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Für Exekution des heimlich geänderten Impfpflichtgesetzes wird nun Personal gesucht

Das totalitäre österreichische Covid-Regime gibt sich offenbar alle Mühe um rasch dazu zu lernen, allerdings leider nur in Sachen Gesetzesadaptionen, um ihren „Plan“ so rasch und widerstandslos wie möglich bei der Bevölkerung umsetzen zu können.

Das Impfpflicht-Gesetz ist ja bekanntlich in Österreich bis 31.5.2022 ausgesetzt. Jedoch bastelt  die Regierung eifrigst am Gesetz herum. Alleine ob der Tatsache, dass sich diverse österreichische Anwälte (im Widerstand) seit Monaten beinahe ausschließlich mit der, sämtliche Lebensbereichen betreffenden „Speed-Gesetzgebung-und Adaption“, eingehend beschäftigen.

Im Zuge dieser akribischen Recherchearbeit werden natürlich Schwachpunkte, Unzulänglichkeiten und mögliche Verfassungswidrigkeiten aufgezeigt. Das scheint den Regierenden jedoch gar nicht zu „schmecken“, da muss dann also „klammheimlich“ nachgebessert werden.

Adaption macht Impfpflichtgesetz „effektiver“

Mitte März verkündete die Regierung wieder einmal und selbstredend vom Mainstream unkommentiert, neue und auch geänderte Gesetze erlassen zu haben. Nun aber warnen Anwälte davor, dass vor allem das Impfpflicht-Gesetz „effektiver“ gemacht wurde.

Nämlich im Hinblick darauf, sollte man bereits zumindest einmal gegen das Covid-Maßnahmengesetz verstoßen haben.

Am 17. März also wurde jenes Gesetz, das Anfang Februar in Kraft getreten und mittlerweile zu weiten Teilen ausgesetzt ist, abgeändert. Bewusst von den Steuergeld verschlingende Staatsmedien ignoriert und von keiner Seite an die Bevölkerung kommuniziert.

Unter anderen haben sich die beiden Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer wieder einmal, wie bereits seit Beginn der völlig überzogenen Pandemie-Politik, also äußerst wachsam erwiesen und dies aufgezeigt. Einige geänderte Stellen haben sich dabei als „brisant“ entpuppt, wie von den beiden Anwälten nachstehend erläutert wird, sowie auch im beigefügten link zu deren Podcast, nach zu hören ist.

„Das Gesetz ist so stümperhaft gemacht worden, da sind sie draufgekommen, wenn sie danach strafen, wird kein Cent gezahlt werden. Jetzt werden sie das Gesetz eben nach und nach stärken“, so Scheer.

Hierbei wird für Scheer klar ersichtlich, dass man von Seiten der Regierung nicht vorhätte, das Gesetz auslaufen zu lassen, sondern es für den Herbst vorzubereiten. Die Änderung sei gemacht worden, um das Gesetz „effektiver“ zu machen.

Eine brisante Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen. Die „Ausnahmezertifikate“ (ein neues Zertifikat taucht im Gesetzestext auf) dürfen nun auch von den „öffentlichen Sicherheitsdiensten“ verarbeitet werden. Vorgesehen war dies ursprünglich nur für Bezirkshauptmannschaften erlaubt gewesen.

Weiter heißt es, „die Authentifizierung des öffentlichen Sicherheitsdienstes hat zu unterbleiben“. Das birgt dann besondere Brisanz und bedeutet also, der Beamte, der das Zertifikat prüft, kann nicht rückverfolgt werden. Eine Prüfung des Zertifikats führen anonyme Beamte durch? Polizisten ohne Dienstnummer oder wie sich nachstehend durch unsere Recherchen ergeben hat, eigens dafür angestellte Admin-Kräfte mit „Beamtenstatus“.

Rechtsanwalt Scheer hoffte auf einen legistischen Fehler.  Er meinte, „es könnte möglicherweise bedeuten, dass die Polizei (bzw. der „öffentliche Sicherheitsdienst“) das Zertifikat nicht authentifizieren dürfe“. Was so viel bedeuten würde, dass nicht die Polizei sich ausweisen müsse, sondern sie dürfe das Zertifikat nicht auf Echtheit überprüfen. „Aber wer weiß das schon so genau? Bei diesen Legisten ist alles möglich“, so Scheer. Möglicher Weise  sollte der neue Gesundheitsminister dort zur Abwechslung einmal nach Experten fragen.

