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Ministerpräsident Janez Janša · Foto: Regierung der Republik Slowenien

Der slowenische Ministerpräsident Janez Janša spricht in einem Interview mit der polnischen Presseagentur PAP über das kommunistische Erbe des Justizsystems seines Landes. Er sagte, dass keine EU-Institution das Recht habe, den Mitgliedstaaten Regeln aufzuerlegen, die deren Verfassungen widersprechen. Sein Interview wurde von Wpolityce.pl veröffentlicht.


PAP: EU-Politiker kritisieren Sie für Ihre Äußerungen zur Situation der Justiz in Ihrem Land. Was ist Ihrer Meinung nach die Ursache des Problems?

Janša: Meine Erfahrungen mit dem Justizsystem unterscheiden sich von denen vieler europäischer Politiker, die mich für meine Äußerungen kritisieren, aber die Situation in Slowenien nicht kennen. Ich war zweimal ein politischer Gefangener. Nicht nur in einem undemokratischen Regime, sondern auch 2014 – in einer Demokratie, als ich kurz vor den Parlamentswahlen von der slowenischen Justiz auf der Grundlage eines politischen Scheinprozesses inhaftiert wurde. Ich wurde beschuldigt, unbekannte Personen zu einem unbekannten Zeitpunkt und auf unbekannte Weise beeinflusst zu haben und ein unbekanntes Versprechen auf finanziellen Gewinn erhalten zu haben. Das Verfassungsgericht hob diesen installierten politischen Prozess später einstimmig auf.

Als ich vor zweiunddreißig Jahren nach einem einwöchigen Hungerstreik von einem Militärgericht verurteilt und inhaftiert wurde, brachte man mir das Strafprozessrecht und das Strafgesetzbuch der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und der Sozialistischen Republik Slowenien in die Zelle. In der Einleitung zu einem dieser Bücher lese ich, dass das Justizsystem ein Instrument zur Umsetzung des Programms der Kommunistischen Partei und das Strafrecht ein Instrument zur Vernichtung des Klassenfeindes ist. Dass das Strafrecht ein Instrument zur Vernichtung des Klassenfeindes ist, wurde nicht nur niedergeschrieben, sondern war ein Prinzip, das im ehemaligen Jugoslawien und allen seinen Republiken zu dieser Zeit tatsächlich umgesetzt wurde. Auf diese Weise ging das kommunistische Regime mit seinen Gegnern um und schüchterte das Volk ein. Sie zerstörte das Leben, die Familien und die Karrieren von Tausenden von Menschen. Es handelte sich nicht um einen Justizirrtum, sondern um ein System zur Vernichtung politischer Gegner.

Es muss anerkannt werden, dass das slowenische Verfassungsgericht in den ersten Jahren nach der Unabhängigkeit die Auffassung von der Rolle des Strafrechts und der Justiz in einem Einparteiensystem sowohl theoretisch als auch de iure grundlegend verändert hat. Der größte Teil des Schadens, der den Gruppen und Einzelpersonen und natürlich den Überlebenden zugefügt wurde, ist wieder gutgemacht worden. In der Zwischenzeit hat das slowenische Verfassungsgericht viel getan, indem es die ehemalige politische Geheimpolizei als kriminelle Organisation anerkannte und viele politische Prozesse aufhob. Slowenien schien sich de facto zu einem Land zu entwickeln, das die dreigliedrige Gewaltenteilung respektiert und die Kopenhagener Kriterien für den EU-Beitritt tatsächlich erfüllt.

