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Der 93-Jährige im Rollstuhl vor dem Jugendgericht.

Von PETER HAISENKO: Man könnte meinen, Gerichte in Deutschland leiden unter Langeweile. Wie sonst ist erklärbar, dass ein 93-Jähriger vor Gericht steht wegen eines Fehlverhaltens, das er vor 75 Jahren begangen haben soll? Oder ist es der „Schuldkult“ in Deutschland, der solchen Irrsinn fortlaufend befördert?

Bis Ende der 1960-er Jahre galt für alle Verbrechen eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Auch für Mord. Dann fiel jemandem auf, dass damit alle NS-Mörder nicht mehr belangt werden können nach 1965. Es hätte keine Prozesse mehr geben können, mit denen öffentlichkeitswirksam an Verbrechen erinnert werden soll, die während der NS-Zeit begangen wurden. Es folgte eine Reihe von Diskussionen im Bundestag, wie mit teilweise zweifelhaften neuen Gesetzen NS-Verbrechen auf Ewigkeit vor Gericht gebracht werden können. Das fand 1979 ein Ende mit der Feststellung, dass NS-Verbrechen und Verbrechen wie Völkermord niemals verjähren können. Dass das gegen den in Art. 103 GG festgelegten Grundsatz verstößt, dass eine Person nur dann bestraft werden könne, „wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde“, wurde hier geflissentlich „übersehen“. So wurde die Grundlage geschaffen, auch heute noch 93-Jährige vor Gericht zu zerren. Ausführlich können Sie den Vorgang hier einsehen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verjährungsdebatte

Sinn der Jugendstrafe: „Resozialisierung/Besserung“ – für einen 93-Jährigen

Bei dem aktuellen Prozess vor einem Hamburger Gericht steht also ein 93-Jähriger unter Anklage, sich der Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen schuldig gemacht zu haben. Der Beschuldigte soll gegen Ende des Zweiten Weltkriegs im Alter von 17 bis 18 Jahren mehrere Monate als SS-Wachmann in dem Lager bei Danzig verbracht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die systematischen Tötungen im Rahmen des von den NS-Herrschern organisierten Holocaust durch seine Wachtätigkeit unterstützt und ermöglicht zu haben. Direkte Beteiligungen an Morden stehen nicht im Raum. Wegen des Alters des Angeklagten zur Tatzeit wird gegen ihn in einem Jugendprozess verhandelt. Er räumte ein, als Wache in Stutthof gewesen zu sein.

Der Angeklagte machte geltend, zu dem Dienst durch Befehle gezwungen worden zu sein und zu den Massenmorden nicht aktiv beigetragen zu haben. In seinem Plädoyer wies der Staatsanwalt die Argumentation des Angeklagten zu einer durch Befehle hervorgerufenen Zwangslage zurück. Diese habe es nicht gegeben. Vielmehr habe der Angeklagte in anderen Zusammenhängen eine „taktische Einstellung zum Befehl und zum Gehorsam“ gezeigt. Diese Argumentation der Staatsanwaltschaft zeugt von völliger Ignoranz gegenüber den Verhältnissen, die zum Kriegsende im Dritten Reich herrschten. Ich werde das am Ende belegen.

Die Anwendung des Jugendstrafrechts steht unter der Überschrift „Resozialisierung/Besserung“. Man will auf den Jugendlichen positiv einwirken, um ihm den Weg zu einem nützlichen Mitglied der Gesellschaft zu ermöglichen. Das ist ein zweifellos richtiger Ansatz. Allerdings stellt genau dieser Ansatz die Frage zwingend in den Raum, in welcher Weise das auf einen 93-Jährigen anwendbar sein kann. Schließlich hat dieser Angeklagte 75 Jahre lang bewiesen, dass er auch ohne Zwangsmaßnahmen in der Lage war, ein anständiges Leben zu führen, ohne weiter straffällig geworden zu sein. Das heißt, der Sinn des Jugendstrafrechts war bereits vor Beginn des Prozesses erfüllt. Das wiederum bedeutet, dass hier gegen einen Grundsatz des deutschen Strafrechts verstoßen wird. Nicht Resozialisierung kann das Ziel sein, sondern sinnlose Strafe bis hin zur Rache.

Wer den Befehl verweigerte, wurde erschossen – Das ist allgemein bekannt

Auch Günter Grass war bei der SS. Erst 2006 hat er zugegeben, Mitglied der SS gewesen zu sein. Er stellte auch seine Biographie richtig, indem er bekannte, sich freiwillig zur Wehrmacht gemeldet zu haben, nachdem er Hitlerjunge war. Dann wurde er zur SS eingezogen, wie er behauptet. Selbstverständlich hat niemand ernsthaft nachgeforscht, inwieweit sich diese Ikone der Linken während dieser Zeit Vergehen schuldig gemacht haben könnte. Man konnte sich dem nicht erwehren, hieß es allenthalben. Genau diese Argumentation verwehrt nun der Hamburger Staatsanwalt dem 93-Jährigen, der damals im selben Alter wie Grass war. Und er geht weiter. Der damals 17-Jährige „wusste ohne jeden Zweifel, worum es ging“ und dabei habe er die Möglichkeit gehabt, sich dem Dienst in dem Lager zu entziehen, dies jedoch nicht getan. Er habe damit „vorsätzlich gehandelt“.

Ich stelle fest: Grass war Hitlerjunge, meldete sich freiwillig zur Wehrmacht und landete bei der SS. Ein klassischer Fall eines im NS-System indoktrinierten Jugendlichen, der als Freiwilliger Soldat seine junge Karriere mit der SS gekrönt hat. Nachdem nicht darauf hingewiesen wird, ob der jetzt angeklagte 93-Jährige Hitlerjunge war, darf angenommen werden, dass er das nicht war. Umso zwingender war seine Einberufung zur SS und er konnte im Konfliktfall auch nicht anführen, bereits Mitglied der HJ gewesen zu sein. Wie blauäugig, geradezu bösartig muss man sein, diesem damals Jugendlichen einen Befehlsnotstand zu verweigern? Schließlich wurden gerade zum Kriegsende Befehlsverweigerungen besonders schnell mit Erschießen geahndet. Es sei hier jeder aufgefordert in sich zu gehen mit der Frage, ob man sich selbst zutraut, als Jugendlicher im Krieg den Befehl zu verweigern, als Wachmann zu dienen. Ich denke, „Ossis“ können das ehrlicher beantworten als „Wessis“.

Verurteilung nach 75 Jahren untadeligem Leben

Der Prozess gegen den 93-Jährigen ist ein Schauprozess, wie er unter Stalin nicht besser hätte durchgeführt werden können. Es geht überhaupt nicht darum, nach 75 Jahren irgendeine Form von Gerechtigkeit herzustellen. Im „Kampf gegen Rechts“ soll weiterhin manifestiert werden, dass alle Deutschen nach wie vor ein Tätervolk sind und sich dieser Erbschuld niemals entledigen dürfen. Auch nicht in der vierten Generation. Zu welchem Irrsinn diese Doktrin führt zeigt auf, dass jetzt der nächste über 90-Jährige vor Gericht gezerrt wird. Selbst dann, wenn er nicht einmal Parteimitglied war. Ach ja, das kann kein Kriterium sein, denn im Bundestag hatten sich nach Kriegsende mehr als 150 Parteimitglieder der Nationalsozialisten versammelt und die fanden sich in allen Parteien der jungen BRD als geachtete Mitglieder der Gesellschaft.

Ich erachte es als abscheulich, wenn jemand, der 75 Jahre lang ein untadeliges Leben geführt hat, für etwas vor Gericht gestellt wird, das er vor 75 Jahren begangen haben soll. Noch dazu unter Umständen, die heutzutage niemand mehr ehrlich beurteilen kann. Wie gesagt, außer vielleicht man ist in der DDR groß geworden. Wie leicht Jugendliche beeinflusst werden können, habe ich selbst erlebt. Ich war fünfzehn Jahre alt, als uns in der Schule vermittelt wurde, wir müssten unbedingt gegen die Notstandsgesetze demonstrieren. Obwohl wir faktisch keine Ahnung hatten, worum es da eigentlich wirklich geht, haben wir fröhlich die Straßenbahn sitzblockiert und Polizisten verhöhnt. Ho Chi Min skandiert, Che Guevara gehuldigt und die Mao-Bibel im Schulranzen gehabt.

Wie würden sich meine Schulkameraden wohl fühlen, wenn sie sich heute, „nur“ 52 Jahre später, dafür verantworten müssten? Wir haben nur Unfug gemacht, aber es waren zu viele, die damals ernsthafte Straftaten begangen haben. So, wie auch jetzt wieder ganze Straßenzüge verwüstet werden, um für „black lives matter“ zu „demonstrieren“. Aber was soll´s, es waren ja linke Straftaten. Ein Prozess gegen einen 93-Jährigen wegen etwas, das vor 75 Jahren stattgefunden hat, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Das ist pure Propaganda und hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun.

Zum Autor: Peter Haisenko ist Schriftsteller, Inhaber des Anderwelt-Verlages und Herausgeber von AnderweltOnline.com

Von Redaktion

5 Gedanken zu „Kein Witz: 93-Jährigen drohen drei Jahre Jugendhaft!“
  1. Zum einen stand schon im P.rteinamen, dass die echten N.z.s L.NKE nationale S.zialisten waren und S.zialisten waren bekanntlich noch niemals rächts.
    Ein reines gelungenes l.nkes Täuschungsmanöver, dass leider erfolgreich in die Köpfe der Massen implantiert wurde – auch ich dachte lange nicht darüber nach bis es mir irgendwann aufging.
    Zum anderen hatte ich einen Großvater, der im St.atsdienst war und zur SS sollte, aber sich weigerte. – Er wurde auf der Stelle entlassen, brauchte bereits am nächsten Tag nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen. Nun hatte er eine kleine Landwirtschaft mit seiner Familie nebenher und sie konnten sich so selbst ernähren.

    Nun stelle man sich mal vor, wieviele Menschen in den Städten zum Beitritt in die SS genötigt wurden und nur beitraten, weil sie sonst arbeitslos geworden und mit ihrer Familie ohne eigene Versorgungsmöglichkeit durch Garten oder Landwirtschaft verhungert wären.

    Wer den Befehl verweigerte, galt als Desserteur, als Kriegsdienstverweigerer und wurde erschossen oder kam selbst ins KZ.

    Vor so einer Wahl stand dieser Richter selbst in seinem sicher gut betuchten abgesicherten Leben nicht.

    Aber das interessiert all diese l.nken Ideol.gen von damals wie heute nicht, denn mit aller Gewalt und allem Mitteln ähnlich der Taqiyya bei den M.slimen versuchen sie ihre Ideol.gie wider jegliche Vernunft durchzusetzen und ihre Mitmenschen dieser zu unterwerfen und dafür auch die unsinnigsten Exempel zu statuieren.

  2. So,so,Herr Staatsanwalt,
    aha,Sie sind also in einer Organisation,in einer weltweiten Vereinigung,in einem Club also

    a ja ?und haben Sie dort Ihre Beiträge schon bezahlt ? -jeden Monat oder sind die einmal jährlich zu zahlen
    Haben Sie schon eine Einladung zum nächsten Club-Event erhalten,oder zu einer anderen angesetzten Club-Veranstaltung ?,
    ach so, nur für Führungsmitglieder sagen Sie ?-die anderen Mitglieder bekämen nur
    bescheid ?
    so so ,der Club führt zwei Register ,ein öffentliches und ein internes über seine Tätigkeiten ?,
    und bekommen die Mitglieder in beide Einsicht ? oder bekommen sie das nur mitgeteilt ?

    Und bei solchen Veranstaltungen vergibt der Club-Präsident Lizenzen ?,aha ,wird da gleich die Zielgruppe bestimmt ?
    so,so, wehrlose alte Menschen ?
    und diese Lizenzen vergibt nur der Club-Präsident ? , aha verstehe,nur durch eine Kommission der Mitglieder,das ist bei Ihnen also demokratisch geregelt wegen der Verantwortung,
    ja, wenn das so ist habe ich keine weiteren Fragen,danke

  3. Lauter Irre in Deutschland, und ausl. Mörder, erhalten niedrigste Strafen, Mehrfach Täter werden nicht abgeschoben und die Profite des Kinder und Drogen Handels, verkauft man als Finanzierung von Afrika Staaten, des Kosovo, Albaniens und als Erfolg in der Rechtsstaatlichkeit

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  4. Dieser gesamte Pseudo-Staat hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

    Womit denn?

    Mit der Macht der Gewalthaber.

    Übrigens: Die Nationalsozialisten waren/sind bekanntlich Sozialisten, also politisch links.
    Wieso werden sie dann generell als Rechte bezeichnet?
    Um das linke Lager von den eigenen Verbrechen weißzuwaschen?

    (Ist “weißwaschen” noch ein legales Wort oder besteht da schon Rassismusverdacht?)

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  5. Und das unter der Merkel-Regierung, die sich selbst des Völkermordes an den Deutschen für schuldig bekennt… Alles nur Ablenkung von den eigenen Verbrechen !

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