Hubert Speckner: „Herzens­sache“ Südtirol

Von REYNKE DE VOS | Für Öster­reich sei Südtirol „kein Poli­tikum, sondern eine Herzens­sache“, und des 1918/19 von Tirol abge­trennten und Italien als Kriegs­beute zuge­schla­genen südli­chen Landes­teils „Rück­kehr nach Öster­reich ein Gebet jedes Öster­rei­chers“: Mit dieser gefühlig-patrio­ti­schen Fest­le­gung aus Anlaß seiner ersten Regie­rungs­er­klä­rung setzte Leopold Figl, der erste aus der ersten Nach­kriegs­na­tio­nal­rats­wahl hervor­ge­gan­gene Bundes­kanzler, am 21. Dezember 1945 sozu­sagen den förm­li­chen Anspruchs- und Betrach­tungs­maß­stab in der Südtirol-Frage.
 

Figls „Herzens­sache“ wurde, ebenso wie die spätere Abwand­lung „Herzens­an­ge­le­gen­heit“, zum geflü­gelten Wort und ist als solches nach wie vor Bestand­teil des Polit­vo­ka­bu­lars in Österreich(s Parteien), wenn­gleich es längst seine rheto­ri­sche Kraft und magne­ti­sie­rende Wirkung einge­büßt hat, da es leider nurmehr als stereotyp gebrauchte Floskel in stan­dar­di­sierten Sonn­tags­reden vorkommt und keine greif­bare poli­ti­sche Agenda mehr dahintersteht.

Wer sich aus wie auch immer gear­tetem Inter­esse heraus der histo­ri­schen Entwick­lung des Bedeu­tungs­ver­lusts dieser „Herzens­sache“ bzw. „Herzens­an­ge­le­gen­heit“ anhand von 75 Jahren parla­men­ta­ri­scher Befas­sung mit der und poli­ti­schen Ausein­an­der­set­zung über die Südtirol-Frage im Öster­rei­chi­schen Natio­nalrat verge­wis­sern möchte, für den steht nun ein mehr denn erschöp­fendes Kompen­dium zur Verfü­gung. Für dessen Akku­ra­tesse und Voll­stän­dig­keit zeichnet ein viel­fach einschlägig in Erschei­nung getre­tener Histo­riker als Heraus­geber verant­wort­lich. Hubert Speckner hat in den 2022 im Verlag effekt! (Neumarkt a.d. Etsch) erschie­nenen vier volu­mi­nösen Bänden seiner Publi­ka­tion „,Herzens­sache‘ Südtirol … Südtirol in den Natio­nal­rats­sit­zungen der Zweiten Repu­blik Öster­reich. 1945–2020“ auf sage und schreibe 3122 (!) Seiten sämt­liche parla­men­ta­ri­schen Äuße­rungen zusam­men­ge­tragen, die zwischen 1945 und 2020 im Parla­ment zu Wien zur Südtirol-Frage getä­tigt wurden. Was nunmehr vorliegt, ist mit Fug und Recht ein Novum, denn in der gesamten (populär)wissenschaftlichen Lite­ratur zum Thema, ganz gleich ob sie histori(ograph)isch oder poli­tik­wis­sen­schaft­lich ausge­richtet ist, blieb die parla­men­ta­ri­sche Ausein­an­der­set­zung darüber un(ter)belichtet.

In den 2922 Natio­nal­rats­sit­zungen, die während des besagten Zeit­raums statt­fanden, kam das Thema Südtirol in immerhin 481 Sitzungen zur Sprache. Speckner hat aus dieser Zeit 1320 parla­men­ta­ri­sche Äuße­rungen (Wort­mel­dungen, Berichten, schrift­liche und münd­liche Anfragen, Beant­wor­tung parla­men­ta­ri­scher Anfragen, Initiativ- und Entschlie­ßungs­an­träge sowie Bürger­initia­tiven und Peti­tionen) zusam­men­ge­tragen. Jeden Buch­ein­band ziert das Konterfei jenes Poli­ti­kers, der in dem darin abge­han­delten Zeit­raum im Natio­nalrat am häufigsten zum Thema Südtirol gespro­chen oder sonstwie Akti­vität gezeigt hat. Es sind dies der geschicht­li­chen Abfolge nach Franz Gschnitzer (ÖVP), Bruno Kreisky (SPÖ), Felix Erma­cora (ÖVP) und Werner Neubauer (FPÖ).

Die Zusam­men­schau aller parla­men­ta­ri­schen Akti­vi­täten vermit­telt ein untrüg­li­ches konden­siertes Konti­nuum der Abfolge konflikt­rei­cher Gescheh­nisse, die die Höhen und Tiefen des öster­rei­chisch-italie­ni­schen Verhält­nisses prägten und stellt eine wahre Fund­grube in Bezug auf die gesamte öster­rei­chi­sche Südti­rol­po­litik nach 1945 und deren Akteure dar. Im Über­blick lassen sich daraus vergrö­bernde Befunde ableiten.