Dann begann man, Massengräber zu entdecken – bisher mehr als 700 – mit direkten Beweisen dafür, dass Zehntausende von Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg gestorben waren. Die kommunistischen Behörden vertuschten diese Verbrechen vor der in- und ausländischen Öffentlichkeit. Obwohl die Menschen davon wussten, hatten sie Angst, sich zu äußern. Sie sprachen darüber nicht einmal unter sich selbst, geschweige denn in der Öffentlichkeit. Angst war schon immer ein Mittel der Unterdrückung, das von der ehemaligen kommunistischen Elite eingesetzt wurde, um ihre Privilegien und ihre Herrschaft zu erhalten. Trotz der schrecklichen Tatsachen und der zahlreichen Leichenverliese, in denen die Überreste von brutal ermordeten Jungen und Alten, Männern und Frauen und sogar Kindern jahrzehntelang gelegen haben, wurde von den slowenischen Gerichten und Staatsanwälten bisher kein einziger Verbrecher angeklagt.

Während unseres Kampfes um die Unabhängigkeit erstattete der frühere Sozialrechnungsdienst mehr als 700 Strafanzeigen wegen der unkontrollierten Privatisierung, die damals in großem Umfang stattfand. Die slowenischen Staatsanwälte und Gerichte brachten jedoch niemanden hinter Gitter, und die Verurteilten wurden später vom Staatspräsidenten begnadigt. Die regierenden Erben der ehemaligen kommunistischen Behörden haben die Ämter einfach aufgelöst, um abzulenken und vollendete Tatsachen zu schaffen.

In der Mitte des Übergangszeitraums haben sich die Dinge von den vielversprechenden Anfängen der Unabhängigkeit in die entgegengesetzte Richtung entwickelt. Da es keine Lustration gab, blieben alle Richter des vorherigen Regimes, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, im System. Kriminelle, die für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden sollten, sind immer noch auf freiem Fuß. Viele Menschen sehen aufgrund langwieriger Prozesse nicht, dass ihnen zugefügtes Unrecht wieder gutgemacht wird.

Obwohl Slowenien unter den EU-Mitgliedstaaten die höchste Zahl von Richtern pro Einwohner hat, genießt die Justiz einen schlechten Ruf, und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ist gering. Andernorts werden die Urteile öffentlich verkündet. Bis vor kurzem war das Filmen und Fotografieren von Richtern in Slowenien verboten. Jetzt ist sie zwar erlaubt, aber streng reglementiert – die Gesellschaft hat keinen Zugang zu endgültigen Urteilen, die Verfahren dauern Jahre und die Justiz ist voller Bürokratie. Es ist schwierig, von unparteiischen Prozessen oder dem Anschein von Unparteilichkeit zu sprechen, wenn wir sehen, wie sich Richter mit totalitären Symbolen schmücken – selbst bei Veranstaltungen, die offen mit der Ideologie des alten Regimes sympathisieren.

Ich halte es für meine Pflicht und Verantwortung, auf nicht hinnehmbare Abweichungen von dem, was ein demokratischer Staat seinen Bürgern garantieren muss, aufmerksam zu machen. Die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Menschenwürde sind die Grundlagen jeder demokratischen Gesellschaft. Wir können so tun, als sei alles in Ordnung. Abweichungen in diesen Bereichen werden jedoch letztendlich dazu führen, dass alle sozialen und systemischen Anomalien und Rechtsverletzungen ihren Preis haben werden. Je länger wir in einer virtuellen Welt verbleiben, in der alles in Ordnung zu sein scheint, desto höher wird der Preis sein, den wir zahlen müssen.

PAP: Wurde die slowenische Justiz seit dem Fall des Kommunismus in irgendeiner Weise kontrolliert?

J.J.: Nein. Im Jahr 1994 wurde jedoch ein neues Gesetz über den Justizdienst verabschiedet, in dem festgelegt wurde, dass Personen, die als Richter im vorherigen System gegen die Menschenrechte verstoßen hatten, nicht auf Dauerstellen ernannt werden können. Der Justizrat hat diesen Artikel nur einmal verwendet. In allen anderen Fällen hat er erklärt, dass er keinen Verstoß gegen diesen Artikel des Gesetzes durch die für Dauerstellen vorgeschlagenen Bewerber erkennen kann. Und das, obwohl es öffentlich veröffentlichte Urteile oder Anklagen gab, die das Gegenteil bewiesen. Darüber sind Bücher geschrieben und Dokumentarfilme gedreht worden.

