Öster­reich: AMS rekru­tiert bereits Admin-Kräfte zur Exeku­tion des „heim­lich“ adap­tierten Impfpflichtgesetzes

Für Exekution des heimlich geänderten Impfpflichtgesetzes wird nun Personal gesucht

Das tota­li­täre öster­rei­chi­sche Covid-Regime gibt sich offenbar alle Mühe um rasch dazu zu lernen, aller­dings leider nur in Sachen Geset­zes­ad­ap­tionen, um ihren „Plan“ so rasch und wider­standslos wie möglich bei der Bevöl­ke­rung umsetzen zu können.

Das Impf­pflicht-Gesetz ist ja bekannt­lich in Öster­reich bis 31.5.2022 ausge­setzt. Jedoch bastelt  die Regie­rung eifrigst am Gesetz herum. Alleine ob der Tatsache, dass sich diverse öster­rei­chi­sche Anwälte (im Wider­stand) seit Monaten beinahe ausschließ­lich mit der, sämt­liche Lebens­be­rei­chen betref­fenden „Speed-Gesetz­ge­bung-und Adap­tion“, einge­hend beschäftigen.

Im Zuge dieser akri­bi­schen Recher­che­ar­beit werden natür­lich Schwach­punkte, Unzu­läng­lich­keiten und mögliche Verfas­sungs­wid­rig­keiten aufge­zeigt. Das scheint den Regie­renden jedoch gar nicht zu „schme­cken“, da muss dann also „klamm­heim­lich“ nach­ge­bes­sert werden.

Adap­tion macht Impf­pflicht­ge­setz „effek­tiver“

Mitte März verkün­dete die Regie­rung wieder einmal und selbst­re­dend vom Main­stream unkom­men­tiert, neue und auch geän­derte Gesetze erlassen zu haben. Nun aber warnen Anwälte davor, dass vor allem das Impf­pflicht-Gesetz „effek­tiver“ gemacht wurde.

Nämlich im Hinblick darauf, sollte man bereits zumin­dest einmal gegen das Covid-Maßnah­men­ge­setz verstoßen haben.

Am 17. März also wurde jenes Gesetz, das Anfang Februar in Kraft getreten und mitt­ler­weile zu weiten Teilen ausge­setzt ist, abge­än­dert. Bewusst von den Steu­er­geld verschlin­gende Staats­me­dien igno­riert und von keiner Seite an die Bevöl­ke­rung kommuniziert.

Unter anderen haben sich die beiden Rechts­an­wälte Florian Höll­warth und Alex­ander Scheer wieder einmal, wie bereits seit Beginn der völlig über­zo­genen Pandemie-Politik, also äußerst wachsam erwiesen und dies aufge­zeigt. Einige geän­derte Stellen haben sich dabei als „brisant“ entpuppt, wie von den beiden Anwälten nach­ste­hend erläu­tert wird, sowie auch im beigefügten link zu deren Podcast, nach zu hören ist.

„Das Gesetz ist so stüm­per­haft gemacht worden, da sind sie drauf­ge­kommen, wenn sie danach strafen, wird kein Cent gezahlt werden. Jetzt werden sie das Gesetz eben nach und nach stärken“, so Scheer.

Hierbei wird für Scheer klar ersicht­lich, dass man von Seiten der Regie­rung nicht vorhätte, das Gesetz auslaufen zu lassen, sondern es für den Herbst vorzu­be­reiten. Die Ände­rung sei gemacht worden, um das Gesetz „effek­tiver“ zu machen.

Eine brisante Ände­rung betrifft die Ausnah­me­re­ge­lungen. Die „Ausnah­me­zer­ti­fi­kate“ (ein neues Zerti­fikat taucht im Geset­zes­text auf) dürfen nun auch von den „öffent­li­chen Sicher­heits­diensten“ verar­beitet werden. Vorge­sehen war dies ursprüng­lich nur für Bezirks­haupt­mann­schaften erlaubt gewesen.

Weiter heißt es, „die Authen­ti­fi­zie­rung des öffent­li­chen Sicher­heits­dienstes hat zu unter­bleiben“. Das birgt dann beson­dere Brisanz und bedeutet also, der Beamte, der das Zerti­fikat prüft, kann nicht rück­ver­folgt werden. Eine Prüfung des Zerti­fi­kats führen anonyme Beamte durch? Poli­zisten ohne Dienst­nummer oder wie sich nach­ste­hend durch unsere Recher­chen ergeben hat, eigens dafür ange­stellte Admin-Kräfte mit „Beam­ten­status“.

Rechts­an­walt Scheer hoffte auf einen legis­ti­schen Fehler.  Er meinte, „es könnte mögli­cher­weise bedeuten, dass die Polizei (bzw. der „öffent­liche Sicher­heits­dienst“) das Zerti­fikat nicht authen­ti­fi­zieren dürfe“. Was so viel bedeuten würde, dass nicht die Polizei sich ausweisen müsse, sondern sie dürfe das Zerti­fikat nicht auf Echt­heit über­prüfen. „Aber wer weiß das schon so genau? Bei diesen Legisten ist alles möglich“, so Scheer. Mögli­cher Weise  sollte der neue Gesund­heits­mi­nister dort zur Abwechs­lung einmal nach Experten fragen.

Weitere Ände­rungen stärken die „Staats­macht“

Weitere Ände­rungen beinhalten etwa, dass die Landes­haupt­leute gesetz­lich verpflichtet werden, den Daten­schutz von Personen und deren medi­zi­ni­sche Unter­lagen sicher­zu­stellen. Außerdem können die Doku­mente auch per Post zuge­sendet werden. Auch mögliche Prüfungen durch die Polizei wurden ein wenig präzisiert.

Höll­warth und Scheer erläu­tern in ihrem, mitt­ler­weile beinahe zu Kult­status (im Wider­stand) gelangten Podcast noch weitere neue Gesetze, Verord­nungen und „Fake Laws“.

Das sind keine Gesetze, wie der Name schon sagt. Dahinter stecken „Gesetze“, die nur als Ankün­di­gung oder Verlaut­ba­rungen auf Pres­se­kon­fe­renzen oder Minis­te­ri­ums­web­seiten auftau­chen“. Entspre­chende gesetz­liche Rege­lungen folgen darauf jedoch keine.

Was ohne Zweifel in die, seit Ausru­fung der Pandemie, verfolgte Regie­rungs­stra­tegie passt, dem Volk Angst vor Konse­quenzen auf allen Linien zu machen. Wissent­lich, dass derlei legis­la­tive Umset­zung in weiten Teilen den demo­kra­ti­schen Status unseres Landes ad absurdum führen würde. Die Tarnung wird also aufrecht erhalten, das Volk hat Angst und auch das wirkt ziel­füh­rend, die Bürger sind dann eben „folg­samer auf Staatslinie“.

AMS rekru­tiert „Admin-Kräfte“ für Impfgesetz-Strafvollzugsbearbeitung

Das öster­rei­chi­sche Arbeits­markt-Service (AMS) startet nun die Rekru­tie­rung von Admin-Kräften in der Unter­stüt­zung der Exeku­tive, zur Bear­bei­tung von Strafen im Zusam­men­hang mit dem Impf­pflicht-Gesetz, wie unsere Recher­chen ergaben.

Selbiges soll zwar erst per 1.6.2022 0:00 Uhr wieder in Kraft treten, die Stellen sind aller­dings per sofort zu besetzen, wie auf dem Jobportal des AMS (siehe link und auszugs­weise im Anhang), nach zu lesen ist.

