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Foto: Elvira Koneva / shuttlertock.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen, Ungarn und Tschechien aufgrund von Verstößen gegen „ihre Verpflichtungen aus dem Unionsrecht“, insbes. „die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von internationalen Schutz beantragenden Personen umzusetzen“ verurteilt. Ausgerechnet während der Corona-Krise unternimmt das EU-Gericht den Versuch, die Hoheitsrechte der Mitgliedsländer Polen, Ungarn und Tschechien auszuhebeln.

Abgesehen davon, dass die drei „betroffenen“ Länder in der Massenmigration kulturfremder Personen nach Westeuropa kein Modell erblicken, das sich zur Nachahmung bei ihnen empfiehlt, sind es die Migranten selber, die das nicht wollen. Denn man ist ja nicht über hunderte Kilometer über mehrere sichere Drittstaaten angereist, um dann womöglich in Lodz zu landen oder in Ungarn bei der Spargelernte auszuhelfen. Da ist es bedeutend angenehmer als Muttis Ehrengast, mit Gratis-all inclusive-rundum Versorgungspaket, hier „Schutz zu suchen“.

Dazu sagte Petr Bystron, AfD-Obmann im Auswärtigen Ausschuss:

„Dieses Urteil macht deutlich, wie politisch das EU-Gericht agiert. Ein „vorübergehender Mechanismus“, der den Verträgen von Schengen und Dublin entgegensteht, wird hiermit zur Rechtsgrundlage für die Bestrafung souveräner Staaten erklärt. Das fundamentale rechtsstaatliche Prinzip, dass jedes Land über die Einreise in sein Hoheitsgebiet bestimmen darf, soll ausgehebelt werden und durch den permanenten Rechtsbruch der Merkel‘schen Open-Borders-Politik mitsamt dem Pull-Effekt des Sozialstaates ersetzt werden.”

EuGH will Hoheitsrechte der Mitgliederländer aushebeln

„Die Absurdität dieses Vorgangs wird durch die Urteilsbegründung deutlich. Hier ist immer noch von einem „Hoheitsgebiet“ die Rede, während man den Mitgliedsländern mit diesem Urteil eben diese Hoheit über ihr Staatsgebiet nimmt. Jedes Land, welches sich diesem Urteil beugt, hat den Anspruch auf seine staatliche Souveränität ebenso wie die Unverletzlichkeit seines Staatsgebiets aufgegeben.”

Ohne solche EuGH-Urteile vermutlich kein Brexit

„Der demokratisch nicht legitimierte Europäische Gerichtshof in Straßburg hat wesentlich dazu beigetragen, das ursprünglich auf wenige Einzelfälle begrenzte Asyl- und Flüchtlingsrecht der EU zu einem weltweit einklagbaren Recht auf Einreise in die europäischen Sozialsysteme umzufunktionieren. Seine Urteile gegen das Vereinigte Königreich waren einer der wichtigsten Gründe für die Brexit-Wähler, für das Verlassen der EU zu votieren. Mit diesem Urteil hat das EuGH nicht nur den Bürgern von Polen, Tschechien und Ungarn demonstriert, wie empathielos sich die ohne jegliche demokratische Legitimität agierenden Institutionen der EU über die Bedürfnisse der einzelner Mitgliedsländern hinweg setzen und wie rücksichtslos sie ihre internationalistische Agenda durchsetzen.

In Zeiten der Corona-Krise, in denen selbst die Bewegungsfreiheit der eigenen Bürger massiv eingeschränkt ist, ist das sture Beharren auf weiterer Verteilung von Migranten in ganz Europa auch gegen Ihren Willen politischer Selbstmord. Das Urteil wird das ohnehin starke Misstrauen der Bürger gegen die Brüsseler Institutionen noch weiter vertiefen.“

Von Redaktion

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