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Von den westlichen Mainstreammedien wird diese juristische Niederlage Österreichs vor dem EU-Gerichtshof bisher verheimlicht oder in Unterrubiken versteckt (ORF): Der Europäische Gerichtshof hat Österreichs Klage wegen der Erweiterung des ungarischen AKW-Paks abgewiesen.
 

Freie Wahl des Energie-Mixes

Dem Gerichtsbeschluss zufolge steht es demnach den Mitgliedstaaten frei, die Zusammensetzung ihres Energiemixes selbst zu bestimmen. Weiters kann die Kommission  nicht verlangen, dass öffentliche Mittel für alternative Energiequellen bereitgestellt werden.

Österreichs Antrag zurückgewiesen

Der EU-Gerichtshof hat also folgenden Antrag Österreichs abgewiesen: Nämlich die Entscheidung der EU-Kommission zur Genehmigung des ungarischen AKW-Ausbaus in Paks aufzuheben – wie die in Luxemburg ansässige Behörde am Mittwoch mitteilte.

Österreich hatte den Ausschuss 2018 verklagt, nachdem das EU-Gremium den Plan Ungarns genehmigt hatte, 2017 mit Hilfe des Atomkonzerns „Rosatom“ zwei neue Reaktoren in Paks, südlich von Budapest, zu bauen. Bereits im Jahr 2015 hatte das EU-Gremium eine Untersuchung eingeleitet, um zu klären, ob die Finanzierung des Ausbaus des ungarischen AKWs den EU-Vorschriften entspricht.

Brüssel stellte nun folgendes fest:

Die ungarische Finanzhilfe für den Bau der beiden neuen Kernreaktoren umfasst staatliche Beihilfen.

Der Ausschuss hatte die Beihilfe schließlich per Anfang März 2017 nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, da er der Auffassung war, dass der Beihilfebetrag in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehe und nicht über das für deren Erreichung erforderliche Maß hinausgeht.

Diese Genehmigung hatte Österreich schließlich vor dem EU-Gerichtshof mit der Argumentation angefochten: Dass Kernenergie weder eine nachhaltige Energiequelle sei noch die richtige Antwort auf den Klimawandel biete. Die Wiener Regierung, unter Federführung der Grünen Umweltministerin Gewessler, beklagte unter anderem:

Dass die Entscheidung der EU-Kommission gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge verstößt, deren Einhaltung untrennbar mit dem Ziel der Beihilfe verbunden ist.

Und dass es deshalb zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Energiemarkt komme, sowie dass die Genehmigung von Beihilfen nicht im öffentlichen Interesse liegt.

Der Europäische Gerichtshof widersprach nun eindeutig der österreichischen Position. Österreich kann gegen die Entscheidung des EU-Gerichtshofs innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach Bekanntgabe Berufung einlegen.

Wien hatte bereits im Juli ebenfalls beim EU-Gerichtshof geklagt: Dass das EU-Parlament auf Vorschlag der EU-Kommission Atom- und Erdgasenergie als “grüne und nachhaltige” Übergangsenergiequelle eingestuft hatte. (Mandiner)

Aussichtslose österreichische Anti-AKW-Position

Es ist nicht das erste Mal, dass Österreich wegen eines Atomkraftwerks geklagt hat, zum Beispiel verklagte es 2015 das Vereinigte Königreich und 2011 die Tschechische Republik. Laut Euractiv gewinnt in Fällen wie diesem in der Regel die Europäische Kommission.


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3 Gedanken zu „Österreichs Anti-AKW-Lobby scheitert mit Klage gegen ungarisches AKW“
    1. Die ist doch ebenfalls Young Global Leade bei Schwabs WEF. Sie trägt doch sogar deren Farbenkreis am Revers im Parlament. Normalerweise muss die aus der Regierung geschmissen werden, weil sie anderen Herren dient als den Wählern Österreichs.

  1. Ist es so in den EU Verträgen , dass die Mitgliedstaaten in Brüssel eine Genehmigung brauchen?
    Mit Parks wird Ungarn unabhängig, und das ist gut so.

    20

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