Ingol­stadt: Keine Maske? Ab in den Knast!

Woran erkennt man ein post­de­mo­kra­ti­sches Staats­wesen? Ein Anzei­chen dafür ist, dass die Justiz nicht mehr nach Recht und Gesetz urteilt, sondern sich als Voll­stre­cker der jewei­ligen Regie­rungs­po­litik erweist und damit das Recht beugt.

Beispiele dafür finden sich im Wochen­takt. Einmal wird eine unbe­schol­tene Ärztin dafür zu einer Haft­strafe von zwei Jahren und neun Monaten verur­teilt und mit Berufs­verbot belegt, weil sie in den Jahren 2020/2021 Atteste ausge­stellt hatte, ohne die Pati­enten persön­lich zu unter­su­chen. Das geschah zu einer Zeit, in der Krank­schrei­bungen tele­fo­nisch erfolgten.

Ein anderes Mal soll der AfD-Abge­ord­nete und PI-NEWS-Kolum­nist Martin Renner 9000 Euro dafür bezahlen, dass er beim Ziga­ret­ten­kauf im Kiosk keine FFP2-Maske dabei hatte, sondern nur eine Stoff­maske. Der Kiosk-Betreiber soll sich dadurch und auf Renners angeb­liche Reak­tion belei­digt gefühlt haben.

Nun erhielten wir einen fast unglaub­li­chen Bericht einer Mitstrei­terin, in dem sie ihre Erfah­rungen mit dem ehema­ligen Rechts­staat schil­dert. Wir veröf­fent­li­chen hier den Erleb­nis­be­richt von Ilse Ziegler aus Ingolstadt:

Ich wurde am 31.08.2020 aus einem Hotel raus­ge­worfen, weil ich aus gesund­heit­li­chen Gründen keine Maske getragen hatte. Ferner wurde ich von dem Hotel deswegen angezeigt.

Ca. zwei Monate später erhielt ich einen Bußgeld­be­scheid von der Stadt Ingol­stadt. Gegen diesen legte ich Wider­spruch ein. Zum Zeit­punkt der „Tat“ stand in der „Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung“, dass eine Glaub­haft­ma­chung ausrei­chen würde, wenn man aus gesund­heit­li­chen Gründen keine Maske tragen könne. Die Ange­stellte der Stadt Ingol­stadt forderte von mir jedoch ein Attest. Dieses lies ich mir dann ausstellen. Da dieses Attest nach der „Tat“ ausge­stellt wurde, lies sie das Attest nicht gelten.

Da ich mich weigerte, das Bußgeld zu bezahlen, kam es zu einem Gerichts­termin. Zu diesem Termin wurde ich jedoch nicht in den Gerichts­saal gelassen, da mein Attest den damals geltenden Anfor­de­rungen nicht entsprach. Ich wurde somit in Abwe­sen­heit zu dem Bußgeld in Höhe von 250 Euro verur­teilt. Gegen dieses Gerichts­ur­teil habe ich Einspruch eingelegt.

Ich bekam dann das nächste Urteil, gegen das ich dann wieder Einspruch einlegte usw. Ich habe es geschafft, sieben Gerich­tur­teile in dieser Ange­le­gen­heit zu bekommen. Da ich mich immer noch weigerte, das Bußgeld zu bezahlen, bekam ich die Andro­hung zur Erzwingungshaft.

Am 16.11.2022 erschienen schließ­lich vier Polizeibeamte/innen und nahmen mich fest und brachten mich in die JVA München, in der ich dann 20 Tage inhaf­tiert war, weil ich mich weigerte, dieses Bußgeld zu bezahlen.

Über ihre Erfah­rungen berichtet Ilse Ziegler ausführ­lich in einem Inter­view mit dem Video-Blogger Ignaz Bearth auf GETTR. Das Inter­view kann in ganzer Länge hier ange­sehen werden (geht los bei Minute 16).

Dies ist mit Sicher­heit kein Einzel­fall. Die Landes­jus­tiz­mi­nister instru­men­ta­li­sieren die Ober­staats­an­walt­schaften als Voll­stre­cker gegen alle, die den Maßnahmen, und seien sie längst aufge­hoben, nichts Gutes abge­winnen können und ihre Meinung kundtun. Sie betrachten sie in maois­ti­scher Manier als Staats­feinde. Seien die Gründe auch nur vorge­schoben: Kritik an der Regie­rung muss bestraft werden. Das ist Tatsache im post­fak­ti­schen Staatswesen.

Lieber nimmt man in Kauf, dass Verge­wal­tiger auf freien Fuß kommen, weil die Ermitt­lungs­be­hörden angeb­lich über­lastet sind. Die Bestra­fung von gefähr­li­chen „Dele­gi­ti­mie­rern“ ist ja weitaus wich­tiger als die Sicher­heit der Bürger. 3000 Poli­zei­be­amte waren im Einsatz gegen zwei Dutzend Rollator-Putschisten, aber lang vorher­ge­sagte Krawalle der Inva­soren zu Silvester konnten sie nicht verhin­dern. Alle 145 fest­ge­nom­menen Gewalt­täter der Bürger­kriegs­nacht sind wieder in die Frei­heit entlassen worden. Aber wehe, man wider­spricht der Regie­rung. Dann geht’s ab in den Knast im „besten Deutsch­land aller Zeiten“. Da seien der gedächt­nis­schwache Scholzomat und Antifa-Faeser vor. Man denke daran: Es kann jeden treffen, nicht nur Ilse Ziegler.

