web analytics
Demo gegen Coronamaßnahmen in Frankfurt | Foto: wikimedia commons - photoheuristic.info/ (CC BY 2.0)

Von PETER HAISENKO | Nötigung ist ein Straftatbestand und wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren geahndet. Die Art und Weise, wie Impfunwillige mit Drohungen zur COVID-Impfung getrieben werden, ist Psychoterror, der nur noch als Nötigung bezeichnet werden kann.

Warum haben sich Menschen die Spritze verpassen lassen, die gegen Corona schützen soll? Mit einem Mittel, das nur eine Notzulassung hat und keineswegs den etablierten Standards für Impfstoffe gerecht wird. Da gibt es zunächst diejenigen, die einigermaßen überzeugt sind, dass ihnen der Bankkaufmann nur die reine Wahrheit erzählt und Angst und Panik wegen der Pandemie berechtigt, ja lebenserhaltend sind. Der verharmlosend „Piks“ genannte Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit hilft ihrem seelischen Gleichgewicht. Wie groß der Prozentsatz dieser ist, ist schwer einzuschätzen. Mein persönlicher Eindruck ist aber, dass es sich nur um eine Minderheit handeln kann. Warum lassen sich diejenigen spritzen, die das nicht aus der Überzeugung tun, wirklich etwas Notwendiges für ihre Gesundheit anzunehmen?

Die meisten Geimpften, mit denen ich gesprochen habe, sagen, dass sie sich haben impfen lassen, weil sie den Einschränkungen für Ungeimpfte entkommen wollen. Weil sie in Urlaub fahren wollen oder Orte ohne Test betreten, für deren Zutritt ein frischer Test verlangt wird. Oder eben ein Impf- oder Genesungsnachweis. Allein Letzterer ist schon hochproblematisch. Alle, diesmal wirklich alle Fachleute, inklusive der regierungsamtlichen Stellen, gehen davon aus, dass ein hoher Prozentanteil an COVID-Infektionen unerkannt verlaufen ist. Das heißt, man hat sich das Virus eingefangen, der Körper hat es ohne Symptome unbemerkt abgewehrt und sich so eine natürliche Immunität erworben. Die Meinungen dazu variieren nur in der Annahme des Prozentsatzes: Sind diese symptomfrei Immunisierten nun das Doppelte oder das Zehnfache der durch Tests erkannten Infektionen? Ein Test für Gesunde ist nicht vorgesehen, ob sie sich unbemerkt immunisiert haben oder schon immer immun waren. So gilt auch für sie, dass sie sich „freiimpfen“ lassen sollen.

Drohung aus dem Kanzleramt: Impfpflicht durch die Hintertür

Täglich werden wir traktiert mit neuen Meldungen, welches Reiseziel mit welchen Einschränkungen belegt worden ist oder in wenigen Tagen sein wird. Man kann den Überblick nicht mehr behalten. Selbst wenn man sich schon in einem bislang als ungefährlich eingestuften Reiseland aufhält, kann man nicht sicher sein, ob man nicht nach der Rückkehr aus dem plötzlich als Hochrisikogebiet eingestuften Land für zwei Wochen in Quarantäne muss. Inklusive Gehaltsverlust, wegen der verordneten Fehltage am Arbeitsplatz. Es sei denn, man ist schon zweimal geimpft. Dass das weder vor Infektion noch Erkrankung oder sogar Tod schützt, ist bekannt und setzt so den unsäglichen Propagandaverfahren die Krone auf. Aber wer eben doch endlich wieder einmal sein geliebtes Urlaubsziel aufsuchen möchte, der muss schon über starke Nerven oder Durchhaltevermögen verfügen, seine Reise ohne Impfung anzutreten und sich so andauernder Testpflicht auszusetzen.

Aber auch das reicht nicht aus. In den Medien werden andauernd Zitate publiziert, wenn sich Hinz und Kunz mit Forderungen nach Einschränkungen für Ungeimpfte auskotzen. Kein Kino, keine Disco, kein Restaurant, kein Fußballstadion oder Konzert soll betreten werden dürfen, ohne Impfung. Bisher waren das keine „regierungsamtlichen“ Verlautbarungen, aber es kamen von der Regierung auch keine klaren und eindeutigen Absagen für diese grundgesetzwidrigen Forderungen der Soziopathen im Schlepptau des Obersoziopathen Lauterbach. Seit diesem Wochenende sieht das anders aus. Da hat sich Kanzleramtsminister Helge Braun in einem Interview in der BamS unmissverständlich für eine Impfpflicht durch die Hintertür ausgesprochen. Konkret macht er deutlich, dass es für Ungeimpfte „weitere Verschärfungen geben müsse. Gewisse Angebote wie Restaurant, Kino und Stadionbesuche wären dann selbst für negativ getestete Ungeimpfte nicht mehr möglich.“ Klare Sache: Hier wird das im Grundgesetzt garantierte Gleichheitsprinzip ausgehebelt. Hier geht es um gehorsames Untertanentum. Wer sich dem Impfzwang unterordnet, erhält Privilegien, wer dagegen aufmuckt, muss mit Repressalien rechnen. Es droht Freiheitsentzug. Aber ist das Grundgesetz in Merkels Kanzleramt nicht schon lange nur noch lästige Staffage?