Grund­sätz­lich haben die drei tradi­tio­nellen Natio­nal­rats­par­teien  (SPÖ, ÖVP, VdU/FPÖ)  zufolge der nach dem Zweiten Welt­krieg durch die am 5. September 1946 in Paris vom öster­rei­chi­schen Außen­mi­nister Karl Gruber und dem italie­ni­schen Minis­ter­prä­si­denten Alcide DeGas­peri getrof­fenen vertrag­li­chen Über­ein­kunft hinsicht­lich des südli­chen Tirol  im Großen und Ganzen für lange Zeit in der Südti­rol­po­litik weit­ge­hend an einem Strang gezogen. Infol­ge­dessen pflegten sie, wenn­gleich aufgrund Stärke, Einfluß und ideo­lo­gi­scher  Über­ein­stim­mung diffe­rie­rend,  unter­schied­lich enge/intensive Bezie­hungen  zu der seit 1945 zwischen Brenner und Salurner Klause domi­nanten Sammel­partei SVP. Die (nach Eigen­de­fi­ni­tion) „Sammel­partei der Südti­roler“ vereinte christ­lich-soziale, katho­lisch-konser­vativ  bäuer­liche, bürger­lich-libe­rale und sozia­lis­ti­sche / sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Strö­mungen unter ihrem Dach.

Diese mehr oder weniger konsen­suale Politik hatte sogar Bestand, als es während der 1960er Jahre just wegen der Südtirol-Frage in der FPÖ rumorte und sich Gleich­ge­sinnte aus dem Kreis Norbert Burgers von ihr lösten und in der von Burger gegrün­deten Natio­nal­de­mo­kra­ti­schen Partei (NDP) zusam­men­fanden. Erst im Zuge des kommu­nis­ti­schen System­kol­lapses und Umbruchs in Mittelost‑, Südost- und Osteu­ropa sowie der unmit­telbar damit verbun­denen Wieder­ver­ei­ni­gung Deutsch­lands geriet  dieser Konsens aus den Fugen, zumal da diese Entwick­lung mit der innen­po­li­ti­schen Debatte über die höchst umstrit­tene Abgabe der öster­rei­chisch-italie­ni­schen Streit­bei­le­gungs­er­klä­rung gegen­über den Vereinten Nationen (UN) in Zusam­men­hang stand.

Die Streit­bei­le­gungs­er­klä­rung resul­tierte quasi als Ultima ratio aus den UN-Reso­lu­tionen 1497/XV (31. Oktober 1960) und 1661 (28. November 1961), worin Öster­reich und Italien darauf fest­ge­legt worden waren, den Südtirol-Konflikt durch Verhand­lungen  beizu­legen. Trotz dieser UN-Maßgaben und daraus folgender mannig­fa­cher Begeg­nungen von Außen­mi­nis­tern und Diplo­maten beider Seiten hatte sich Rom nicht wirk­lich zu Zuge­ständ­nissen bezüg­lich der 1946 verein­barten Auto­nomie für die Südti­roler bereit­ge­funden und stets darauf beharrt, alle daraus erwach­senen Verpflich­tungen erfüllt zu haben. Erst das tatkräf­tige Aufbe­gehren unei­gen­nüt­ziger heimat­lie­bender Akti­visten des Befrei­ungs­aus­schusses Südtirol (BAS), die spek­ta­ku­läre Anschläge auf italie­ni­sche Einrich­tungen verübten und damit den Konflikt inter­na­tional vor aller Augen ersicht­lich werden ließen, führte letzt­lich zu einer gewissen Korrektur der römi­schen Politik und zu ernst­haften Verhand­lungen, worin auch Reprä­sen­tanten Südti­rols in Kommis­sionen einge­bunden waren und woraus  ein aus Maßnah­men­ka­talog  (137 Bestim­mungen zum Schutze der Südti­roler Bevöl­ke­rung) sowie  Opera­ti­onska­lender (Vorgaben für die Schritte zu deren Verwirklichung/Umsetzung) bestehendes Autonomie-„Paket“ und schließ­lich das Zweite Auto­no­mie­statut für Südtirol hervor­ging, welches  am 20. Januar 1972 in Kraft trat. Bis die Bestim­mungen gemäß Statut umge­setzt waren – wobei sich die rasch wech­selnden römi­schen Regie­rungen und die prin­zi­pi­elle Hals­star­rig­keit bzw. Sper­rig­keit Italiens immer wieder als Hemm­schuh erwiesen – sollten noch einmal zwei ganze Jahr­zehnte verstrei­chen, sodaß die besagte Streit­bei­le­gungs­er­klä­rung erst am 11. Juni 1992 abge­geben werden konnte.

