Öster­reich: Arge Daten zerpflückt Impf­pflicht­ge­setz, ortet mehr­fache Tabu­brüche > Vorlage für Einsprüche

Anlassgesetzgebung und mehrfache Tabubrüche: ARGE DATEN übermittelt Parlament 25-seitige Stellungnahme
ARGE DATEN zerpflückt die Gesetzesvorlage zur Impfpflicht als Anlassgesetzgebung - Begründung zur Abweisung und Vorlage für Einsprüche gg. Verwaltungsstrafen (Bildmontage Unser-Mitteleuropa)

Die ARGE DATEN – Öster­rei­chi­sche Gesell­schaft für Daten­schutz – hat in einem Schreiben vom 28.12. an die Parla­ments­di­rek­tion ihre ernsten Bedenken zur per Februar 2022 geplanten Impf­pflicht in Öster­reich bekannt gemacht.

Die dem Schreiben beigelegte 25-seitige detail­lierte Stel­lung­nahme zum Geset­zes­ent­wurf eignet sich auch gleich hervor­ra­gend zur Begrün­dung der Einsprüche gegen Straf­ver­fü­gungen, die Impf-Verwei­ge­rern zuge­stellt werden könnten.


TIPP > Ausdru­cken und dem Einspruch bzw. der Beschwerden an das Verwal­tungs­ge­richt beilegen. Mit der zig-tausend­fa­chen Beant­wor­tung all dieser Punkte wären die Verwal­tungs­ge­richte auf Jahre hinaus beschäf­tigt und die Strafen anschlie­ßend wohl verjährt.
Hier das PDF der Stellungnahme
ftp.freenet.at/privacy/gesetze/impfpflicht.pdf

 

Obmann Mag. Dr. Hans G. Zeger kriti­siert in dem Bericht nicht nur die Tabu­brüche und die mit dem Gesetz einher­ge­hende ausufernde Verord­nungs­er­mäch­ti­gung des Gesund­heits­mi­nister sowie die mangel­haften Daten, die als Grund­lage für Straf­ent­schei­dungen heran­ge­zogen werden und die fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung.
Im beson­deren wird eine „Raster­fahn­dung zur auto­ma­ti­sierten Verhän­gung von Verwal­tungs­strafen“ und die „Miss­ach­tung des Verbots auto­ma­ti­sierter Entschei­dungs­ver­fahren“ beanstandet.
In diesem Gesetz sieht die ARGE DATEN ledig­lich eine auto­ma­ti­sierte Straf­datei zur will­kür­li­chen, nicht evidenz­ba­sierten Verhän­gung von Verwaltungsstrafen.

Im heute ( 30.12. ) veröf­fent­lichten Blog­bei­trag beklagt die ARGE den Entwurf als „äußerst proble­ma­ti­sche Anlass­ge­setz­ge­bung“, die „Grund­rechte verletzt und das Vertrauen der Bevöl­ke­rung in einen demo­kra­ti­schen Rechts­staat massiv erschüt­tert.

Nach den Kritikpunkten
> Raster­fahn­dung zur auto­ma­ti­sierten Verhän­gung von Verwaltungsstrafen.
> Will­kür­liche Fristen und Vorgaben ohne nach­voll­zieh­bare Evidenz 
> Vorgaben des Euro­pa­rats ignoriert 
> Objek­ti­vier­bare Krite­rien wann Personen keine „Gefahr für die öffent­liche Sicher­heit“ darstellen fehlen 
> Unschulds­ver­mu­tung wird zu Schuldverdacht
stellt der Verfasser des Eintrags die Frage

> Gesund­heits­mi­nister als Voodoo-Doktor?

In seiner Zusam­men­fas­sung kommt die ARGE zu dem Schluss:
„Der vorge­legte Entwurf ist nicht geeignet einen sach­lich und grund­recht­lich vertret­baren Beitrag zur Pande­mie­be­kämp­fung zu leisten. Er ist jedoch so ange­legt, dass 2022 tausende, wenn nicht sogar Millionen Straf­ver­fahren drohen, die zusätz­lich zu den Behin­de­rungen durch COVID-19 staat­liche Struk­turen lähmen und enorme Kosten verur­sa­chen werden.“

Insbe­son­dere kriti­siert der Bericht (Auszug aus der Stel­lung­nahme):

1.) die fehlende Eignung des Gesetzes
- Der Entwurf legt will­kür­lich den Betrof­fe­nen­kreis fest und wird nicht auf jene Personen beschränkt, die gefähr­lich im Sinne des Gesetzes sein könnten.
- Der Entwurf legt als Schutz­ni­veau ausschließ­lich eine will­kür­liche Zahl an Impfungen fest, er defi­niert kein objek­ti­vier­bares Schutz­ni­veau, an dem sich Betrof­fene in Ihrem Verhalten orien­tieren können.
- Der Entwurf igno­riert die Beschrän­kungen der Impf­stoffe, insbe­son­dere, dass die Impf­stoffe nicht bei allen Menschen wirken, sehr unter­schied­lich wirken, nur mildernd bei Krank­heits­ver­läufen wirken und die Wirkung nicht dauer­haft ist.
- Impf­fristen, Zahl der Impfungen und Impf­stoffe werden will­kür­lich festgelegt.
- Daten­be­stände, die sich zum Teil noch in einer Test­phase befinden, sollen ohne der verpflich­tenden Daten­schutz-Folgen­ab­schät­zung zusam­men­ge­führt werden.
- Das verwen­dete Daten­ma­te­rial zur Erlas­sung von Straf­ver­fü­gungen wurde zu anderen Zwecken ermit­telt und ist daher für Straf­ver­fü­gungen zu fehler­an­fällig und ungeeignet.

2. die fehlende Erforderlichkeit
- Der Entwurf igno­riert Alter­na­tiven und beglei­tende Maßnahmen zur Eindäm­mung des Pande­mie­ge­sche­hens, insbe­son­dere werden keinerlei Lösungen der struk­tu­rellen Probleme der Gesund­heits­ver­sor­gung wahrgenommen.
- Die Möglich­keit einer umfas­senden Bera­tungs­pflicht über alle thera­peu­ti­schen Möglich­keiten zu COVID-19 wurde nicht aufge­griffen. Dieser Bera­tungs­pflicht wären sowohl Ärzte, als auch Betrof­fene unterworfen.
- Der Entwurf operiert mit fehler­haften Annahmen über den Zusam­men­hang von Impfung und Pandemiegeschehen.

3. fehlende Verhältnismäßigkeit
- Der Entwurf igno­riert grund­recht­liche Vorgaben, wie sie der Euro­parat zu COVID-19 fest­ge­legt hat.
- Der Entwurf verpflichtet Menschen sich vom Verdacht eines rechts­wid­rigen Verhal­tens frei­be­weisen zu müssen und kehrt damit die Unschulds­ver­mu­tung um.
- Der Entwurf führt – entgegen den Vorgaben der DSGVO – auto­ma­ti­sierte Straf­ver­fahren ein.
- Betrof­fene und Ärzte werden in ihren medi­zi­ni­schen Entschei­dungen will­kür­lich beschränkt.
- Die ausufernde Verord­nungs­er­mäch­ti­gung des Gesund­heits­mi­nis­ters wider­spricht dem Gebot der Gewal­ten­tren­nung zwischen Exeku­tive und Legistlative.
- Die Konfor­mität mit der DSGVO (Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung) ist an mehreren
Stellen nicht gegeben.

Diese Kritik­punkte, die von zahl­rei­chen namhaften Juristen und Rechts­experten geteilt werden, sollten als Begrün­dung eines Einspruchs gegen Verwal­tungs­strafen die wegen Miss­ach­tung der Impf­pflicht verhängt werden ausrei­chen, um des Gericht zu einer mindes­tens 100-seitigen Gegen­dar­stel­lung zu zwingen. (Trans­da­nu­bier)


9 Kommentare

  1. Gibt bessere Möglich­keit um Pandemie zu stoppen,. Verhält­nis­mä­ßig­keit und Erfor­der­lich­keit stimmen nicht überein.

  2. Alles schön und gut mit der Beilage zur Beschwerde beim Verfas­sungs­ge­richtshof, dazu wäre es aller­dings hilf­reich eine Vorlage für die Beschwerde bzw. eine juris­tisch halt­bare Formu­lie­rung zu haben damit man sie auch mit Beschwerden zumüllen kann.….

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    • Dazu muss einem erst einmal ein Straf­be­fehl vorliegen, erst dann kann man den Einspruch / Beschwerde juris­tisch korrekt formulieren.
      Ich bin aller­dings auch kein Anwalt, aber diese Stel­lung­nahme beinhaltet bereits viele Gründe, die man für einen Einspruch verwenden kann.
      Das jewei­lige Schreiben kann eh nur jeder selber indi­vi­duell aufgrund des ihm zuge­stellten Bescheids abfassen (auch je nachdem was er dabei vorder­gründig ins Treffen führen will & kann – z.B. Aller­gien, Vorer­kran­kungen, etc.).
      Aber auch dazu wird es sicher bei der ersten Gele­gen­heit (sobald die ersten Straf­ver­fü­gungen raus sind) einen Schim­mel­brief eines Juristen geben, der das auch korrekt formuliert

      • Besser wäre es, der Impung zuzu­stimmen WENN der für die Impfung verant­wort­liche (Arzt) die volle Verant­wor­tung für ALLE even­tu­ellen Impf­schäden über­nimmt und dies unter Beisein eines Notars durch eine auf ein Treu­hand­konto über­wiesen Geld­summe von … sagen wir mal: zwei Millionen Euro zusi­chert. Diese zwei Millionen sind natür­lich auch für Lang­zeit­schäden, müssen also … sagen wir mal: 30 Jahre einge­zahlt­bleiben. Nur wenn diese Bedin­gungen ange­nommen werden, kann ich sicher sein, dass der für die Impfung verant­wort­liche (Arzt) es ernst meint und von der 100%igen sicher­heit des Impf-Serums voll über­zeugt ist. Wenn er im Umkehr­schluss sich weigert, das Geld einzu­zahlen, gehe ich davon aus, dass der Arzt selbst nicht an die Sicher­heit des Serums glaubt. Durch sein Verhalten macht es mir der Arzt unmög­lich, obwohl ich es will, dass ich mich guten Gewis­sens impfen lassen kann.

        • Der Betrag müsste aber auch wert­ge­si­chert sein – was werden sonst 2 Mio. in 30 Jahren noch wert sein – dann bekommt man darum gerade einmal ein Malzzuckerl.
          Kein Arzt hat so viel Geld um diese Garan­tien zu hinter­legen und vermut­lich wird sich auch seine Ärzte­ver­si­che­rung dazu nicht bereit erklären für alle Pati­enten, die das verlangen um geimpft zu werden, eine entspre­chende Bank­ga­rantie zu hinterlegen

  3. Von den sehr prak­ti­schen Hinweisen, die diese Darstel­lung enthält, bin ich begeis­tert. Herz­li­chen Dank! Garniert mit ein paar indi­vi­du­ellen Anpas­sungen und Ergän­zungen freue ich mich schon direkt auf die Bescheid­be­grün­dung und die Erwä­gungen der Verwal­tungs­ge­richte. Hoffent­lich dauert es nicht gar zu lange, ich möchte das Ergebnis schon noch erleben.
    Und an „Trans­da­nu­bier“ ein beson­deres Lob, die Formu­lie­rungen sind einfach köst­lich, nur wenige zeit­ge­nös­si­sche Lite­raten können da mithalten!

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    • Danke für die Blumen 😉

      Ja, den Einspruch muss man dann noch indi­vi­duell abfassen und im Detail ausfor­mu­lieren – das hängt auch davon ab wie der Straf­be­scheid lautet – das muss man erst abwarten bevor man die letzte Fassung eines Einspruchs gegen eine Straf­ver­fü­gung schreiben kann.
      Aber diese Stel­lung­nahme bietet schon einmal eine gute Grund­lage dafür.
      Ich hoffe, damit ist Vielen schon etwas geholfen, wenn es um die Begrün­dung einer Beschwerde geht

      Dazu fielen mir noch einige weitere Gründe ein, weshalb der Impf­zwang nicht verhält­nis­mäßig ist – z.B.
      1.) gibt es bereits Medi­ka­mente, die man bei Bedarf / echten Symptomen einnehmen kann – was sinn­voller und auch insge­samt kosten­güns­tiger ist
      2.) wäre erst einmal das Kran­ken­haus­per­sonal aufzu­sto­cken und für sie bessere Arbeits­be­din­gungen zu schaffen (wenn’s an der Knapp­heit der Ressourcen / Personal in den Inten­siv­sta­tionen geht

      .…
      Und zu guter Letzt könnte man auch noch ins Feld führen, dass man als Blut- & Samen­spender (für ausge­wählte Empfän­ge­rinnen) finan­ziell darauf ange­wiesen ist unver­fälschtes Blut und Sperma zu haben und Impf­sub­stanzen den Wert seines Spermas mindern – diese Wert­min­de­rung wolle man jeden­falls ersetzt bekommen… 😉

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