Nicht Ungarn hat ein Problem mit Rechts­staat­lich­keit, sondern EU und Deutschland

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Die UEFA hat der Stadt München unter­sagt, das Fußball­spiel Deutsch­land-Ungarn zu poli­ti­sieren und eine Botschaft gegen die angeb­lich „LGBTQ-feind­liche“ Politik von Viktor Orbán zu senden. In „Sami­zdat“ erklärt Orbán, das umstrit­tene neue Gesetz richte sich gegen Kindes­miss­brauch und früh­kind­liche Sexua­li­sie­rung, nicht gegen Schwule.

Die auslän­der­feind­liche Anti-Ungarn-Haltung von Berlin und Brüssel bedroht mitt­ler­weile nicht nur den Fußball­frieden, sondern den Zusam­men­halt der EU. Am 9.6. votierte das EU-Parla­ment dafür, die EU-Kommis­sion wegen „Untä­tig­keit“ anzu­klagen, da es nicht hart genug gegen die Mitglieds­länder Polen und Ungarn vorgehe, die angeb­lich gegen die Rechts­staat­lich­keit verstoßen. Dabei sind die Verstöße gegen die Rechts­staat­lich­keit in Ländern wie Deutsch­land viel gravie­render, schreibt MdEP Joachim Kuhs:

Im Dezember 2020 einigten sich die EU-Mitglieds­länder auf den EU-Haus­halt für die nächsten 7 Jahre, unter der Voraus­set­zung, dass die Mitglieds­länder gegen den sog. Rechts­staats­me­cha­nismus klagen dürfen.

Ironi­scher­weise ist der Euro­päi­sche Gerichtshof viel eher poli­ti­siert als die Gerichte in Ungarn oder Polen. Die Richter werden von den Regie­rungen der Mitglieds­länder entsandt und sind also von Haus aus poli­tisch. Die unga­ri­sche Justiz­mi­nis­terin Judit Varga beklagte, dass der EuGH sich erst drei Jahre Zeit ließ, um über Ungarns Klage gegen die Art und Weise zu entscheiden, wie das Rechts­staat­lich­keits­ver­fahren durch das EU-Parla­ment einge­leitet wurde, nun aber „in einer der rele­van­testen und kompli­zier­testen Rechts­fragen in der Geschichte der Gemein­schaft binnen weniger Monate urteilen“ wolle, so die Buda­pester Zeitung.

Während Brüssel auf Weisung Berlins gegen Buda­pest und Warschau mit dem Säbel rasselt, ist die Rechts­staat­lich­keit aber nicht in Ungarn oder Buda­pest in Gefahr, sondern am aller­meisten in Deutschland.

Am 26.9.2021 wird der neue Bundestag gewählt, und die Merkel-Regie­rung lässt keine Gele­gen­heit aus, um gegen meine Partei, die AfD, die einzige konser­va­tive Oppo­si­ti­ons­partei im deut­schen Bundestag, mit unlau­teren Mitteln vorzugehen.

Jede Woche wird mitt­ler­weile ein gewalt­tä­tiger Angriff auf die AfD begangen, wie die Webseiten „dokumentationsarchiv.com“ oder  „Linke-Gewalt.info“ doku­men­tieren. Im Februar wurde der AfD-Land­tags­kan­didat Stephan Schwarz und zwei Frei­wil­lige an einem Info­stand in Schorn­dorf, Baden-Würt­tem­berg, von etwa 20 maskierten »Antifas« kran­ken­haus­reif geschlagen. Im Mai wurde eine Stahl­kugel auf die AfD-Kandi­datin Andrea Zürcher auf ihrer Terrasse abge­feuert, vermut­lich mit einer Stein­schleuder, die sie um wenige Zenti­meter verfehlte.

In Deutsch­land richtet sich 47% der poli­ti­schen Gewalt gegen die AfD, wie eine Kleine Anfrage ergab. Laut Poli­zei­sta­tistik war von 1.534 Straf­taten in 694 Fällen die AfD das Ziel der Angriffe, beinahe so viel Anschläge wie gegen alle anderen Parteien zusammen. Laut dem neusten Verfas­sungs­schutz­be­richt ist die Zahl der links­extre­mis­tisch moti­vierten Gewalt­taten 2020 um 34,3 % gestiegen, darunter 5 versuchte Tötungsdelikte.

Am 15. 1. 2019 erklärte der Bundes­ver­fas­sungs­schutz aber ausge­rechnet die AfD zum »Prüf­fall«, eine öffent­liche Vorver­ur­tei­lung, die die Unschulds­ver­mu­tung und Betrof­fe­nen­schutz auf den Kopf stellt. Seitdem wurde ein aufge­löster Teil der AfD (der sog. »Flügel«) öffent­lich zum Beob­ach­tungs­ob­jekt erklärt und immer wieder öffent­lich mit einer Verfas­sungs­schutz­be­ob­ach­tung der Gesamt­partei gedroht.

