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Blamage total für die Staatsanwaltschaft München I und die Gruppenleiterin Diplich – diese sind mit ihrem Versuch, dem Bundestagsabgeordneten Petr Bystron einen Hitlergruß anzuhängen, kläglich gescheitert. Als letzte Instanz entschied nun das Landgericht München I, was jeder normale Mensch zuvor schon gesehen hatte: Bystron winkte lediglich in die Menge, die Geste hatte nichts mit einem Hitlergruß zu tun.
Das Landgericht bestätigte damit auch schon die Entscheidung des Amtsgerichts München, welches bereits in erster die Staatsanwaltschaft abgewatscht hatte, indem es ihren Antrag auf Strafverfolgung Bystrons mangels Substanz gar nicht erst befasst hatte. Die Staatsanwaltschaft München I wollte oder musste jedoch an der Beschädigung des Abgeordneten weiterarbeiten und legte Beschwerde ein. Mit dem Entscheid des Landgerichts ist sie nun mit ihrem Anliegen endgültig gescheitert.

Das Urteil wurde zuerst von Alexander Wallasch veröffentlicht. Während die ersten Leser jubeln, zeigt sich der Abgeordnete Bystron eher zurückhaltend: „Das Landgericht hat mit seinem Urteil lediglich das völlig Offensichtliche bestätigt – es gab nie einen Hitlergruß von mir. Das war jedem unvoreingenommenen Betrachter von Anfang an klar“, stellt er in einer Pressemitteilung fest.

Die Staatsanwaltschaft München I erlitt bereits zum wiederholten Mal eine Niederlage bei dem Versuch, Bystron wegen des §86 des StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) anzuklagen. Im Jahr 2017 beanstandete es einen Facebook-Post von Bystron, in dem er die Methoden der Antifa mit der SA gleichsetzte. Damals ließ sie bei dem AfD-Politiker sogar eine Hausdurchsuchung durchführen, die in Anwesenheit seiner Frau und zwei kleiner Kinder im Morgengrauen durchgeführt wurde. Diese wurde anschließend gerichtlich für illegal erklärt, gefunden wurde ohnehin lediglich eine Festplatte mit den Kinderfilmen mit „Kleinem Maulwurf“.

Bystron will jetzt Staatsanwaltschaft verklagen

Offenbar reicht es jetzt Bystron mit den Übergriffen gegen ihn und seine Familie. Für ihn müsse nun die Frage beantwortet werden, warum die Staatsanwaltschaft wiederholt so viel Mühe in von vorne herein unhaltbare Verfahren investiert habe. „Beim geringsten Hinweis auf Amtsmissbrauch werden wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und eventuell auch weitere rechtliche Schritte gegen die Behörden einleiten“, so Bystron.

Ebenfalls bleibe zu klären, warum wegen eines vermeidlichen Hitlergrußes nur gegen AfD-Politiker Ermittlungsverfahren eröffnet werden, obwohl eine ganze Reihe von Politikern anderer Parteien in gleicher Pose gefilmt und fotografiert wurden. In Baden Württemberg wird sogar in zwei Verfahren gegen den früheren AFD-Landtagsabgeordneten Dr. Fiechtner wegen eines angeblichen Hitlergrußes ermittelt. Dies ist besonders kurios, denn Herr Fiechtner hat von Geburt an keinen rechten Arm, mit dem er salutieren könnte. Diese Ungleichbehandlung stelle die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Staatsanwaltschaft in Frage.


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14 Gedanken zu „Paukenschlag: Bystron siegt auf ganzer Linie im „Hitlergruß-Verfahren“!“
  1. Blamage der Staatsanwaltschaft? Juristische Klatsche?

    Wer sowas glaubt hat nicht verstanden was wirklich in diesem faulen Staate abgeht:

    Der Justiz dürfte durchaus von Anfang an gewußt haben wie wenig erfolgreich das Ganze im Einzelnen sein wird. Aber das Ziel ist nicht hier einen kurzfristigen gerichtlichen Sieg zu erringen sondern durch Ablenkung von den eigentlichen Aufgaben und dauerhafte Zermürbung den Gegner langfristig zu zersetzen.
    Bewährte Taktik von Geheimdiensten, einst bekannt durch Stasi, aber auch bei den “5 Augen” beliebt und dem KGB nicht fremd.