Sowohl Teile des Inhalts als auch die proze­du­ralen Schritte auf dem Wege zur Erfül­lung des Auto­nomie-Pakets, damit der Voraus­set­zungen zu formellen Beile­gung des Streits um Südtirol zwischen Öster­reich und Italien vor den UN waren höchst umstritten. Die poli­ti­schen Ausein­an­der­set­zungen über die Möglich­keiten der  wirk­samen Einklag­bar­keit vor dem Inter­na­tio­nalen Gerichtshof (IGH) hielten weiter an, vor allem aber besteht die bis heute unbe­ant­wortet geblie­bene Grund­frage nach Gewäh­rung und Ausübung des nach dem Ersten wie dem Zweiten Welt­krieg verwei­gerten Selbst­be­stim­mungs­rechts  fort.

Während SPÖ, ÖVP und Grüne mit Abgabe der Streit­bei­le­gungs­er­klä­rung die Südtirol-Frage faktisch für beant­wortet erach­teten, legten insbe­son­dere FPÖ-Parla­men­ta­rier – wie etwa Sieg­fried Dillers­berger, Martin Graf, Werner Neubauer  –  immer wieder den Finger in die Wunde der weder nach dem Ersten, noch nach dem Zweiten Welt­krieg gewährten Ausübung des Selbst­be­stim­mungs­rechts und die damit verbun­dene Zukunfts­per­spek­tive für die Südti­roler. Auch namhafte ÖVP-Granden und SPÖ-Poli­tiker wie beispiels­weise der lang­jäh­rige Tiroler Landes­haupt­mann Eduard Wallnöfer (ÖVP) und sein Stell­ver­treter Herbert Salcher (SPÖ), später Gesund­heits- und Finanz­mi­nister unter den SPÖ-Kanz­lern Bruno Kreisky und Fred Sino­watz, äußerten sich bisweilen kritisch bis ableh­nend. Für die Bundes-ÖVP tat sich hierin insbe­son­dere der renom­mierte Staats‑, Verfas­sungs- und Völker­rechtler Felix Erma­cora, Mitglied der Euro­päi­schen wie der UN-Menschen­rechts­kom­mis­sion, zeit­weise auch deren Präsi­dent und nicht zuletzt Autor bedeu­tender Publi­ka­tionen zum Südtirol-Konflikt, hervor.

Zieht man nun die Sonn­tags­reden-Floskel „Herzens­an­ge­le­gen­heit Südtirol“ heran und legt sie sozu­sagen als Folie über das Selbst­be­stim­mungs­recht  der Südti­roler, so führt das gleich­na­mige vier­bän­dige Opus magnum des Hubert Speckner untrüg­lich vor Augen, wie  sich die poli­ti­schen Akzente zuun­gunsten des legi­timen Verlan­gens nach dessen Gewäh­rung und Ausübung verschoben haben. Der FPÖ-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­nete und Südtirol-Spre­cher  Werner Neubauer konfron­tierte  den in der Plenar­sit­zung des Natio­nal­rats am 21. November 2014 anwe­senden dama­ligen Außen­mi­nister Sebas­tian Kurz (ÖVP) mit der Frage, wie die Regie­rung die Rolle Öster­reichs als Schutz­macht gegen­über Südtirol defi­niere. Denn der vom Außen­mi­nis­te­rium vorge­legte „Außen- und Euro­pa­po­li­ti­sche Bericht 2013“ halte auf Seite 74 fest, „dass für Öster­reich kein Zweifel bestehe, dass die Südtirol-Auto­nomie völker­recht­lich auch auf dem Selbst­be­stim­mungs­recht beruht, das als fort­be­stehendes Recht von Südtirol in Form weit­ge­hender Auto­nomie ausgeübt werde“.

Diese Inter­pre­ta­tion habe den Südti­roler Heimat­bund (SHB) veran­laßt, den renom­mierten Inns­bru­cker Völker­rechtler Peter Pern­thaler mit einer „gutach­ter­li­chen Klärung zu dieser heiklen Inter­pre­ta­tion der Bundes­re­gie­rung“ zu beauf­tragen. Im Gutachten, so Neubauer, werde „klar zum Ausdruck gebracht, dass das Recht auf Selbst­be­stim­mung nicht nur den Staats­na­tionen, sondern ‚jedem Volk und jeder Volks­gruppe‘ zukommt und dass weder das ‚innere‘ noch das ‚äußere Selbst­be­stim­mungs­recht‘ Südti­rols durch die Auto­nomie aufge­hoben oder verbraucht worden“ sei. Der Südti­roler Landtag habe sich in einem Beschluß vom 9. Oktober 2014 zu den UN-Menschen­rechts­pakten bekannt und das in Artikel 1 veran­kerte Selbst­be­stim­mungs­recht der Völker auch für Südtirol bekräf­tigt. Dieser Südti­roler Land­tags-beschluß stehe ganz offen­sicht­lich „im Gegen­satz zur Inter­pre­ta­tion von Auto­nomie und Selbst­be­stim­mungs­recht der öster­rei­chi­schen Bundes­regie-rung“, stellte Neubauer fest und brachte zusammen mit Abge­ord­ne­ten­kol­legen seiner Partei einen Antrag „zur Klärung in dieser für die Südti­roler so wesent­li­chen Frage“ ein.