Laut einem gele­akten Doku­ment des Berliner Verfas­sungs­schutzes sind jedoch »keine zurei­chenden tatsäch­li­chen Anhalts­punkte für verfas­sungs­feind­liche Bestre­bungen der AfD Berlin ersicht­lich, die eine Erhe­bung zum Verdachts­fall recht­fer­tigen können.«

Am 3.3.2021 meldete das deut­sche öffent­lich-recht­liche Fern­sehen ARD und ZDF, dass laut »internen Doku­menten« des Geheim­dienstes die AfD nun vom Bundesamt für Verfas­sungs­schutz obser­viert werden soll. Angeb­lich würden »hinrei­chend verdich­tete Anhalts­punkte dafür vorliegen«, dass die AfD »gegen die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung gerich­tete Bestre­bungen verfolgt«. Dies war jedoch nicht vom Verfas­sungs­schutz bekannt gegeben, da die AfD gegen die Beob­ach­tung klagt. Die ARD musste den Bericht zurücknehmen.

Das Verwal­tungs­ge­richt Köln stellte in seiner Urteils­be­grün­dung dazu fest: »Aufgrund der … Bericht­erstat­tung in allen Medien vom 3. März 2021, … steht für das Gericht fest, dass … der Umstand der Einstu­fung der Antrag­stel­lerin als Verdachts­fall … »durch­ge­sto­chen« worden ist..« Es waren also die Staats­me­dien, die die AfD im Wahl­kampf als »verfas­sungs­feind­lich« darstellen wollten.

Laut einem gele­akten Doku­ment des Berliner Verfas­sungs­schutzes sind jedoch »keine zurei­chenden tatsäch­li­chen Anhalts­punkte für verfas­sungs­feind­liche Bestre­bungen der AfD Berlin ersicht­lich, die eine Erhe­bung zum Verdachts­fall recht­fer­tigen können.«

Am 3.3.2021 meldete das deut­sche öffent­lich-recht­liche Fern­sehen ARD und ZDF, dass laut »internen Doku­menten« des Geheim­dienstes die AfD nun vom Bundesamt für Verfas­sungs­schutz obser­viert werden soll. Angeb­lich würden »hinrei­chend verdich­tete Anhalts­punkte dafür vorliegen«, dass die AfD »gegen die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung gerich­tete Bestre­bungen verfolgt«. Dies war jedoch nicht vom Verfas­sungs­schutz bekannt gegeben, da die AfD gegen die Beob­ach­tung klagt. Die ARD musste den Bericht zurücknehmen.

Das Verwal­tungs­ge­richt Köln stellte in seiner Urteils­be­grün­dung dazu fest: »Aufgrund der … Bericht­erstat­tung in allen Medien vom 3. März 2021, … steht für das Gericht fest, dass … der Umstand der Einstu­fung der Antrag­stel­lerin als Verdachts­fall … »durch­ge­sto­chen« worden ist..« Es waren also die Staats­me­dien, die die AfD im Wahl­kampf als »verfas­sungs­feind­lich« darstellen wollten.

In den Nach­rich­ten­sen­dungen v.a. der öffent­lich-recht­li­chen Kanäle wird über­wie­gend negativ über die AfD berichtet. Im Jahr 2020 wurden AfD-Vertreter gerade 6 mal in die führenden Talk­shows einge­laden, gegen­über CDU/CSU (94 Auftritte), SPD (83), Grünen (32), FDP (28) und der Links­partei (19).

Auf Twitter schrieb »Das Erste« am 1.7.2019: »Die Redak­tionen der Talk­sen­dungen bemühen sich insbe­son­dere, AfD-Vertre­te­rinnen kein Forum für ihre Zwecke zu bieten. Je nach Thema ist es aber von Fall zu Fall nötig, AfD-Poli­ti­ke­rinnen selbst zu Wort kommen zu lassen.«

In den Nach­rich­ten­sen­dungen v.a. der öffent­lich-recht­li­chen Kanäle wird über­wie­gend negativ über die AfD berichtet. Im Jahr 2020 wurden AfD-Vertreter gerade 6 mal in die führenden Talk­shows einge­laden, gegen­über CDU/CSU (94 Auftritte), SPD (83), Grünen (32), FDP (28) und der Links­partei (19).

Auf Twitter schrieb »Das Erste« am 1.7.2019: »Die Redak­tionen der Talk­sen­dungen bemühen sich insbe­son­dere, AfD-Vertre­te­rinnen kein Forum für ihre Zwecke zu bieten. Je nach Thema ist es aber von Fall zu Fall nötig, AfD-Poli­ti­ke­rinnen selbst zu Wort kommen zu lassen.«

Poli­ti­sche Veran­stal­tungen und Partei­tage der AfD werden regel­mäßig gewaltsam gestört, Vermieter müssen den Verlust ihrer beruf­li­chen Exis­tenz fürchten. In Berlin-Marzahn stürmten maskierte Randa­lierer den vorge­se­henen Veran­stal­tungsort des Partei­tages und drohten den Vermie­tern. Veran­stal­tungen können nur unter massivem Poli­zei­schutz statt­finden, Besu­cher werden auf dem Hin- und Rückweg physisch atta­ckiert und eingeschüchtert.

