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Ein Augsburger Jurist und andere Verfassungsrechtler äußeren sich über die Politik und das Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung.

Die Maßnahmen der Bundesregierung bedeuten nicht nur für den renommierten Juristen Prof. Dr. Josef Franz Lindner erhebliche rechtliche Kompetenzüberschreitungen der Politik. In einem Beitrag für die Augsburger Allgemeine Zeitung äußerte er sich kritisch, nachdem bereits auch anderen Juristen sich über fehlende politische Debattenausgelassen hatten. Diese seien “Vorbedingung für einen deliberativen Diskurs in einer demokratisch verfassten Gesellschaft”.

“Das Grundgesetz verpflichtet zum Schutz von Gesundheit und Leben. Der Staat muss und kann indes nicht jeden Einzelnen vor Krankheit und Tod schützen; sonst müsste er Autofahren, Risikosportarten, Hochprozentiges und Tabakwaren verbieten sowie regelmäßige ärztliche Vorsorgeuntersuchungen anordnen. Der freiheitliche Rechtsstaat geht davon aus, dass der Einzelne sich selbst schützt und für seine eigene Gesundheit sorgt. Erst wenn das nicht oder nur unzureichend möglich ist, ist der Staat zu Schutz und Unterstützung verpflichtet.” erklärte Lindner, in seinem Beitrag und berief sich dabei auch auf das Grundgesetz. Demzufolge gelte es abzuwägen was für die Gesellschaft recht und wichtig sei. Die Gesundheit des Einzelnen steht nicht über Allem.

Weiters erklärte der Jurist, dass die kaum wirksamen Maßnahmen bei dazu gegenübergestellten maximalem Freiheitseingriffen unverhältnismäßig seien. Ebenso sei die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu beachten, wenn man Schulen und Kitas monatelang schließt. Ebenso kritisierte Lindner, dass die wirtschaftliche und soziale Stabilität des Landes in den Entscheidungsprozess einzubeziehen ist. Die Politik zeige allerdings nur „wenig Sensibilität“.

Frau Merkel und ihre Regierung müssen prüfen, welche Gefahrenabwehr- und Vorsorgemaßnahmen angemessen, im Verhältnis zur aktuellen Gefahrenlage seien. Diese Fragen sind  rechtlich und interdisziplinär zu beantworten. Dementsprechend „dürfen sie nicht ausschließlich Virologen, Medizinern, Epidemiologen und Naturwissenschaftlern überlassen werden.”

„Gleiche Unfreiheit für alle dauerhaft ist kein verfassungsrechtlich zulässiges Krisenmantra. ‘So viel Freiheit wie möglich und vertretbar’ lautet die Forderung des Grundgesetzes.“ So Lindner zu Ende seines Artikels.

Dieser Beitrag erschien erstmals auf zurzeit.at


Von Redaktion

5 Gedanken zu „Juristen und Verfassungsrechtler: „Pauschaler Dauerlockdown ist verfassungswidrig““
  1. Hallo zusammen
    Ich gebe euch recht, alles nur Bla, Bla, Bla! Der Scheint ja noch in Amt und Würden zu stehen und trotzdem wird wieder nichts passieren, Auffallend ist dass meistens nur die plötzlich die Schnauze aufmachen die pensioniert sind, in allen öffentlichen Bereichen.
    Diese ganze feige Brut, von einfachen Polizisten bis zum Verfassungsrichter müssten alle vor ein Tribunal gestellt werden, aber auch hier wird nichts geschehen.
    Zitat: Es ist viel leichter die Menschheit an zu lügen, als sie davon zu überzeugen dass sie belogen werden!
    “Gott erhalts, Hopfen und Malz, in Biera Veritas

  2. Danke, das sagt mir mein Verstand schon laaaaaange. Und auch etwas anderes stelle ich hier in Form einer Frage zur Debatte: Wo ist die regelmäßige Grippe der vergangenen Jahre geblieben, böse und gemeine Menschen behaupten, die wurde nur umbenannt und der Tierarzt vom RKI fand das einfach prima, endlich mal was Neues.

  3. Also entweder Herr Prof. Dr. Josef Franz Lindner lügt, oder er hat keine Ahnung von dem was er da sagt. Von welchem Staat redet er denn da überhaupt ? Sinnloses Geplapper das ganze….

    1. Das NARRativ von “Schland als Staat” hält sich hartnäckig! Die “Religioten der Autarkie” dieses Gebildes, geben aber nur das wieder, was ihnen angedrillt wurde. Juristen sollen dieser “Kakistokratie” dienen und Zwecke IN diesem System erfüllen!

      Als aktiver Jurist – suboptimalerweise auch noch in den Diensten dieses “Staates” – “heult man eben mit den Wölfen”.

      Auch Juristen – ich kenne das – wurden und werden während ihres Studiums in eine Ecke gedrillt, über deren inhaltliche Bestandteile sie selten hinausgehen. Das “Tagesgeschäft” geht anders. Ein “Institut dieser Rechtspflege” ist Bestandteil des Systems, jede andere Ansicht – und sei sie noch so gut begründet – wird als “Verschwörungstheorie” diffamiert.

      Eines der – für mich – wichtigsten Fächer, nämlich die Rechtsphilosophie – wird innert eines Semesters und mit einem “kleinen Schein” abgehandelt. Moral und Ethik, sowie das Denken über den “Tellerrand” – also z.B. Philosophie – sind eigentlich gar nicht erwünscht und können sich auf das persönliche Fortkommen dann auch eher hinderlich auswirken.

      Der “Spitzbubenerlass von Friedrich II (“Der alte Fritz) zeigt – ziemlich treffend – was man zumeist von Personen aus diesem Berufsstand zu halten hat: https://www.roben-shop.de/blog/die-geschichte-der-robe/

      WEN, in dieser politischen Landschaft, interessiert es eigentlich, ob solche Maßnahmen, wie z.B. jetzt mit den Corona-Schikanen, “verfassungsrechtlich” sind – wir haben übrigens keine Verfassung – die Artikel des Grundgesetzes stehen zur Disposition und werden “al gusto” gebraucht, Gesetze – angefangen von nationalen, über europäische, bis hin zu internationalen Gesetzen, werden – sofern das für dieses Regime als nützlich erscheint – gebrochen und zwar nicht erst bei dieser – offenkundigen – “Plandemie”.

      Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen, Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger und Volksvertreter? Exakt!

      Man könnte die derzeitigen Handlungen zwar als kriminelle Offizialdelikte einstufen und – “unabhängige” – Gerichte, die ja angeblich existieren – müssten reichlich Verfahren einleiten, ABER “Nemo queritur nullum iudicem” – “wo kein Kläger, da kein Richter” – da wird die ganze Farce dieses – vermeintlichen – “Rechtsstaates” sichtbar!

      “Frau Merkel und ihre Regierung müssen prüfen”, ja wie geil ist das denn bitte? Die Aussage von Herrn Prof. Dr. Josef Franz Lindner, würde voraussetzen, dass Frau Merkel und ihre Untergebenen, FÜR die Interessen des deutschen Volkes handeln würden. Da sollte sich der Herr Professor allerdings besser mal fragen, ob das alles so konkludent ist, was er da von sich gibt!

      Mindestens entdecke ich in dieser Aussage eine – für mich – erschreckende Naivität!

  4. Das wissen wir doch alles und WARUM PASSIERT NICHT ENDLICH WAS??
    Nur Gequatschte und ein hin und her. Es gibt keine Pandemie, es ist die jährliche Grippe und genau deshalb war kein einziger Lockdown berechtig. Merkel stellt sich kackfrech hin und hat es auch heute wieder wiederholt, dass alles eine politische Entscheidung ist…
    Merkel (CDU) hat skizziert, wie es nach dem Erreichen einer Inzidenz von 35 weitergehen könnte. Es müsse dann jeweils ein „Infektionszyklus“ von 14 Tagen abgewartet werden. „Wenn wir den Öffnungsschritt mit den Geschäften gemacht haben und wir haben … zwei Wochen lange stabil unter 35, dann können wir den nächsten Schritt ins Auge fassen“, sagte sie am Freitag im ZDF.

    Sie sehe „drei Stränge“ bei den noch stark eingeschränkten Bereichen, sagte Merkel. Zum einen die höheren Klassen der Schulen, Berufsschulen und Universitäten, zum anderen die privaten Kontakte und als Drittes die Bereiche Kultur, „Gruppensport“ sowie Restaurants und Hotels.

    „Wir müssen politisch entscheiden, welche Öffnungsschritte aus welchem Strang wollen wir jetzt als nächste“, sagte Merkel. Dies werde auch bei den nächsten Bund-Länder-Beratungen am 3. März besprochen.
    Es wird also wieder politisch über unserer Leben und unsere Freiheit von einer IM entschieden, die den Sozialismus mit Kraft zum Sieg verhelfen will.

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