Wie anhand von Speck­ners Publi­ka­tion beim weiteren Verfolg der Ange­le­gen­heit  zu ersehen ist, hat sich an der dama­ligen Inter­pre­ta­tion, wie sie im Bericht des Außen­mi­nis­te­riums von 2013 nieder­ge­legt war, eben­so­wenig geän­dert wie an der Haltung des (nach­ma­ligen und seit 1921 vorma­ligen Kanz­lers) Sebas­tian Kurz und dessen Partei ÖVP, die (derzeit noch) in Regie­rungs­ko­ali­tion mit den Grünen verbunden ist, deren Empfin­dungen für Südtirol ohne­dies keine „Herzens­sache“ sein mögen.

Biblio­gra­phi­sche Angaben:

» Speckner, Hubert (Hrsg.), „Herzens­sache“ Südtirol …. Südtirol in den Natio­nal­rats­sit­zungen der Zweiten Repu­blik Öster­reich 1945 bis 2020, Verlag Gra&Wis, Wien / Effekt! Buch, Neumarkt a.d. Etsch/Südtirol 2022; Bd. 1: 1945 bis 1966; Bd, 2: 1966 bis 1979; Bd.3: 1979 bis 1996; Bd. 4: 1996 bis 2020; insg. 3120 Seiten; zus. 80 €.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei PI NEWS, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.

 


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Quellen:



 


6 Kommentare

  1. Südtirol als Alto Adige ist eines der üblen Ergeb­nisse der briti­schen Intrigen zur Zerset­zung und Zerschla­gung der vier konti­nen­talen Reiche (Wilhel­mi­ni­sches, Habs­bur­gi­sches, Osma­ni­sches und Roma­no­wi­sches Reich). Die Zerset­zung Jugo­sla­wiens und der jetzige Krieg in Osteu­ropa sind aktu­elle Ergeb­nisse west­li­cher Zerset­zungs- und Volksverhetzungsmethoden.

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    • Liebe Ottilie, die Abspal­tung Südri­rols ist leider ein Ergebnis des vom Wilhel­mi­ni­schen und Habs­bur­gi­schen Reiches verlo­renen WK1. Kriegs­ver­lierer müssen immer bluten, das ist in der gesamten Geschichte der Mensch­heit und ihrer Kriege so. Deutsch­land musste nach dem WK1 auch Elsass-Loth­ringen wieder abgeben, das es nach dem deutsch-fran­zö­si­schen Krieg 1870/71 annek­tiert hatte. Nach meinen Infor­ma­tionen können die Südti­roler aber mit dem von der EU vermit­telten Auto­nomie-Statut gut leben. Jugo­sla­wien war ein Viel­völ­ker­staat, der völlig ohne Zutin der Briten ausein­an­der­ge­fallen ist, als es die Knute des Tito-Regimes nicht mehr gab. Und der Ukrai­ne­krieg ist alleine Putins Macht­hunger geschuldet.

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      • Das ist so nicht richtig!!und Falsch wer hat den Zaren gestürst?
        die Fäden haben die engländer gezogen!! füralles was in europ pssiert die Finger drin hat England ob Spanien Portugal Frank­reich Russ­land Deutsch­land Ialien Jugo­sla­wien überall nur Engländer!
        Die Engländer sind das Übel für ganz Europa!

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        • Was ist so nicht richtig? Anschei­nend behaupten Sie das einfach belegen nichts und wech­seln einfach das Thema. Wussten Sie schon, dass die Briten erwägen, in die EU zurückzukehren?

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        • Und, G&M, der Zar kämpfte in WK1 gemeinsam mit den Englän­dern gegen die Entente-Mächte. Nach dem Sturz des Zaren endete der Krieg an der Ostfront und die Alli­ierten mussten ohne die Entlas­tung im Osten weiter­kämpfen. Der Sturz des Zaren war also nicht im Sinne der Engländer. Sie mögen in den Englän­dern ein fixes Feid­bild haben, aber es lässt sich nicht für alles brau­chen, was einem nicht gefällt.

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