Migranten: Frank­reich, vom EGMR verur­teilt. Skandalös.

Symbolbild · Foto: STA / Nebojša Tejić

Der Euro­päi­sche Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR), die höchste Instanz in der Hier­ar­chie der Rechts­normen, hat ein ziem­lich hartes Urteil für die fran­zö­si­sche Regie­rung gefällt. Am Donnerstag, den 8. Dezember, verur­teilte er unser Land, weil es im Jahr 2018 mehrere Migran­ten­fa­mi­lien nicht in Sicher­heit gebracht hatte, obwohl Gerichts­ur­teile in ihrem Sinne ausge­fallen waren. Drei Fami­lien (zwei aus dem Kongo und eine aus Geor­gien) waren 2018 in Frank­reich ange­kommen und hatten vom Verwal­tungs­ge­richt eine Entschei­dung erwirkt, die die Präfektur des Depar­te­ments Haute-Garonne dazu verpflich­tete, sie unter­zu­bringen. Diese Entschei­dung blieb jedoch ohne Wirkung. Nun ist Frank­reich also gezwungen, dem Urteil nach­zu­kommen und jeder dieser Fami­lien zusätz­lich 5.000 Euro zu zahlen. Ein beschei­dener Grund zur Freude: In einem Urteil vom 8. Dezember 2022 wurde Frank­reich in einem anderen Fall, in dem es um die Räumung ille­galer Roma-Sied­lungen in einem Pariser Vorort ging, nicht verurteilt.
 

Ein Grund zur Freude? Nicht wirk­lich, um genau zu sein. Die Frage ist letzt­lich nicht so sehr, ob Frank­reich schuldig ist oder nicht, weil es diese drei Fami­lien nicht unter­ge­bracht hat, schuldig ist oder nicht, weil es Roma-Lager geräumt hat. Die Frage, die wahre Frage, ist die nach der Hier­ar­chie der Normen. Es ist uns nämlich egal, ob Frank­reich in den Augen des EGMR dies oder jenes hätte tun, dieses oder jenes Lager hätte räumen sollen oder nicht – denn es sollte uns egal sein, was der EGMR über unsere Innen­po­litik denkt. Die Richter des EGMR handeln im Namen eines körper­losen Gebildes, des Euro­pa­rats, einer Instanz, die nicht mit der Euro­päi­schen Union zu verwech­seln ist, die 1949 gegründet wurde und heute 46 Länder umfasst, darunter … die Türkei und Aser­bai­dschan, auf der Grund­lage angeb­lich univer­seller Werte.

Es sollte uns empören, dass ein supra­na­tio­nales Gericht urteilt, dass der fran­zö­si­sche Steu­er­zahler durch die Hand der Regie­rung 15.000 Euro an drei ille­gale Fami­lien zahlen muss, denen ein an sich schon versa­gendes fran­zö­si­sches Gericht Asyl gewährt hat, obwohl mindes­tens zwei von ihnen (die kongo­le­si­schen Fami­lien) nicht aus einem Land stammen, in dem Krieg herrscht. Und es sollte uns nicht beru­higen, dass die Räumung von Roma, die Privat­grund­stücke besetzen, vom selben Gericht bestä­tigt wurde. In Wirk­lich­keit erstickt Frank­reich daran, dass es den größten Teil, wenn nicht sogar fast alle seine hoheit­li­chen Befug­nisse an völlig abge­ho­bene supra­na­tio­nale Instanzen dele­giert hat, die ihm Normen und Gesetze aufzwingen. Die hoheit­li­chen Privi­le­gien, die Privi­le­gien der Könige (das sage nicht ich, sondern die Etymo­logie), waren nicht zahl­reich, aber entschei­dend: Münzen prägen, seine Grenzen vertei­digen, seine Bürger schützen, Recht spre­chen, über den Haus­halt entscheiden. Der Euro, die Anord­nungen der UNO oder von NGOs, die Verhin­de­rung von Poli­zei­kräften, rote Richter und obli­ga­to­ri­sche Haus­halts­filter (EU, NATO, EZB, IWF) haben die einst fran­zö­si­schen Vorrechte ersetzt.

Die Entschei­dung des EGMR, der in einer normalen Welt nichts zu den Ange­le­gen­heiten eines souve­ränen Staates zu sagen hätte, ist daher regel­recht skan­dalös, aber so weit ist es leider nicht mehr gekommen. Es stimmt, dass wir unsere Souve­rä­nität abge­treten haben, indem wir das Über­ein­kommen, das uns an den EGMR bindet, unter­zeichnet haben. Das nennt man die berühmte Rechtsstaatlichkeit …

Dieser Beitrag erschien zuerst bei BOULEVARD VOLTAIRE, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


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10 Kommentare

  1. Frank­reich wird morgen abend nach dem Abpfiff reich­lich für seine unge­zü­gelte Migra­ti­ons­po­litik bestraft.
    Die Fach­kräfte für Lebens­freude aus Nafri werden ihren Emotionen und ihrer Zerstö­rungswut freien Lauf gönnen.
    Egal ob Marokko oder Frank­reich das Spiel gewinnt.

  2. Das hatten die Batrachophagen sich so schön vorge­stellt: Ihr inef­fi­zi­entes sozia­lis­ti­sches Para­dies vermit­tels immer neuer euro­päi­scher Struk­turen von den dummen Boches finan­zieren zu lassen, dazu für die nächsten hundert Jahre noch auf der angeb­li­chen Kriegs­schuld herum­zu­reiten und states unge­fragt die Klappe aufzu­reißen, dass sie ja die „Grande Nation“ wären. Jetzt sind diese Struk­turen so stark und verant­wor­tungs­frei geworden, dass sie sich termi­nator-mäßig gegen ihre Schöpfer wenden, und der Franz­mann heult im Chor mit der deut­schen Auto­in­dus­trie und der deut­schen Land­wirt­schaft, die ähnliche Erfah­rungen machen mussten.

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  3. EMRK, Artikel 6: Recht auf ein faires Verfahren.

    Was beinhaltet das Recht auf ein faires Verfahren?

    Das Recht auf ein faires Verfahren soll ein Verfahren gewähr­leisten, in dem die Parteien unter im Wesent­li­chen gleich­ar­tigen Bedin­gungen ihren Stand­punkt vertreten können. Dazu gehören u.a.:

    – der Anspruch auf recht­li­ches Gehör
    – das Recht des Ange­klagten auf persön­liche Teil­nahme an der Verhandlung
    – das Recht auf Akten­ein­sicht sowie
    – das Recht auf Begrün­dung von gericht­li­chen Entscheidungen.

    Das Recht auf Begrün­dung von gericht­li­chen Entschei­dungen hält der EGMR selbst nicht ein, weil er nur ca. 10 % der an ihn gestellten Indi­viu­al­an­träge über­haupt behan­delt und den Rest ohne jede Begrün­dung abweist.

    Dir Auswahl der als einer EGMR-Entschei­dung vom EGMR als entschei­dungs­würdig bekannten Fälle lässt sich für das geschulte Auge auch stets bestimmten Absichten bestimmter Lobbies zuor­denen – so ist zB Poli­zei­ge­walt in Weiß­russ­land verur­teils­wert, in Deutsch­land aber nicht.

    Die EMRK ist ein Feigen­blatt und der EGMR ist eine supra­na­tio­nale Gehirn­wichs­or­ga­ni­sa­tion, die nur Geld kostet, aber nicht einmal ansatz­weise hält, was sie verspricht. Wer nur die Schlag­wörter, aber nicht die Praxis kennt, himmelt solche pseu­do­lo­gi­schen Konstrukte auch noch an. Solange das Bezirks­ge­richt zuhause nicht funk­tio­niert, funk­tio­niert gar nichts. Und wenn das nicht mehr funk­tio­niert, dann braucht man sich auch keinen EGMR ausdenken, das ist alles nur noch lebens­fremde Hirn­wichse und wer an sowas glaubt, der ist sowieso verloren, da hilft dann nur noch das jüngste Gericht – wenn man daran glaubt.

  4. Das „Zahlen“ bleibt an uns kleben!
    Und es ist wie immer in dieser EU Diktatur, beide Seiten die Zudring­linge und die Justiz werden vom kleinen Mann bezahlt. Eigent­lich ist es im normalen Leben so, das der der zahlt auch bestimmt!
    Die Gerichts­bar­keit in der EU dient nur einem Zwecl, die Diktatur aufrecht zu erhalten!

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  5. Nicht nur diese supra­na­tio­nalen nicht gewählten Orga­ni­sa­tionen sind das Problem: Wer hat die Euro­päer gefragt, ob sie Fremd­linge aus aller Welt aufnehmen und durch­füt­tern wollen, während uns durch die soge­nannte „Eman­zi­pa­tion“ durch verschie­dene chemi­sche und mecha­ni­sche Hilfs­mittel die Fort­pflan­zung verun­mög­licht wird? Uns wird einge­redet, daß sich Frauen selbst verwirk­li­chen sollen. Wofür? Um als Steu­er­zahler ausge­beutet werden zu können? Fran­zosen, Engländer, Nieder­länder, Belgier, Schweizer, Deut­sche, wacht auf!!!!!

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    • Nun – warum sollten Frauen sich nicht selbst verwirk­li­chen dürfen und auch entscheiden dürfen, worin ihre evtl. Selbst­ver­wirk­li­chungs­ziele bestehen, wenn es Männer dürfen? Nur für diese Aussage von mir einen Daumen ‚runter.
      Betrachten Sie Frauen immer noch als Skla­vinnen des Patri­ar­chats, dann sind sie nicht besser als diese in Wahr­heit erzpa­tri­ar­cha­li­sche El.te, die am Ende alles Weib­liche abzu­schaffen plant.

      Meines Erach­tens.

      • Die Männer werden ja genauso abgeschafft.
        Es sollen am Ende nur unmün­dige kind­haft dauer­un­reife Human­ein­heiten übrig bleiben.

  6. Wie bestellt so gelie­fert. wer zentra­lis­ti­sche Wohl­taten beför­dert zahlt am Ende durch Abgabe seiner Souve­rä­nität drauf.

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    • Jagt die Bande von Verbre­chern Euro­päi­sche Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR)
      mit Mist­ga­beln aus ihren Ämtern und zwar ohne Pardon.

      • und nicht nur diesen Pseudo-Gerichtshof.
        Macht endlich diesen Scheiß­haufen in Brüssel ganz dicht und treibt diese Schma­rotzer wieder nach Hause .…

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