Laut Putin Dekret – keine Mobil­ma­chung für Studenten harte Strafen für Kriegsverbrechen

Keine Mobilmachung für Studenten harte Strafen für Kriegsverbrechen

Nun ist es also amtlich,  Studenten dürfen im Rahmen der Teil­mo­bil­ma­chung nicht einge­zogen werden.

Dazu hatte der russi­sche Präsi­dent Putin ein entspre­chendes Dekret unterzeichnet.

Keine Einbe­ru­fung für Studierende

Mit der Unter­zeich­nung besagten Dekrets „Über die Gewäh­rung des Aufschubs der Einbe­ru­fung zum Wehr­dienst im Rahmen der Mobil­ma­chung“ durch Wladimir Putin wurde die Pflicht zum Mili­tär­dienst für russi­sche Studenten vorläufig ausge­setzt. Der Text des Doku­ments wurde bereits auf der Website des Kremls veröffentlicht.

Das Dekret setzt Speku­la­tionen in den sozialen Netz­werken und den Medien ein Ende, wonach auch Univer­si­täts­stu­denten im Rahmen der Teil­mo­bil­ma­chung einge­zogen werden sollten. Dem Doku­ment zufolge bekommen Studenten, die ihr erstes Hoch­schul­stu­dium absol­vieren, einen Aufschub, wenn sie „in Voll­zeit oder Teil­zeit in staat­lich aner­kannten Bildungs­pro­grammen der beruf­li­chen Sekun­dar­stufe und der Hoch­schul­bil­dung in staat­li­chen Bildungs­ein­rich­tungen und wissen­schaft­li­chen Einrich­tungen studieren“.

Gerüchte und Falsch­mel­dungen über die Einbe­ru­fung von Studenten hatten nach der Ankün­di­gung der Teil­mo­bil­ma­chung die sozialen Medien Russ­lands über­schwemmt. Wladimir Ziml­janski, ein Vertreter der Haupt­ab­tei­lung für Orga­ni­sa­tion und Mobi­li­sie­rung des russi­schen Gene­ral­stabs, hatte zuvor in einem Gespräch mit der Nach­rich­ten­agentur Interfax betont, „von einer Mobil­ma­chung oder Einbe­ru­fung von Voll­zeit­stu­denten an den Univer­si­täten kann über­haupt keine Rede sein. Alle gehen in aller Ruhe zum Unter­richt, niemand wird sie einbe­rufen oder mobilisieren.“

Vertei­di­gungs­mi­nister Sergei Schoigu hatte sich bereits am 21. September in diesem Sinne geäu­ßert. Gegen­über der Nach­rich­ten­agentur Interfax erklärte er, die Teil­mo­bil­ma­chung gelte nur für Reser­visten mit Kampf­erfah­rung und einer bestimmten mili­tä­ri­schen Tätigkeit.

Dazu erklärte in einem Inter­view mit dem Fern­seh­sender Rossija 24, „es handelt sich um Personen, die ihren Dienst geleistet haben und die über eine mili­tä­ri­sche Spezia­li­sie­rung verfügen, also über die Art von Spezia­li­sie­rung, die die Streit­kräfte heute brau­chen, und die Kampf­erfah­rung haben. Und natür­lich möchte ich allen Fragen, die sich in diesem Zusam­men­hang stellen könnten, vorgreifen, es geht hier nicht um irgend­welche Mobil­ma­chungen oder Einbe­ru­fungen von Studenten, die an Hoch­schulen sind.“

Der Minister fügte hinzu, es bestehe keine Notwen­dig­keit, Studenten oder Wehr­pflich­tige zu mobi­li­sieren. „Wir verfügen über enorme Mobi­li­sie­rungs­res­sourcen, und zwar die Ressource Derje­nigen, die gedient haben, die Kampf­erfah­rung haben, die eine mili­tä­ri­sche Spezia­li­sie­rung haben“, betonte er.