PAP: Ist das heute noch relevant?

J.J.: Natürlich. Das Hauptproblem ist, dass der Systemwandel ein System von Bürgern erster und zweiter Klasse geschaffen hat und zudem ein System, das die Privilegien der Elite schützt, in dem leider auch die Justiz eine wichtige Rolle spielt. Die Herstellung der Gleichheit vor dem Gesetz ist für das normale Funktionieren eines demokratischen Staates von wesentlicher Bedeutung. Wenn die slowenische Gesellschaft, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte damit beginnen, einige Personen, die der slowenischen Gesellschaft bekannt sind und als unantastbar gelten, genauso zu behandeln wie alle anderen, d.h. wie die Bürger zweiter Klasse, werden wir sagen können, dass wir einen wichtigen Schritt in Richtung Rechtsstaatlichkeit getan haben.

Ich bedauere, dass sich einige europäische Politiker auf Fehlinformationen verlassen, anstatt sich selbst ein Bild von der Lage der slowenischen Justiz zu machen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass die slowenische Justiz gegen die Menschenrechte verstoßen und ungerechte Urteile verhängt hat, die teilweise sogar von Richtern verhängt wurden, die später von derselben Justiz dafür belangt wurden. Das zweite Problem ist die ideologische Kontinuität des kommunistischen Regimes, die in der Justiz bis heute durch den Einsatz von Personal fortgesetzt wird. So können sich beispielsweise Richter auf Parteitagen mit dem totalitären Symbol, dem roten Stern, fotografieren lassen und versuchen nicht einmal, unparteiisch zu erscheinen. Bis vor kurzem war der Präsident des Obersten Gerichtshofs derjenige Richter (Branko Masleša), der das letzte Todesurteil im kommunistischen Slowenien gefällt hat. In mindestens einem Fall verhinderte derselbe Richter die Strafverfolgung von jemandem, der einen osteuropäischen Flüchtling erschossen hatte.

Die slowenische Justiz hat kein Problem damit, Personen, die noch nie in der Justiz gearbeitet haben, für die höchsten Richterämter zu nominieren. Es ist daher schwierig, den Richtern zuzuhören, wenn sie sich über Kritik beschweren, während es andererseits wahrscheinlicher ist, dass die Opfer von Justizirrtümern eher sterben, als dass sie ein Urteil erhalten, das den Irrtum revidiert. Nicht nur im ehemaligen Jugoslawien, sondern auch in der unabhängigen Republik Slowenien werden Familien, Karrieren und Existenzen durch ein solches Justizsystem zerstört.

PAP: Was ist Ihre Vorstellung von einer Reform?

J.J.: Das Recht auf ein unabhängiges Gerichtsverfahren wird durch die slowenische Verfassung und die EU-Grundrechtecharta garantiert, so dass die Achtung dieses universellen verfahrensrechtlichen Menschenrechts nicht von der Geschichte oder dem Gesellschaftssystem eines bestimmten Landes abhängen sollte. Dieses Recht ist jedoch kein Selbstzweck, sondern soll zwei andere Menschenrechte wirksam gewährleisten: das Recht auf ein Verfahren ohne ungebührliche Verzögerung und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Das bedeutet, dass die Rechtfertigung für den Schutz der formalen Unabhängigkeit der Richter davon abhängt, ob die Justiz eines bestimmten Staates den Schutz dieser beiden Rechte gewährleisten kann. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip kann dies nur der betreffende Mitgliedstaat entscheiden, der anhand konkreter Fälle eine umfassende Analyse der Funktionsweise des Justizwesens vornimmt. Wenn die Justiz eines Landes nicht in der Lage ist, grundlegende verfassungsmäßige Verfahrensgarantien zu gewährleisten, ist der Gesetzgeber sogar verfassungsrechtlich verpflichtet, geeignete Reformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Justiz zu beschließen. Das slowenische Verfassungsgericht folgt dem Beispiel des deutschen Verfassungsgerichts in Karlsruhe, das anerkennt, dass es keine absolute Gewaltenteilung gibt und dass eine Macht als Ganzes nur funktionieren kann, wenn es ein System der Kontrolle und des Ausgleichs zwischen ihren Zweigen gibt, so dass ein Zweig einen anderen in dem Maße beeinflussen kann, wie es für die wirksame Ausübung seiner verfassungsmäßigen Rechte und den Schutz der individuellen Freiheit erforderlich ist.