Weitere Änderungen stärken die „Staatsmacht“

Weitere Änderungen beinhalten etwa, dass die Landeshauptleute gesetzlich verpflichtet werden, den Datenschutz von Personen und deren medizinische Unterlagen sicherzustellen. Außerdem können die Dokumente auch per Post zugesendet werden. Auch mögliche Prüfungen durch die Polizei wurden ein wenig präzisiert.

Höllwarth und Scheer erläutern in ihrem, mittlerweile beinahe zu Kultstatus (im Widerstand) gelangten Podcast noch weitere neue Gesetze, Verordnungen und „Fake Laws“.

Das sind keine Gesetze, wie der Name schon sagt. Dahinter stecken „Gesetze“, die nur als Ankündigung oder Verlautbarungen auf Pressekonferenzen oder Ministeriumswebseiten auftauchen“. Entsprechende gesetzliche Regelungen folgen darauf jedoch keine.

Was ohne Zweifel in die, seit Ausrufung der Pandemie, verfolgte Regierungsstrategie passt, dem Volk Angst vor Konsequenzen auf allen Linien zu machen. Wissentlich, dass derlei legislative Umsetzung in weiten Teilen den demokratischen Status unseres Landes ad absurdum führen würde. Die Tarnung wird also aufrecht erhalten, das Volk hat Angst und auch das wirkt zielführend, die Bürger sind dann eben „folgsamer auf Staatslinie“.

AMS rekrutiert „Admin-Kräfte“ für Impfgesetz-Strafvollzugsbearbeitung

Das österreichische Arbeitsmarkt-Service (AMS) startet nun die Rekrutierung von Admin-Kräften in der Unterstützung der Exekutive, zur Bearbeitung von Strafen im Zusammenhang mit dem Impfpflicht-Gesetz, wie unsere Recherchen ergaben.

Selbiges soll zwar erst per 1.6.2022 0:00 Uhr wieder in Kraft treten, die Stellen sind allerdings per sofort zu besetzen, wie auf dem Jobportal des AMS (siehe link und auszugsweise im Anhang), nach zu lesen ist.

Die Vorreiter-und „Testfunktion“ dürfte dabei die Bezirkshauptmannschaft Hallein „ausgefasst“ haben, für diese gilt also die ausgeschriebene Position des AMS. Es ist hierbei davon aus zu gehen, dass man einen kleineren Probelauf starten will, um möglichst wenig Aufsehen, vor dem 1.6. zu erregen und die Bevölkerung nicht „hellhörig“ zu machen.

Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass die rekrutierten Kräfte eben auch zumindest eine „Grundeinschulung“ in juristischen Belangen zur Handhabung des Strafsystems erhalten müssen. Daher offenbar die Vorlaufzeit von knapp 2 Monaten.

Diese Vorgehensweise hat ganz klar System, da man die Exekution des Impfpflicht-Gesetzes unter anderem wegen der Weigerung der Exekutive erst einmal mit Anfang Februar nicht umsetzen konnte. Damals hieß es von Seiten der Polizei man hätte für diese „zusätzlichen“ Aufgaben keinerlei Ressourcen, die hiermit über die Hintertüre geschaffen wurden, ohne die Exekutive in der Ausübung ihrer „Kernaufgaben“ ein zu schränken.

Auch dies muss daher als Adaptierung und „Effizienzsteigerung“ des ursprünglichen Impfpflicht-Gesetzes gesehen werden.

Anbei noch der Auszug aus der Job-Ausschreibug des AMS Hallein

Unternehmensbeschreibung: Die Bezirkshauptmannschaft Hallein sucht zum ehest möglichen Arbeitsbeginn

Beruf: Assistent/innen in der Vollziehung des Impfpflichtgesetzes (m/w/d)

Stellenbeschreibung (Assistenz – Einkommensband 03)

Dienststelle: Gruppe Polizei und Verkehr in der Bezirkshauptmannschaft Hallein

Dienstort: Hallein – teilweise Arbeit im Home-Office möglich Beschäftigungsausmaß: 20-40 Wochenstunden

Arbeitsbeginn: ab sofort Befristung: vorerst befristet auf 9 Monate mit der Option auf Verlängerung Zwingende Voraussetzungen

Allgemein: erfolgreicher Abschluss einer Lehre als Verwaltungsassistenz oder ähnliche Ausbildung Fachlich: – EDV-Kenntnisse – MS Office-Anwendungskenntnisse Persönlich: – Kooperations- und Teamfähigkeit – Konfliktfähigkeit – Selbständiges Arbeiten – Belastbarkeit und Frustrationstoleranz COVID-19 Schutzimpfung

Wünschenswerte Voraussetzungen: – hohe Flexibilität – schnelle Auffassungsgabe – Praktische Erfahrung mit Verwaltungsabläufen Aufgabenbeschreibung: – Organisation und Koordination der Kanzleiabläufe. Protokollierung von Schriftstücken und – Eingabe in Datenverwaltungsprogramme; – routinemäßige Erörterungen im Parteienverkehr; – Durchführung von Strafverfügungen nach dem Impfpflichtgesetz.

