Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die höchste Instanz in der Hierarchie der Rechtsnormen, hat ein ziemlich hartes Urteil für die französische Regierung gefällt. Am Donnerstag, den 8. Dezember, verurteilte er unser Land, weil es im Jahr 2018 mehrere Migrantenfamilien nicht in Sicherheit gebracht hatte, obwohl Gerichtsurteile in ihrem Sinne ausgefallen waren. Drei Familien (zwei aus dem Kongo und eine aus Georgien) waren 2018 in Frankreich angekommen und hatten vom Verwaltungsgericht eine Entscheidung erwirkt, die die Präfektur des Departements Haute-Garonne dazu verpflichtete, sie unterzubringen. Diese Entscheidung blieb jedoch ohne Wirkung. Nun ist Frankreich also gezwungen, dem Urteil nachzukommen und jeder dieser Familien zusätzlich 5.000 Euro zu zahlen. Ein bescheidener Grund zur Freude: In einem Urteil vom 8. Dezember 2022 wurde Frankreich in einem anderen Fall, in dem es um die Räumung illegaler Roma-Siedlungen in einem Pariser Vorort ging, nicht verurteilt.
Ein Grund zur Freude? Nicht wirklich, um genau zu sein. Die Frage ist letztlich nicht so sehr, ob Frankreich schuldig ist oder nicht, weil es diese drei Familien nicht untergebracht hat, schuldig ist oder nicht, weil es Roma-Lager geräumt hat. Die Frage, die wahre Frage, ist die nach der Hierarchie der Normen. Es ist uns nämlich egal, ob Frankreich in den Augen des EGMR dies oder jenes hätte tun, dieses oder jenes Lager hätte räumen sollen oder nicht – denn es sollte uns egal sein, was der EGMR über unsere Innenpolitik denkt. Die Richter des EGMR handeln im Namen eines körperlosen Gebildes, des Europarats, einer Instanz, die nicht mit der Europäischen Union zu verwechseln ist, die 1949 gegründet wurde und heute 46 Länder umfasst, darunter … die Türkei und Aserbaidschan, auf der Grundlage angeblich universeller Werte.
Es sollte uns empören, dass ein supranationales Gericht urteilt, dass der französische Steuerzahler durch die Hand der Regierung 15.000 Euro an drei illegale Familien zahlen muss, denen ein an sich schon versagendes französisches Gericht Asyl gewährt hat, obwohl mindestens zwei von ihnen (die kongolesischen Familien) nicht aus einem Land stammen, in dem Krieg herrscht. Und es sollte uns nicht beruhigen, dass die Räumung von Roma, die Privatgrundstücke besetzen, vom selben Gericht bestätigt wurde. In Wirklichkeit erstickt Frankreich daran, dass es den größten Teil, wenn nicht sogar fast alle seine hoheitlichen Befugnisse an völlig abgehobene supranationale Instanzen delegiert hat, die ihm Normen und Gesetze aufzwingen. Die hoheitlichen Privilegien, die Privilegien der Könige (das sage nicht ich, sondern die Etymologie), waren nicht zahlreich, aber entscheidend: Münzen prägen, seine Grenzen verteidigen, seine Bürger schützen, Recht sprechen, über den Haushalt entscheiden. Der Euro, die Anordnungen der UNO oder von NGOs, die Verhinderung von Polizeikräften, rote Richter und obligatorische Haushaltsfilter (EU, NATO, EZB, IWF) haben die einst französischen Vorrechte ersetzt.
Die Entscheidung des EGMR, der in einer normalen Welt nichts zu den Angelegenheiten eines souveränen Staates zu sagen hätte, ist daher regelrecht skandalös, aber so weit ist es leider nicht mehr gekommen. Es stimmt, dass wir unsere Souveränität abgetreten haben, indem wir das Übereinkommen, das uns an den EGMR bindet, unterzeichnet haben. Das nennt man die berühmte Rechtsstaatlichkeit …
Dieser Beitrag erschien zuerst bei BOULEVARD VOLTAIRE, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.
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Frankreich wird morgen abend nach dem Abpfiff reichlich für seine ungezügelte Migrationspolitik bestraft.
Die Fachkräfte für Lebensfreude aus Nafri werden ihren Emotionen und ihrer Zerstörungswut freien Lauf gönnen.
Egal ob Marokko oder Frankreich das Spiel gewinnt.
Das hatten die Batrachophagen sich so schön vorgestellt: Ihr ineffizientes sozialistisches Paradies vermittels immer neuer europäischer Strukturen von den dummen Boches finanzieren zu lassen, dazu für die nächsten hundert Jahre noch auf der angeblichen Kriegsschuld herumzureiten und states ungefragt die Klappe aufzureißen, dass sie ja die „Grande Nation“ wären. Jetzt sind diese Strukturen so stark und verantwortungsfrei geworden, dass sie sich terminator-mäßig gegen ihre Schöpfer wenden, und der Franzmann heult im Chor mit der deutschen Autoindustrie und der deutschen Landwirtschaft, die ähnliche Erfahrungen machen mussten.
EMRK, Artikel 6: Recht auf ein faires Verfahren.
Was beinhaltet das Recht auf ein faires Verfahren?
Das Recht auf ein faires Verfahren soll ein Verfahren gewährleisten, in dem die Parteien unter im Wesentlichen gleichartigen Bedingungen ihren Standpunkt vertreten können. Dazu gehören u.a.:
– der Anspruch auf rechtliches Gehör
– das Recht des Angeklagten auf persönliche Teilnahme an der Verhandlung
– das Recht auf Akteneinsicht sowie
– das Recht auf Begründung von gerichtlichen Entscheidungen.
Das Recht auf Begründung von gerichtlichen Entscheidungen hält der EGMR selbst nicht ein, weil er nur ca. 10 % der an ihn gestellten Indiviualanträge überhaupt behandelt und den Rest ohne jede Begründung abweist.
Dir Auswahl der als einer EGMR-Entscheidung vom EGMR als entscheidungswürdig bekannten Fälle lässt sich für das geschulte Auge auch stets bestimmten Absichten bestimmter Lobbies zuordenen – so ist zB Polizeigewalt in Weißrussland verurteilswert, in Deutschland aber nicht.
Die EMRK ist ein Feigenblatt und der EGMR ist eine supranationale Gehirnwichsorganisation, die nur Geld kostet, aber nicht einmal ansatzweise hält, was sie verspricht. Wer nur die Schlagwörter, aber nicht die Praxis kennt, himmelt solche pseudologischen Konstrukte auch noch an. Solange das Bezirksgericht zuhause nicht funktioniert, funktioniert gar nichts. Und wenn das nicht mehr funktioniert, dann braucht man sich auch keinen EGMR ausdenken, das ist alles nur noch lebensfremde Hirnwichse und wer an sowas glaubt, der ist sowieso verloren, da hilft dann nur noch das jüngste Gericht – wenn man daran glaubt.
Das „Zahlen“ bleibt an uns kleben!
Und es ist wie immer in dieser EU Diktatur, beide Seiten die Zudringlinge und die Justiz werden vom kleinen Mann bezahlt. Eigentlich ist es im normalen Leben so, das der der zahlt auch bestimmt!
Die Gerichtsbarkeit in der EU dient nur einem Zwecl, die Diktatur aufrecht zu erhalten!
Nicht nur diese supranationalen nicht gewählten Organisationen sind das Problem: Wer hat die Europäer gefragt, ob sie Fremdlinge aus aller Welt aufnehmen und durchfüttern wollen, während uns durch die sogenannte „Emanzipation“ durch verschiedene chemische und mechanische Hilfsmittel die Fortpflanzung verunmöglicht wird? Uns wird eingeredet, daß sich Frauen selbst verwirklichen sollen. Wofür? Um als Steuerzahler ausgebeutet werden zu können? Franzosen, Engländer, Niederländer, Belgier, Schweizer, Deutsche, wacht auf!!!!!
Nun – warum sollten Frauen sich nicht selbst verwirklichen dürfen und auch entscheiden dürfen, worin ihre evtl. Selbstverwirklichungsziele bestehen, wenn es Männer dürfen? Nur für diese Aussage von mir einen Daumen ‚runter.
Betrachten Sie Frauen immer noch als Sklavinnen des Patriarchats, dann sind sie nicht besser als diese in Wahrheit erzpatriarchalische El.te, die am Ende alles Weibliche abzuschaffen plant.
Meines Erachtens.
Die Männer werden ja genauso abgeschafft.
Es sollen am Ende nur unmündige kindhaft dauerunreife Humaneinheiten übrig bleiben.
Wie bestellt so geliefert. wer zentralistische Wohltaten befördert zahlt am Ende durch Abgabe seiner Souveränität drauf.
Jagt die Bande von Verbrechern Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
mit Mistgabeln aus ihren Ämtern und zwar ohne Pardon.
und nicht nur diesen Pseudo-Gerichtshof.
Macht endlich diesen Scheißhaufen in Brüssel ganz dicht und treibt diese Schmarotzer wieder nach Hause .…