Die Vorreiter-und „Test­funk­tion“ dürfte dabei die Bezirks­haupt­mann­schaft Hallein „ausge­fasst“ haben, für diese gilt also die ausge­schrie­bene Posi­tion des AMS. Es ist hierbei davon aus zu gehen, dass man einen klei­neren Probe­lauf starten will, um möglichst wenig Aufsehen, vor dem 1.6. zu erregen und die Bevöl­ke­rung nicht „hell­hörig“ zu machen.

Des Weiteren muss davon ausge­gangen werden, dass die rekru­tierten Kräfte eben auch zumin­dest eine „Grund­ein­schu­lung“ in juris­ti­schen Belangen zur Hand­ha­bung des Straf­sys­tems erhalten müssen. Daher offenbar die Vorlauf­zeit von knapp 2 Monaten.

Diese Vorge­hens­weise hat ganz klar System, da man die Exeku­tion des Impf­pflicht-Gesetzes unter anderem wegen der Weige­rung der Exeku­tive erst einmal mit Anfang Februar nicht umsetzen konnte. Damals hieß es von Seiten der Polizei man hätte für diese „zusätz­li­chen“ Aufgaben keinerlei Ressourcen, die hiermit über die Hinter­türe geschaffen wurden, ohne die Exeku­tive in der Ausübung ihrer „Kern­auf­gaben“ ein zu schränken.

Auch dies muss daher als Adap­tie­rung und „Effi­zi­enz­stei­ge­rung“ des ursprüng­li­chen Impf­pflicht-Gesetzes gesehen werden.

Anbei noch der Auszug aus der Job-Ausschreibug des AMS Hallein

Unter­neh­mens­be­schrei­bung: Die Bezirks­haupt­mann­schaft Hallein sucht zum ehest mögli­chen Arbeitsbeginn

Beruf: Assistent/innen in der Voll­zie­hung des Impf­pflicht­ge­setzes (m/w/d)

Stel­len­be­schrei­bung (Assis­tenz – Einkom­mens­band 03) 

Dienst­stelle: Gruppe Polizei und Verkehr in der Bezirks­haupt­mann­schaft Hallein 

Dienstort: Hallein – teil­weise Arbeit im Home-Office möglich Beschäf­ti­gungs­ausmaß: 20–40 Wochenstunden 

Arbeits­be­ginn: ab sofort Befris­tung: vorerst befristet auf 9 Monate mit der Option auf Verlän­ge­rung Zwin­gende Voraussetzungen 

Allge­mein: erfolg­rei­cher Abschluss einer Lehre als Verwal­tungs­as­sis­tenz oder ähnliche Ausbil­dung Fach­lich: – EDV-Kennt­nisse – MS Office-Anwen­dungs­kennt­nisse Persön­lich: – Koope­ra­tions- und Team­fä­hig­keit – Konflikt­fä­hig­keit – Selb­stän­diges Arbeiten – Belast­bar­keit und Frus­tra­ti­ons­to­le­ranz - COVID-19 Schutz­imp­fung

Wünschens­werte Voraus­set­zungen: – hohe Flexi­bi­lität – schnelle Auffas­sungs­gabe – Prak­ti­sche Erfah­rung mit Verwal­tungs­ab­läufen Aufga­ben­be­schrei­bung: – Orga­ni­sa­tion und Koor­di­na­tion der Kanz­lei­ab­läufe. Proto­kol­lie­rung von Schrift­stü­cken und – Eingabe in Daten­ver­wal­tungs­pro­gramme; – routi­ne­mä­ßige Erör­te­rungen im Partei­en­ver­kehr; – Durch­füh­rung von Straf­ver­fü­gungen nach dem Impf­pflicht­ge­setz.

Gehalt: Entloh­nung gem. Landes­be­diens­teten-Gehalts­ge­setz, Einkom­mens­band 3 (Stufe 1 bis 9): € 2.437,80 bis € 3.321,20. Das Mindest­ge­halt (Stufe 1) beträgt € 2.437,80 brutto auf Basis Voll­zeit (14x jährlich). 