Gehalt: Entlohnung gem. Landesbediensteten-Gehaltsgesetz, Einkommensband 3 (Stufe 1 bis 9): € 2.437,80 bis € 3.321,20. Das Mindestgehalt (Stufe 1) beträgt € 2.437,80 brutto auf Basis Vollzeit (14x jährlich).

Die tatsächliche Einstufung ergibt sich unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Vordienstzeiten. Für diese Stelle wird auf Wunsch des Dienstgebers vom Arbeitsmarktservice eine Vorauswahl getroffen. Senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen, vollständigen Bewerbungsunterlagen (mit Foto, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen etc. – max. 2 MB) unter Angabe der Auftragsnummer an das Arbeitsmarktservice Hallein.

Bei Eignung werden ihre Unterlagen an den Dienstgeber weitergeleitet, der Sie dann bei Interesse gerne für ein Bewerbungsgespräch einladen wird.

Allgemeine Informationen

Angaben des Unternehmens gemäß Gleichbehandlungsgesetz

Das Mindestentgelt für die Stelle als Assistent/innen in der Vollziehung des Impfpflichtgesetzes (m/w/d) beträgt 2.437,80 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.

Arbeitsbeginn: ab sofort

Auftragsnummer: 14326188


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Von ELA

18 Gedanken zu „Österreich: AMS rekrutiert bereits Admin-Kräfte zur Exekution des „heimlich“ adaptierten Impfpflichtgesetzes“
    1. So wie in Neuschland? Erika und Spahndit wurden durch Cum-Ex-Scholzkopf samt Karlatan ersetzt!

      Nein, hier hilft nur massiver Widerstand von unten aus der breiten Masse.

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    2. Nein brauchen wir nicht. Wir alle (ohne Ausnahme ! ) brauchen ja nicht mitmachen und weiter dieses System mit der Arbeitskraft und den Zwangsabgaben (Steuer-Last) zu begluecken. Punkt. Dass, und nur das ist das Problem .Es gibt in diesem Land einfach kein Happy End mehr – Sorry

    3. NEIN, brauchen wir ganz sicher nicht. Aber was wir brauchen ist; ein kollektives Erwachen und die Einstellung unserer Zwangszahlungen an das System.

      Welche Farbe darf es heute sein gnädige Frau ? – Vielleicht rot ? -oder doch wieder gruen ?,oder beides zusammen ? Wie hätten Sie es gerne ? Oder doch alles zusammen ? Ach wie bund und farbenfroh doch alles ist. Ach Mama mia .

  1. Die Bundesregierung hat heimlich, still und leise essentielle Gesetze und Verordnungen zu Arzneimitteln für die sogenannten Covid-19-Impststoffe außer Kraft gesetzt. Hier eine Übersicht dessen, was einmal galt und was jetzt plötzlich nicht mehr gelten soll.

    Heimlich, still und leise und im Windschatten weltweiter Krisen hat die Bundesregierung langjährige medizinische Praktiken in Form von Gesetzten und Verordnungen was Arzneimittel anbelangt, abgeschafft. Um die schnelle Implementierung der sogenannten Covid-19-Impfstoffe zu ermöglichen wurde eine neue Verordnung mit dem Namen “Medizinischer Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung (MedBVSV) erlassen und damit viele bisher gängige und bewährte Paragrafen außer Kraft gesetzt. §3 Abs. 1 und § 4 der MedBVSV beziehen sich auf die Covid-19-Impfstoffe und begraben damit folgende Gesetze und Verordnungen des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).

    § 3 Abs. 1 der MedBVSV setzt nun also folgende Verordnungen und Gesetze außer Kraft, angefangen beim Arzneimittelgesetz:

    § 8 Abs. 3 AMG (Verbot des Inverkehrbringen abgelaufener Arzneimittel). Abgelaufene Covid-19-Impfstoffe dürfen aber nach wie vor verabreicht werden und sind auch im Verkehr.

