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Die tschechischen Abgeordneten haben am Freitag, den 18. Juni, mit 141 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen einen Antrag angenommen, der die Charta der Grundrechte und Freiheiten um einen neuen Artikel ergänzt, der besagt, dass “das Recht, das eigene Leben oder das Leben eines anderen Mannes oder einer anderen Frau auch mit Hilfe einer Waffe zu verteidigen, unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen garantiert ist.” Mit anderen Worten: Die tschechischen Abgeordneten stimmten für die Legalisierung der Selbstverteidigung. Um Gesetz zu werden, muss diese Änderung noch vom Senat genehmigt werden.
 

“Übermäßige Regulierung führt zu einem Anstieg der Anzahl illegaler Waffen
Zur Motivation für die Änderung der Gesetzgebung in diese Richtung erklärte die Abgeordnete Jana Černochová (Bürgerlich-Demokratische Partei, ODS – Opposition):

“Eine übermäßige Regulierung von legal gehaltenen Waffen macht keinen Sinn und führt zu einem Anstieg der Zahl illegal gehaltener Waffen […] Das Ziel ist nicht, die Zahl der Waffen in den Händen der Bürger zu erhöhen. […] Eine vernachlässigbare Anzahl von Verbrechen wird mit einer legal gehaltenen Waffe begangen”,

während der Abgeordnete Jiří Mašek (ANO – Mehrheit) sagte: “Dies ist kein Gesetz über die Bewaffnung, sondern über den Einsatz von Waffen zur Selbstverteidigung.” Der Vorsitzende der Populistischen Partei (SPD), Tomio Okamura, der den Text ebenfalls unterstützte, argumentierte seinerseits, dass “ein ehrlicher Mann […] Angst hat, sich zu verteidigen, wenn er nachts in seinem Haus angegriffen wird”, und bezog sich dabei auf einen jüngsten Vorfall in der Region Pilsen (Westböhmen).

Eine Petition, die von 102.000 Menschen unterstützt wird

Die Änderung folgt einer Petition, die von Jägern und anderen Waffenbesitzern initiiert und von 102.000 Bürgern unterzeichnet wurde, als Reaktion auf die Bestrebungen der Europäischen Kommission, im Namen des Kampfes gegen den Terrorismus den – auch legalen – Besitz von Schusswaffen einzuschränken.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei der VISEGRÁD POST, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


6 Gedanken zu „In der Tschechischen Republik sagen die Abgeordneten Ja zur Selbstverteidigung“
  1. Dann sollte aber auch eine richtige Ausbildung verlangt werden. Eine Waffe so wie im Bild zu halten, ist mindestens grob fahrlässig.

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    1. Nicht nur Fremd-, sondern auch Eigengefährdung MÜSSEN den Menschen vor Augen geführt werden! Das richte Erlernen vom Umgang mit einer Schusswaffe muss Pflicht sein! Ansonsten ist diese Entscheidung absolut zu begrüßen!

      In der “Scheindemokratie Schland” undenkbar! Hier dürfen künftig aber Behördenmitarbeiter*Innen Waffen tragen. Da muss man sich schon die Frage stellen, warum das so ist!

      Ein weiterer Schritt zur Abgrenzung zwischen – angeblichen – Souverän und Scheinstaat. Misstrauen und Angst werden – da bin ich mir sicher – für Zwischenfälle sorgen!

      Schlagzeilen wie “Justizsekretär erschießt Zeugen, der vor Gericht erscheinen sollte”, sind durchaus denkbar geworden…

      “Schland hat so was von fertig…”

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    1. Tja – wer sich hierzuland wehrt gegen Angreifer gilt schon als Opfer wenn er/sie dem armen Angreifer in seinem Überlebenskampf auch nur einen Kratzer verpasst – der Angreifer wird dann zum Opfer stilisiert.

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