Die tatsäch­liche Einstu­fung ergibt sich unter Berück­sich­ti­gung der fach­ein­schlä­gigen Vordienst­zeiten. Für diese Stelle wird auf Wunsch des Dienst­ge­bers vom Arbeits­markt­ser­vice eine Vorauswahl getroffen. Senden Sie bitte Ihre aussa­ge­kräf­tigen, voll­stän­digen Bewer­bungs­un­ter­lagen (mit Foto, Bewer­bungs­schreiben, Lebens­lauf, Zeug­nissen etc. – max. 2 MB) unter Angabe der Auftrags­nummer an das Arbeits­markt­ser­vice Hallein.

Bei Eignung werden ihre Unter­lagen an den Dienst­geber weiter­ge­leitet, der Sie dann bei Inter­esse gerne für ein Bewer­bungs­ge­spräch einladen wird. 

Allge­meine Informationen

Angaben des Unter­neh­mens gemäß Gleichbehandlungsgesetz

Das Mindest­ent­gelt für die Stelle als Assistent/innen in der Voll­zie­hung des Impf­pflicht­ge­setzes (m/w/d) beträgt 2.437,80 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.

Arbeits­be­ginn: ab sofort 

Auftrags­nummer: 14326188


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18 Kommentare

    • So wie in Neusch­land? Erika und Spahndit wurden durch Cum-Ex-Scholz­kopf samt Karlatan ersetzt!

      Nein, hier hilft nur massiver Wider­stand von unten aus der breiten Masse.

      16
    • Nein brau­chen wir nicht. Wir alle (ohne Ausnahme ! ) brau­chen ja nicht mitma­chen und weiter dieses System mit der Arbeits­kraft und den Zwangs­ab­gaben (Steuer-Last) zu beglue­cken. Punkt. Dass, und nur das ist das Problem .Es gibt in diesem Land einfach kein Happy End mehr – Sorry

    • NEIN, brau­chen wir ganz sicher nicht. Aber was wir brau­chen ist; ein kollek­tives Erwa­chen und die Einstel­lung unserer Zwangs­zah­lungen an das System.

      Welche Farbe darf es heute sein gnädige Frau ? – Viel­leicht rot ? ‑oder doch wieder gruen ?,oder beides zusammen ? Wie hätten Sie es gerne ? Oder doch alles zusammen ? Ach wie bund und farben­froh doch alles ist. Ach Mama mia .

  1. Die Bundes­re­gie­rung hat heim­lich, still und leise essen­ti­elle Gesetze und Verord­nungen zu Arznei­mit­teln für die soge­nannten Covid-19-Impst­stoffe außer Kraft gesetzt. Hier eine Über­sicht dessen, was einmal galt und was jetzt plötz­lich nicht mehr gelten soll.

    Heim­lich, still und leise und im Wind­schatten welt­weiter Krisen hat die Bundes­re­gie­rung lang­jäh­rige medi­zi­ni­sche Prak­tiken in Form von Gesetzten und Verord­nungen was Arznei­mittel anbe­langt, abge­schafft. Um die schnelle Imple­men­tie­rung der soge­nannten Covid-19-Impf­stoffe zu ermög­li­chen wurde eine neue Verord­nung mit dem Namen „Medi­zi­ni­scher Bedarf Versor­gungs­si­che­rungs­stel­lungs­ver­ord­nung (MedBVSV) erlassen und damit viele bisher gängige und bewährte Para­grafen außer Kraft gesetzt. §3 Abs. 1 und § 4 der MedBVSV beziehen sich auf die Covid-19-Impf­stoffe und begraben damit folgende Gesetze und Verord­nungen des Arznei­mit­tel­ge­setzes, des Trans­fu­si­ons­ge­setzes und der Arznei­mittel- und Wirk­stoff­her­stel­lungs­ver­ord­nung (AMWHV).