  2. Folgendes habe ich im November 2020 kurz hintereinander erleben „dürfen“ und diesem „hochgelobten Rechtsstaat“:

    Am 15.11.20 Abends gegen 21 Uhr auf dem Weg zur Nachtschicht (Lokführer, Übernahme eines international verkehrenden Zuges aus CZ in Bad Schandau, das hat eine gewisse hohe Brisanz, da mangels Gleiskapazitäten die Ablösung reibungslos und zuverlässig funktionieren muss) wurde ich beim eiligen Umsteigen (nur wenige Minuten Zeit + Fußweg quer durch die Bahnhofshalle) von einem Zug in die Sbahn im Dresdner Hbf während des straffen Fußweges willkürlich und ohne Rechtsgrundlage bzw. Anlass von einer BuPol Streife der Dienststelle Pirna/ Dresden Hbf (ein offensichtlich sehr diensteifriger Herr samt einer jungen Polizeianwärterin) wegen eines angeblichen Nichttragens der Gesichtswindel (diese war lediglich nicht hoch genug bis unter die Augen gezogen, wegen der Gefahr des Beschlagens der Brillengläser und damit Sturzgefahr meinerseits = Verletzungsgefahr auf dem Weg zum Dienst) angehalten und wie gesagt, ohne gesetzliche Rechtsgrundlage (!!) daran gehindert, pünktlich zum Dienst zu erscheinen. Die „Kontrolle“ verlief etwa so:
    – Sie tragen nicht den vorgeschriebenen MNS!“ das sei eine Ordnungswidrigkeit, ich solle den PA vorzeigen!
    – ich entgegnete, die Brille würde beschlagen, ich hätte es sehr eilig und keine Zeit rumzudiskutieren. Außerdem bräuchte man je keinen PA ständig mitzuführen, man muss nur einen haben! Aber er könnte gerne meinen Dienstausweis oder ein anderes Dokument zur Personalienfeststellung bekommen. Das lehnte der diensteifrige Herr strikt ab, wurde gewalttätig, drehte mich unter Anwendung körperlicher Gewalt an meiner Schulter herum, und schob mich wie einen Schwerverbrecher in aller Öffentlichkeit quer über die gesamte Bahnhofshalle vor sich her zur Wache. Dabei wurde ich natürlich bockig, immer lauter und ungefasster, wollte wissen, was hier abgeht, was mein Verbrechen oder meine Straftat eigentlich sei und warum ich wie ein Schwerkrminineller abgeführt werde. Nochmals, willkürlich und ohne Rechtsgrundlage, wie sich inzwischen herausgestellt hat.
    Während des „Fußwegs“ zur Wache, das waren etwa 200-300 m, war ich dann so, sehr erregt (wie schon gesagt, es war sehr wichtig, dass ich pünktlich und wohlbehalten, gesund zum Personalwechsel in Bad schandau erscheinen musste), dass ich zum Handy griff, meine Frau anrief und ihr lautstark mitteilte (die Arme konnte ja gar nix dafür, musste es sich aber anhören), dass ich mir wie 1933 vorkomme, ohne ein Verbrechen begangen zu haben abgeführt werde. Ich wüsste aktuell nicht, ob ich nun noch zur Arbeit komme, die Nacht in der Zelle verbringen muss oder überhaupt wiederkomme. Schön, nicht wahr? Ich sagte daraufhin noch, dass es nur noch fehlt, dass LKWs mit absitzenden Soldaten (die genaue Wortwahl weiß ich nicht mehr so genau, freundlich waren die jedenfalls nicht mehr) wie 1933 Vorfahren und einen abholten. Ich komme mir vor, wie in Nazizeiten und/oder Faschismus. Das ist alles so unwirklich, man sieht in ein ganz dunkles Rohr ohne ein Ende. Genau das war meine erregte und ängstliche Gemütslage, diese habe ich am Telefon zu meiner Frau geäußert. Auf der Wache angekommen standen dann 8 „Beamte“ im Halbkreis um mich rum, nahmen mir meine Arbeitstasche (Lokführerrucksack) weg, kippten diesen aus und entnahmen dann die Geldbörse, mit der zwei „Beamte“ in einen Nebenraum gingen und darin nach dem PA suchten. Den fanden sie dann auch.
    Ich wusste nicht, wie mir geschah.
    Später kam dann eine Anzeige gegen mich wegen Beleidigung, ich hätte den ehrenwerten Herrn R. als Nazi und Faschist bezeichnet. Dem war aber definitiv nicht so. Ich habe niemanden persönlich beleidigt, sondern nur am Telefon meine unwirkliche Gemütslage gegenüber meiner Frau beschrieben.
    Im folgenden Gerichtstermin hat mich der „Beamte R.“ dann auch noch als Reichsbürger bezeichnet, weil ich mich so „benommen“ hätte. Es folgte eine Verurteilung mit Strafzahlung wegen Beleidigung von etwa 1700€ gesamt. Nun will dieser Herr R. auch noch 1500€ nebst Anwaltskosten als Schmerzensgeld haben. Ich frage mich, ob ich den privat erschlagen oder schon wieder zahlen soll?? Kann mir hier jemand einen Tipp geben? Das Widerspruchsverfahren läuft natürlich, aber wie man die ehrenwerte demokratischen SA (=„Staatsanwaltschaften“) und korrekten, inkorrupten Richterherrscjaften so kennt, ahne ich nichts gutes. Weiß jemand einen Ausweg?
    Des Weiteren, nur vier Tage später am 19.11.20, musste ich leider wieder den Kontakt mit der Institution BuPol Pirna ertragen. Während des Dienstes als Lokführer überfuhr ich einen Menschen mittags in der Nähe bei Dresden. Jedem normalen Menschen dürfte klar sein, dass das ein schlimmes, schockierendes Erlebnis für einen Lokführer ist. Man kann das nicht verhindern. Jedenfalls hat dann Wochen später diese ehrenwerte Institution mich als vollkommen unschuldigen, ohnehin schon damit belasteten Lokführer schwerster Straftaten angeklagt:
    – gefährlicher Eingriff und Bahnverkehr
    – Störung öffentlicher Betriebe,
    – missbrauchte Notrufsignale
    – Vortäuschung von Hilfsbedürftigkeit
    – fahren mit überhöhter Geschwindigkeit (90 waren zulässig, ich war mit 76 nachgewiesenermaßen, registriert und ausgelesen aus der Blackbox).
    Soviel zu den hierzulande, demokratisch und rechtsstaatlich agierenden „Behörden“…

