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Von KURT GUGGENBICHLER | Dieser Staat und seine Behörden lassen ihren Bürgern kaum noch Luft zum Atmen, wie der Fall des insolvent gewesenen steirischen Ex-Unternehmers Rainer K. zeigt. Denn den Schuldennachlass von 350.000 Euro, der für ihn ausgehandelt worden war, betrachtet die Sozialversicherung (SVS) als Einkünfte, weshalb diese nun den jährlichen Höchstbetrag von 17.400 Euro von ihm verlangt.
 

Dies sei ein Fehler im System, der schon längst repariert gehörte, sagt dazu sein Schuldenregler, der Unternehmensberater Dr. Johann Hüthmair aus Vöcklabruck:

„Denn einem Nackten noch einmal tief in die Tasche zu fassen, sodass sich dieser erneut verschulden muss, nachdem er gerade wieder etwas Oberwasser hat, ist einfach skandalös.“

Es sei in höchstem Maß unmoralisch, sagt Hüthmair in Richtung Sozialversicherung, den Schuldennachlass rückwirkend als Einkommen für K. anzusehen. Aber wenn es ums Abkassieren geht, will sich die SVS offenbar nicht einmal an den Verlustvorträgen orientieren, die vom Finanzamt zugestanden wurden. Wie er nun die 17.400 Euro, die die SVS rückwirkend für das Jahr 2020 von ihm verlangt, bezahlen soll, weiß der vom Schicksal schwer gebeutelte Ex-Unternehmer nicht. Auch in diesem Fall vertraut er auf seinen Unternehmensberater.

Erkrankt, aber glücklich

Dieser hat ihn bereits von seiner ursprünglichen Gesamtschuld von 620.000 Euro befreit. Dafür musste Herr K. seine hübsche Hotel-Pension verkaufen. Heute arbeitet der ehemalige Gastronom und Zimmervermieter als Lastwagenfahrer und ist seinen Worten zufolge „ein glücklicher Mensch“ – trotz seiner (überstandenen) Krebserkrankung. Sie ist, wie er sagt, eine Folge seiner schlimmen wirtschaftlichen Situation, die in den letzten Jahren an ihm nagte.

„Auch die Corona-Krise hat viele Leute in die Insolvenz getrieben und krank gemacht“, weiß Johann Hüthmair. Doch dies sei dieser Regierung und ihren Institutionen ebenso wurscht, wie ihnen auch egal zu sein scheint, dass ihr Volk schon seit Jahrzehnten unter der Überbürokratisierung, unter dem Steuerwildwuchs und unter dem Förderwahnsinn in diesem Land leiden.

Land des Stillstands

Der Reformbedarf sei groß, betont Hüthmair, aber es bewege sich nichts in dieser Republik, weil deren Regierung offenbar nur noch damit beschäftigt ist, auch noch den letzten nicht geimpften Bürger in die Nadel zu treiben. Dass dabei aber alles andere den Bach runtergeht, scheint niemanden wirklich zu kümmern. „Mich schon“, betont der Vöcklabrucker Unternehmensberater, der sich des hoch verschuldeten Herrn K. noch annahm, als dieser schon unrettbar verloren schien. „2017 war ich gezwungen, meinen Betrieb zu schließen“, erläutert er. Von 1997 an war seine ehemalige Hotel-Pension ein privates Pflegeheim gewesen und davor hatte das Haus 21 Jahre lang Kurgäste beherbergt. Um sein privates Pflegeheim weiter betreiben zu können, hätte es Herr K. ausbauen müssen, was aber nicht mehr möglich war. Schon die letzten Jahre hatte er sich mit Krediten über die Runden gebracht.

„Steuerbelastungen und andere Kosten verschärften die Situation und auch die laufenden Zinsen fraßen ihm quasi die Butter vom Brot. „Wer einmal in dieser Abwärtsspirale drinnen ist, kommt ohne fremde Hilfe kaum noch aus dem Schlamassel raus“, weiß Hüthmair: „Da hilft es wenig, wenn der Finanzminister die Fälligkeitstermine von Abgaben hinausschiebt oder die Regierung zu neuen Überbrückungskrediten rät. Das dicke Ende ist vorprogrammiert!“

Systemversagen

Für Hüthmair gehört auch Herrn Ks. Fall zum „institutionalisierten Systemversagen“ dieser Republik, wofür sich die Politiker aber kaum interessieren. „Der Stau der Strukturreformen in Österreich wird in der Schuldnerversklavung besonders deutlich“, konstatiert der Unternehmensberater: „Denn während der Staat viel Geld für die Corona-Maßnahmen ausgibt, was vergesellschaftete Schulden zur Folge hat, beutet er auch noch gescheiterte Unternehmer überproportional aus. Aus langjähriger Erfahrung weiß Ks. Sanierungsbegleiter, dass Schulden nicht nur krank machen, sondern auch Ehen zerstören. „Ich habe mit meiner Frau Glück gehabt“, sagt Rainer: „Sie hat stets zu mir gehalten“, anders als Vater Staat.