    § 3 Abs. 1 der MedBVSV setzt nun also folgende Verord­nungen und Gesetze außer Kraft, ange­fangen beim Arzneimittelgesetz:

    § 8 Abs. 3 AMG (Verbot des Inver­kehr­bringen abge­lau­fener Arznei­mittel). Abge­lau­fene Covid-19-Impf­stoffe dürfen aber nach wie vor verab­reicht werden und sind auch im Verkehr.

    § 10 AMG (Kenn­zeich­nungs­pflicht für Arzneimittel)

    Covid-19-Impf­stoffe müssen nicht gekenn­zeichnet werden.

    § 11 AMG (Packungs­bei­lage)

    Covid-19–Impfstoffe benö­tigen keine Packungsbeilage

    § 11a AMG (Fach­in­for­ma­tion)

    Covid-19-Impf­stoffe benö­tigen auch keine Fachinformation

    § 21 AMG (Zulas­sungs­pflicht)

    Covid-19-Impf­stoffe können problemlos auch ohne jegliche Zulas­sung in den Verkehr gebracht werden.

    §32 AMG (Staat­liche Chargenprüfung)

    Covid-19-Impf­stoffe dürfen auch ohne eine staat­liche Char­gen­prü­fung in den Verkehr gebracht werden.

    §43 AMG (Apothe­ken­pflicht)

    Covid-19-Impf­stoffe dürfen unter Umge­hung der Apotheken in den Verkehr gebracht werden.

    §47 AMG (Vertriebs­wege)

    Covid-19-Impf­stoffe dürfen unter kompletter Umge­hung der gängigen Vertriebs­wege wie Groß­handel, Apotheke, Arzt ‚Patient in den regu­lären Verkehr gebracht werden.

    §72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhr­er­laubnis)

    Covid-19-Impf­stoffe dürfen ohne eine Einfuhr­er­laubnis nach Deutsch­land impor­tiert werden.

    §72a Abs. 1 AMG (Zerti­fi­kate für die Einfuhr)

    Covid-19-Impf­stoffe dürfen auch ohne Einfuhr­zer­ti­fi­kate nach Deutsch­land gebracht werden.

    §72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhr­er­laubnis für Gewebe)

    Gewebe, die der Behand­lung oder Vorbeu­gung von Covid-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutsch­land einge­führt werden.

    §72c Abs. 1 AMG (Einma­lige Einfuhr von Gewebe)

    Die einma­lige Einfuhr von Gewebe, die der Behand­lung oder Vorbeu­gung von Covid-19 dienen, dürfen ohne jegliche Erlaubnis nach Deutsch­land einge­führt werden.

    §73a AMG (Ausfuhr)

    Und auch die Ausfuhr von Covid-19-Impf­stoffen aus Deutsch­land bedarf keiner Genehmigung.

    §78 AMG (Preise)

    Preise für Covid-19-Impf­stoffe können frei bestimmt werden. (Monopol- und Patentgefahr)

    §84 AMG (Gefähr­dungs­haf­tung)

    Ärzte und Apotheker haften für die Verab­rei­chung und Folgen der Covid-19-Impf­stoffe nicht.

    §94 AMG (Deckungs­vor­sorge)

    Hersteller haften für das Inver­kehr­bringen ihrer Covid-19-Impf­stoffe nicht. (was ja bereits bekannt war)

    Punkte der Arznei­mit­tel­han­dels­ver­ord­nung (AM-HandelsV) werden folgende umgangen:

    § 4a Absatz 1 AM-HandelsV (Abgabe nur durch berech­tigte Betriebe)

    Covid-19-Impf­stoffe dürfen an jeden ausge­lie­fert und abge­geben werden.

    § 6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslie­fe­rung nur an Betriebe mit Erlaubnis)

    Auch hier: Covid-19-Impf­stoffe dürfen an jeden ausge­lie­fert werden. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich. 

    § 4 der MedBVSV hebelt folgende Gesetze und Verord­nungen aus. Fangen wir an beim Arznei­mit­tel­ge­setz (AMG):

    §13 AMG (Herstel­lungs­er­laubnis)

    Covid-19-Impf­stoffe können mit Zustim­mung der jewei­ligen Behörde auch ohne eine Herstel­lungs­er­laubnis produ­ziert werden.

    §15 AMG (Sach­kenntnis)

    Covid-19-Impf­stoffe können mit Zustim­mung der jewei­ligen Behörde auch ohne Sach­kenntnis herge­stellt werden. Das bedeutet, dass jeder die Präpa­rate herstellen kann. 

    §19 AMG (Verant­wor­tungs­be­reiche)

    Covid-19-Impf­stoffe können mit Zustim­mung der Behörde auch ohne eine sach­kun­dige Person herge­stellt werden. (deckt sich eigent­lich fast mit § 15 AMG)

    Sehen wir uns an, was die neue Rege­lung unter § 4 MedBVSV der Bundes­re­gie­rung mit der Arznei­mittel- und Wirk­stoff­her­stel­lungs­ver­ord­nung (AMWHV) macht. Folgendes wird außer Kraft gesetzt: 

    §3 AMWHV (Quali­täts­ma­nage­ment­system, Gute Herstel­lungs­praxis und gute fach­liche Praxis)

    Covid-19-Impf­stoffe können mit Zustim­mung der jewei­ligen Behörde auch entgegen QMS, GMP und GfP herge­stellt werden.

    §4 AMWHV (Personal)

    Covid-19-Impf­stoffe können mit Zustim­mung der jewei­ligen Behörde auch ohne ausrei­chendes sach­kun­diges und quali­fi­ziertes Personal herge­stellt werden. (sehr vertrauenerweckend)

    §11 AMWHV (Selbst­in­spek­tion und Lieferantenqualifizierung)

    Covid-19-Impf­stoffe können mit Zustim­mung der jewei­ligen Behörde auch ohne regel­mä­ßige Selbst­in­spek­tionen und ohne eine Quali­fi­zie­rung der Liefe­ranten für Rohstoffe, Verpa­ckungs­ma­te­rial etc. produ­ziert werden.

    §15 AMWHV (Kenn­zeich­nung)

    Covid-19-Impf­stoffe können mit Zustim­mung der jewei­ligen Behörde auch ohne eine Kenn­zeich­nung produ­ziert werden.

    §16 AMWHV (Frei­gabe)

    Covid-19-Impf­stoffe können mit der Zustim­mung der jewei­ligen Behörde auch ohne eine quali­ta­tive Über­prü­fung und ohne Frei­gabe in den Verkehr gebracht werden.

    §17 AMWHV (Inver­kehr­bringen und Einfuhr)

    Covid-19-Impf­stoffe können mit der Zustim­mung der jewei­ligen Behörde auch ohne die Frei­gabe in den Verkehr gebracht und aus dem Ausland einge­führt werden.

    §22 – 26 AMWHV (Herstel­lung, Prüfung, Kenn­zeich­nung, Frei­gabe und Inver­kehr­bringen, Inver­kehr­bringen und Einfuhr)

    Für Covid-19-Impf­stoffe entfallen mit der Zustim­mung der jewei­ligen Behörde alle genannten Vorschriften.

    § 5 der MedBVSV regelt das Trans­fu­si­ons­ge­setz (TFG) Hier wurden folgende Bestim­mungen über den Haufen geworfen: 

    §4 & §7 TFG (Anfor­de­rung an die Spen­den­ein­rich­tung /Anforderungen zur Entnahme der Spende)

    Personen, die mit einem Covid-19-Impf­stoffen geimpft wurden, dürfen Blut spenden. (trotz der unge­wissen Daten­lage wo den die mRNA der Präpa­rate im Körper verbleibt und was sie dort anrichtet)

    § 5 Absatz 1 Satz 2 TFG (Auswahl der spen­denden Personen)

    Personen, die mit einem Covid-19-Impf­stoff geimpft wurden, dürfen Blut spenden.

    Außerdem werden dieje­nigen, die mit einem soge­nannten Covid-19-Impf­stoff geimpft wurden in Einzel­fällen dazu aufge­for­dert, eine Blut­spende zu Forschungs­zwe­cken abzugeben. 

    Man kann also fest­halten, dass durch die von der Bundes­re­gie­rung verord­nete MedBVSV viele Punkte lang­jäh­riger und gängiger medi­zi­ni­scher Stan­dards in Bezug auf Arznei­mittel abge­schafft wurden wenn es um Covid-19-Impfungen geht. Wozu diese Vorge­hens­weise dienen soll, sollte schnellst­mög­lich geklärt werden denn Vertrauen schaffen diese neuen Stan­dards eher weniger als mehr. 

    Quellen:

    (1) www.artikeleins.info/post/impfungen-oder-gentherapeutika-was-sind-mrna-injektionen-wirklich

    (2) www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__3.html

    (3) www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__4.html

    (4) www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html#BJNR024480976BJNE002204310

    (5) www.gesetze-im-internet.de/tfg/index.html#BJNR175200998BJNE000703310

    (6) www.gesetze-im-internet.de/amwhv/index.html#BJNR252310006BJNE002401116

    MedBVS­VArn­ei­mit­tel­ge­setz­Trans­fu­si­ons­ge­setz­Covid-19Gen­the­ra­piemRNAAU­WH­VImp­fun­gen­Me­di­ka­men­te­Arz­nei­mit­tel­Bun­des­re­gie­rung­Deutsch­land­Qua­li­tät­S­tan­dard

    10
    • Heißt auf gut deutsch:
      Die können uns ab sofort alles ins Essen mischen, wenn sie nur dazu­be­haupten es wäre gegen Covid-19. Verraten brau­chen sie es den Bürgern nicht.

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      • in DE hast schon allein in brot/gebäck ca 200 versch. zusatz­stoffe beigemischt. das wurde in einer TV doku gesagt. weg von undus­triell heege­stellten nahrung und drinks. vergif­tungs gefahr!

  2. Die Massen­mörder brau­chen staat­lich finan­zierte Gehilfen, was für eine Welt in der wir leben…
    Es wird genug „Henker“ geben, vom Geld ange­lockt. Charak­terlos und frei von Moral und Empa­thie. Ich hoffe es wird sie selbst treffen…

    19
    • Das sind immer die Spiegel der jewei­ligen Gesell­schaften: Charak­terlos, Willenlos und Mutlos, das zeichnet solche Völker und deren Regie­rungen aus. Das Eine bedingt immer das Andere.

  3. Wenn der Staat das Volk mit Gift­spritzen dezi­mieren will dann sollte man nicht über Gesetze disku­tieren sondern Guil­lo­tinen bauen. 

    Wenn man denn über­leben will

    35
    • Solche Volks­wirt­schaften haben sich schon aufge­geben. Siehe dazu die Land­be­setzer aus aller Herren Länder. This is the point of no return ! I is do late.

  4. die oessis und die sauer­krauts sind wohl die
    groessten aminutten auf dem europaeischen
    kontinent…dicht gefolgt von den polaken)))

    21
    3
    • Was ist mit Italien? Oder Frank­reich? Alles keines­falls gelobte Länder!
      Und wer auf Schweden schwört vergißt daß diese bereits viel weiter sind und Assange auf dem Silber­ta­blet serviert haben.
      Oder England, fast so viele Über­wa­chungs­ka­meras wie China und bei den „5 Augen“ ganz vorn dabei?

      10
    • „Aminutten“? Fragen Sie sich wer insge­heim in Deutsch­land und Öster­reich das Sagen hat. Da gibt es nicht nur den langen Arm der CIA. Fragen Sie sich auch, wen Sie nicht kriti­sieren dürfen, dann landen Sie bei den Befehlshabern.

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