Kann es noch schlimmer kommen? Ja, es kann und es wird. Michael Ballweg sitzt seit über sechs Monaten als poli­ti­scher Gefan­gener in Stutt­gart-Stamm­heim. Oliver Janich auch. Es werden noch viele folgen, bis ein isla­mi­sches Scharia-Gericht im Kalifat Deutsch­land die ersten Todes­strafen wegen Blas­phemie verhängt und in der Münchner Allianz-Arena in der Halb­zeit­pause die ersten Hinrich­tungen stattfinden.

Wie sagte schon der Kaba­ret­tist Dieter Hilde­brandt, als die Welt noch weit­ge­hend in Ordnung war: „Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“

Dieser Beitrag erschien zuerst bei PI-NEWS, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


15 Kommentare

    • Also nochmal, bis die Infor­ma­tion ins trübe Hirn sickert:

      Die Leug­nung von Russ­lands menschen­feind­li­cher COVID-Politik muss aufhören – Es ist extrem peinlich:
      uncutnews.ch/die-leugnung-von-russlands-menschenfeindlicher-covid-politik-muss-aufhoeren-es-ist-extrem-peinlich/

      Putin unter­zeichnet Biometrie-Gesetz:

      „Frohes neues Jahr

      Der russi­sche Präsi­dent Wladimir Putin hat am Donnerstag ein sehr umsich­tiges Gesetz unter­zeichnet, das die Kontrolle über die biome­tri­schen Daten des Landes (Gesichts­scans und Stimm­proben) an ein kommer­zi­elles Unter­nehmen über­trägt, das teil­weise von der russi­schen Zentral­bank kontrol­liert wird.

      Dies ist notwendig, um die Daten aller Bürger vor rubel­schwin­genden Wirt­schafts­un­ter­nehmen zu schützen. Ja.

      Wie RIA Novosti fach­kundig erklärte, handelt es sich hierbei mögli­cher­weise um das beste Gesetz aller Zeiten – voller Sicher­heit, Achtung der indi­vi­du­ellen Frei­heiten, finan­zi­eller Frei­heit, Privat­sphäre und scho­ko­la­den­über­zo­gener Einhörner.“
      uncutnews.ch/putin-unterzeichnet-biometrie-gesetz/

      Einhörner für Einäu­gige – wüsste nicht, was es an diesem sach­lich fundierten Kommentar zu löschen gibt?

  1. Die Freis­lers in der Justiz nehmen langsam aber sicher über­hand. Daß die StA nicht zur unab­hän­gigen Justiz gehört dürfte nach dem EU-Gerichtshof Urteil schon bekannt sein. Das war aller­dings schon immer so. Siehe Entlas­sung des GBA v. Stahl (Ende der 90er Jahre) nachdem er sich von „seiner“ FDP Partei­kol­legin nicht Nasführen lassen wollte.

  2. Und das obwohl der Drösten doch erst kürz­lich verkün­dete, dass die Plön­demie vorbei ist – haben die wohl noch nicht mitbekommen:
    Meines Erachtens.

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    • Es ging doch von Anfang an nie wirk­lich um Gesundheit:
      „Wir können in dieser P(l)andemie Dinge umsetzen die wir sonst nie hätten umsetzen können“, das „darf niemals hinter­fragt werden“

  3. OT – aber irgendwie auch nicht so ganz OT, ein Artikel zu Geburten, zu dem man stehen mag wie man will, wobei auch hier vieles süstem­kon­formes zwischen den Zeilen zu lesen und/oder einfach richtig zu verstehen ist. – Doch man schaue sich das Fami­li­en­bild an, dass da zwischen den zwei Absätzen einge­fügt ist – dann weiß man Bescheid.

    Meines Erach­tens.

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  4. Es gilt, Exempel zu statuieren.
    Und da der Staat die Mittel davon seinen Bürgern abpresst, hat er faktisch unbe­grenzte Ressourcen für seine umge­kehrten Kohlhaasiaden.

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  5. Ein dikta­to­ri­sches Unrechts­re­gime erkennt man daran, dass die Verbre­cher frei gelassen und die poli­tisch Unge­hor­samen streng bestraft werden.

    Beispiele für ersteres:
    – Ein musli­mi­scher Migrant (nachdem er seinen Migranten-Kumpels gesagt hatte, sie sollten das jetzt mal auf Handy aufnehmen) suchte Sreit mit einem (zufällig daher­kom­menden Deut­schen), schlug ihn so, dass der starb. Vor Gericht war das „Körper­ver­let­zung mit Todes­folge“ und er kam auf „Bewäh­rung“ frei.
    – Ein musli­mi­scher Migrant verge­wal­tigte eine 10-Jährige: „Bewäh­rungs­strafe“.
    – Von den 145 in der Berliner Silves­ter­nacht in Poli­zei­ge­wahrsam genom­menen (über­wie­gend musli­mi­schen Migranten) ist kein einziger mehr in Unter­su­chungs­haft (obwohl es hier um schweren Land­frie­dens­bruch ging, wo die bloße Teil­nahme ausreicht, um ange­klagt zu werden; einzelne Straf­taten müssen Einzelnen über­haupt nicht nach­ge­wiesen werden).

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