web analytics
Hier eine Demo gegen die sinnlosen Auflagen in Wien. Im Bild er dortige FPÖ-Chef Dominik Nepp, der gegen den „Regierungs-Maulkorb“, wie er trefflich formulierte, wetterte.

Nachdem Feinde der Freiheit ihren Plan, einmal mehr das Grundgesetz auszuhebeln aufgeben und die erst verbotenen Demonstration morgen in Berlin gestatten mussten, wurde bekanntgegeben, dass kein Zwang zum Tragen einer „Schutzmaske“ vorliegen werde. Der Rückzieher erfolgte nicht deshalb, weil man plötzlich einsichtig wurde, sondern weil das Berliner Verwaltungsgericht nach einem Eilantrag der Organisatoren Querdenken 711 entschied, dass die Versammlung unter Auflagen doch stattfinden dürfe.

Polizeigroßaufgebot sollte auf demonstrierende Bürger losgelassen werden

Wie der tagesspiegel berichtet, wollte die Berliner Polizei die zunächst verbotene Demonstration gegen die Corona-Regeln am Samstag mit einem Großaufgebot von 3000 (!) Polizisten verhindern. Nachdem  sie aber von Gerichten erlaubt wurde, wurden strenge Bestimmungen für die Teilnehmer zum angeblichen Schutz vor Corona-Infektionen erlassen. Das kündigte der Einsatzleiter Stephan Katte am Freitag auf einer Pressekonferenz an.

Verwaltungsgericht bremst Ex-SED Mann ein

Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden, berichtet epochtimes.de. Besonders bezeichnend: Der Rädelsführer der Demokratieausheber, der Berliner Innensenator Andreas Geisel, war vor der Wende noch jahrelang ein strammer DDR-Parteigenosse, der dann ganz Wendehals, rasch von der SED zur SPD wechselte.

Wenn jemand noch einen guten Grund gebraucht hat, am Samstag für die Verteidigung der Bürgerrechte und des Grundgesetzes zu demonstrieren: Andreas Geisel hat ihn geliefert. Tatenlos zuzusehen, wenn ein vormals (bzw. im Herzen vermutlich immer noch) eingefleischter Kommunist den Rechtsstaat demolieren will, ist wohl für jeden anständigen Demokraten ein Ding der Unmöglichkeit. Was wird man wohl seinen Enkeln in 40 oder 50 Jahren erklären, wenn diese einem die Frage stellen würden: „Opa, wie konntest Du zusehen, wie man die Demokratie erneut aushebelte? Wieso habt ihr weggeschaut, wie unsre Ur-Ur-großeltern in der Nazizeit?“ Das darf uns kein weiteres Mal passieren!

Von Redaktion

2 Gedanken zu „Nach Gerichtsentscheid darf jetzt sogar auch ohne „Maulkorb“ demonstriert werden“
  1. Das eigentlich unglaubliche ist, das wir das Grundgesetz immer noch als Schein Verfassung ansehen und dieses auch noch verteidigen. Wir brauchen einen FRIEDENSVERRRAG und eine vom Volke ausgehende VERFASSUNG. Wir sind seid 1945 nicht Souverän.

    35
  2. Unglaublich dass so ein Ex-DRRler jetzt weiter seine diktatorischen Vorstellungen umsetzen darf. Der gehört in den Gulag – da würde er gut hinpassen!

Schreibe einen Kommentar zu Thomas Blencke Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert