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Sozialversicherungsanstalten lähmen zügige Entschuldung:
Geringe Produktivität als Problem, überlastete Insolvenzgerichte als Folge

Bekanntlich kamen während der Corona-Krise unzählige Unternehmen in massive Zahlungsschwierigkeiten. Viele sind nicht mehr in der Lage ihre Schulden zu begleichen und schlitterten in die Insolvenz.

Nun gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen zur Schuldenregulierung wie solchen Unternehmen geholfen werden kann. Bedauerlicherweise werden die Schuldenregulierungen durch die Sozialversicherungsanstalten behindert, sodass die Insolvenzgerichte vor dem Kollaps stehen. Unternehmen, die bereits ein Schuldenregulierungsverfahren hinter sich haben, klagen, dass sie bis zu zwei Jahre danach von der Sozialversicherung erneut mit absurden Forderungen und Behauptungen überzogen werden, die schon drei Mal beantwortet wurden.

§ 25 GSVG Beitragsgrundlage Abs.3. „vermindert um die auf einen Sanierungsgewinn oder auf Veräußerungsgewinne nach den Vorschriften des EStG 1988 entfallenden Beträge im Durchschnitt der Monate der Erwerbstätigkeit; diese Minderung tritt jedoch nur dann ein, wenn der Versicherte es beantragt und bezüglich der Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen überdies nur soweit, als der auf derartige Gewinne entfallende Betrag dem Sachanlagevermögen eines Betriebes des Versicherten…“

Eine gigantische Bürokratie für Nebensächlichkeiten die Unternehmern und den Insolvenzgerichten Zeit rauben, wird förmlich aufgebaut. Die Amtsträger verweigern bekanntlich seit langer Zeit die Prüfungen logischer Ursachen und Umstände und schieben die Fälle vor sich her, bis diese im Insolvenzgericht landen. Das ist ineffizienter Umgang mit Steuergeld und Abgaben, gelähmte Innovationskraft.

Unternehmer muss für Schuldennachlass Sozialversicherungsbeiträge bezahlen

Als nicht nachweisbar erweist sich der Umstand, dass Unternehmer für Schuldennachlässe Sozialversicherungsbeiträge bezahlen sollen, geradeso als ob ein Schuldennachlass einen Gewinn darstellen würde, für den sogar Pensionsbeiträge zu bezahlen wären. Es kann doch nicht Sinn einer Unternehmen Sanierung sein, dass wegen der nachgelassen Altlasten dann Pensionsansprüche angespart werden müssen.

Offenes Schreiben an Politiker

Der Sanierungsbegleiter, Autor des Buches „Restart für Gestrandete“ und des Leiter des Restart-Zentrums, Dr. Johann Hüthmair richtete in dieser Sache ein offenes Schreiben an alle Klubs im Parlament und die Abgeordneten zum Nationalrat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieses Thema “Umgang mit Gestrandeten” betrifft auch tausende Selbständige, die wegen Corona in Zahlungsstockung stecken. Seit 1995 gibt es auch in Österreich das Privatinsolvenzrecht mit Restschuldbefreiung für natürliche Personen, jedoch in § 25 GSVG (SVS) scheint dies noch nicht angekommen zu sein. Ein “Survey Feedback” zum

Stimulieren von Innovationseifer in den Behörden und Anstalten:

Ein Beispiel: Diese betreffende Vorschreibung der SVS für 2020 von € 17.400,- betrifft zudem ca. 2/3 eine Pensionen-Zwangs-Ansparung, das erscheint auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im EU Recht nicht konform zu sein, da derartige Zwangsmaßnahmen der Hereinbringung für die Lebensspanne verkürzend wirken. Nun erfolgte eine nochmalige dritte Beantwortung des redundanten Fragen im Schreibens der SVS an den Gestrandeten vom 15.03.2022 im Anhang.

Es sind auch tausende andere Selbständige die im Covid-Moratorium mitmachten, von Zahlungsstockung betroffen. Entweder die Regierung erteilt für Behördenrückstände der Jahre 2020 und 2021 eine Art General-Schuldenerlass, oder wir laufen Gefahr, dass uns die

Insolvenzgerichte (Land und Bezirk) wegen Überflutung kollabieren. Diese Vorschreibung von € 17.400 SVS betrifft zudem ca. 2/3 für Pensions-Zwangs-Ansparung, das widerspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz im EU-Recht. Das RSb Schreiben der SVS kam

ohne einen erkennbaren Unterschriftnamen der handelnden Person und ohne Abteilungszuständigkeit, wie im gesitteten Geschäftsbetrieb üblich. Wird diese Formverkürzung juristisch als mangelnde Passivlegitimation gewertet? Der § 159 StGB “Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen” dürfte der handelnden Person bekannt sein und der juristische Aspekt einer Anstiftung zu unzulässiger Ungleichbehandlung, um eine Kontrahierungspflicht zu umgehen.

Die Insolvenzordnung als Kooperationsanleitung erscheint von der SVS institutionalisiert missverstanden. Auch § 28ff IO als Anfechtungsordnung gibt klare Vorgaben zum Thema “Trittbrettfahrer”, Gleichbehandlung und Kooperationsverpflichtung. Gestrandete sind wegen des Kontrollverlustes meist traumatisiert und oft suizidal depressiv. Diese Verweigerung einer Kooperation durch die SVS verschärft dieses Trauma, deren Wirkungen sind aus dem Milgram Experiment bekannt. Auch die eingerichtete SVS-Ombudsstelle erscheint dabei eher als Alibi zu agieren und wurde im vorliegendem Fall dem Namensinhalt kaum gerecht.

Die Behördenhierarchie kommt mit der Digitalisierung und der gesellschaftlichen Dynamik nicht mehr mit, sagt Prof. Dr. Gerald Hüther.

Reformstau: Die Klubs aller Parteien im Parlament, die Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat werden gebeten, das Thema Moralreform SVS für das Regierungsprogramm bei der nächsten Neuwahl aufzunehmen. Der Gesetzgebung obliegt die Aufgabe, die offensichtliche  Leistungsrestriktion einer Konfliktumleitung auf Formalitäten Einhalt zu gebieten. Das Abschieben von Prüfungsverantwortung kostet den Bürgern Euro-Millionen von Steuergeldern und manchen Gestrandeten das Leben. Die gesellschaftliche Entropie wäre zu senken statt diese durch Anstalten zu erhöhen!

Freundliche Grüße
Dr. Johann Hüthmair
Restart Zentrum
Gestrandeten Hilfswerk
ZVR- 1579987570
A-8762 Oberzeiring Lachtal
www.restart.at

 

 

 

 

 

Von Redaktion

6 Gedanken zu „Österreich: Sozialversicherung lähmt zügige Entschuldung nach der Corona-Krise“
  1. Wurden Gates, Faucci, Drosten, Rockefeller und unsere Politiker verhaftet?
    Nein!
    Wurden die Impfärzte wegen tausendfachem Mord angeklagt?
    Nein!
    Wurden Vereine wie CDC, RKI, WHO und was Gates noch so im seinem Privatbesitz hat als Vereinigungen der organisierten Kriminalität verboten und die Mitglieder verhaftet?
    Nein!
    Wurde die Impfpflicht in Österreich und demnächst Deutschland verhindert und die daran Beteiligten gerichtet?
    Nein!
    Wurden die Milliarden die aus unseren Taschen verschwunden sind und bei Gates, Rockefeller, Clinton, Rothschild, etc. landeten zurück geholt?
    Nein!
    Wurden die Journalisten des Westen zusammen getrieben und warten nun bei harter Arbeit im Steinbruch auf Ihren Prozeß?
    Nein!
    Darf ich wieder zum Friseur?
    Nein!
    Wurde der Faschismus besiegt?
    Nein!
    Ist diese Welt nicht mehr in der Hand von Irren die Hitler als Waisenknaben da stehen lassen und keiner wehrt sich?
    Nein!

    Warum reden dann so viele vom Ende der Coronakrise? Stockholmsyndrom, Crack, dafür bezahlt?

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    1. Drei Schritt vor, zwei zurück – und die naiven Zuschauer glucksen erleichtert, deerweil sich die Schar der langfristig denkenden Volkstreter weiter auf deren Kosten bereichert.

  2. werft eure pässe weg und sucht um asyl an…

    wohnung fressen zähne schwimmbad öffis
    puff medezin op’s psychomech möbel handgeld
    und jede menge zeit für illegales business

    also nicht mitteleuropäer, sondern asyleuropäer
    ihr müsst mit der zeit gehen…sonst holt sie euch ein

  3. dann noch die sozialversicherungsagenda

    illegal legale hundertschaften…das system wankt
    und krankt in immer neue dimensionen

    11

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