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Eine Woche nach der schrecklichen Tat in Würzburg wird der AfD-Kreisverband Würzburg am 2. Juli von 17 bis 18 Uhr am Barbarossaplatz eine Mahnwache für die Opfer abhalten.

Man werde für die Opfer beten, einen Kranz niederlegen und jedem Teilnehmer ermöglichen, seiner Trauer und Anteilnahme durch Entzünden eines Grablichtes am Ort des Geschehens Ausdruck zu verleihen.

Da es sich um ein stilles Gedenken handelt, bittet die AfD keine politischen Symbole oder Fahnen mitzubringen. Die Kleidung sollte dem Anlass entsprechend sein. Es dürfen Kerzen mitgebracht werden, die im Anschluss an das Gebet bei dem Kranz aufgestellt werden.

Zur Veranstaltung werden viele AfD-Bundes- und Landtagsabgeordnete anreisen, die mit einer hoffentlich großen Anzahl an Bürgern unseren Toten gedenken können, so der Kreisverband.


Von Redaktion

2 Gedanken zu „Mahnwache“
  1. Es ist davon auszugehen, dass “man versuchen wird, einfach” – wieder – zur Tagesordnung überzugehen?!

    Wie lange noch, wollen wir solche heuchlerisches “Rattenverhalten” noch hinnehmen? Einmal MUSS dieser Langmut doch mal aufgebraucht sein oder handelt es sich tatsächlich um Idiotie?!

    NICHT VERGESSEN: Bei allen diesen schrecklichen Taten, morden die “Multikulti Schönschwätzer*Inninnen” mit.

    Diese Ratten sind fast schlimmer, als die Täter selbst, denn erst sie machen solche Taten erst möglich, damit sind sie Mittäter*Inninnen, mir gleich, ob es sich dabei um Anstiftungshandlungen, unmittelbare Mittäterschuft oder um Duldung handelt!

    Wer hier einen – sog. -“Verbotsirrtum” begeht, wird vom System geschützt! Entweder lautet das strafrechtliche Motto, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt (Ignorantia iuris non excusat) oder es § 17 StGB (Verbotsirrtum) angeführt – mit der lächerlichen Ausflucht:

    “Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.”

    Der – sog. – “Verbotsirrtum” ist ein linkes “Feigenblatt” zum Schutz muslimischer Täter! Sonst nichts! Wer moralisch nicht in der Lage ist “Gut von Böse” zu unterscheiden und dem folgt, weil man nicht wissen könne, das so eine Tat verboten sei, was uns ein hochgradig pervertiertes und niederträchtiges System glauben machen will, ist eben NICHT frei von Schuld!

    Es gilt, nur eine harte Strafe zu verhängen, von einer solchen, dürfen auch nicht jenen Ratten ausgenommen werden

    Handelt aber dann jemand im Erlaubnistatbestandsirrtum – z.B. meint tatsächlich eine humane Handlung zu vorzunehmen, mag wohl im subjektiven Tatbestand die innere Haltung “gut gemeint”, aber wie wir wissen, ist das Gegenteil von “gut gemacht eben gut gemeint”!

    Der objektive Tatbestand liegt dann im “Ergebnis”. Für mich ist jedenfalls ein solches Tun oder Unterlassen durchaus “strafwürdig”. “Tätergeschwurbel” war gestern, zuvorderst muss es um die Opfer gehen! Eine Gesellschaft muss in der Lage und Willens sein, potentielle Opfer effektiv zu schützen!

    Würden Täter ihre Taten auch in ihren Herkunftsländern begehen? Wohl eher nicht! Es ist eine dreiste Heuchelei, wenn toleranzbesoffene Arschgeigen, dann in selbstgefälliger Weise, von der “Weiterentwicklung der Rechtsprechung” fabulieren!

    Fremdes Geld zum “Fenster rausschmeißen und fremde Opfer tolerieren und andere schädliche Politik betreiben, so geht das linke Credo! So ein Verhalten, ist NICHT akzeptabel! Geht’s wohl noch?

  2. Wo bleiben die Kanzlerin und der ansonsten überpräsente Präsident?
    Lediglich bei Corona-kritisch “denkenden” Bürgern werden sie aktiv und setzen in übergriffiger Weise die willfähige “Staatsmacht” ein. Islamistische (meist psychisch gestörte) Täter werden in überdemokratischer Weise gepampert und die “schon länger hier Lebenden” nicht geschützt.
    Das in Art. 20 Abs. 4 GG gewährte Recht zum Widerstand ist Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und gilt als grundrechts-
    gleiches Recht.[2] Dieses Recht – 1968 im Zuge der Notstands-Gesetzgebung eingefügt – lautet in seinem Verfassungstext:
    „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
    Wir sollten dieses Recht so langsam einmal wahrnehmen, solange die die Sozial-Medias nicht total gesperrt werden und wir wieder nur auf den “Volksempfänger” (DAMALS auch Goebbels-Schnauze genannt) angewiesen sein werden.

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