauche man vor allem für auf künst­li­cher Intel­li­genz basie­rende medi­zi­ni­sche Methoden. Damit aussa­ge­kräf­tige medi­zi­ni­sche Forschung und Vorsor­ge­mo­delle durch moderne Ansätze wie künst­liche Intel­li­genz über­haupt möglich werden, so der Gesund­heits­mi­nister laut dem Handels­blatt, müsse der Pool an Daten möglichst groß und voll­ständig sein.

Medien zufolge teilte Lauter­bach mit, dass die Einrich­tung der Digi­tal­akte einer besseren und effi­zi­en­teren Medizin diene. Seine medi­zi­nisch fach­liche Bewer­tung des Vorha­bens kommu­ni­zierte der Minister per Twitter.

„Nur wenn wir #Digi­ta­li­sie­rung nutzen, können wir Medizin besser & effi­zi­enter machen.“

Lauter­bach erklärte eine Gesund­heits­ver­sor­gung könne nur mit mehr Digi­ta­li­sie­rung garan­tiert werden.

„Nur wenn wir die Chancen der Digi­ta­li­sie­rung nutzen, können wir weiterhin eine moderne Gesund­heits­ver­sor­gung für alle garantieren.“

Obwohl die Teil­nahme frei­willig bleiben soll, werde jeder gesetz­lich Versi­cherte eine ePA bekommen. Dazu der Gesund­heits­mi­nister weiter, „aber prin­zi­piell soll jeder gesetz­lich Versi­cherte in Deutsch­land eine elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­akte erhalten, die Nutzung wird somit der Regelfall.“

 

Daten in allen „Gesund­heits­be­rufen“ und Unter­nehmen einsehbar

Zukünftig sollen sich aber nicht nur Medi­ziner, Physio­the­ra­peuten, Pfle­ge­kräfte und Hebammen mittels der digi­talen Akte ein Bild vom Gesund­heits­zu­stand des Pati­enten machen. Die digi­ta­li­sierten Gesund­heits­daten sollen forschenden Unter­nehmen zur Verfü­gung gestellt werden.

Am 7. November veröf­fent­lichte das Compu­ter­fach­ma­gazin Chip zeitnah zur Ankün­di­gung der auto­ma­ti­schen E‑Akte schon eine Anlei­tung, wie sich die Bürger die Akte selbst auf ihren Geräten anlegen können.

Das neue Opt-out-Verfahren soll noch in dieser Legis­la­tur­pe­riode im Jahr 2024 einge­führt werden. Doch es gibt auch Wider­spruch von offi­zi­eller Seite. Wie das Ärzte­blatt schon im vergan­genen Jahr bekannt gab, kriti­siert der Bundes­be­auf­tragte für den Daten­schutz Ulrich Kelber die geplante digi­tale Pati­en­ten­akte schon seit Langem. Ein Opt-out-Verfahren sei laut Kelber in der deut­schen Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) „grund­sätz­lich nicht angelegt“.


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12 Kommentare

  1. Die bekommen nicht mal ein elek­tro­ni­sches Rezept hin! Wird alles groß ange­kün­digt und dann doch nur „große Fresse“!

  2. Wie soll so eine Akte die Gesund­heits­vor­sorge verbes­sern? Das Gegen­teil ist der Fall. wenn ein Arzt Falsch­dia­gnosen dort eingibt, egal ob aus Unwis­sen­heit, Nach­läs­sig­keit oder sonst was, dann werden diese Falsch­in­for­ma­tionen immer so weiter gegeben. Es ist Büro­kratie um uns zu versklaven, aber ganz sicher­lich kein Gewinn für uns selbst und unsere Gesund­heits­ver­sor­gung. Der Mensch wird Neben­sache, Statis­tiker werden wich­tiger, Klaus Schwab reibt sich die Hände, seine Cyborgs werden real.

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    • Wär ja schön wenn man damit bessere Statis­tiken machen würde, denn dieje­nigen der letzten Jahre könnten glatt von den Gebrüder Grimm zusam­men­ge­stellt worden sein.

      Aller­dings kann man Statis­tiken problemlos anony­mi­siert erfassen – die Gesund­heits­karte als Meilen­stein auf dem Weg zur voll­di­gi­ta­li­sierten Kohlen­stoff­ein­heit aus Glas hat ein ganz anderes Ziel.

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    • Hallo Ange­lique, Deine Gesund­heits­daten werden auch jetzt schon bei Deinem Arzt gespei­chert. Der muss ggf. belegen können, was er gemacht hat. Wenn Du zu einem anderen Arzt gehst, der Deine Vorge­schichte kennen muss, um Dich behan­deln zu können, braucht der die Infos eben­falls und bekommt sie schrift­lich. Das ist in Deinem Inter­esse. Künftig geht das nur einfacher.

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      • Die unan­ge­nehmen Pati­enten, die versu­chen ihr Recht zu bekommen, bei stüm­per­haften Ärzten, werden dann diskre­di­tiert bis zum Gehtnichtmehr.

  3. eine gesunde garnelle ist auch durchsichtig,
    aber weit itel­li­genter alls sein grosser bruder…

    der gemeinsam *anglo­zion zuchtsapien*

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  4. Da hat der Spahndit ganze Vorar­beit geleistet.
    Und der Karlatan ist den Zunei­gungen der kranken Gesund­heits­da­ten­in­dus­trie bestimmt auch nicht abgeneigt.

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  5. Einmal falsch als krank diagnos­ti­ziert oder zwar richtig als krank diagnos­ti­ziert und dann voll­ständig geheilt – aber lebens­läng­lich als krank gespei­chert. Sklaven lieben es, bevor­mundet zu werden.

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    • Und falsche Diagnosen verbleiben dann in der Kran­ken­akte, werden nicht geloescht, auch wen man mit Anwalt zum Pati­en­ten­ver­treter geht und eine andere Diagnose vorlegt.
      Das kann unge­ahnte und sehr ungluck­liche Auswir­kungen in der Zukunft fuer den Pati­enten haben.

  6. Die wich­tigste Infor­ma­tion kann ich dem Artikel leider nicht entnehmen (viel­leicht habe ich es auch über­sehen): Wie und wo kann man dem Widesprechen?

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