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    1. Warum schreibe ich dies so konkret? Nun, ich denke, es gehören genau solche konkreten Fakten an die Öffentlichkeit. Und man hat absolut nix zu verbergen, das ist leider die traurige Wahrheit über unsere ehrenwerte Executive und Judikative, nix als die Wahrheit. Wer hierzulande lügt, dürfte mittlerweile jedem klar sein. Der normale, arbeitende Mensch ist es jedenfalls nicht. Wir können stolz sein auf unsere „unabhängige“ Justiz, korrumpiert von der Politik i. A. der USA, die wiederum als Marionette der Hintergrund- „Eliten“. Und je mehr Menschen das endlich begreifen, umso unausweichlicher wird der Umsturz und die Bestrafung der Täter, alias Nürnberger Kodex und Prozesse.

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    2. Furchtbar, was Sie erlebt haben und viele andere auch. Ich kann Ihnen nur empfehlen auszuwandern. In Ihrem Beruf müssten Sie in jedem anderen Land auch einen Job finden.

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  3. Solche Stinkbomben, welche mit ziemlicher Sicherheit von der Bayrischen Staatskanzlei
    in Auftrag gegeben werden, werden wir noch öfters erleben.
    Södolf und seinen Lakaien sei Dank.

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  4. Solchen Staatsanwaltschaften muss das Handwerk gelegt werden. Man fühlt sich, wenn man den Artikel liest, wie im 3. Reich, als die Machthaber dort ihre Schergen von der Justiz auf das Volk losließen. Wer seine Macht als Staatsanwalt derart offensichtlich missbraucht, muss fristlos entlassen und zu einer sehr langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt werden.

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    1. @Indigo

      Der Tadel trifft die Falschen. Deutsche Staatsanwaltschaften sind politisch weisungsgebunden. Sie ermitteln oder ermitteln nicht, wenn die Politik befiehlt. Nur so kommt es, daß nur gegen mißliebige Opposition ermittelt wird, während die eigene Klientel unbehelligt bleibt.
      Der Europäische Gerichtshof hat am 27. Mai 2019 unter den Aktenzeichen C-508/18; C-82/19; C-509/18 sein Urteil gefällt und entschieden, dass Litauen europäische Haftbefehle ausstellen darf, Deutschland aber nicht, da die deutsche Justiz nicht unabhängig von der Exekutive, sprich der Regierung, ist. Deutschland darf also erst einmal keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen.

      1. Ja, ja “Mutti” hat dafür gesorgt dass wir hier DDR Verhältnisse bekommen haben, wir müssen all das machen was uns von oben diktiert wird und wenn man so manche Gerichtsurteile verfolgt fragt man sich ohnehin nicht mehr, ob Recht gesprochen wurde. Willkür auf der ganzen Linie.
        Wie ich heute gelesen habe hat die liebe Frau Lambrecht jetzt ab 1.10.2022 verfügt, dass die Bundeswehr in Städten Kontrollen übernimmt. Es wird schon mal vorgebeugt, dass keine Demos mehr stattfinden dürfen und die BW voll zuschlagen darf. Wieder DDR Methoden. Bravo Deutschland, bravo unfähige Regierung, ihr werdet es bald geschafft haben dass die Deutschen aus dem Land entweder rausgejagt oder vernichtet werden. Vielen Dank und mir tut jeder Cent weh den ich für diese Drecksbande habe als Steuer bezahlen m ü s s e n!!!!!

      2. Das weiß ich, dass die Gewaltentrennung grundgesetzwidrig immer noch nicht durchgeführt wurde. Nichtsdestotrotz: Ein Staatsanwalt, der Charakter hat, würde, falls er dienstlich gezwungen war, solch eine ungerechtfertigte Verfolgung aufzunehmen, damit an die Öffentlichkeit gehen und sagen, von wem er zu was angewiesen wurde und sich dem fügen musste – ganz entgegen seiner persönlichen Meinung zu der Sache. Damit werden die Täter bekannt. Dass hatte vor längerer Zeit schon ein Staatsanwalt gemacht – es handelte sich da um die Prozesse gegen den Waffenlobbyisten Schreiber. Der Staatsanwalt hatte sogar im Fernsehen darüber ausgesagt, von wem er bestimmte Anweisungen bekam. Da sind dann die Täter der Justiz bekannt geworden. Es gibt immer einen Weg, um der Gerechtigkeit den Durchbruch zu verschaffen. Natürlich ist dann die weitere Karriere solch eines Staatsanwalts zerstört. Aber selbst als einfacher Staatsanwalt verdient man immer noch genügend Geld, um sich ganz leicht auch finanziell Wahrhaftigkeit leisten zu können.

    2. Tut mir sehr leid, aber das geht nicht! Warum nicht? Ganz einfach weil die Staatsanwälte (wie auch die Richter und Anwälte) weisungsgebunden sind! Aber auf Ungarn seitens der EU rumhacken, na ja, daß ist natürlich etwas gänzlich anderes.

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  5. Wer glaubt dass in diesem “schönsten Deutschland das es je gab” alle gleich behandelt werden, der glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten.
    Habe noch irgendwo ein Bild welches unseren, allseits geliebten, Krankheitsminister in eindeutiger Pose des Deutschen Grußes zeigt. Das stelle ich dieser “Staatsanwaltschaft” gerne zur Verfügung.

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  6. “Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Staatsanwaltschaft”?
    Über so was verfügt in dieser BRD nur die Bildzeitung! (-;

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