Bei den Land­tags­wahlen in Sachsen 2019 hat der von den anderen Parteien besetzte Landes­wahl­aus­schuss am 5.7. die Bewerber der AfD auf den Listen­plätzen 19 bis 61 gestri­chen und von der Liste nur die ersten 18 Plätze zuge­lassen. »Begründet hatte der Ausschuss seine über­ra­schende Entschei­dung einmal damit, dass die Partei ihre Kandi­daten auf zwei Terminen im Februar und März gewählt hatte«, so Tichys Einblick. Der Säch­si­sche Verfas­sungs­ge­richtshof hat am 19.8.2019 bestä­tigt, dass der Landes­wahl­aus­schuss rechts­widrig gehan­delt hat.

Nach der Wahl des FDP-Poli­ti­kers Thomas Kemme­rich zum Minis­ter­prä­si­denten von Thüringen mit Stimmen der AfD am 5.2.2020 nannte Bundes­kanz­lerin Angela Merkel den Vorgang »unver­zeih­lich« und forderte, dass »das Ergebnis wieder rück­gängig gemacht werden muss.“ Die Bundes­kanz­lerin ist nicht für Landes­po­litik im Frei­staat Thüringen zuständig. Die Bundes­kanz­lerin dürfe sich nicht in die Regie­rungs­bil­dung der Bundes­länder einmi­schen, so Rechts­wis­sen­schaftler Diet­rich Murs­wiek laut Welt­woche. Die AfD reichte Klage beim Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt ein.

Das Fami­li­en­mi­nis­te­rium gibt im Wahl­jahr 2021 150,5 Millionen Euro für das Programm »Demo­kratie leben!« aus, das dem »Kampf gegen Rechts« verschrieben ist und der »Antifa« nahe­steht. Die Bundes­re­gie­rung hat im November 2020 ange­kün­digt, 2021–2014 1,1 Milli­arden Euro für ein »Demo­kra­tie­för­der­ge­setz« zur »Bekämp­fung von Rechts­extre­mismus und Rassismus« auszu­geben, Mittel die für Propa­ganda gegen die AfD benutzt werden, und zur Finan­zie­rung von linken NGOs, die der gewalt­be­reiten »Antifa« nahestehen.

Als die CDU von Angela Merkel von der sozi­al­de­mo­kra­ti­schen SPD forderte, nur solche Gruppen zu fördern, die sich zur frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung bekennen, wollte die SPD zuerst nicht mitma­chen. Scheinbar wollte die SPD auch verfas­sungs­feind­liche linke Gruppen mit Millionen fördern.

Das ist also die deut­sche Bundes­re­gie­rung, die Ungarn und Polen wegen »fehlender Rechts­staat­lich­keit« anklagen will. Viel­leicht sollten Ungarn und Polen die deut­sche Bundes­re­gie­rung auch wegen »fehlender Rechts­staat­lich­keit« anklagen.

MdEP Joachim Kuhs ist Mitglied des Haus­halts- und Haus­halts­kon­troll­au­schusses im EU-Parla­ment, Bundes­schrift­führer der AfD, und Bundes­spre­cher der »Christen in der AfD«. Er wohnt in Baden-Baden, hat 10 Kinder und 5 Enkelkinder.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Unga­risch auf Pesti Srácok.

 

 

 

 

 

3 Kommentare

  1. Schwule und Lesben werden in Deutsch­land gejagt und Diskriminiert,und nicht in Ungarn, und zwar von einer ganz bestimmten Klientel , die seit 2014/15 unter­and­erem von der Into­le­ranten Links/Grünen Misch­poke , Millio­nen­fach nach Deutsch­land Illegal Impor­tiert werden!!!!Nur trauen sich das die Wenigsten Auszusprechen !!

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    • Recht haben Sie, die Deut­schen sind ein Volk von Feig­lingen, sonst könnte das alles um uns herum gar nicht passieren. Die Zuwan­de­rung ist unser Tod, Deutsch­land wird unwie­der­bring­lich zu einem musli­mi­schen und schwarzen Land werden, wir sind bereits auf dem besten Weg dorthin.

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  2. Das Jaulen in Deutsch­land um eine durchaus gutes Gesetz in Ungarn ist zum Kotzen.
    Was geht es Merkel und der der Albrecht­tochter an, was Ungarn für Gesetze hat? Hier werden Gesetze mit Füßen getreten und alte Menschen von Bullen zusam­men­ge­schlagen, wer tritt für die Rechte der betagten Menschen ein? Diese verdammten Heuchler haben sehr viel Dreck a, Stecken, aber große Fr*** wenn es um Staaten geht, in denen Fami­lien und Menschen­rechte noch gelebt werden. Der Zerfall der Moral in Deutsch­land ist nicht mehr zu über­sehen und man kann sich nur schämen. Schade, dass die Ungarn gestern nicht gewonnen haben…

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