Im Koalitionsvertrag wurde die Reform des Justizwesens als eine der Prioritäten der derzeitigen slowenischen Regierung genannt. Ziel der Reform ist es, die Arbeitsweise und Effizienz der Gerichte sowie die personelle Ausstattung der Justiz und der Gerichtssysteme zu verbessern.

Eine Justizreform kann jedoch nicht nur auf juristischer, formaler, exekutiver und legislativer Ebene durchgeführt werden. Insbesondere sollte die slowenische Justiz die Fähigkeit zu ernsthafter Reflexion und Selbstkorrektur entwickeln. Die Veröffentlichung oder sogar Ausstrahlung von Urteilen direkt im Internet würde das Vertrauen in die Justiz stärken und ihr Ansehen verbessern. Die Veröffentlichung von Gerichtsakten und die Sicherstellung, dass Richter konsequent für ihre Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden, würde für Transparenz sorgen und der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, das System zu überwachen. Die Justiz sollte das slowakische Gesetzespaket zur Reform des slowakischen Justizsystems ernsthaft analysieren und diesbezügliche Vorschläge unterbreiten. Slowenien steht bei der Justizreform vor ganz ähnlichen Herausforderungen wie die Slowakei.

PAP: Ist der Ansatz, die Unabhängigkeit von Richtern in ehemals kommunistischen Ländern formell zu verteidigen – wie es die Europäische Kommission tut -, ohne die Situation gründlich zu untersuchen, angemessen? Gleichzeitig kritisiert die Kommission nicht, dass sich beispielsweise Spanien für eine Justizreform eingesetzt hat.

J.J.: Die Generation, der ich angehöre, weiß, wie das Leben auf der benachteiligten Seite des Eisernen Vorhangs war. Die meisten Kollegen, mit denen ich in der EU spreche, sind in traditionell demokratischen Ländern geboren, so dass es für sie schwierig ist zu verstehen, wie das Leben hier war. Ich brauchte einige Zeit, um ihnen zu erklären, wie das kommunistische Regime im ehemaligen Jugoslawien funktionierte und dass Freiheit, Demokratie und faire Gerichte nicht als selbstverständlich angesehen werden sollten. Die Menschen müssen für sie kämpfen. Es fällt ihnen auch schwer zu verstehen, dass dreißig Jahre nach der Einführung des demokratischen Wandels die Überreste des ehemaligen kommunistischen Regimes in Slowenien sehr lebendig und sehr real sind. Deshalb sage ich immer, dass man jeden Tag für Freiheit und Demokratie kämpfen muss. Andere Kollegen aus den Ländern des ehemaligen kommunistischen Blocks haben ähnliche Erfahrungen gemacht.

Viele in Brüssel und anderswo haben keine historische Erinnerung an die totalitäre Ära und das damalige Justizsystem. Die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates verabschiedete Resolution 1096 zeigt, dass alte Strukturen und Denkmuster aufgebrochen und überwunden werden müssen. Viele verstehen die Geschichte, die kulturellen und politischen Besonderheiten der Länder, die der EU seit 2004 beigetreten sind, nicht, und einige halten es nicht einmal für nötig, sie zu verstehen. Das hindert sie daran, die wirkliche Situation zu begreifen. Was ist nötig, um den Totalitarismus zu überwinden, und vor welchen Herausforderungen stehen wir? Die EU muss begreifen, dass eine Einheitslösung nicht funktioniert und auch nicht funktionieren kann. Wir haben ein gemeinsames Ziel, aber die Wege dorthin müssen unterschiedlich sein, wenn wir wollen, dass alle dorthin gelangen, weil die Ausgangspunkte unterschiedlich sind.

