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Bewaffnete Taliban feiern das mit Washington im Jahr 2020 unterzeichnete Abkommen unweit der afghanisch-pakistanischen Grenze · Foto von Wali Sabawoon/NurPhoto

Während der Generaloffensive der Taliban in Afghanistan verweigerte das Pariser Verwaltungsgericht am Mittwoch, den 28. Juli, einer ehemaligen afghanischen Hilfskraft der französischen Armee die Erteilung eines Notvisums, da sie laut der Entscheidung nicht “die Realität ihrer Ängste” um ihr Leben bescheinigt habe.
 

Fatima A., eine Afghanin, die zwischen 2012 und 2013 ein Jahr lang als Hilfskraft auf einem französischen Stützpunkt beschäftigt war, beantragte 2019 Schutz in Frankreich beim Ministerium der Streitkräfte, das ihn Mitte 2020 ablehnte. Die 28-jährige Frau reichte vor kurzem einen Eilantrag gegen diese Ablehnung ein und beantragte ein Visum, da sie der Ansicht ist, dass ihre frühere Beschäftigung und ihre derzeitige Situation sie “einer ernsthaften Gefahr aussetzen”. Das Pariser Verwaltungsgericht entschied jedoch am Mittwoch, dass die von Fatima A. vorgelegten Unterlagen “nicht ausreichen, um die Realität der Befürchtungen zu belegen, auf die sie sich beruft, um die Dringlichkeit der Anfechtung der französischen Ablehnung zu begründen”.

“Nicht besonders im Visier” der Taliban

Bei einer Anhörung am Dienstag lehnte das Verteidigungsministerium den Antrag von Fatima A. erneut mit der Begründung ab, sie habe “keinerlei Anhaltspunkte für die Erheblichkeit einer realen, aktuellen und persönlichen Bedrohung” geliefert, ein Kriterium der französischen Justiz. In ihrem Memorandum vertreten die Dienststellen von Verteidigungsministerin Florence Parly die Auffassung, dass die Taliban bei ihren Anschlägen “hauptsächlich auf die amtierende Regierung abzielen”, aber “immer versuchen, die Bevölkerung zu beruhigen und sie bei ihren Terroraktionen so weit wie möglich zu verschonen”.

Laut einem Vermerk der französischen Botschaft in Afghanistan vom 3. Juni werden afghanische Zivilisten, die Frankreich gedient haben, von den Taliban “nicht besonders angegriffen” oder gar “offiziell bedroht”.

Nach dieser Notiz wurde Abdul Basir, 33, ein ehemaliger Mitarbeiter der französischen Streitkräfte, dem zweimal das Visum verweigert worden war, am 19. Juni in der an Kabul angrenzenden Provinz Wardak, in der die Taliban aktiv sind, erschossen aufgefunden.

Quelle: Le Figaro


3 Gedanken zu „Pariser Gericht verweigert Visum für afghanische Hilfskraft der französischen Armee“
  1. ähm … was da unter dem Foto steht :
    “Bewaffnete Taliban feiern das mit Washington im Jahr 2020 unterzeichnete Abkommen unweit der afghanisch-pakistanischen Grenze”

    Ist das etwa das Abkommen, wonach die US-Streitkräfte das Land im Jahr 2021 verlassen wollen?

    Also gibt es doch ein Abkommen und die in der kompletten Medienwelt inc. Alternative verbreiteten Nachrichten über den “Fall von Afghanistan” sind wissentlich Lügenmärchen? Das wäre ein echter Hammer!

    1. Ein echter Knaller, was da so zufällig hochgepoppt ist.

      Tagesschau 29.01.2021
      Die neue US-Regierung stellt das im Februar 2020 geschlossene Abkommen mit den militant-islamistischen Taliban in Afghanistan auf den Prüfstand. Dies teilte der neue Außenminister Antony Blinken dem afghanischen Präsidenten Aschraf Ghani nach Angaben seines Ministeriums in einem Telefonat mit. Die neue US-Regierung stellt den Friedensvertrag mit den Taliban in Afghanistan auf den Prüfstand. Weil diese ihren zugesagten Verpflichtungen nicht nachkämen, überdenkt Washington nun auch den geplanten Truppenabzug.

      Quelle
      https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-taliban-friedensvertrag-101.html

      Soviel nur zum Thema “Die Amerikaner sind aus Afghanistan geflüchtet”. Danke für den Bericht, auch wen das so wahrscheinlich nicht geplant war 🙂

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