Nötigung ist ein Straftatbestand

Oben drauf der Psychoterror, diesmal von der Kanzlerin selbst und den Landesfürsten: Wer sich nicht impfen lässt handelt unsolidarisch, gefährdet das Leben anderer und ist letztlich schuld daran, dass der nächste Lockdown unumgänglich wird. Hier wird wieder einmal die Realität verdreht. Die Impf-Soziopathen bezeichnen Impfunwillige als Soziopathen. Dabei könnte es doch so einfach sein. Wer Angst vor dem Virus hat, der soll sich impfen lassen. Dann ist er doch laut Propaganda geschützt. Dann kann es ihm doch gleichgültig sein, ob Ungeimpfte frei herumlaufen. Es müssten dann doch nur diese sein, die dem Risiko einer Infektion oder Krankheit ausgesetzt sind. Warum also wird der Impfterror betrieben? Doch nicht zum Schutz der Geimpften? Oder weiß man in Regierungskreisen, dass die Impfungen für die Katz sind? Wie sonst wäre es zu erklären, dass derart massiv zur Impfung genötigt wird?

Und es ist Nötigung! § 240 „Nötigung“ beschreibt das so:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Rechtswidrig? Renommierte Verfassungsrechtler haben festgestellt, dass die Regierung rechtswidrig im Sinne des Grundgesetzes gehandelt hat, indem sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet hat. Zudem ist unklar, welches Ziel verfolgt wird. Dass das Virus nicht „ausgerottet“ werden kann, ist Konsens. Dass die Pharmaindustrie mit Milliardensummen bedacht wird, ebenfalls. Was also ist der „angestrebte Zweck“ und kann er etwas anderes als „verwerflich“ sein? Gewalt? Was kann ein Bußgeld oder eine Zutrittsverweigerung anderes als Gewaltanwendung sein.

Die Drohungen mit „empfindlichen Übeln“ sind allgegenwärtig, in Form von Verweigerung von grundgesetzlichen Freiheiten für Ungeimpfte. Es sind Fälle bekannt, dass Schwangere in direktem Zusammenhang mit der Impfung ihr Kind verloren haben. Wer also mit obigem Repertoire Schwangere zur Impfung nötigt, macht sich eines besonders schweren Falls schuldig und missbraucht damit seine Stellung als Amtsträger. So hat sich nicht nur die Regierung der Nötigung schuldig gemacht, sondern auch alle ihr gewogenen Medienleute, die die Nötigung der Regierung transportieren und so erst die Schlagkraft verleihen.

Eine Impfpflicht gibt es nicht und das wird gebetsmühlenartig ständig wiederholt. Die gibt es offiziell tatsächlich nicht, aber wie die Impfunwilligen zunehmend drangsaliert werden, kann nur noch als Impfnötigung bezeichnet werden. Ich wiederhole es: Wer einen Menschen mit Androhung eines empfindlichen Übels zu einer Impfung zwingen will, begeht den Akt der Nötigung. Die Aberkennung grundgesetzlich garantierter Rechte ist ein empfindliches Übel. Was sonst? Die Frage bleibt nur noch, ob sich ein deutsches Gericht finden wird, das die professionellen und „ehrenamtlichen“ Nötiger ihrer gerechten Strafe zuführen wird. Der Versuch, das herzustellen, ist bereits unternommen worden. Und zwar von einem mutigen Juristen in Baden Württemberg.

Dessen „Anregung zur Aufnahme von Ermittlungen“ stelle ich hier vor und auch dieser Jurist kommt zu dem Schluss, dass Nötigung vorliegt:

Rechtsanwalt Otto Brian

An die
Staatsanwaltschaft
Neckarstr. 145
70190 Stuttgart

Betr.: Anregung zur Aufnahme von Ermittlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend schildere ich einen Sachverhalt, der Anlass sein sollte, gegen folgende Personen Ermittlungen aufzunehmen, da ein Anfangsverdacht auf die Begehung von Straftaten, deren Verfolgung im öffentlichen Interesse liegt, besteht.

Es handelt sich um

Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Richard Wagner Straße 15, 79184 Stuttgart,

Frau Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper, Thouretstraße 6, 70029 Stuttgart,

Herrn Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha, Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart

und andere, die amtsbedingt als Mittäter oder Beihilfe-Leistende in Betracht kommen wie etwa Landräte/innen oder Oberbürgermeister/innen.

Ich schicke voraus, dass ich keiner Gruppierung angehöre, also als Einzelperson handle. Allerdings bin ich seit 1975 Mitglied der SPD, war von 1968 bis 1992 Stadtrat in der Großen Kreisstadt Mosbach sowie 10 Jahre im Kreistag des NOK und habe für die SPD auch für den Bundestag kandidiert. In BW und im Bund war ich in verschiedenen Funktionen tätig. Ich melde mich deshalb zu Wort, weil ich den Eindruck habe, dass das Grundgesetz von der Politik, insbesondere von der Exekutive, nicht mehr ernst genommen wird. Schaut man im Internet unter dem Stichwort “Bundestag” nach, fällt als Erstes die Überschrift “Das Grundgesetz steht im Rang über allen deutschen Rechtsnormen” auf. Herr Kretschmann hat gerade erst im Fernsehen sinngemäß geäußert, er wolle mehr Möglichkeiten haben, die lästigen Verwaltungsgerichte und die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu umgehen, wenn eilige Entscheidungen zu treffen sind. Als Mitglied eines Organs der Rechtspflege kann ich es nicht hinnehmen, dass die Hauptsäule unserer freiheitlichen Demokratie willkürlich beschädigt wird. Der Zugriff des Staates auf Grundrechte der Bürger ist nur in engen Grenzen möglich und bedarf nach immer noch geltender höchstrichterlicher Rechtssprechung der ständigen Überprüfung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Die oben genannten Personen haben die CoronaVO BW vom 25.06.21, in Kraft getreten am 28.06.21, verkündet und somit zu verantworten. Diese VO ist rechtswidrig, denn sie verstößt gegen das Grundgesetz. Die vorangegangene VO kannte als Untergrenze die Inzidenzschwelle von 35. Deren mehrtägige Unterschreitung löste die Stufe 1 hinsichtlich der Aufhebung von Grundrechtseinschränkungen automatisch aus. Ende Juni 21 waren die Neupositivenzahlen weit unter dieser Grenze. Um die Aufhebung von Einschränkungen zu vermeiden, bestimmte die Regierung die Inzidenzschwelle 10 zum neuen Kriterium für die Aufhebung von Einschränkungen. Dies ist eine willkürliche Maßnahme, denn sie dient nicht der Gesundheitsvorsorge, sondern entspringt politischem Kalkül. Besonders schwerwiegend ist die Verpflichtung zum Tragen von Gesichtsmasken auch bei Unterschreitung der Schwelle Inzidenz 10 in § 3 der VO. Sie gilt also auch bei Null. Damit entfällt die Prüfung, ob die Grundrechtseinschränkung verhältnismäßig ist. So dreist wurde bisher die Missachtung des Grundgesetzes noch nie demonstriert. Herr Kretschmann vollzieht hier bereits, was er als Idealfall der Grundrechtsausschaltung postuliert hat. Irrtümlich meint die Regierung von BW offenbar, dass sie durch die Einführung des § 28 b IfSG einen Freibrief für Grundrechtsverletzungen erhalten habe, wonach die Bundesländer Verschärfungen beliebig verordnen dürften. Ohnehin können die §§ 28 ff IfSG angesichts des Fehlens einer “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” keine Rechtsgrundlage sein. Im NOK gibt es nun die groteske Situation, dass bei einer Inzidenz von aktuell 0,7 Masken getragen werden müssen. Bei 144.000 Einwohnern entspricht das drei positiv getesteten Personen im gesamten Landkreis, von denen nicht bekannt ist, ob sie symptomfrei, falsch-positiv oder leicht erkrankt sind. Schwere Fälle gibt es derzeit nicht, was beweist, dass das Gesundheitssystem weit entfernt von einer besonderen Belastung ist. Die Bürger/innen werden hier an der Nase herum geführt. Die Regierung befindet sich in einem eklatanten Rechtsirrtum, da, wie oben ausgeführt, das Grundgesetz über allen deutschen Rechtsnormen steht. Die Verletzung von Grundrechtsnormen erfüllen per se noch keinen Straftatbestand, hat aber eine strafrechtliche Dimension, wo das Handeln einen solchen erfüllt. Genau das ist vorliegend der Fall. Die oben genannten Personen erfüllen mit ihrem Handeln den Straftatbestand des § 240 StGB (Nötigung) in Form des Absatzes 4 Ziff. 2. Hierfür ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren angedroht.

Die Staatskanzlei und die Ministerien sind mit hoch qualifizierten Juristen ausgestattet, sodass die oben benannten Personen sehr genau wissen, was sie tun und sich nicht auf einen unvermeidbaren Irrtum berufen können. Ihr Handeln ist als fortgesetzte vorsätzliche Nötigung in der erschwerten Form des Missbrauchs ihrer Stellung als Amtsträger einzuordnen.