PAP: Wir erleben derzeit einen Streit zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten über den Vorrang des EU-Rechts. Wie würden Sie das Wesen dieses Problems beschreiben und wie würden Sie es lösen?

J.J.: Das EU-Recht steht über dem nationalen Recht, aber es geht nicht über die Verfassung eines Mitgliedstaates hinaus. Kein EU-Organ hat das Recht, einem Mitgliedstaat etwas aufzuerlegen, was gegen seine Verfassung verstößt. Wenn es in einem Mitgliedstaat ein Problem mit dem Gesetz oder der Situation gibt, kann die Europäische Kommission rechtliche Mechanismen und Verfahren einleiten. Dies war schon immer der Fall. Schließlich gibt es immer eine rechtliche Entscheidung, die wir alle respektieren und befolgen müssen.

Die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Spannungen bei der Einhaltung des EU-Rechts sind besorgniserregend und erfordern eine ernsthafte und verantwortungsbewusste Reaktion der Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedstaaten. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, ein ausführliches Gespräch zu führen, für das wir immer die Zeit finden müssen, um die historische Situation und die Ausgangspositionen der einzelnen Mitgliedstaaten zu verstehen, um die besten Lösungen für die Europäer und insbesondere für die Zukunft der EU zu finden. Slowenien als Land, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat, möchte nicht Teil neuer Spaltungen in Europa sein, was auch immer der Grund dafür ist. Ich glaube, dass die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten dem zustimmt. In der Geschichte hat es zu viele solcher Spaltungen gegeben. Die Europäische Union wurde ursprünglich als Antwort auf die Einheit und den Zusammenhalt der europäischen Länder gegründet, um den Unstimmigkeiten und Spaltungen entgegenzuwirken, die in der Geschichte des Kontinents bereits zu verheerenden Folgen geführt haben. In einer Zeit der Herausforderungen und der Suche nach Antworten auf die Zukunft der Union müssen sich die Mitgliedstaaten stets auf diese ursprünglichen und grundlegenden Werte berufen können.

Unser Ziel ist ein geeintes, freies und mit sich selbst in Frieden lebendes Europa. Ein Europa, das diesen Raum der Freiheit und der hohen Standards für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf seine Nachbarn ausdehnen kann. Je größer dieser Bereich ist, desto sicherer sind wir und desto größer ist unser Erfolg.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei DEMOKRACIJA, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


3 Gedanken zu „MP Janša: Keine EU-Institution hat das Recht, einem Mitgliedstaat etwas aufzuerlegen, was seiner Verfassung widerspricht“
  1. 700 places in Slovenia, 1500 in Croatia. For the majority in Slovenia, responsibility goes on UK and communists in yugoslavia. They should share the punishment

  2. Die EU ist eine Krake, die immer mehr Kompetenzen an sich reißt, obwohl sie nach dem BVerfG keine Kompetenz-Kompetenz hat. EU-Recht geht dem Verfassungsrecht vor! Zuende gedacht bracht man kein Bundesverfassungsgericht mehr und auch kein Verfassung bzw. Grundgesetz. Alles wird die EU regeln. Die nationalen Parlamente werden immer mehr zu Befehlsempfänger. Am Ende werden sie nicht mehr benötigt. Leider gibt es nur wenige Politiker, die diese fatale Entwicklung bemerken.

  3. Slowenien na in wie weit kann man auch dieser Regierung glauben?? Mit dem was hier zu lesen bekomme hat er recht aber hat sich nicht auch hier dieser Soros eingekauft? Hat nicht dieser Kerl die Medien an sich gerissen und man kann sich vorstellen dass die Summe nicht gerade klein war !? Das hatte ich vor ein paar Wochen gelesen ! Also was sagt uns das …

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