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Bild: pixabay

Die Blütenpracht, die der Gehorsam des Wahnsinns treibt, ist beinahe nicht mehr zu kommentieren. Juristen fühlen sich nun bemüßigt, im staatlich konformen Sinne, allerhand Horrorszenarien zu kommunizieren. Ungeachtet dessen, dass dies die rasant fortschreitende und offenbar gewollte Spaltung der Gesellschaft noch rasanter vorantreibt.
ORF als ideale Bühne für „Hetzprognosen“ von Staatsjuristen

Letzten Freitag 10.12.2021, Ö1 –Mittagsjournal, Rechtsexperten (von ORF´s Gnaden) erläuterten mögliche Folgen der nun im Entwurf vorliegenden Impfpflicht. Michael Ganner, Professor für Zivilrecht der Universität Innsbruck erklärte, dass die Impfpflicht einen Rattenschwanz an Rechtsfolgen nach sich ziehen werde.

So weit so gut. Das ist ja wohl mittlerweile auch Rechtsunkundigen bewusst geworden, wenn man sich von Regierungsseite auf derartiges „rechtliches Glatteis“ begibt.

Allerdings mutet es höchst befremdlich an, dass man hiermit offenbar wieder einmal versucht die Gräben zwischen Ungeimpften und Geimpften noch tiefer zu machen, indem man quasi Anleitungen herausgibt wie man rechtlich am effektivsten gegen die künftigen Gesetzesbrecher (Ungeimpfte) vorzugehen hat.

Kriminalisierung Ungeimpfter

Dabei erläutert der Professor die hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu Schadenersatzklagen Geimpfter gegen Ungeimpfte kommen werde, wenn Erstere durch Letztere angesteckt würden. Dies würde dann strafrechtliche Ermittlungen zur Folge haben, beispielsweise wegen des Strafrechtstatbestandes der vorsätzlichen Körperverletzung oder gar vorsätzlicher Tötung.

Im Falle einer Infektion eines Geimpften durch einen Ungeimpften, müssten die gesamten Behandlungskosten des Infizierten, durch den Ungeimpften (als Verursacher), getragen werden. Des Weiteren seien auch die Kosten für den Verdienstentgang des dadurch Erkrankten, sowie das einzuklagende Schmerzensgeld vom Ungeimpften zu bezahlen.

Das Entscheidende sei, dass sich Ungeimpfte künftig rechtswidrig verhalten, auch wenn sie das unwissentlich täten, so Prof. Ganner.

Ungeimpfte von Versicherungsunternehmen gekündigt

Kranken-und Zusatzversicherungen sind somit ebenfalls autorisiert, Ungeimpften die Verträge zu kündigen. Mit der Begründung einen „Schaden grob fahrlässig“ verursacht zu haben, was im Falle von Ungeimpften zutrifft, haben daher Versicherungsunternehmen die Handhabe zur Vertragskündigung.

Der Grazer Medizinrechtsexperte Erwin Bernat erläuterte auch, dass selbst Kassenärzte die Behandlung Ungeimpfter, nach Inkrafttreten des Impfgesetzes per 01.02.2022, verweigern können.

Selbst Vermieter hätten das Recht Mietverträge zu kündigen. Mit dem Argument Ungeimpfte könnten Risikopersonen im selben Haus gefährden.

Somit ist also der Willkür gegenüber Ungeimpften Tür und Tor geöffnet, und obendrein geht dies noch klammheimlich mit einer allgemeinen Auskunftspflicht Jedermann gegenüber einher. Wie sollte sonst etwa ein Vermieter das Recht haben über meinen Impfstatus informiert zu werden.

Niemand hinterfragt hier offenbar den „hochgepriesenen“ Datenschutz mit dem die Regierungen Europas so gerne hausieren gehen, wenn es gerade mal in den Kram und zum Thema passt.

Die Ungeimpften sind also, und auch das kennen wir zur Genüge aus der Historie, dem Volkszorn und der Verfolgung ausgeliefert. Die Spaltung der Gesellschaft ist bravourös gelungen.

Jedoch werden sich auch die hierfür Verantwortlichen über kurz oder lang einem Tribunal stellen müssen und es wird weder 1000 noch 12 Jahre dauern.



Von ELA

10 Gedanken zu „Österreich: “Staats-Juristen” provozieren – Ungeimpfte als Freiwild“
  1. Soll das heißen das vollständig gespritzte sich auch anstecken und daran sterben können? Es ist doch einfach nur noch ein Irrenhaus.

  2. Die relevante Frage bei der Schadensersatzklage ist: Wie weißt man nach daß Person A wirklich für die Ansteckung von Person B verantwortlich war? Und wie verändert sich das wenn Schutzmaßnahmen oder Antikörper abseits der offiziellen Richtlinien im Spiel waren?

    Entweder ist das nur eine Nebelkerze um den Propagandadruck zu erhöhen, oder tatsächliches Ziel um auch hier den vormaligen Rechtsstaat weiter zu einer Willkürdiktatur umzubauen.

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