Andere Kate­go­rien von Studenten, wie zum Beispiel Teil­zeit­stu­denten oder Studenten an privaten Hoch­schulen, könnten für eine Mobil­ma­chung aber infrage kommen. Aller­dings nur, wenn sie die von dem Vertei­di­gungs­mi­nis­te­rium ange­kün­digten Krite­rien für eine Teil­mo­bil­ma­chung erfüllen. Das heißt, sie müssen ihren Mili­tär­dienst geleistet haben, einen derzeit gefragten mili­tä­ri­schen Beruf ausüben und vor allem über Kampf­erfah­rung verfügen.

Auch harte Strafen für Kriegs­ver­bre­chen und Fahnenflucht

Das Dekret sieht eben­falls verschärfte Strafen für Kriegs­ver­bre­chen und Fahnen­flucht vor.

Gleich­zeitig mit der Ausnahme der Studenten von der Mobil­ma­chung unter­zeich­nete der Präsi­dent eine Reihe von Geset­zes­än­de­rungen, die beispiels­weise die Nicht­be­fol­gung mili­tä­ri­scher Befehle, Fahnen­flucht, frei­wil­lige Kapi­tu­la­tion, Plün­de­rung oder Dienst­ver­wei­ge­rung verschärft unter Strafe stellen.

Die Begriffe „Mobil­ma­chung“, „Kriegs­recht“ und „Kriegs­zu­stand“ sowie eine Reihe neuer Artikel wurden in das russi­sche Straf­ge­setz­buch aufge­nommen. Zum Beispiel Artikel 352.1 („Frei­wil­lige Kapitulation“).

Diese wird mit drei bis zehn Jahren Haft bestraft, „sofern keine Anzei­chen für Hoch­verrat vorliegen“. Das Strafmaß für Plün­de­rungen wurde eben­falls erhöht und kann nun bis zu 15 Jahren betragen. Als erschwe­rende Umstände gelten Plün­de­rungen „während der Mobil­ma­chung oder des Kriegs­rechts in Kriegszeiten“.

Zudem werden Verstöße gegen die staat­li­chen Aufträge für die Bereit­stel­lung von Rüstungs­gü­tern straf­recht­lich bewehrt. Beispiels­weise ist eine Frei­heits­strafe von fünf bis zehn Jahren vorge­sehen, wenn diese Aufträge nicht erfüllt wurden oder der entstan­dene Schaden mehr als fünf Millionen Rubel (knapp 89.000 Euro) beträgt.


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5 Kommentare

  1. Gerade weil Russe sich an völker­recht­liche Vorgaben wie auch Haager Land­kriegs­ord­nung hält, steht er bei mir so hoch im Kurs!

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  2. In der Ukraine dagegen ziehen sie alle männ­li­chen Erwach­senen ein, sofern sie ein Gewehr richtig herum halten können. Wenn nicht, kommen sie in Knast oder Psych­ia­trie, wo sie an Menschen­ver­su­chen in Koope­ra­tion mit Bidens ukrai­ni­schen Biola­boren teil­nehmen. Wenn nicht, müssen sie als Opfer russi­scher Massen­mas­saker herhalten und werden kurzer­hand erschossen und drapiert.

    Deswegen sind ja auch so viele ukrai­ni­sche Frauen und Kinder jetzt in Deutsch­land, weil denen plötz­lich die ganzen Männer abhanden gekommen sind. – Bei solchen Schnu­ckis findet sich bestimmt schnell ein Ersatz für den Ehemann. Oder mehrere, und den besten behält man länger.

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    • die sollen die ukra weiber in die besetzten
      palis­tinänser gebiete verfrachten…

      da passen die blonden aminutten bestens
      hin bis die araber ihr land zurückholen.

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    • Also hier laufen genauso die ukrai­ni­schen jungen Männer und auch die gesunden stabilen mitt­leren Alters in den schät­zungs­weise 40ern mit ihren Frauen und Kindern herum und erfreuen sich des dtld.-finanzierten ali mentierten Wohl­stands wie all die Müsel­mü­grünten auch – einziger Unter­schied: sie sind keine Müsels und haben vermut­lich mit dem Öllah­auf­trag nix am Hut, aber ansonsten: identisch.

      Von dem regen Flix­bus­ver­kehr haben Sie offenbar auch noch nix gehört.

      Meines Erach­tens.

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