Öster­reich: „Staats-Juristen“ provo­zieren – Unge­impfte als Freiwild

Bild: pixabay

Die Blüten­pracht, die der Gehorsam des Wahn­sinns treibt, ist beinahe nicht mehr zu kommen­tieren. Juristen fühlen sich nun bemü­ßigt, im staat­lich konformen Sinne, aller­hand Horror­sze­na­rien zu kommu­ni­zieren. Unge­achtet dessen, dass dies die rasant fort­schrei­tende und offenbar gewollte Spal­tung der Gesell­schaft noch rasanter vorantreibt.
ORF als ideale Bühne für „Hetz­pro­gnosen“ von Staatsjuristen

Letzten Freitag 10.12.2021, Ö1 –Mittags­journal, Rechts­experten (von ORF´s Gnaden) erläu­terten mögliche Folgen der nun im Entwurf vorlie­genden Impf­pflicht. Michael Ganner, Professor für Zivil­recht der Univer­sität Inns­bruck erklärte, dass die Impf­pflicht einen Ratten­schwanz an Rechts­folgen nach sich ziehen werde.

So weit so gut. Das ist ja wohl mitt­ler­weile auch Rechts­un­kun­digen bewusst geworden, wenn man sich von Regie­rungs­seite auf derar­tiges „recht­li­ches Glatteis“ begibt.

Aller­dings mutet es höchst befremd­lich an, dass man hiermit offenbar wieder einmal versucht die Gräben zwischen Unge­impften und Geimpften noch tiefer zu machen, indem man quasi Anlei­tungen heraus­gibt wie man recht­lich am effek­tivsten gegen die künf­tigen Geset­zes­bre­cher (Unge­impfte) vorzu­gehen hat.

Krimi­na­li­sie­rung Ungeimpfter

Dabei erläu­tert der Professor die hohe Wahr­schein­lich­keit, dass es zu Scha­den­er­satz­klagen Geimpfter gegen Unge­impfte kommen werde, wenn Erstere durch Letz­tere ange­steckt würden. Dies würde dann straf­recht­liche Ermitt­lungen zur Folge haben, beispiels­weise wegen des Straf­rechts­tat­be­standes der vorsätz­li­chen Körper­ver­let­zung oder gar vorsätz­li­cher Tötung.

Im Falle einer Infek­tion eines Geimpften durch einen Unge­impften, müssten die gesamten Behand­lungs­kosten des Infi­zierten, durch den Unge­impften (als Verur­sa­cher), getragen werden. Des Weiteren seien auch die Kosten für den Verdienst­ent­gang des dadurch Erkrankten, sowie das einzu­kla­gende Schmer­zens­geld vom Unge­impften zu bezahlen.

Das Entschei­dende sei, dass sich Unge­impfte künftig rechts­widrig verhalten, auch wenn sie das unwis­sent­lich täten, so Prof. Ganner.

Unge­impfte von Versi­che­rungs­un­ter­nehmen gekündigt

Kranken-und Zusatz­ver­si­che­rungen sind somit eben­falls auto­ri­siert, Unge­impften die Verträge zu kündigen. Mit der Begrün­dung einen „Schaden grob fahr­lässig“ verur­sacht zu haben, was im Falle von Unge­impften zutrifft, haben daher Versi­che­rungs­un­ter­nehmen die Hand­habe zur Vertragskündigung.

Der Grazer Medi­zin­rechts­experte Erwin Bernat erläu­terte auch, dass selbst Kassen­ärzte die Behand­lung Unge­impfter, nach Inkraft­treten des Impf­ge­setzes per 01.02.2022, verwei­gern können.

Selbst Vermieter hätten das Recht Miet­ver­träge zu kündigen. Mit dem Argu­ment Unge­impfte könnten Risi­ko­per­sonen im selben Haus gefährden.

Somit ist also der Willkür gegen­über Unge­impften Tür und Tor geöffnet, und oben­drein geht dies noch klamm­heim­lich mit einer allge­meinen Auskunfts­pflicht Jeder­mann gegen­über einher. Wie sollte sonst etwa ein Vermieter das Recht haben über meinen Impf­status infor­miert zu werden.

Niemand hinter­fragt hier offenbar den „hoch­ge­prie­senen“ Daten­schutz mit dem die Regie­rungen Europas so gerne hausieren gehen, wenn es gerade mal in den Kram und zum Thema passt.

Die Unge­impften sind also, und auch das kennen wir zur Genüge aus der Historie, dem Volks­zorn und der Verfol­gung ausge­lie­fert. Die Spal­tung der Gesell­schaft ist bravourös gelungen.

Jedoch werden sich auch die hierfür Verant­wort­li­chen über kurz oder lang einem Tribunal stellen müssen und es wird weder 1000 noch 12 Jahre dauern.



10 Kommentare

  1. Soll das heißen das voll­ständig gespritzte sich auch anste­cken und daran sterben können? Es ist doch einfach nur noch ein Irrenhaus.

  2. Die rele­vante Frage bei der Scha­dens­er­satz­klage ist: Wie weißt man nach daß Person A wirk­lich für die Anste­ckung von Person B verant­wort­lich war? Und wie verän­dert sich das wenn Schutz­maß­nahmen oder Anti­körper abseits der offi­zi­ellen Richt­li­nien im Spiel waren?

    Entweder ist das nur eine Nebel­kerze um den Propa­gan­da­druck zu erhöhen, oder tatsäch­li­ches Ziel um auch hier den vorma­ligen Rechts­staat weiter zu einer Will­kür­dik­tatur umzubauen.

    18

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein