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Hessenthaler-Anwalt Johannes Eisenberg (l.): „Der Antifaschist (Hessenthaler) hat durch seine mutige Tat HC Strache aus der Regierung und von der Machtposition gedrängt und die Regierungsbeteiligung der rechtsradikalen FPÖ zu beenden geholfen.“ Ihm gebühre daher „Lob der Bundesrepublik Deutschland sowie des freiheitlichen Europas, und nicht die schäbige Inhaftierung als Untersuchungshäftling in der JVA Moabit.“

Ibiza-Affäre: taz-Anwalt nennt Koks-Dealen und Staatsstreich „Fake-Vorwürfe“

Die Berliner Behörden wussten schon seit November 2019, dass sich der „Sicherheitssöldner“ Julian Hessenthaler, Urheber des manipulierten Ibiza-Videos, in Berlin aufhält, so sein Anwalt Johannes Eisenberg in einer Pressemitteilung vom 14. Dezember. Seit Juli 2020 habe der vierte Strafsenat des Kammergerichts Berlin einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, die aber erst am 10. Dezember zu einer Verhaftung Hessenthalers geführt hat wie PI-NEWS berichtete.

Der in linken Berliner Kreisen aktive Anwalt bestreitet alle Vorwürfe und wirft der österreichischen Justiz eine „orchestrierte Verdachtskonstruktion“ vor, wobei er seinen Mandanten mit „Whistleblowern“ wie Edward Snowden und Julian Assange vergleicht.  Dass Edward Snowden oder Julian Assange manipulative Videos geschnitten hätten, um Aussagen aus dem Kontext zu reißen, Firmen, Parteien und Politiker zu erpressen, Leben zu vernichten und gegen eine demokratische gewählte Regierung zu putschen, ist nicht bekannt.

Die Vorwürfe des Kokainhandels gegen Hessenthaler sieht taz-Anwalt Eisenberg als „Bagatelle“ an, und nennt die mutmaßliche Abgabe von 1,5 kg Kokain durch seinen Mandanten „Kleinstmengen“.

„Wegen dieser Fake-Vorwürfe hat das Kammergericht den Auslieferungshaftbefehl erlassen und (Hessenthaler) in der JVA Moabit einkerkern lassen, ohne jede Gewährung rechtlichen Gehörs“, so die abstruse Auslegung des Koks-Anwalts Jony „Schrotti“ Eisenberg.

„Die Verteidigung von (Hessenthaler) hat bereits im November 2019 Kontakt zu den Berliner Behörden aufgenommen und darum gebeten, vor der Anordnung strafprozessurale Maßnahmen rechtliches Gehör zu erhalten. Sie hat angeboten, jederzeit den Kontakt der deutschen Behörden zu ihm zu ermöglichen, wenn das gewünscht ist.“ Die deutschen Behörden wissen also seit über einem Jahr, dass sich der Urheber des von SZ, Spiegel und Jan Böhmermann eingefädelten Staatsstreichs in Österreich in Berlin aufhält.

Die Strafverfolgung der österreichischen Behörden beruhe auf „unbegründeten Vorwürfen, die von einem Polizeibeamten konstruiert wurden“, behauptet Eisenberg ohne Belege. Dieser Beamte sei ein „glühender Strache-Anhänger“, der Ende Mai 2019 Gründungsmitglied der gegen die „Ibiza-Video“-Verantwortlichen eingesetzten Sonderkommission des BKA-Österreich, der „Soko-Tape“ sei. Die „Soko-Tape“ genießt in der Alpenrepublik hohes Ansehen, viele Österreicher erhoffen sich davon Aufklärung über die umstürzlerische Medienkampagne aus Deutschland gegen ihr Land.

Eisenberg wirft den österreichischen Behörden ohne Begründung „massive Verfahrensverstöße“ und „damit verbundene Grundrechtsverletzungen“ vor. Ein „Auslieferungshindernis“ bestehe, da Hessenthaler „wegen seiner politischen Anschauungen verfolgt oder bestraft“ werden könne. In Österreich regiert eine schwarz-grüne Koalition. Eisenberg begründet seine ungeheuerlichen Vorwürfe gegen das EU-Partnerland damit, dass die FPÖ „seit Jahrzehnten Staatspartei“ sei und „aus den Ländern wesentliche Richter-, Staatsanwalts- und Behördenstellen“ besetze.

„Teile der Justiz und der Polizei sind von der FPÖ und ihren Sympathisanten durchsetzt“, so der Anwalt. Dass es in den Behörden auch hier und da nicht-linke oder gar „rechte“ Beamte geben könnte, scheint für ihn eine Grundrechtsverletzung darzustellen. Die Grundrechte von HC Strache und Johann Gudenus, bzw. den österreichischen Bürgern auf Nichteinmischung ausländischer Staaten in die österreichische Demokratie, lässt er freilich außer Acht.

Die Fertigung des Ibiza-Fake-Videos sei „eine Art Nothilfemaßnahme“ gegen die schwarz-blaue Regierung in Österreich gewesen, so Eisenberg, und nimmt dabei zur Kenntnis, dass sein Mandant bemüht war, die demokratisch gewählte Regierung Österreichs zu stürzen. „Der Antifaschist (Hessenthaler) hat durch seine mutige Tat HC Strache aus der Regierung und von der Machtposition gedrängt und die Regierungsbeteiligung der rechtsradikalen FPÖ zu beenden geholfen.“ Ihm gebühre daher „Lob der Bundesrepublik Deutschland sowie des freiheitlichen Europas, und nicht die schäbige Inhaftierung als Untersuchungshäftling in der JVA Moabit.“

Um dem Frevel noch die Krone aufzusetzen unterstellt Eisenberg der österreichischen Justiz abschließend, dass sie „die Tat, die Auflösung der ÖVP/FPÖ-Regierung und das Zurückdrängen der rechtsradikalen FPÖ mit falschen und konstruierten Vorwürfen rächen will.“

Die Tatsache, dass sein Mandant mit „falschen und konstruierten Vorwürfen“ die Regierung eines EU-Partnerlandes zu Fall gebracht hat und die Karrieren zweier verdienter Patrioten zerstört hat, scheint der Berliner Anwalt nicht reflektiert zu haben.

  • 83 (2) StGB Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens: „Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
  • 100a StGB Landesverräterische Fälschung: „Wer wider besseres Wissen gefälschte oder verfälschte Gegenstände, Nachrichten darüber oder unwahre Behauptungen tatsächlicher Art, die im Falle ihrer Echtheit oder Wahrheit für die äußere Sicherheit oder die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu einer fremden Macht von Bedeutung wären, an einen anderen gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um einer fremden Macht vorzutäuschen, daß es sich um echte Gegenstände oder um Tatsachen handele, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit oder die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu einer fremden Macht herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Dieser Beitrag erschien auch auf PI-NEWS

Von Redaktion

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