Der Straftatbestand der Nötigung ist erfüllt, weil diejenigen, die die Maske in den vorgesehenen Fällen nicht tragen, rechtswidrig mit dem “empfindlichen Übel” der Androhung eines nicht geringen Bußgeldes genötigt werden, in Einschränkung ihres Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 GG die Maske aufzusetzen. Dabei ist auch an Körperverletzung zu denken, da das Tragen der Maske für längere Zeit nach Auffassung namhafter HNO-Fachärzte und anderer Experten gesundheitsschädlich sein kann.

Für die gleichzeitig unabhängig von einer Inzidenzschwelle durchgeführte wöchentlich zweimalige Testung von Schülerinnen und Schülern gilt im Prinzip das Gleiche wie bei den Masken. Hier kommt hinzu, dass die nun schon monatelang durchgeführten Tests beweisen, dass die Beteiligung der Kinder am Infektionsgeschehen marginal ist. Eine Anfrage im Land Hessen ergab, dass bei 1,1 Mio. Tests in Schulen nur ca. 40 positiv waren, wobei nicht gesagt wurde, ob überhaupt jemand Symptome hatte. Im NOK war nicht zu erfahren, welches Ergebnis die Schultests hatten. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand positiv war. Für eine Fortsetzung dieser Tests, die Millionen Euro kosten, gibt es keine vernünftige Erklärung. Da diese “Zwangstests” einen Eingriff in die in Art. 2 GG garantierten Grundrechte darstellen, liegt hier ebenfalls eine Nötigung im Amt vor. Das empfindliche Übel ist hier u.a. die Androhung, gesunde Kinder vom Präsenzunterricht auszuschließen.

Ich bitte höflich, mir den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen und das Aktenzeichen mitzuteilen.

Otto Brian, Rechtsanwalt

Zum Autor: Peter Haisenko ist Schriftsteller, Inhaber des Anderwelt-Verlages und Herausgeber von AnderweltOnline.com

 

Von Redaktion

30 Gedanken zu „Ist Impfpflicht eine strafbare Nötigung?“
    1. Das stimmt so nicht. Das Serum ist länger getestet als so manches andere Arzneimittel. Die Studien wurde jahrelang über Tierimpfungen verschleiert. Warum kriegt mancher Hund nach einer Impfung plötzlich Autoimmunkrankheit?

      3
      1
      1. Bei den Tieren wurde die Tests eingestellt, weil sich gravierende Nebenwirkungen zeigten, wie zB Blutschwitzen bei Kälbern und 100% iges Sterben bei diversen Kleintieren.
        JEDE Impfung, auch die angeblich ausgetesteten und harmlosen, führen zu Autoimmunerkrankungen bei Mensch und Tier. Das von manchen hochgelobte Sputnik V ist auch nur ein Giftstoff, aber die Freunde von Russland wollen das nicht hören, die sind auf dem Auge auch blind.

        1. “Die Tests” gibt es nicht. In der Wissenschaft ist alles volatil. Manche Viele Feldtests lieferten nicht das gewünschte Ergebnis und verschwanden daher wieder, womöglich auch die von Ihnen genannten. Dafür gibt es dann andere, mit geänderten Parametern. Mir ist noch nie ein Forscher begegnet, der seine Forschungen “einfach so” eingestellt hätte. Das wäre ein persönlicher Offenbarungseid. Und es ist auch nicht zweckmäßig, denn man will ja etwas erreichen. Semper antrorsum, retrorsum non – immer vorwärts, niemals zurück.

          Und JA, auch die russische Impfe ist nur Fake. Immerhin wurde dadurch jedem die Offenbarung verkündet, dass auch der “gute Putin” nur einer von denen ist: “Böder Bulle – Guter Bulle” (gähn)

      2. Abgrundgütiger, wie soll das denn gehen (“länger getestet als so manches andere Arzneimittel”)? Als die Covid-19-Impfstoffe rauskamen, war das Covid-2-Virus noch nicht mal ein einziges Jahr bekannt. Die Entwicklung eines neuen Medikaments oder Impfstoffes dauert normalerweise zwischen 10 und 12 Jahren, wobei alle Kosten der Entwicklung und klinischen Erprobung vom Hersteller getragen werden müssen. Von 10 Medikamenten / Impfstoffen schaffen es dabei im Durchschnitt 2 (!) zur endgültigen Zulassung. Da die Covid-19-Impfstoffe die ersten sind, die auf der Basis von mRNA wirken, wäre der Entwicklungs- und Zulassungsaufwand in normalen Zeiten hier eher noch höher.