Neuordnung nötig

Den kümmere das Los seiner Schuldnersklaven herzlich wenig, räsoniert Hüthmair, der auch beklagt, dass Schuldner keine hinreichenden Rechte haben und auch keine Lobby, die diese Rechte für sie erkämpften. Eine Verjährungsfrist für Giralschuldner in Österreich, kritisiert er, würde immer noch 30 Jahre betragen. Daher sei eine Novellierung der einschlägigen Gesetze mit dem Ziel einer humaneren Restschuldbefreiung überfällig. Hüthmair verlangt, dass die Exekutionsordnung auf neue Beine gestellt wird, wozu auch ein Zinsenstopp für die Schuldner gehöre. Zu seinem Leidwesen werde über diese Problematik aber nicht einmal debattiert, obwohl sich die Kluft zwischen Arm und Reich durch Corona noch vergrößerte. Doch Politiker, konstatiert der Unternehmensberater seufzend, bekämpften lieber die Symptome als die Ursachen.

PS: Der Staat und die Regierungen beuten die Gestrandeten hinterher auch noch aus und beschämen ehemalige Leistungsträger! Das dürfte auch Startup vor einer Unternehmensgründung interessieren.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf fischundfleisch.com.





Von Redaktion

3 Gedanken zu „Österreich: Insolvente Unternehmer müssen für Schuldenerlass Sozialversicherungsbeiträge zahlen“
  1. Die Armen! Ich hatte ja auch mal Schulden, aber noch nie so viel, und nur als Kredit bei der Bank, nicht als Betrug an Kunden oder Partnern. Da hat man jahrzehntelang hochqualitativ und in besten Lebensumständen auf anderer Leut’s Kosten gelebt, sich davon Haus, Auto und Familie geleistet, und jetzt beschwert man sich, wenn man plötzlich rechenschaftspflichtig wird.

    Das sind aber die Zeiten jetzt, für viele Leute, jeweils nach ihrer Art. Offenbarung. Ich selbst hatte ja das Glück, als so halber Autist niemals versucht zu werden in diesen Sachen, die auf Kosten anderer Menschen gehen. Das wird mir im Jüngsten Gericht zugute kommen.

  2. Systemversagen?

    Die Argumente der SVS auf die Beschwerde betreffen leider nur die Symptome, gehen nicht nachhaltig an die Wurzel des Problems.

    Es erscheint als Strukturproblem im Verständnis von Accountingstandards und Insolvenzordnung. Österreich hat seit 1995 die Insolvenzordnung für natürliche Personen (Schuldenregulierungsverfahren) mit Restschuldbefreiung als Begriff, das erscheint bei SVS § 25 Abs. 2 Z.3 GSVG noch nicht eingepreist?

    Der Reformenstau wird in diesem Akt offensichtlich, wie im Milgram Experiment gezeigt.
    Die SVS ignorier international anerkannte Accounting und Reporting Standards, auch den pagatorischen Aspekt von Einkommen? Negativkapital gegen Verbindlichkeiten als Buchungssatz in der Buchhaltun, um die Bilanzsumme auf NULL zu stellen! Dafür will man rückwirkend Sozialversicherungsbeitrag kassieren? Die Anfechtsordnung § 28 IO kann das notfalls klären, diese Vorschreibung erscheint ohne begründete Rechtsgrundlage (fiktiv) auf alte Umstände vor 1995 bezogen zu sein?
    Diese Vorschreibung € 17.400 SVS betrifft zudem ca 2/3 für Pensions-Zwangs-Ansparung, das widerspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz im EU Recht.
    Schlechte Schwingung für die Gesundheit des Betroffenen, Sozialversicherung als latente Krankheitsursache? https://www.youtube.com/watch?v=VfXdY_yxpFo sagt Klaus Medicus

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