    § 10 AMG (Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel)

    Covid-19-Impfstoffe müssen nicht gekennzeichnet werden.

    § 11 AMG (Packungsbeilage)

    Covid-19–Impfstoffe benötigen keine Packungsbeilage

    § 11a AMG (Fachinformation)

    Covid-19-Impfstoffe benötigen auch keine Fachinformation

    § 21 AMG (Zulassungspflicht)

    Covid-19-Impfstoffe können problemlos auch ohne jegliche Zulassung in den Verkehr gebracht werden.

    §32 AMG (Staatliche Chargenprüfung)

    Covid-19-Impfstoffe dürfen auch ohne eine staatliche Chargenprüfung in den Verkehr gebracht werden.

    §43 AMG (Apothekenpflicht)

    Covid-19-Impfstoffe dürfen unter Umgehung der Apotheken in den Verkehr gebracht werden.

    §47 AMG (Vertriebswege)

    Covid-19-Impfstoffe dürfen unter kompletter Umgehung der gängigen Vertriebswege wie Großhandel, Apotheke, Arzt ,Patient in den regulären Verkehr gebracht werden.

    §72 Abs.1 und 4 AMG (Einfuhrerlaubnis)

    Covid-19-Impfstoffe dürfen ohne eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland importiert werden.

    §72a Abs. 1 AMG (Zertifikate für die Einfuhr)

    Covid-19-Impfstoffe dürfen auch ohne Einfuhrzertifikate nach Deutschland gebracht werden.

    §72b Abs. 1 und 2 AMG (Einfuhrerlaubnis für Gewebe)

    Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen, dürfen ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.

    §72c Abs. 1 AMG (Einmalige Einfuhr von Gewebe)

    Die einmalige Einfuhr von Gewebe, die der Behandlung oder Vorbeugung von Covid-19 dienen, dürfen ohne jegliche Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden.

    §73a AMG (Ausfuhr)

    Und auch die Ausfuhr von Covid-19-Impfstoffen aus Deutschland bedarf keiner Genehmigung.

    §78 AMG (Preise)

    Preise für Covid-19-Impfstoffe können frei bestimmt werden. (Monopol- und Patentgefahr)

    §84 AMG (Gefährdungshaftung)

    Ärzte und Apotheker haften für die Verabreichung und Folgen der Covid-19-Impfstoffe nicht.

    §94 AMG (Deckungsvorsorge)

    Hersteller haften für das Inverkehrbringen ihrer Covid-19-Impfstoffe nicht. (was ja bereits bekannt war)

    Punkte der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) werden folgende umgangen:

    § 4a Absatz 1 AM-HandelsV (Abgabe nur durch berechtigte Betriebe)

    Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert und abgegeben werden.

    § 6 Absatz 1 AM-HandelsV (Auslieferung nur an Betriebe mit Erlaubnis)

    Auch hier: Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert werden. Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich.

    § 4 der MedBVSV hebelt folgende Gesetze und Verordnungen aus. Fangen wir an beim Arzneimittelgesetz (AMG):

    §13 AMG (Herstellungserlaubnis)

    Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine Herstellungserlaubnis produziert werden.

    §15 AMG (Sachkenntnis)

    Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne Sachkenntnis hergestellt werden. Das bedeutet, dass jeder die Präparate herstellen kann.

    §19 AMG (Verantwortungsbereiche)

    Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der Behörde auch ohne eine sachkundige Person hergestellt werden. (deckt sich eigentlich fast mit § 15 AMG)

    Sehen wir uns an, was die neue Regelung unter § 4 MedBVSV der Bundesregierung mit der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) macht. Folgendes wird außer Kraft gesetzt:

    §3 AMWHV (Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und gute fachliche Praxis)

    Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch entgegen QMS, GMP und GfP hergestellt werden.

    §4 AMWHV (Personal)

    Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne ausreichendes sachkundiges und qualifiziertes Personal hergestellt werden. (sehr vertrauenerweckend)

    §11 AMWHV (Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung)

    Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne regelmäßige Selbstinspektionen und ohne eine Qualifizierung der Lieferanten für Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. produziert werden.

    §15 AMWHV (Kennzeichnung)

    Covid-19-Impfstoffe können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine Kennzeichnung produziert werden.

    §16 AMWHV (Freigabe)

    Covid-19-Impfstoffe können mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine qualitative Überprüfung und ohne Freigabe in den Verkehr gebracht werden.

    §17 AMWHV (Inverkehrbringen und Einfuhr)

    Covid-19-Impfstoffe können mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne die Freigabe in den Verkehr gebracht und aus dem Ausland eingeführt werden.

    §22 – 26 AMWHV (Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Freigabe und Inverkehrbringen, Inverkehrbringen und Einfuhr)

    Für Covid-19-Impfstoffe entfallen mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde alle genannten Vorschriften.

    § 5 der MedBVSV regelt das Transfusionsgesetz (TFG) Hier wurden folgende Bestimmungen über den Haufen geworfen:

    §4 & §7 TFG (Anforderung an die Spendeneinrichtung /Anforderungen zur Entnahme der Spende)

    Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoffen geimpft wurden, dürfen Blut spenden. (trotz der ungewissen Datenlage wo den die mRNA der Präparate im Körper verbleibt und was sie dort anrichtet)

    § 5 Absatz 1 Satz 2 TFG (Auswahl der spendenden Personen)

    Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft wurden, dürfen Blut spenden.

    Außerdem werden diejenigen, die mit einem sogenannten Covid-19-Impfstoff geimpft wurden in Einzelfällen dazu aufgefordert, eine Blutspende zu Forschungszwecken abzugeben.

    Man kann also festhalten, dass durch die von der Bundesregierung verordnete MedBVSV viele Punkte langjähriger und gängiger medizinischer Standards in Bezug auf Arzneimittel abgeschafft wurden wenn es um Covid-19-Impfungen geht. Wozu diese Vorgehensweise dienen soll, sollte schnellstmöglich geklärt werden denn Vertrauen schaffen diese neuen Standards eher weniger als mehr.

    Quellen:

    (1) https://www.artikeleins.info/post/impfungen-oder-gentherapeutika-was-sind-mrna-injektionen-wirklich

    (2) https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__3.html

    (3) https://www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/__4.html

    (4) https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html#BJNR024480976BJNE002204310

    (5) https://www.gesetze-im-internet.de/tfg/index.html#BJNR175200998BJNE000703310

    (6) https://www.gesetze-im-internet.de/amwhv/index.html#BJNR252310006BJNE002401116

    MedBVSVArneimittelgesetzTransfusionsgesetzCovid-19GentherapiemRNAAUWHVImpfungenMedikamenteArzneimittelBundesregierungDeutschlandQualitätStandard

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    1. Heißt auf gut deutsch:
      Die können uns ab sofort alles ins Essen mischen, wenn sie nur dazubehaupten es wäre gegen Covid-19. Verraten brauchen sie es den Bürgern nicht.

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      1. in DE hast schon allein in brot/gebäck ca 200 versch. zusatzstoffe beigemischt. das wurde in einer TV doku gesagt. weg von undustriell heegestellten nahrung und drinks. vergiftungs gefahr!

  2. Die Massenmörder brauchen staatlich finanzierte Gehilfen, was für eine Welt in der wir leben…
    Es wird genug “Henker” geben, vom Geld angelockt. Charakterlos und frei von Moral und Empathie. Ich hoffe es wird sie selbst treffen…

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    1. Das sind immer die Spiegel der jeweiligen Gesellschaften: Charakterlos, Willenlos und Mutlos, das zeichnet solche Völker und deren Regierungen aus. Das Eine bedingt immer das Andere.

  3. Wenn der Staat das Volk mit Giftspritzen dezimieren will dann sollte man nicht über Gesetze diskutieren sondern Guillotinen bauen.

    Wenn man denn überleben will

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    1. Solche Volkswirtschaften haben sich schon aufgegeben. Siehe dazu die Landbesetzer aus aller Herren Länder. This is the point of no return ! I is do late.

  4. die oessis und die sauerkrauts sind wohl die
    groessten aminutten auf dem europaeischen
    kontinent…dicht gefolgt von den polaken)))

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    1. Was ist mit Italien? Oder Frankreich? Alles keinesfalls gelobte Länder!
      Und wer auf Schweden schwört vergißt daß diese bereits viel weiter sind und Assange auf dem Silbertablet serviert haben.
      Oder England, fast so viele Überwachungskameras wie China und bei den “5 Augen” ganz vorn dabei?

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    2. “Aminutten”? Fragen Sie sich wer insgeheim in Deutschland und Österreich das Sagen hat. Da gibt es nicht nur den langen Arm der CIA. Fragen Sie sich auch, wen Sie nicht kritisieren dürfen, dann landen Sie bei den Befehlshabern.

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