        Das alles gibt einen ungefähren Eindruck davon, wieviel Geld die politische Notzulassung den Pharma-Unternehmen gespart hat. Obendrein sind die Unternehmen nicht haftbar zu machen für Todesfälle und Impfschäden (das übernehmen dann die Steuerzahler), was deren Rendite nochmal steigen lässt. Ja, in den Führungsetagen der Pharma-Unternehmen werden viele Sektkorken geknallt haben und die Zukunft wird (vielleicht) zeigen, wie viele Geldflüsse es in Richtung Politik gegeben hat.

        Wie auch immer: Ihr Verteidigungsversuch “länger getestet als so manches andere Arzneimittel” ist Unsinn, Abgrundgütiger!

        1. Selbstverständlich akzeptiere ich Ihre Meinung, dass ich Unsinn verzapfe 🙂

          Ich will meinen Standpunkt erörtern. ICH gehe davon aus, dass es kein Corona … äh nee, das ist der falsche Ansatz. Ich leugne ja nicht die Existenz existierender Viren. Ach, ich mach das so:
          https://pbs.twimg.com/media/EW3waGPXkAIn-hA?format=jpg&name=small

          WAS mus man einnehmen, um das Welt-Theaterstück für bare Münze zu nehmen?

          https://mar.prod.image.rndtech.de/var/storage/images/haz/nachrichten/kultur/region/corona-im-comic-asterix-und-obelix-zufaelle-werden-zu-prophezeiungen-umgedeutet/741731744-1-ger-DE/Corona-im-Comic-Zufaelle-werden-zu-Prophezeiungen-umgedeutet_big_teaser_article.jpg
          (Asterix in Italien, 2017)

          Jetzt mal eine ernsthafte Frage: Wie kommen Sie auf den Gedanken, dass Corona erst ein Jahr bekannt war, als die ersten Impfstoffe rausgekommen sind? (zur Info: Anfangs hieß corona noch Corona und nicht Covid). Die ersten Coronaviren waren bereits Mitte der 1960er-Jahre bekannt (Entdeckerin June Almeida, eine schottische Virologin), also noch weit vor dem Erscheinen des Asterix-Heftchens. Aber schon klar, ist ja alles nur Unsinn.

          https://www.br.de/nachrichten/wissen/june-almeida-die-vergessene-coronavirus-entdeckerin,S014sCl

          1. Ich war unfair und habe nur Schlechtes geschrieben. Ich will das wieder gut machen. Immerhin hat Corona/Covid alle anderen Erkältungskrankheiten vernichtet und sozusagen vom Markt gedrängt. Keine Grippe, keine Erkältung mehr – nicht mal Schnupfen tritt auf. Wenn das kein Grund zur freude ist, weiß ich es auch nicht 🙂

  1. Mal Butter bei die Fische: die Leute die sich so ein Zeug einfach so aufschwatzen lassen, das sind genau die Leute, die sich mit ein par billigen Lügengeschichten zu jeder Schandtat gegen ihre Mitmenschen anstacheln lassen. Da hab ich mit den meisten kein großes Mitleid mehr und eine göttliche Gerechtigkeit auf Erden hatte ich gar nicht mehr erwartet.
    Was ich mich frage: diese ganzen “großen Gesellschaftslenker”, Politiker, Manager, Finanzmogule, u.s.w., sind die auch so leichtgläubig oder behaupten die bloß, daß sie sich auch gespritzt hätten?

    1. Wer sich dieses Gift spritzen lässt, ist entweder willensschwach, schwach im Geiste oder beides. Vorherrschend sind diese Eigenschaften bei Linksgelagerten, von Hause aus feige, erst dann so richtig mutig, wenn sie, mit einem starken Regime im Rücken, ihre Mitmenschen tyrannisieren können.

      11
    2. Ich habe noch keinen gesehen. Wenigstens bei den Politikern hätte ich erwartet, dass das im TV kommt. Wäre ja ein weiterer Anreiz für die “Verweigerer”. Aber die im TV zeigen nichts, folglich hat sich bisher KEIN Politiker impfen lassen.

      PS: Ein paar Ausnahmen bestätigen die Regel. Aber auch solche kenne ich nicht.

    3. Vielleicht legen die deshalb so großen Wert auf die “Herdenimmunität”? Was für ein Wort überhaupt “HERDEN-Immunität”, als wären wir deren Nutzvieh, Frechheit!
      Naja, “Impfstoff” war ja bis vor kurzem noch extrem rar, wertvoll und begehrt, könnte mir vorstellen, daß da einige Raffsäcke aus der Mittelhierarchie sogar richtig scharf drauf waren. Gönn’ ich denen, wenn die jetzt nochmal für das Zertifikat offiziell spritzen müssen, dann haben die gleich ‘ne vierfache Ladung von dem Genzeugs.

  2. Der Zwang zum Impfen ist ein staatlicher Übergriff, ein
    schwerer Eingriff in das Leben der Menschen. Die Beseitigung
    des Rechts auf Selbstbestimmung, die Zerstörung aller Autonomie.

    Sollte sich dieser Staat tatsächlich dazu ermächtigen, so wäre
    keine Seele vor diesem mehr sicher. Dem Menschen- und Organhandel
    würden damit Tür und Tor geöffnet, der Barbarei den Weg bereitet.
    Dunkelste Zeiten würden wieder erwachen, aus der sich dann der
    menschgewordene Bastard als das Maß aller Dinge empor erhebt.

    Sie bekommen alle noch ihre Strafe, wenn nicht im Diesseits
    dann im Jenseits. Das Lachen wird ihnen noch vergehen.

    10
    1. “ein schwerer Eingriff in das Leben der Menschen”

      Das war der Holocaust auch. Auch das Rheinwiesenlager war ein schwerer Eingriff in das Leben der Menschen. Und das spätere Grabungsverbot für die Kriegsgräberfürsorge war sogleich nach dem Krieg ein schwerer Eingriff in das Leben der Menschen.

      Was lernen wir daraus? Gesetze sind nur was für gut erzogene. Der Rest setzt sich darüber hinweg. Politiker halte ich übrigens nicht für “gut erzogen”

  3. ” Ehemaliger Pfizer-Mitarbeiter bestätigt:
    Ja, es gibt Graphenoxid im „Corona-Impfstoff“ und das ist der Grund ” :

    Karen Kingston, eine ehemalige Pfizer-Mitarbeiterin, hat nun bestätigt, dass Graphenoxid in den Covid-Impfstoffen vorhanden ist. „Es ist extrem schwierig, diese Informationen zu finden“, sagte sie in der Stew Peters Show.
    Auf die Frage von Peters, ob Graphenoxid in den Corona-Impfstoffen vorhanden sei, antwortete sie unmissverständlich: „100 Prozent, das ist unwiderlegbar.“
    Kingston vermutet, dass dieser Inhaltsstoff in den Patenten der Impfstoffe nicht erwähnt wird, weil er für Menschen giftig ist und weil er buchstäblich eine Verbindung zum Internet herstellen kann. „Sie untersuchen, wie viel sie den Menschen injizieren können, bevor sie sterben. Wir sind die Versuchskaninchen“.
    Wenn sie aktiviert werden, kann es zu Schäden und Tod kommen.

    Der ehemalige Pfizer-Mitarbeiter erklärte, dass Graphen Elektrizität leiten kann. Wenn Graphen eine positive Ladung hat, zerstört es alles, womit es in Berührung kommt. Im Moment sind die Teilchen neutral geladen. Wenn sie durch ein elektromagnetisches Feld aktiviert werden, kann es zu Schäden und zum Tod kommen. Es hängt davon ab, wie viele Nanopartikel im Körper sind und wo sie sich befinden, so Kingston. … ” :

    https://uncutnews.ch/ehemaliger-pfizer-mitarbeiter-bestaetigt-ja-es-gibt-graphenoxid-im-corona-impfstoff-und-das-ist-der-grund/

    7
    1
  4. Soweit, so gut. Aber §§ 146 und 147 GVG….schon ist die Sache gelaufen. Das sich all die, die das Grundgesetz mit Füssen treten, Recht und Ordnung nur als Übel betrachten, Sachverstand aussen vor lassen und nicht mehr wissen, wer der Souverän eigentlich ist, nicht schämen…

    1. Man muss auch glasklar folgern, dass sich dieses Gelumpe schlechterding auch nicht hinter – selbstgebastelten – Schutzgesetzen verbarrikadieren kann.

      Die Willkür der organisiert auftretenden Kriminellen, erfordert härteste Gegenmaßnahmen. Es wäre geradezu suizidal, solches Pack – mit der Bereitschaft zum Massenmord – mit “Samthandschuhen” anfassen zu wollen!

      Ohne das Scharfrichter Überstunden verrichten, werden wir dieser – völlig außer Kontrolle geratenen – Lumperei nicht mehr “(m/w/d) werden”!

      Illusionäres Geschwurbel vom “Zentralverband der Nützlichen Idioten”, ist nicht zielführend! Ausschließlich das Anlegen “härtester Bandagen” wird zu wieder zu einer Beruhigung der Lage führen. Andere Vorstellungen von geistig Unterernährten, sind eben die Schwurbeleien kognitiv tiefenentspannter Vollpfosten und bedürfen psychiatrischer Hilfestellungen. Leute die in die geschlossene Langzeitpsychiatire gehören.

      Die “Diktatur von Schwerstkriminellen und Vollidioten” – aka. Demokratie – muss abgeschafft werden. Wer möchte, darf/soll ruhig vom 60-er – ohne Wasser – springen. Prima! Meine Toleranz hört aber dort auf, wo durch Charakterlosigkeit und Intelligenzallergie, Dritte in ihrer persönlichen Freiheit beeinträchtigt werden. Dann MÜSSEN sie eben springen…

    1. Ich gehe da – aufgrund vieler Indizien – noch wesentlich weiter und behaupte, dass den Hauptbeteiligten an den Verbrechen – etwa Kill Gates, Angela Merkill usw. – die Folgen durchaus bewusst sind!

      Das ist kein Experiment, dass ist – GEZIELTER – Massenmord! Dafür gibt es natürlich überhaupt keine Milderungsgründe – ganz im Gegenteil – die Gesellschaften der Welt, müssen vor derartigen Psychopathen nachhaltig geschützt werden!

        1. Sofern man nicht zur Spezies der “Nützlichen Idioten” gehört, ist das PFLICHT, gerade künftigen Generationen über!

          Zuvorderst sind es zwar die Luftverdränger*Inninnen selbst, die für die Herrschuft der Kriminellen verantwortlich zeichnen, aber wir dürfen uns nicht zurücklehnen und mit dem Zeigefinger auf diese Nullmenschen zeigen, denn wir sind dafür verantwortlich, dass diese “Diktatur des geistigen Proletariats” überhaupt noch möglich ist!

          Ich bin zwar gegen die Ausübung von Gewalt – dort wo sie vermeidbar ist – aber wie bereits Buddha sagte – der ja “nicht gerade” durch seine Gewaltneigung bekannt wurde – aber es gibt leider Momente, da ist deren Anwendung unvermeidlich und sie muss dann auch leider sehr hart geführt werden und dieser Moment ist jetzt – höchste – Zeit für kompromisslose Notwehr!

  5. Nötigung ist ein guter §§ Ansatz.
    Genau so wie die Anwendung des AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz).
    Ich fürchte nur, es ist kein Staatsanwalt mehr übrig, der bereit ist, die bestehenden Gesetze anzuwenden, weil das gleichzeitig das Ende seiner beruflichen Laufbahn sein dürfte.

    Wir leben in einer schlimmen Zeit. Aber erst am Anfang. Ich fürchte, das wird noch viel ungemütlicher.

    17
    1. Das wird es und mit “Rechtsverdrehern”, die einen vergleichsweise milden Straftatbestand vorschieben, ist das auch kein Wunder!

      Der § 240 StGB, Nötigung erfasst – nicht mal ansatzweise – den tatsächlichen Umfang, der – teilweise – extrem schweren Verbrechen, die man den Kriminellen – global – vorhalten muss.

      Was für ein Scheiß ist das denn! Da stehen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen im Raum?! Das ist einfach nur noch lächerlich! Ganz ähnlich das “NARRativ” von den “irren oder inkompetenten” Politikern, aber zumeist ist überhaupt nicht davon die “Rede”, dass man – sehr schnell – zu der Auffassung gelangen MUSS, dass die Taten der vergangenen Jahre VORSÄTZLICH und unter Einsatz schlimmster krimineller Energie begangen wurden!

      Es stehen Taten im Raum, bei denen es sogar Mord, um Völkermord, um Anstiftung zu diesen Handlungen etc. geht. Auch die Strafrahmen sind von völlig anderem “Kaliber”. Es geht nicht um – geradezu lächerliche Massenmorde eines Ted Bundy – sondern um Opferzahlen, die jede Vorstellung sprengen und dann kommt eine der “Robenratten” daher und rabuliert etwas von Nötigung?! Was ist denn das bitte für ein gewissenloses Arschloch?

      Warum stelle ich mir diese Frage überhaupt, ich kenne das Lumpenpack ja bereits seit Jahrzehnten! Es wundert nicht, dass der “Alte Fritz” etwas gegen diese Zunft hatte:

      “Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.”

      Inzwischen ist dieses Kleidungsstück vom Warn- zum Statussymbol verkommen. Die meisten “Rechtslappen” – die allermeisten – sollten hingegen Häftlingskleidung tragen!

      Übrigens: Roben brennen gut, was die Träger*Inninnen angeht, habe ich aber noch keine Erfahrung sammeln können.

      1. Sehr geehrter Herr Haisenko!

        Durch sehr viele und sehr kompetente Berichte, habe ich Sie sehr zu schätzen gelernt und – was ich ebenfalls für extrem wichtig halte – Sie scheinen niemand aus der “Liga der gestellten Opposition zu sein?!

        Bei der Benennung des Strafmaßes – im § 240 StGB, Nötigung – hat sich allerdings der Fehlerteufel eingeschlichen. Es sind nicht einmal 5, sondern tatsächlich nur 3 Jahre, die man theoretisch verbüßen müsste:

        “Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

        https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

        Selbst Amtsmissbrauch wird strafrechtlich nicht höher bewertet! Das Ganze kommt als schlechter WITZ daher und trifft den Kern der “Strafwürdigkeit” – die schwere der Schuld – der ausgeübten Taten, nicht mal ansatzweise!

        Angesichts der Fülle an bereits begangenen Kapitalverbrechen erscheint mir ohnehin die Verhängung von Haftstrafen als geradezu lächerlich und macht schwerstkriminelle Handlungen für die Täter*Inninnen, kalkulierbar. Angesicht solcher – geradezu lächerlichen “Androhungen”, sollte mal jemand sagen, das sich Verbrechen nicht lohnt!

        Es geht mir dabei nicht um Sühne, sondern um Schutz und somit ist auch alles Erforderliche zu unternehmen, um künftig mögliche Wiederholungen – von vornherein – auszuschließen!

        “Merkill” hält ja auch sehr viel von “Nachhaltigkeit”!

      2. Anwälte, Notare, Richter => Rotarier

        Edelverbrecher.

        Rotarier, wie alle Herrenclubs, sind derselbe Zulpch wie Freimaurer.

        1. Edel ist vielleicht die Armbanduhr, ansonsten handelt es sich – zumeist – um Robenratten und dieses Gesindel hat nichts edles an sich!

          Die ursprüngliche Freimaurerei hatte tatsächlich eine edle Gesinnung. Die Johannismaurerei kennt auch nur 3 Grade.

          Erst mit der Einführung der “Hochgradfreimaurerei” durch Ratten wie den US-Anwalt Pike, verkam die Freimaurerei zu einem kriminellen Verein von charakterlosen Konformisten, denen es um ihr persönliches Fortkommen ging und geht. Idealismus war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gefragt.

          Anfänglich werden die neuen Freimaurer auch über diese Hintergründe im Unklaren gelassen und glauben Anfangs tatsächlich daran, einer hehren, brüderlichen Sache zu dienen. Aufrechte Menschen “decken”, sobald sie die wahren Hintergründe mitbekommen.

          Die Welt wird in einem derartigen Umfang betrogen, den sich die allermeisten überhaupt nicht vorstellen können. Zwar handelt es sich um eine weltumspannende Organisation mit viel Einfluss, aber selbst diesen Bund darf man nicht überschätzen. Auch das sind nur Marionetten!

  6. Eigentlich ist doch schon das Werben für solche “Arzneimittel” strafbar. Sogar wenn die regulär getestet und zugelassen wären. Und verabreichen einer solchen “Heilbehandlung” ohne Anamnese, Beratung und Nutzen-/Risikoabwägung dürfte ein ärztlicher Kunstfehler sein. Das ist alles wichtig, auch wegen der Haftungsfragen bei den Impfschäden, Stichwort: Beweislastumkehr.

    1. “Eigentlich”! “Eigentlich” sollte das hier ein echter Staat sein, der nach dem Völkerecht aufgebaut ist und funktioniert, “eigentlich” sollten die Menschen mit ihren Sorgen und Nöten ernstgenommen werden. “Eigentlich” sollten hier – unveräußerliche – Menschenrechte existieren, “eigentlich” sollte hier auch universelle Toleranz existieren, “eigentlich” sollten die Menschen mündig und aufgeklärt sein, “eigentlich” logisch und gerecht. “Eigentlich” sollten sie Verantwortung tragen! “Eigentlich” sollte Drusilla die Kanzlerin der Deutschen sein und deutsche Interessen vertreten, wie sie das mal “geschworen” hatte, “eigentlich” sollte keine Korruption existieren, “eigentlich” sollte es für die Politiker eine Ehre sein, das Volk zu vertreten (Eid dito), “eigentlich” sollten Beamte – generell, aber insbesondere von Polizei, Bundes”wehr” und Justiz – ihren geleiteten Eid achten, “eigentlich” sollte vor dem Gesetzt alle gleich sein, “eigentlich”, “eigentlich”, “eigentlich”, “eigentlich”, “eigentlich”, “eigentlich”, “eigentlich”, “eigentlich”…

      “Eigentlich” sollten die Verräter*Inninnen längst aufgeknüpft sein, da das aber noch nicht passiert ist, sollten die “Nützlichen Idioten” “eigentlich” weggeschlossen werden – ich weiß, dass der Platz nicht ausreichen würde – aber es passiert stattdessen NIX, rein gar NIX!

      Finde den Fehler!

  7. Wozu überhaupt eine Impfung. Gegen eine Krankheit, die – wenn man nach der Definition des Gesundheitsministeriums geht – zu einer sog. “seltenen Erkrankung” gehört.

    Zu einer seltenen Erkrankung gehört, wenn maximal 50 von 100.000 Menschen – also Indzidenzwert 50 – betroffen sind.
    Wobei von den positiv Getesteten nur ein Bruchteil erkrankt ist.

    14
    1

Schreibe einen Kommentar zu Angelique Simon Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert