Konter­ad­miral Nicola De Felice: Schach­matt gegen Menschen­händler-NGOs in 10 Zügen

Konteradmiral Nicola De Felice · Foto: Facebook
  1. Bei Eintreffen eines NGO-Schiffes im Mittel­meer unver­züg­lich den Botschafter des Flag­gen­staats – der für die Einhal­tung der Rechts­ord­nung an Bord zuständig ist – einbe­stellen, diesen auf Verstöße gegen inter­na­tio­nale und natio­nale Rechts­stan­dards hinweisen und Beach­tung der Richt­li­nien des Staates einfor­dern, der für Rettungs­maß­nahmen im jewei­ligen Seesektor zuständig ist (vor der liby­schen Küste ist das Libyen), wobei das Seerecht der Vereinten Nationen und die Vorschriften der Inter­na­tio­nalen Seeschiff­fahrts-Orga­ni­sa­tion (IMO) betref­fend Kompe­tenzen zur Siche­rung des mensch­li­chen Lebens auf See zur Anwen­dung kommen.
  2. Dem Flag­gen­staat empfehlen, das NGO-Schiff in den vom Staat, der die Rettung koor­di­niert, ange­ge­benen Hafen zu diri­gieren oder ansonsten das Schiff sofort zum nächst­ge­le­genen sicheren Ort zu senden; im Allge­meinen ist das ein tune­si­scher Hafen wie Sfax, Sousse, Port el Kantaoui, La Goulette, wo vor der Covid-19-Epidemie jede Woche Tausende west­li­cher Touristen von Kreuz­fahrt­schiffen ausstiegen.
  3. Verstößt das NGO-Schiff gegen eine oder mehrere Regeln des inter­na­tio­nalen Über­ein­kom­mens über die Rettung auf See, des UN-Seerechts oder gegen die Souve­rä­nität des Küsten­staats betref­fende Schutz­vor­schriften und zeigt es die klare Absicht, nach Italien zu fahren, so ist der Flag­gen­staat aufzu­for­dern, Zwangs­maß­nahmen gegen­über dem Schiff und seiner Besat­zung zu ergreifen.
  4. Den Flag­gen­staat auffor­dern, unver­züg­lich das Verfahren zum inter­na­tio­nalen Schutz von Migranten bei ihrer ersten ille­galen Passage an Bord des Schiffes und damit in seinem Hoheits­ge­biet gemäß Artikel 13 der Dublin-Verord­nung einzuleiten.
  5. Die Hand­lungen des Schiffes als inter­na­tio­nales Verbre­chen aufzeigen und dies den Vereinten Nationen, dem Kapitän, dem Reeder und dem Flag­gen­staat gemäß den Vorgaben des Seerechts­über­ein­kom­mens der Vereinten Nationen mitteilen.
  6. Das NGO-Schiff gemäß dem Seerecht der Vereinten Nationen (UNCLOS) wegen direkter oder indi­rekter Akti­vi­täten des Menschen­han­dels als „Pira­ten­schiff“ deklarieren.
  7. Das Rechts­system des Flag­gen­staats als unwirksam ansehen und statt­dessen auf Basis des italie­ni­schen Rechts­sys­tems und des italie­ni­schen Schiff­fahrts­ge­setzes ein Kriegs­schiff entsenden.
  8. Das Recht auf Betreten des Schiffes und der Inspek­tion an Bord durch­setzen und, falls ein Verstoß fest­ge­stellt wird, das Schiff durch Militär in Besitz nehmen, den Kapitän und die gesamte Besat­zung verhaften, gegen den Eigner einen inter­na­tio­nalen Haft­be­fehl ausstellen und dem Flag­gen­staat eine diplo­ma­ti­sche Protest­note übermitteln.
  9. Einen italie­ni­schen Hafen anfahren, um die von Menschen­händ­lern gegen Bezah­lung verfrach­teten „Schiff­brü­chigen“ von Bord zu bringen und das Schiff zu beschlagnahmen.
  10. Unter Anwen­dung von Art. 84 des italie­ni­schen Schiff­fahrts­ge­setzes vom Flag­gen­staat, vom Reeder und vom Komman­deur des NGO-Schiffes die Erstat­tung der Kosten verlangen, die dem italie­ni­schen Staat für die auf See und an Land ange­fal­lenen Akti­vi­täten entstanden sind, einschließ­lich der Kosten für die Aufnahme von Migranten, Quaran­täne sowie Kosten für ihre Auswei­sung und ihren Transfer in ihr Heimat­land oder in den Flaggenstaat.

Quelle: Pres­se­aus­sendung von Konter­ad­miral Nicola De Felice

3 Kommentare

  1. In Italien gibt es einen Admiral den für sein Land kämpft!
    Hut, Herr Admiral.

    Darf ich Ihnen bitten ein gutes Wort für Herrn Salvini?
    Er kämpft als Poli­tiker auch für sein Land.
    Danke sehr.

  2. Auf Grund der migra­ti­ons­be­zo­genen Herr­schaft des Unrechts muß man wohl genau so vorgehen. Mein Rechts­emp­finden ist aber, das Asyl­recht wieder mit Leben zu erfüllen, d. h. Migranten, denen die Regie­rungen der EU-Staaten den ille­galen Aufent­halt und Alimen­tie­rung durch den Steu­er­zahler durch­gehen lassen, konse­quent abzu­schieben und andere gar nicht erst einreisen zu lassen. Es wird aber nicht unter­bunden, da Europa multi­kul­tu­rell umge­staltet werden soll. Das Problem muß poli­tisch gelöst werden, da der multi­kul­tu­relle Komplex sich im Zweifel immer über Recht und Gesetz hinweg­setzt. Trotzdem wünsche ich Deutsch­land, Italien und den euro­päi­schen Ländern viele solcher Initia­tiven, die sich der Bewah­rung der Heimat verschrieben haben.

    Mit freund­li­chen Grüßen

    Steffen Kotré, MdB
    Wirt­schafts- und Ener­gie­po­li­ti­scher Sprecher
    AfD-Bundestagsfraktion
    Platz der Repu­blik 1
    11011 Berlin

  3. nachdem nun auch jedem nicht-seemann die korrekte vorge­hens­weise klar sein dürfte, muß man das „nur“ noch konse­quent umsetzen.

    39

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein